Kanzleiprofil
GOLDKAMP ERBRECHT - Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwaltskanzlei in Neuss. Schwerpunkte: Erbrecht, Familienrecht. 4,9 von 5 bei 35 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Krefelder Str. 15, 41460 Neuss
Schwerpunkte
Erbrecht, Familienrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,9 von 5 · 35 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Goldkamp Erbrecht in Neuss ist eine auf streitige Erbfälle spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Sie unterstützt bei unklaren Testamenten, zweifelhafter Testierfähigkeit, Pflichtteilsfragen und Konflikten in Erbengemeinschaften. Zu ihren Tätigkeiten gehören die Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Vertretung in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren. Bei Erbauseinandersetzungen berät die Kanzlei, verhandelt mit Miterben, begleitet Teilungsversteigerungen und gestaltet Verträge für einvernehmliche Lösungen. Weitere Themen sind Vermächtnisse, beeinträchtigende Schenkungen, Vollmachten, Nachlassabwicklung und Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstreckern und Erben. Das Angebot richtet sich damit an Personen mit erbrechtlichen Ansprüchen, Mitglieder von Erbengemeinschaften und Menschen, die ihre Vermögensnachfolge gestalten möchten. Hierzu zählen Immobilienübertragungen zu Lebzeiten und die Unternehmensnachfolge. Verträge und Testamente werden gemeinsam mit den Mandanten gestaltet; dabei arbeitet die Kanzlei auch mit deren Steuerberater zusammen. Zum Team gehören Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Erbrecht, Cornelius Dornhoff, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, sowie Rechtsanwältin Ann-Kristin Wedemeyer. Beratungstermine werden in barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz angeboten.
GOLDKAMP ERBRECHT – Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Neuss ist auf streitige Erbfälle spezialisiert. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Klärung der Erbfolge, die Erbauseinandersetzung und die Bearbeitung erbrechtlicher Ansprüche. Die Kanzlei prüft Testamente und Erbverträge und befasst sich mit deren Auslegung sowie möglichen Gründen für ihre Unwirksamkeit. Dazu gehören Formfehler, Verstöße gegen frühere bindende Verfügungen und Fragen der Testierfähigkeit. Zum anwaltlichen Team gehören Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Erbrecht, Cornelius Dornhoff, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, sowie Rechtsanwältin Ann-Kristin Wedemeyer. Typische Anliegen sind unklare Testamente, Pflichtteilsansprüche und Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft. Die Kanzlei vertritt Erben und Miterben und unterstützt bei Fragen zu Vermächtnissen, beeinträchtigenden Schenkungen sowie Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstreckern und Erben. Auch Vollmachten und die Nachlassabwicklung einschließlich damit verbundener rechtlicher und finanzieller Aspekte gehören zum Tätigkeitsfeld. Daneben richtet sich das Angebot an Personen, die ihre Vermögensnachfolge gestalten möchten, etwa durch die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge. Die Zusammenarbeit umfasst je nach Anliegen Beratung, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung. Bei Erbauseinandersetzungen verhandelt die Kanzlei mit Miterben, begleitet Teilungsversteigerungen und vertritt Mandanten in Zivilprozessen. Für einvernehmliche Regelungen gestaltet sie Erbauseinandersetzungsverträge. Zur Klärung der Erbfolge übernimmt sie auch die Vertretung in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren. Bei der Planung der Vermögensnachfolge werden gemeinsam mit den Mandanten Verträge und Testamente gestaltet. Dabei arbeitet die Kanzlei mit dem Steuerberater des jeweiligen Mandanten zusammen. Der Kanzleisitz befindet sich in der Krefelder Straße 15, 41460 Neuss. Beratungstermine können telefonisch unter 02131/718190 vereinbart werden. Als weiterer Kontaktweg steht die E-Mail-Adresse kanzlei@goldkamp-erbrecht.de zur Verfügung. Gespräche sind in den barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz möglich. Damit bestehen sowohl Möglichkeiten für einen persönlichen Termin vor Ort als auch für eine Beratung ohne Anreise zur Kanzlei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: goldkamp-erbrecht.de, goldkamp-erbrecht.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
35 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Kontaktdaten
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Öffnungszeiten
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Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion
GOLDKAMP ERBRECHT ist die Bezeichnung der Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Neuss. Das Profil nennt Erbrecht und Familienrecht als Hauptschwerpunkte; die belegte Tätigkeitsbeschreibung konzentriert sich auf streitige Erbfälle und die Gestaltung der Vermögensnachfolge. Zum Team gehören Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Erbrecht, Cornelius Dornhoff, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, sowie Rechtsanwältin Ann-Kristin Wedemeyer. Für Ratsuchende stehen insbesondere Fragen zu Testamenten, Pflichtteilsansprüchen und der gemeinsamen Verwaltung oder Aufteilung eines Nachlasses im Mittelpunkt. Ein erbrechtlicher Konflikt beginnt häufig damit, dass ein Testament unterschiedlich verstanden wird oder Zweifel an der Testierfähigkeit der verstorbenen Person bestehen. Die Kanzlei prüft und erläutert Testamente sowie Erbverträge und vertritt in Erbscheinsverfahren und Klageverfahren. Weitere Anliegen betreffen Vermächtnisse, beeinträchtigende Schenkungen und die Verwendung von Vollmachten. Bei solchen Themen kommt es allgemein darauf an, die vorhandenen Urkunden, familiären Beziehungen und Vermögensverhältnisse nachvollziehbar zusammenzustellen. Auch Auseinandersetzungen zwischen Testamentsvollstreckern und Erben sowie Fragen der Nachlassabwicklung gehören zur beschriebenen Tätigkeit. Bei Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft berät die Kanzlei zur Erbauseinandersetzung, verhandelt mit Miterben und gestaltet Verträge für einvernehmliche Lösungen. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, kann auch die Begleitung einer Teilungsversteigerung relevant werden. Daneben unterstützt GOLDKAMP ERBRECHT Menschen, die ihre Vermögensnachfolge gestalten möchten, etwa durch Immobilienübertragungen zu Lebzeiten oder Regelungen zur Unternehmensnachfolge. Verträge und Testamente werden gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten erarbeitet; dabei ist auch eine Zusammenarbeit mit deren Steuerberater vorgesehen. Berührungspunkte zum Familienrecht entstehen beispielsweise bei den vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe oder Trennung und deren Bedeutung für die Nachfolgeplanung. Die Kanzlei befindet sich in der Krefelder Straße 15, 41460 Neuss. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Furth und Grimlinghausen bietet die Anschrift einen konkreten Anlaufpunkt im Neusser Stadtgebiet. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Neuss genannt, das bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Nachlass- und Familiensachen bearbeitet. Beratungstermine sind in barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits laufende Verfahren und bekannte Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Neuss
- Amtsgericht Neuss
Die Anschrift von GOLDKAMP ERBRECHT lautet Krefelder Straße 15, 41460 Neuss. Damit liegt der Kanzleistandort im Neusser Stadtgebiet; als örtliches Umfeld sind Innenstadt, Furth und Grimlinghausen genannt. Eine eindeutige Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine Planung anhand der genauen Anschrift und aktueller Verbindungen beziehungsweise Verkehrsinformationen. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Die Kanzleiräume sind barrierefrei. Telefonische Beratung und Videokonferenzen ermöglichen daneben einen Termin ohne Anfahrt, etwa wenn Beteiligte einer Erbengemeinschaft an unterschiedlichen Orten wohnen. Für die erbrechtlichen Schwerpunkte ist das Amtsgericht Neuss insbesondere in seiner Funktion als Nachlassgericht von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person und nicht nach dem Kanzleisitz. Zu den typischen Nachlasssachen zählen Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitige Zahlungsansprüche, etwa wegen eines Pflichtteils oder Vermächtnisses, werden dagegen im Zivilprozess behandelt; abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln kann dafür ein Amtsgericht oder ein Landgericht zuständig sein. Bei Teilungsversteigerungen gelten eigene Zuständigkeitsregeln, die an die Lage des Grundstücks anknüpfen. Für familienrechtliche Anliegen kommt das Familiengericht beim Amtsgericht Neuss in Betracht, wenn die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dort werden beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines unklaren Testaments hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Testament oder der Erbvertrag und gegebenenfalls das gerichtliche Eröffnungsprotokoll hilfreich. Hinzu kommen vorhandene Schreiben des Nachlassgerichts, weitere letztwillige Verfügungen und eine Übersicht über die familiären Beziehungen. Bestehen Zweifel an der Testierfähigkeit, können Informationen über den Zeitpunkt der Errichtung und dazu bereits vorhandene Unterlagen relevant sein. Eine kurze zeitliche Darstellung erleichtert das Verständnis. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sensible Angaben übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Originale sollten nicht ohne vorherige Abstimmung versandt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbenstellung und einem Pflichtteilsanspruch?
Erben treten grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernehmen damit nicht nur Vermögen, sondern gegebenenfalls auch Verbindlichkeiten. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Daraus folgt normalerweise keine Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft und kein Anspruch auf einen bestimmten Nachlassgegenstand. Für die Einordnung sind unter anderem das Verwandtschaftsverhältnis, letztwillige Verfügungen und mögliche frühere Zuwendungen relevant. Ob Ansprüche bestehen und welche Fristen gelten, bedarf einer individuellen Prüfung.
Welche Fragen entstehen, wenn eine Erbengemeinschaft ein Haus geerbt hat?
Bei einer gemeinsam geerbten Immobilie müssen häufig Nutzung, laufende Kosten, Verwaltung und eine mögliche Verwertung geklärt werden. Einzelne Miterben können grundsätzlich nicht allein über das gesamte Haus verfügen. Als Lösungen kommen je nach Situation beispielsweise ein gemeinsamer Verkauf oder eine vertraglich geregelte Übernahme durch einen Miterben in Betracht. Fehlt eine Einigung, kann eine Teilungsversteigerung zum Thema werden; sie ersetzt jedoch nicht automatisch die Klärung sämtlicher Streitpunkte innerhalb der Erbengemeinschaft. Für ein erstes Gespräch sind Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Belastungen, bestehenden Mietverhältnissen und den unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten hilfreich.
Welche Zusammenhänge bestehen zwischen einer Trennung und der erbrechtlichen Nachfolgeplanung?
Eine Trennung wirft neben familienrechtlichen Fragen häufig auch Fragen zu bestehenden Testamenten, Erbverträgen und Vollmachten auf. Trennung und rechtskräftige Scheidung haben nicht automatisch dieselben erbrechtlichen Folgen. Welche Auswirkungen eintreten, hängt unter anderem vom Verfahrensstand und von der jeweiligen Gestaltung ab. Auch der Güterstand, gemeinsame Immobilien und Unterhaltspflichten können für die Vermögensnachfolge bedeutsam sein. Für eine allgemeine Bestandsaufnahme sind deshalb Eheverträge, letztwillige Verfügungen und vorhandene Vereinbarungen zu Vermögenswerten hilfreich. Ob Änderungen möglich oder erforderlich sind, sollte anhand der persönlichen Verhältnisse und möglicher Bindungswirkungen geprüft werden.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an GOLDKAMP ERBRECHT - Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
