Veröffentlichtes Profil

Hermann Fries

Dr. jur. Hermann Fries – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht in Siegen

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Dr. jur. Hermann Fries Anwaltskanzlei

Koblenzer Straße 29, 57072 Siegen

Telefon: +49 271 239 02 36

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. jur. Hermann Fries Anwaltskanzlei
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. jur. Hermann Fries ist Rechtsanwalt in Siegen und bezeichnet sich auf seiner Kanzleiwebseite als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht. Seine Anwaltskanzlei befindet sich in der Koblenzer Straße 29 in 57072 Siegen. Das beschriebene Leistungsangebot umfasst Beratung, Betreuung und Prozessvertretung für seine Mandanten. Bei seiner Tätigkeit stellt er die Kundenorientierung in den Mittelpunkt. Nach eigener Darstellung verfügt er über jahrzehntelange Erfahrung und strebt nach Möglichkeit wirtschaftliche Lösungen mit der erforderlichen Diskretion für seine Mandanten an. Einen näher eingegrenzten Mandantenkreis nennt die Webseite nicht. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Zusätzlich steht auf der Kontaktseite ein Formular für Anfragen zur Verfügung. Die angegebenen Bürozeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr. Auf der Webseite sind außerdem die Anschrift und eine Telefaxnummer zur Kontaktaufnahme aufgeführt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltsi.de, anwaltsi.de

Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Hermann Fries ist mit der Dr. jur. Hermann Fries Anwaltskanzlei in der Koblenzer Straße 29 in 57072 Siegen ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht. Auf seiner Kanzleiwebseite bezeichnet er sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht. Das dort beschriebene Leistungsangebot umfasst Beratung, Betreuung und Prozessvertretung. Nach eigener Darstellung bringt er jahrzehntelange Erfahrung ein und orientiert seine Tätigkeit nach Möglichkeit an wirtschaftlichen Lösungen unter Wahrung der erforderlichen Diskretion. Ein bestimmter Mandantenkreis wird auf der Webseite nicht eingegrenzt. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu zählen etwa Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Regelungen, des bisherigen Geschehens und möglicher zeitlicher Vorgaben. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Verkehrsrecht betrifft unterschiedliche Situationen im Straßenverkehr. Typische Anliegen sind die Regulierung eines Unfalls, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld sowie Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Daneben können Bußgeldbescheide, ein drohendes Fahrverbot oder strafrechtliche Vorwürfe mit Verkehrsbezug Gegenstand einer Anfrage sein. Welche Unterlagen für die erste Einordnung benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen: Unfallberichte, Fotos, Schreiben von Versicherungen oder behördliche Bescheide können beispielsweise den Sachverhalt dokumentieren. Die bloße Zuordnung zum Verkehrsrecht sagt noch nichts darüber aus, welches Gericht zuständig ist. Der Kanzleisitz an der Koblenzer Straße liegt im zentralen Siegener Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Weidenau und Geisweid bildet die Anschrift den örtlichen Anlaufpunkt. Am Standort bestehen das Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Profil zur Orientierung dienen. Für die anschließende Anfrage stehen nach den Kanzleiangaben Telefon und E-Mail sowie ein Formular auf der Kanzleiwebseite zur Verfügung. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Die angegebenen Bürozeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr; ein persönlicher Termin sollte gesondert abgestimmt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen

  • Amtsgericht Siegen
  • Landgericht Siegen

Die Dr. jur. Hermann Fries Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in der Koblenzer Straße 29 in 57072 Siegen und damit im zentralen Stadtgebiet. Die Anschrift ist für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso ein Bezugspunkt wie für Personen aus Weidenau oder Geisweid. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Route geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Angaben zu konkreten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zur Anfahrt und zum Besuch lassen sich deshalb vorab mit der Kanzlei abstimmen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist wichtig, zwischen den Gerichtsbarkeiten zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Siegen oder dem Landgericht Siegen. Die beiden genannten Gerichte können dagegen für verkehrsrechtliche Angelegenheiten Bedeutung haben. Zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen werden abhängig von Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln beim Amtsgericht oder Landgericht verhandelt. Bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide kommt grundsätzlich das Amtsgericht in Betracht; auch bestimmte Verkehrsstraftaten werden dort verhandelt. Das Landgericht kann zudem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Ob tatsächlich ein Siegener Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Verfahrensart, Unfallort oder Wohnsitz der beteiligten Personen und lässt sich nicht allein aus dem Kanzleistandort ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, einschlägige Schreiben des Arbeitgebers und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Thema kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Auch tarifliche oder betriebliche Regelungen können Bedeutung haben. Wichtig ist, vorhandene Fristen und das Datum des Zugangs eines Schreibens kenntlich zu machen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und kann bei der Kontaktaufnahme geklärt werden.
Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Klärung wichtig?
Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen darüber entscheiden, welche gerichtlichen Schritte noch möglich sind. Ein Aufhebungsvertrag wirft andere Fragen auf, weil er das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung beendet. Dabei können etwa Beendigungsdatum, offene Vergütung, Freistellung und mögliche sozialrechtliche Folgen relevant werden. Für eine Anfrage sind deshalb der vollständige Text, der bisherige Schriftwechsel und gegebenenfalls eine vorgegebene Rückmeldefrist wichtig. Eine allgemeine Information ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Dokuments und der persönlichen Ausgangslage.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall typischerweise benötigt?
Im Mittelpunkt stehen zunächst Unfallzeit, Unfallort, beteiligte Personen und Fahrzeuge sowie eine nachvollziehbare Schilderung des Ablaufs. Fotos, Zeugenkontakte, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen und bereits geführter Schriftverkehr mit Versicherungen können die Einordnung erleichtern. Bei Sachschäden sind beispielsweise Kostenvoranschläge oder Gutachten relevant, bei Verletzungen gegebenenfalls ärztliche Unterlagen. Welche Ansprüche bestehen und wer in welchem Umfang haftet, hängt von den Umständen ab. Auch bereits abgegebene Erklärungen oder erhaltene Zahlungen können für die Prüfung wichtig sein.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Fahrverbot und Fragen zur Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise eines Geschwindigkeitsverstoßes. Neben einer Geldbuße können je nach Tatbestand weitere Folgen wie Punkte oder ein zeitlich begrenztes Fahrverbot vorgesehen sein. Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, die andere Voraussetzungen und Folgen hat und auch außerhalb eines Bußgeldverfahrens relevant werden kann. Für eine erste Anfrage sind das vollständige behördliche Schreiben, das Zustellungsdatum und Angaben zum bisherigen Verfahrensverlauf hilfreich. Die zuständige Stelle und der weitere Ablauf richten sich nach der Verfahrensart.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Hermann Fries

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Hermann Fries: 4,0 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen
4,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Dr. jur. Hermann Fries Anwaltskanzlei aus 8 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Hermann Fries liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,0 von 5 · 8 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. jur. Hermann Fries Anwaltskanzlei insgesamt und nicht auf Hermann Fries persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 8 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: anwaltsi.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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