Kanzleiprofil
Bisle – Kanzlei für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,7 von 5 bei 37 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Jurastr. 3, 70565 Stuttgart
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,7 von 5 · 37 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Ralph Bisle ist auf der Webseite der Kanzlei Bisle in Stuttgart als Fachanwalt für Arbeitsrecht genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Jurastr. 3 in 70565 Stuttgart. Im Mittelpunkt stehen Arbeitsrecht, Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Das Angebot richtet sich an Personen, die eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben, ein Zeugnis oder einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen möchten oder anwaltlichen Rat bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen suchen. Für die Beratung bittet die Kanzlei um eine vorherige Terminvereinbarung, damit längere Wartezeiten vermieden werden. Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Auf der Kontaktseite werden Bürozeiten von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr angegeben. Die Webseite bietet außerdem ein Kontaktformular für Anfragen. Die dort eingegebenen Angaben werden laut Webseite nur zur Bearbeitung der Anfrage verwendet.
Die Bisle – Kanzlei für Arbeitsrecht hat ihren Sitz in Stuttgart. Als Anwalt wird Ralph Bisle genannt; der Internetauftritt weist ihn als Fachanwalt für Arbeitsrecht aus. Die Tätigkeit der Kanzlei ist auf arbeitsrechtliche Fragen ausgerichtet. Zu den ausdrücklich genannten Schwerpunkten gehören Kündigungen, Abfindungen und Aufhebungsverträge. Diese Themen werden neben dem allgemeinen Arbeitsrecht auf der Website als Tätigkeitsbereiche aufgeführt. Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen bietet die Kanzlei anwaltlichen Rat an. Die Darstellung richtet sich insbesondere an Personen, die eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten haben und hierzu anwaltlichen Rat suchen. Als weitere typische Anliegen nennt die Kanzlei die Prüfung eines Zeugnisses sowie die Prüfung eines Aufhebungsvertrags. Damit spricht der Internetauftritt Ratsuchende mit konkreten Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung an. Abfindungen werden ebenfalls als Schwerpunkt genannt, ohne dass der vorliegende Quelltext einzelne Leistungen hierzu näher erläutert. Für ein Beratungsgespräch bittet die Kanzlei um eine vorherige Terminvereinbarung. Diese kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen und soll längere Wartezeiten vermeiden. Darüber hinaus steht auf der Website ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse und Nachricht zur Verfügung. Nach dem dortigen Hinweis werden die Angaben ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage verwendet. Nähere Informationen zu weiteren Schritten der Zusammenarbeit oder zum Ablauf einer anschließenden Bearbeitung enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Kanzlei befindet sich in der Jurastraße 3, 70565 Stuttgart. Sie ist unter der Telefonnummer 0711 84 94 95 0 und per E-Mail an info@bisle.eu erreichbar. Zusätzlich nennt die Startseite die Mobilnummer 0163 380 3003. Die Kontaktseite gibt Bürozeiten von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 18.00 Uhr an. Auf der Startseite werden abweichend Zeiten von 8.30 bis 18.00 Uhr genannt.
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
37 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Bisle – Kanzlei für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag08:00-12:00, 13:00-18:00
- Dienstag08:00-12:00, 13:00-18:00
- Mittwoch08:00-12:00, 13:00-18:00
- Donnerstag08:00-12:00, 13:00-18:00
- Freitag08:00-12:00, 13:00-18:00
Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion
Ralph Bisle ist auf der Webseite von Bisle – Kanzlei für Arbeitsrecht als Fachanwalt für Arbeitsrecht genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Jurastr. 3, 70565 Stuttgart. Das Profil konzentriert sich auf Arbeitsrecht; ausdrücklich genannt werden Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Das Angebot richtet sich außerdem an Personen, die eine Abmahnung erhalten haben, ein Arbeitszeugnis prüfen lassen möchten oder andere arbeitsrechtliche Fragen klären wollen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die rechtliche Einordnung von Entscheidungen des Arbeitgebers und um die Bedeutung vorgelegter Dokumente. Bei einer Kündigung stehen typischerweise deren Voraussetzungen, mögliche Fristen und die Folgen für das Arbeitsverhältnis im Raum. Eine Abfindung ist davon zu unterscheiden: Sie entsteht nicht automatisch durch jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern kann beispielsweise Gegenstand einer Vereinbarung sein. Bei Aufhebungsverträgen sind unter anderem der Beendigungszeitpunkt, offene Vergütungsansprüche und mögliche sozialrechtliche Auswirkungen relevant. Eine anwaltliche Prüfung dient der Einordnung dieser Fragen anhand der jeweiligen Unterlagen und Umstände; ein bestimmtes Ergebnis lässt sich daraus nicht vorwegnehmen. Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses können Konflikte entstehen. Bei Abmahnungen geht es häufig darum, welches Verhalten beanstandet wird und welche Bedeutung das Schreiben für das weitere Arbeitsverhältnis haben kann. Arbeitszeugnisse werfen wiederum Fragen zu Inhalt, Vollständigkeit und Formulierungen auf. Für eine erste Besprechung können deshalb je nach Anliegen der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Schriftwechsel und das konkret zu prüfende Dokument relevant sein. Welche Informationen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Der örtliche Bezug liegt in Stuttgart mit den genannten Stadtteilen Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch. Die konkrete Kanzleianschrift ist die Jurastr. 3; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil enthält das Faktenmaterial nicht. Für viele Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist das Arbeitsgericht Stuttgart der sachlich passende gerichtliche Anlaufpunkt, sofern auch die örtliche Zuständigkeit besteht. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart übernehmen andere Aufgaben innerhalb der Gerichtsbarkeit. Wer über Anwalt-Seiten.de auf dieses Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten der Kanzlei nutzen. Belegt sind Terminvereinbarungen per Telefon oder E-Mail sowie ein Kontaktformular auf der Kanzleiwebseite. Die Kanzlei bittet um vorherige Terminabsprache. Ihre angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr. Bei einer Anfrage lassen sich das Anliegen, bereits erhaltene Schreiben und erkennbare Fristen zunächst knapp schildern.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart
- Landgericht Stuttgart
- Arbeitsgericht Stuttgart
- Oberlandesgericht Stuttgart
Bisle – Kanzlei für Arbeitsrecht ist unter der Anschrift Jurastr. 3, 70565 Stuttgart verzeichnet. Zum genannten städtischen Umfeld gehören Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch. Aus diesen Angaben allein ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile; auch eine Innenstadtlage ist damit nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die konkrete Adresse als Ausgangspunkt der Routenplanung dienen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Ein Besuch ist nach vorheriger Terminvereinbarung vorgesehen; die veröffentlichten Bürozeiten ersetzen keinen vereinbarten Beratungstermin. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren über die Wirksamkeit von Kündigungen sowie über Vergütung, Arbeitszeugnisse und weitere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen. Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Abmahnungen oder Aufhebungsverträgen können dort behandelt werden. Ob gerade das Arbeitsgericht Stuttgart örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, die eine einvernehmliche Beilegung ermöglichen soll. Das Amtsgericht Stuttgart, das Landgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Stuttgart gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind sie grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Auch Rechtsmittel gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen führen nicht zum Oberlandesgericht, sondern innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den dafür vorgesehenen Gerichten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Schriftwechsel, Gehaltsabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, da gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Eine erste Anfrage sollte das Anliegen und bekannte Termine möglichst klar benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt von der konkreten Fragestellung ab und lässt sich im Kontakt klären.
Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht generell zu einem Anspruch auf Abfindung. Eine Zahlung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Vergleich kann eine Abfindung vereinbart werden. Ob überhaupt eine Grundlage besteht und welche Gesichtspunkte relevant sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Fragen nach der Wirksamkeit einer Kündigung und nach einer möglichen Abfindung sind deshalb getrennt zu betrachten. Ein bestimmter Zahlungsbetrag lässt sich aus der Kündigung allein nicht ableiten.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Eine Kündigung ist dagegen eine einseitige Erklärung. Aufhebungsverträge enthalten häufig Regelungen zum Beendigungsdatum, zu einer möglichen Abfindung, zur Freistellung, zu Resturlaub und zum Arbeitszeugnis. Auch Klauseln über die Erledigung weiterer Ansprüche können wichtig sein. Zusätzlich kommen Auswirkungen auf Sozialleistungen in Betracht. Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Zusammenspiel dieser Regelungen und der persönlichen Situation, nicht allein aus einer angebotenen Zahlung.
Worauf kommt es bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses an?
Bei einem Arbeitszeugnis spielen die Art des Zeugnisses, die beschriebenen Tätigkeiten und die Vollständigkeit der Angaben eine Rolle. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Maßgeblich ist der Gesamttext; einzelne Wörter lassen sich nicht immer losgelöst vom Zusammenhang bewerten. Typische Fragen betreffen unzutreffende Aufgabenbeschreibungen, widersprüchliche Bewertungen oder fehlende wesentliche Tätigkeiten. Für eine Prüfung können deshalb neben dem Zeugnis auch Informationen zur Position, zur Beschäftigungsdauer und zum tatsächlichen Aufgabenbereich hilfreich sein.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Bisle – Kanzlei für Arbeitsrecht schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
