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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Michael W. Homann ist mit der Kanzlei Homann in Leverkusen tätig. Nach Angaben der Kanzlei steht sie ihrer Mandantschaft seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht zur Seite. Im Familienrecht nennt die Webseite Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Zum Verkehrsrecht gehören Unfallregulierung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie Verkehrsstrafrecht. Im Arbeitsrecht werden Kündigungsschutz und Lohnansprüche aufgeführt. Gewerbliche Mandanten unterstützt die Kanzlei zudem in Angelegenheiten des Vertragsrechts und des Forderungseinzugs. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular können Interessierte ihr Anliegen mitteilen, damit sich die Kanzlei auf sie und ihre Bedürfnisse vorbereiten kann. Die Kanzlei befindet sich in der Goethestr. 1 in Leverkusen. Ergänzend bietet ihre Webseite ein Infocenter mit Artikeln zu Recht und Steuern, einem aktuellen Urteil und nützlichen Links.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: leverkusen-recht.de, leverkusen-recht.de
Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Michael W. Homann ist mit der Kanzlei Homann in der Goethestr. 1 in 51379 Leverkusen tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht. Nach eigener Darstellung steht die Kanzlei ihrer Mandantschaft seit mehr als 25 Jahren insbesondere im Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht zur Seite. Für Ratsuchende ergeben sich damit unterschiedliche Anknüpfungspunkte: Konflikte im Beschäftigungsverhältnis, die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls oder Fragen zu Trennung und familiären Verpflichtungen. Welche Unterstützung im einzelnen Fall in Betracht kommt, lässt sich anhand des Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen klären. Im arbeitsrechtlichen Bereich führt die Kanzlei ausdrücklich Kündigungsschutz und Lohnansprüche auf. Typische Anliegen betreffen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, ausstehendes Gehalt oder Meinungsverschiedenheiten über die Vergütung. Zur Einordnung solcher Fragen sind häufig der Arbeitsvertrag, Abrechnungen und der bisherige Schriftverkehr wichtig. Bei einer Kündigung können außerdem der Zugang des Schreibens und gesetzliche Fristen eine wesentliche Rolle spielen. Allgemein geht es zunächst darum, den Ablauf nachzuvollziehen, mögliche Ansprüche zu prüfen und zwischen einer außergerichtlichen Klärung und einem gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden. Zum Verkehrsrecht nennt die Kanzlei Unfallregulierung, Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht. Nach einem Unfall stehen häufig Haftung, Schadensumfang und die Kommunikation mit Versicherungen im Mittelpunkt. Bei einem Bußgeldbescheid oder einem strafrechtlichen Vorwurf stellen sich dagegen andere Fragen, etwa zum Verfahrensstand und zur Beweislage. Ergänzend beschreibt die Kanzlei Tätigkeiten bei Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Für gewerbliche Mandanten werden außerdem Vertragsrecht und Forderungseinzug genannt. Die Anschrift liegt im Leverkusener Stadtteil Opladen. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zu Opladen als auch zu Ratsuchenden aus Wiesdorf und Schlebusch. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Leverkusen, das je nach Zuständigkeit etwa mit zivilrechtlichen Verkehrsunfallsachen, Bußgeldsachen und Familiensachen befasst ist; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die Schwerpunkte und die hinterlegten Kontaktmöglichkeiten zu prüfen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular als Kontaktwege. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und Angaben zu vorhandenen Unterlagen können die Vorbereitung erleichtern. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen
- Amtsgericht Leverkusen
Die Kanzlei Homann hat ihre Anschrift in der Goethestr. 1 in 51379 Leverkusen im Stadtteil Opladen. Neben Opladen gehören Wiesdorf und Schlebusch zum örtlichen Umfeld des Profils. Für einen persönlichen Termin ist die konkrete Adresse maßgeblich, da sich die Wege innerhalb Leverkusens je nach Ausgangspunkt unterscheiden. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten tatsächlich zur Verfügung stehen, sollte anhand aktueller Verkehrs- und Fahrplaninformationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine näheren Informationen zur Barrierefreiheit oder zu eigenen Stellplätzen der Kanzlei. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen genannt. Im Verkehrsrecht kommen dort insbesondere zivilrechtliche Streitigkeiten über Schäden aus Verkehrsunfällen in Betracht, soweit die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren und bestimmte Verkehrsstrafverfahren können vor einem Amtsgericht geführt werden. Für die zusätzlich beschriebenen familienrechtlichen Tätigkeiten ist die Familiengerichtsbarkeit relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten unter anderem Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangssachen. Nicht jedes Anliegen aus Leverkusen fällt jedoch automatisch in die Zuständigkeit des dortigen Amtsgerichts. Der Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist davon zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen oder Arbeitsentgelt gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen im Kontaktformular mitzuteilen, damit sie sich auf die Bedürfnisse vorbereiten kann. Im Formular sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, die Anfrage und die Angabe, wie man auf die Kanzlei aufmerksam geworden ist, als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen im Kontaktformular mitzuteilen, damit sie sich auf die Bedürfnisse vorbereiten kann. Im Formular sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, die Anfrage und die Angabe, wie man auf die Kanzlei aufmerksam geworden ist, als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Vertragsänderungen hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Wichtig ist auch eine zeitliche Übersicht: Wann wurde die Kündigung übergeben oder im Briefkasten vorgefunden, und zu welchem Termin soll das Arbeitsverhältnis enden? Im Kündigungsschutz gelten kurze gesetzliche Fristen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese nicht. Deshalb sollten erkennbare Fristen bereits bei der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Informationen benötigt werden, hängt vom Beschäftigungsverhältnis und dem konkreten Anliegen ab.
- Was sollte eine erste Schilderung zu ausstehendem Lohn enthalten?
- Hilfreich ist eine nachvollziehbare Übersicht darüber, für welche Monate welche Zahlungen erwartet wurden und welche Beträge tatsächlich eingegangen sind. Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und bisherige Zahlungsaufforderungen können die Einordnung unterstützen. Auch die Frage, ob es um das Grundgehalt, Überstundenvergütung oder andere Vergütungsbestandteile geht, ist bedeutsam. Bei Lohnansprüchen können neben der gesetzlichen Verjährung vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Ob solche Regelungen greifen, ist vom Einzelfall abhängig. Eine allgemeine Anfrage ersetzt deshalb keine Prüfung der Unterlagen und der maßgeblichen Fristen.
- Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall üblicherweise benötigt?
- Für die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls ist zunächst eine sachliche Darstellung des Geschehens wichtig. Dazu gehören Unfallort und Zeitpunkt, die beteiligten Fahrzeuge sowie bekannte Kontaktdaten der Beteiligten und Versicherungen. Fotos, Angaben zu Zeuginnen und Zeugen, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen und bisheriger Schriftverkehr können ebenfalls relevant sein. Bei Sachschäden helfen vorhandene Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Welche Ansprüche bestehen und wer in welchem Umfang haftet, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen. Nicht jede geltend gemachte Schadensposition ist automatisch erstattungsfähig.
- Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Verfahren unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich der beteiligten Behörden, des Ablaufs und der möglichen Rechtsfolgen. Für eine erste Anfrage sind das erhaltene Schreiben, dessen Zustellungsdatum und eine kurze Beschreibung des Vorwurfs hilfreich. Aus einer Anhörung oder einem Bescheid allein ergibt sich noch keine abschließende Bewertung. Fristen und der genaue Verfahrensstand sollten bei der Kontaktaufnahme deutlich benannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Homann Michael
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,1 von 5 · 14 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: leverkusen-recht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 22.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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