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- Kanzlei für Familien- und Erbrecht - Heike Neumann
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Heike Neumann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Chemnitz. Ihre Kanzlei wird auf der Webseite als Kanzlei für Familien- und Erbrecht bezeichnet. Im Bereich Familienrecht nennt die Seite unter anderem Trennung, Scheidung, Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung. Weitere aufgeführte Themen sind Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Auch Ehewohnung, gemeinsame Konten und Ersparnisse, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich sind in der Navigation enthalten. Die Webseite führt außerdem die Themen Online-Scheidung und gemeinsamer Anwalt auf. Zum Mandantenkreis und zur konkreten Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiten keine näheren Angaben. Die Kanzlei befindet sich in der Zwickauer Str. 145 in Chemnitz. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer, eine Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Auf der Kontaktseite steht zudem ein Formular mit Feldern für Name, E-Mail, Telefonnummer, Betreff und Nachricht zur Verfügung. Die Navigation verweist darüber hinaus auf Kosten und Downloads.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: fachanwalt-familienrecht-chemnitz.de, fachanwalt-familienrecht-chemnitz.de
Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion
Heike Neumann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Chemnitz. Ihre Kanzlei für Familien- und Erbrecht befindet sich in der Zwickauer Str. 145, 09116 Chemnitz. Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt des Profils; daneben sind Erbrecht und Verkehrsrecht aufgeführt. Die belegten familienrechtlichen Themen reichen von Trennung und Scheidung bis zu Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und zu erkennen, welche Fragen getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Eine Trennung kann beispielsweise gleichzeitig die Wohnsituation, laufende Zahlungen und die Betreuung gemeinsamer Kinder betreffen. Im Familienrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Weitere Themen sind die Ehewohnung, gemeinsame Konten und Ersparnisse sowie die Vermögensauseinandersetzung. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Ehe: Während der eine den Vermögenszuwachs erfasst, betrifft der andere grundsätzlich während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte. Auch die Begriffe Online-Scheidung und gemeinsamer Anwalt erscheinen auf der Webseite. Diese Bezeichnungen ersetzen jedoch weder die gesetzlichen Anforderungen an ein Scheidungsverfahren noch die anwaltlichen Regeln zum Umgang mit widerstreitenden Interessen. Im Erbrecht sind typische Anliegen die Gestaltung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsfragen und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Welche dieser Fragen im Einzelfall eine Rolle spielen, hängt unter anderem von familiären Beziehungen und vorhandenen Verfügungen von Todes wegen ab. Im Verkehrsrecht können beispielsweise die Regulierung eines Unfalls, Schadensersatzforderungen oder ein Bußgeldbescheid Anlass für eine Anfrage sein. Die vorliegenden Angaben benennen für diese beiden Rechtsgebiete keine weiteren Einzelleistungen der Kanzlei. Der konkrete Gegenstand einer gewünschten Vertretung sollte deshalb bereits bei der Anfrage beschrieben werden. Der örtliche Bezug liegt in Chemnitz. Die Anschrift ermöglicht eine räumliche Orientierung auch für Interessierte aus Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz, ohne dass damit eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile verbunden ist. Bei Familien- und Nachlasssachen kommt typischerweise das Amtsgericht Chemnitz in Betracht; verkehrsrechtliche Zivilverfahren können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Profil und die dort verfügbaren Kontaktinformationen nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und bekannte Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die Kanzlei nennt Telefon, Telefax und E-Mail; ihre Kontaktseite bietet außerdem ein Formular. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz
- Amtsgericht Chemnitz
- Landgericht Chemnitz
- Arbeitsgericht Chemnitz
- Sächsisches Landesarbeitsgericht
Die Kanzlei von Heike Neumann liegt in der Zwickauer Str. 145 in Chemnitz. Eine gesicherte Zuordnung der Anschrift zu einem der genannten Stadtteile Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Ebenso wenig ist eine unmittelbare Innenstadtlage belegt. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient daher die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung. Verbindungen, Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Stellplätze lassen sich aus den Profildaten nicht ableiten. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Chemnitz relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang. Im Erbrecht bearbeitet das Nachlassgericht beim Amtsgericht beispielsweise Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, gehören dagegen grundsätzlich vor die Zivilgerichte. Ob das Amtsgericht Chemnitz örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und dessen gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Auch im Verkehrsrecht können Amtsgericht und Landgericht Chemnitz als Zivilgerichte zuständig sein, etwa bei Streit über Unfallfolgen und Schadensersatz. Die sachliche Zuständigkeit hängt insbesondere vom Streitgegenstand und Streitwert ab. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden gerichtlich grundsätzlich beim Amtsgericht behandelt. Das Arbeitsgericht Chemnitz und das Sächsische Landesarbeitsgericht sind dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten beziehungsweise entsprechende Rechtsmittel zuständig; für die hier aufgeführten Schwerpunkte sind sie regelmäßig nicht die maßgeblichen Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Beschreibung der familiären Situation, der Zeitpunkt der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern häufig hilfreich. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Unterlagen zu Vermögen und Versorgungsanrechten Bedeutung haben. Nicht jedes Dokument wird bereits für die erste Kontaktaufnahme benötigt. Sinnvoll ist zunächst eine Übersicht darüber, welche Fragen offen sind und ob Fristen oder Termine bestehen. Welche Unterlagen anschließend erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Bedeutet eine einvernehmliche oder online vorbereitete Scheidung, dass ein gemeinsamer Anwalt beide Ehegatten vertritt?
- Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt nicht beide Ehegatten im Scheidungsverfahren vertreten. Die anwaltliche Vertretung ist einer Seite zugeordnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die andere Seite der Scheidung ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen; für eigene Anträge gelten andere Anforderungen. Der Begriff Online-Scheidung beschreibt regelmäßig eine digitale Kommunikation und Vorbereitung, nicht den Wegfall des gerichtlichen Verfahrens. Ob neben der Scheidung weitere Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Kindern geklärt werden müssen, ist davon unabhängig zu betrachten.
- Wie unterscheiden sich Fragen zu Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung eines Kindes. Das Sorgerecht umfasst dagegen die rechtliche Verantwortung für dessen persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise wesentliche Entscheidungen über Schule oder Gesundheit. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Diese Bereiche können im Alltag eng zusammenhängen, folgen rechtlich aber unterschiedlichen Maßstäben. Für eine erste Anfrage hilft deshalb eine getrennte Darstellung: Welche Zahlungen sind ungeklärt, welche Entscheidungen stehen an und welche Schwierigkeiten bestehen bei der Gestaltung des Kontakts?
- Geht es bei einer erbrechtlichen Anfrage immer um ein Verfahren vor dem Nachlassgericht?
- Nein. Erbrechtliche Anliegen können bereits zu Lebzeiten entstehen, etwa bei Fragen zu Testamenten oder zur gesetzlichen Erbfolge. Nach einem Todesfall kann das Nachlassgericht unter anderem für die Eröffnung eines Testaments oder ein Erbscheinsverfahren zuständig sein. Streitigkeiten zwischen Beteiligten, beispielsweise über Pflichtteilszahlungen oder die Verteilung eines Nachlasses, werden dadurch nicht automatisch entschieden. Für eine Anfrage ist hilfreich anzugeben, ob es um Vorsorge oder einen bereits eingetretenen Erbfall geht, welche familiären Beziehungen bestehen und ob Testamente, gerichtliche Schreiben oder andere Unterlagen vorliegen.
- Welche Informationen sind bei einem Verkehrsunfall oder einem Bußgeldbescheid für die Mandatsanfrage wichtig?
- Bei einem Verkehrsunfall erleichtern Angaben zu Datum, Ort, Beteiligten und zum bisherigen Schriftwechsel mit Versicherungen die Orientierung. Fotos, ein Unfallbericht oder vorhandene behördliche Unterlagen können ebenfalls relevant sein. Bei einem Bußgeldbescheid sind vor allem das vollständige Schreiben und der Zeitpunkt seiner Zustellung wichtig, weil Rechtsbehelfsfristen eine Rolle spielen können. Eine erste Anfrage sollte außerdem erkennen lassen, ob Personen verletzt wurden oder bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Umstände und Unterlagen beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Heike Neumann
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 16 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: fachanwalt-familienrecht-chemnitz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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