Kanzleiprofil
Kanzlei Gerling
Rechtsanwaltskanzlei in Paderborn. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 38 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Technologiepark 11, 33100 Paderborn
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 38 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Gerling mit Standorten in Paderborn und Bielefeld betreut Mandanten in den Bereichen IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz und Arbeitsrecht. Weitere genannte Rechtsgebiete sind Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Im Arbeitsrecht umfasst das Angebot unter anderem Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, Arbeitsverträge, Mutterschutz und Elternzeit. Im IT-Recht werden Vertragsgestaltung, Datenschutzrecht, Softwarelizenzrecht und Filesharing genannt. Zum Markenrecht gehören Markenanmeldungen, Markenverletzungen, Markenüberwachung sowie Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Die Kanzlei bietet Beratung und vertritt die Interessen ihrer Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Nach eigener Darstellung nimmt sie sich Zeit für die Anliegen und erarbeitet gemeinsam mit den Mandanten individuelle Lösungen. Dabei legt sie Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis. Für Mandanten, die keinen Termin vor Ort wahrnehmen können, sind Telefon- oder Videotermine möglich. Die Kontaktaufnahme kann über ein Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. In dringenden Fällen ist die Kanzlei nach Absprache auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.
Die Kanzlei Gerling hat Standorte in Paderborn und Bielefeld. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im IT-Recht, im gewerblichen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht. Zum Beratungsangebot gehören außerdem Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Medienrecht. Als Anwälte werden Thomas Gerling und Eva Wöltge genannt. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten aus Paderborn, Bielefeld und Umgebung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Im Arbeitsrecht umfasst das Angebot unter anderem Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Abfindungsverhandlungen und Fragen zum Arbeitsvertrag. Auch Lohnforderungen, Mobbing, Mutterschutz, Elternzeit sowie das Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht werden als Themen aufgeführt. Im IT-Recht befasst sich die Kanzlei mit Vertragsgestaltung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Impressum, Datenschutz und Softwarelizenzrecht. Hinzu kommen Anliegen aus dem Internetrecht sowie Abmahnungen und Filesharingverfahren. Damit betreut sie Mandanten mit arbeitsrechtlichen Anliegen ebenso wie mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit digitalen Angeboten und deren Nutzung. Im Markenrecht gehören Markenanmeldungen, Markenüberwachung und Markenverletzungen zu den genannten Aufgaben. Weitere Themen sind Lizenzverträge, Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst unter anderem Wettbewerbsrecht, Designschutz, Geschmacksmusterrecht und Patentrecht. Im Urheberrecht behandelt die Kanzlei Fragen zum Schutz geistiger Schöpfungen, zu Urheberrechtsverletzungen und zur Lizenzierung. Bei Auseinandersetzungen in diesen Bereichen werden unter anderem Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und einstweilige Verfügungen genannt. Nach eigener Darstellung legt die Kanzlei Wert auf eine individuelle Beratung und ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Mandanten. Lösungen sollen gemeinsam anhand des jeweiligen Anliegens erarbeitet werden. Für die Kontaktaufnahme stehen ein Online-Formular, E-Mail und Telefon zur Verfügung. Wenn ein Termin vor Ort nicht möglich ist, können Telefon- oder Videotermine vereinbart werden. In dringenden Fällen ist nach Absprache auch eine Erreichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten vorgesehen. Der Paderborner Standort befindet sich im Technologiepark 11, 33100 Paderborn. Er ist telefonisch unter 05251 – 184 53 10 und per E-Mail an info@kanzlei-gerling.de erreichbar. Der weitere Standort liegt an der Wilhelmstraße in 33602 Bielefeld.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-gerling.de, kanzlei-gerling.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
38 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Gerling Paderborn
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Paderborn – Einordnung der Redaktion
Das Profil Gerling Paderborn stellt die Kanzlei Gerling am Technologiepark 11 in 33100 Paderborn vor. Arbeitsrecht ist der Hauptschwerpunkt des Profils. Die Kanzlei unterhält daneben einen Standort in Bielefeld und betreut auch Anliegen im IT-Recht und im gewerblichen Rechtsschutz. Als weitere Rechtsgebiete werden Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht genannt. Die Tätigkeit umfasst sowohl Beratung als auch gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung. Damit richtet sich der Blick neben arbeitsrechtlichen Konflikten auch auf rechtliche Fragen rund um digitale Leistungen, kreative Inhalte und geschäftliche Kennzeichen. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Arbeitsverträge zum genannten Angebot. Hinzu kommen Mutterschutz und Elternzeit. Typische Anliegen betreffen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, den Inhalt vertraglicher Vereinbarungen oder die rechtliche Gestaltung familienbedingter Auszeiten. Mandantinnen und Mandanten können in diesen Bereichen eine Einordnung der maßgeblichen Unterlagen, der zeitlichen Abläufe und der möglichen Verfahrenswege erwarten. Gerade bei Kündigungen können gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Ob ein gerichtliches Verfahren oder eine außergerichtliche Verständigung in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die weiteren Tätigkeitsfelder ergänzen diesen Schwerpunkt um Fragen aus dem digitalen und wirtschaftlichen Alltag. Im IT-Recht nennt die Kanzlei Vertragsgestaltung, Datenschutzrecht, Softwarelizenzrecht und Filesharing. Hier können beispielsweise Vereinbarungen über Software, die Nutzung personenbezogener Daten oder Vorwürfe wegen online verbreiteter Inhalte Gegenstand einer Anfrage sein. Im Markenrecht umfasst das Angebot Markenanmeldungen, Markenverletzungen, Markenüberwachung sowie Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Urheberrecht und Wettbewerbsrecht betreffen daneben allgemein die Nutzung geschützter Werke und die rechtlichen Grenzen geschäftlicher Werbung. Der Paderborner Standort ist über die Anschrift Technologiepark 11 räumlich verortet. Für Ratsuchende aus der Kernstadt, Schloß Neuhaus oder Elsen bildet diese Adresse den Bezugspunkt für einen Vor-Ort-Termin; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist den Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Paderborn und das Landgericht Paderborn. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören allerdings regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Wer nicht persönlich erscheinen kann, kann nach den Kanzleiangaben einen Telefon- oder Videotermin vereinbaren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens anhand der beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten an. Hilfreich sind die Angabe des betroffenen Rechtsgebiets, wichtiger Termine und vorhandener Unterlagen. Die Kanzlei nennt als Kontaktwege ein Online-Formular, E-Mail und Telefon. Im anschließenden Austausch können Terminform und weiteres Vorgehen geklärt werden. In dringenden Fällen ist nach Absprache auch eine Erreichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten vorgesehen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Paderborn
- Amtsgericht Paderborn
- Landgericht Paderborn
Die Kanzlei Gerling ist in Paderborn unter der Anschrift Technologiepark 11, 33100 Paderborn, erreichbar. Für die räumliche Orientierung innerhalb der Stadt sind unter anderem Kernstadt, Schloß Neuhaus und Elsen relevant. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die konkrete Adresse zur Routenplanung verwendet werden. Aktuelle Verbindungen und die Bedingungen am Zielort lassen sich vor einem Besuch gesondert prüfen. Alternativ nennt die Kanzlei Telefon- und Videotermine, wenn ein persönlicher Termin nicht möglich ist. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Kündigungsschutzverfahren und viele Streitigkeiten über Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Paderborn oder dem Landgericht Paderborn. Die örtliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom konkreten Arbeitsverhältnis ab. Die beiden genannten Paderborner Gerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie können bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen aus den weiteren Tätigkeitsfeldern der Kanzlei eine Rolle spielen, etwa bei vertraglichen Streitigkeiten im IT-Bereich. Ob Amtsgericht oder Landgericht zuständig ist, richtet sich insbesondere nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem Streitgegenstand. Für Marken-, Wettbewerbs- und bestimmte Urheberrechtsstreitigkeiten können besondere Zuständigkeiten oder landesrechtliche Konzentrationen bestehen, sodass nicht automatisch ein Gericht in Paderborn zuständig ist. Markenanmeldungen sowie bestimmte Widerspruchs- und Löschungsverfahren werden dagegen vor den zuständigen Markenämtern geführt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder einer möglichen Abfindung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zur bisherigen Beschäftigung hilfreich. Auch ergänzende Vereinbarungen und bereits geführte Gespräche über eine Beendigung können relevant sein. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine kurze gesetzliche Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch bei jeder Kündigung; er kann sich aus unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen oder einer Vereinbarung ergeben. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, wann die Kündigung zugegangen ist und ob bereits ein Angebot vorliegt.
Was kann bei Arbeitsverträgen, Mutterschutz und Elternzeit Gegenstand einer Anfrage sein?
Bei Arbeitsverträgen geht es häufig um Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit, Befristungen oder Kündigungsregelungen. Im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit stellen sich unter anderem Fragen zu Mitteilungen, Fristen, Beschäftigungsschutz und einer möglichen Teilzeittätigkeit. Für eine Anfrage helfen der Vertrag einschließlich späterer Ergänzungen sowie eine übersichtliche Darstellung der maßgeblichen Daten. Bereits ausgetauschte Schreiben können ebenfalls wichtig sein. Die Themen greifen teilweise ineinander, beruhen aber auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Welche Regelungen einschlägig sind, lässt sich erst anhand der konkreten Beschäftigungssituation und des zeitlichen Ablaufs beurteilen.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu IT-Verträgen, Softwarelizenzen oder Datenschutz?
Hilfreich sind die betroffenen Verträge, Leistungsbeschreibungen, Lizenzbedingungen und der bisherige Schriftwechsel. Bei Softwarefragen ist außerdem relevant, wie das Programm tatsächlich genutzt wird und welche Nutzungsrechte vereinbart wurden. Datenschutzrechtliche Anliegen können sich etwa auf die Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Zusammenarbeit mit Dienstleistern beziehen. Eine kurze Beschreibung der Datenflüsse und der beteiligten Stellen erleichtert die Orientierung. Für eine erste Anfrage genügt regelmäßig eine sachliche Zusammenfassung; sensible Daten und umfangreiche technische Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Worin unterscheiden sich Markenanmeldung, Markenwiderspruch und die Auseinandersetzung um eine Markenverletzung?
Eine Markenanmeldung zielt auf die Eintragung eines Kennzeichens beim zuständigen Markenamt. Ein Widerspruch richtet sich gegen eine eingetragene Marke und stützt sich typischerweise auf ältere Rechte. Löschungsverfahren betreffen dagegen den weiteren Bestand einer Marke aus gesetzlich bestimmten Gründen. Bei einer Markenverletzung steht die Nutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr im Mittelpunkt. Solche Konflikte können außergerichtlich oder gerichtlich ausgetragen werden. Für eine Anfrage sind Angaben zum Zeichen, zu den betroffenen Waren oder Dienstleistungen und zu vorhandenen Registrierungen hilfreich. Bei erhaltenen Schreiben sind auch die darin genannten Fristen wichtig.
Welche Angaben sind bei einer Abmahnung wegen Filesharing, Urheberrecht oder Werbung relevant?
Eine Anfrage sollte das vollständige Abmahnschreiben einschließlich Anlagen und die darin genannten Fristen erfassen. Je nach Vorwurf sind außerdem Angaben zum betroffenen Werk, zur beanstandeten Veröffentlichung, zum Internetanschluss oder zur konkreten Werbeaussage relevant. Filesharing betrifft häufig behauptete Urheberrechtsverletzungen durch das öffentliche Zugänglichmachen geschützter Inhalte. Bei Werbung können unter anderem wettbewerbsrechtliche Fragen entstehen. Eine Abmahnung ist zunächst die außergerichtliche Geltendmachung eines behaupteten Verstoßes und keine gerichtliche Entscheidung. Die rechtliche Einordnung hängt vom Sachverhalt, der Anspruchsgrundlage und den geforderten Erklärungen oder Zahlungen ab.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Kanzlei Gerling schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
