Veröffentlichtes Profil

Horst Matthias Benneter

Horst Matthias Benneter – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Horst Matthias Benneter (Anwaltskanzlei)

Schloßstr. 41, 12165 Berlin

Telefon: +49 30 790 08 70

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Berlin
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Horst Matthias Benneter (Anwaltskanzlei)

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Horst Matthias Benneter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin. Seine Anwaltskanzlei befindet sich in der Schloßstr. 41 in 12165 Berlin. Die Webseite nennt über 35 Jahre Erfahrung als Verkehrsrechtsanwalt und die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Berlin. Als Schwerpunkte sind Führerscheinrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsstrafverfahren aufgeführt. Die Kanzlei spricht auf ihrer Webseite Personen mit Fragen zu Bußgeld, Führerscheinentzug, Alkohol und Drogen, Punkten, Fahrverbot sowie Verkehrsunfall an. Dabei verweist sie ausdrücklich auf die Hilfe durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Steglitz. Zur eigenen Ausrichtung beschreibt sich die Kanzlei als „eine menschliche Oase in der digitalen Welt“. Weitere konkrete Angaben zur Arbeitsweise oder zu einzelnen Mandantengruppen enthält der vorliegende Quelltext nicht. Als Kontaktmöglichkeiten nennt die Kanzlei eine Telefonnummer, eine Telefaxnummer und eine E-Mail-Angabe.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: verkehrsrecht-fachanwalt.eu, verkehrsrecht-fachanwalt.eu

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Horst Matthias Benneter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin. Seine Kanzlei befindet sich in der Schloßstr. 41 in 12165 Berlin und damit im Ortsteil Steglitz des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt; innerhalb dieses Gebiets sind Führerscheinrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsstrafverfahren aufgeführt. Nach Angaben der Kanzleiwebseite verfügt Benneter über mehr als 35 Jahre Erfahrung als Verkehrsrechtsanwalt. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Für Ratsuchende ergibt sich daraus eine fachliche Ausrichtung auf rechtliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Im Verkehrsunfallrecht geht es typischerweise um die Klärung der Haftung und um Ansprüche nach einem Unfall. Dazu können Fahrzeugschäden, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Personenschäden gehören. Mandantinnen und Mandanten begegnen dabei häufig Fragen zur Regulierung durch Versicherungen, zur Bedeutung von Unfallunterlagen und zur Bewertung unterschiedlicher Unfallschilderungen. Welche Ansprüche bestehen und welche Unterlagen relevant sind, hängt vom konkreten Geschehen ab. Die allgemeine Einordnung solcher Themen ersetzt deshalb keine Prüfung des einzelnen Falls. Die weiteren genannten Schwerpunkte betreffen insbesondere Bußgeldbescheide, Punkte, Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis. Auch Alkohol und Drogen im Straßenverkehr werden auf der Kanzleiwebseite ausdrücklich angesprochen. Hinter diesen Anliegen können unterschiedliche Verfahrensarten stehen: Ein Verkehrsverstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, während andere Vorwürfe ein Strafverfahren auslösen. Daneben können eigenständige fahrerlaubnisrechtliche Fragen auftreten. Für die erste Orientierung ist deshalb wichtig, welche Behörde oder welches Gericht geschrieben hat und welchen Gegenstand das betreffende Schreiben nennt. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Steglitz, während sich verkehrsrechtliche Verfahren je nach Zuständigkeit auf verschiedene Gerichtsstandorte in Berlin verteilen können. Bei zivilrechtlichen Unfallstreitigkeiten kommen Amtsgerichte und das für Zivilsachen zuständige Landgericht in Betracht; das Kammergericht kann in bestimmten Rechtsmittelverfahren eine Rolle spielen. Die Schloßstraße gehört zu einem städtisch geprägten Geschäftsbereich. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen; konkrete Verbindungen und Zugangsbedingungen sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de dient das Profil zunächst zur Orientierung über Person, Standort und Schwerpunkte. Für die anschließende Anfrage können die veröffentlichten Kontaktdaten genutzt werden; die Kanzlei nennt Telefon, Telefax und E-Mail als Kontaktmöglichkeiten. Eine kurze Beschreibung des Anliegens sowie Hinweise auf vorhandene Bescheide oder laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzlei von Horst Matthias Benneter liegt in der Schloßstr. 41 in Berlin-Steglitz, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Die Schloßstraße ist ein städtischer Geschäftsbereich im Südwesten Berlins; die Anschrift liegt damit nicht im Bezirk Mitte. Für Anfragen aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Mitte bietet die Adresse einen konkreten Ausgangspunkt zur Planung des Weges. Grundsätzlich kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die tatsächliche Verbindung, die Verkehrslage und mögliche Parkgelegenheiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Informationen zu einem barrierefreien Zugang oder zu kanzleieigenen Stellplätzen. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere die Berliner Amtsgerichte und das für Zivilsachen zuständige Landgericht Berlin relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen werden abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Gerichtliche Bußgeldverfahren nach Verkehrsverstößen gehören grundsätzlich vor das zuständige Amtsgericht. Auch Verkehrsstraftaten werden häufig erstinstanzlich am Amtsgericht verhandelt. Das Kammergericht kann nach Maßgabe des jeweiligen Verfahrensrechts mit Rechtsmitteln befasst sein. Das Arbeitsgericht Berlin ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und nicht allgemein für Unfallregulierung, Bußgeld oder Fahrerlaubnisfragen. Bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen über die Fahrerlaubnis kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig sein, die in der Standortliste nicht genannt ist. Entscheidend für den Gerichtsstand ist nicht allein die Lage der Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • TOP- RECHTSANWALT für Verkehrsrecht in Deutschlands grosser Anwalts-Liste, Magazin FOCUS
  • TOP- RECHTSANWALT für Verkehrsrecht in Deutschlands grosser Anwalts-Liste, Magazin FOCUS
  • TOP- RECHTSANWALT für Verkehrsrecht in Deutschlands grosser Anwalts-Liste, Magazin FOCUS
  • TOP- RECHTSANWALT für Verkehrsrecht in Deutschlands grosser Anwalts-Liste, Magazin FOCUS
  • TOP- RECHTSANWALT für Verkehrsrecht in Deutschlands grosser Anwalts-Liste, Magazin FOCUS
  • TOP- RECHTSANWALT für Verkehrsrecht in Deutschlands grosser Anwalts-Liste, Magazin FOCUS

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Unfalldatum, der Unfallort und eine kurze Schilderung des Ablaufs hilfreich. Hinzu kommen, soweit vorhanden, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der beteiligten Versicherungen. Auch Gutachten, Kostenvoranschläge und Reparaturrechnungen können eine Rolle spielen. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen relevant werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Vor der Übermittlung umfangreicher oder besonders sensibler Unterlagen lässt sich mit der angefragten Kanzlei klären, welcher Übermittlungsweg vorgesehen ist.
Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen eines Bußgeldbescheids wichtig?
Bei einem Bußgeldbescheid sind insbesondere der konkrete Vorwurf, die festgesetzten Folgen und das Datum der Zustellung für die Einordnung bedeutsam. Ein Anhörungsschreiben ist dabei von einem bereits erlassenen Bußgeldbescheid zu unterscheiden. Da im Bußgeldverfahren Fristen gelten können, sollte eine Anfrage erkennen lassen, welches Schriftstück vorliegt und wann es eingegangen ist. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei wahrt keine verfahrensrechtliche Frist. Ob eine Überprüfung sinnvoll ist und welche Schritte infrage kommen, lässt sich erst anhand der Unterlagen und der Umstände beurteilen.
Worin unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt für eine bestimmte Zeit das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne dass die Fahrerlaubnis als solche entzogen wird. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; eine spätere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr setzt grundsätzlich eine Neuerteilung voraus. Beide Maßnahmen haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und Folgen. Für eine Anfrage ist deshalb die genaue Bezeichnung im behördlichen oder gerichtlichen Schreiben wichtig. Auch Punkte und Fragen der Fahreignung können im Zusammenhang stehen, sind aber nicht mit einem Fahrverbot oder einer Fahrerlaubnisentziehung gleichzusetzen.
Können Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr mehrere Verfahren auslösen?
Ein entsprechender Vorwurf kann unterschiedliche rechtliche Ebenen betreffen. Je nach Sachverhalt kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Strafverfahren in Betracht. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können nebeneinander Bedeutung erlangen. Für die erste anwaltliche Einordnung ist daher hilfreich, sämtliche bereits vorliegenden Schreiben und die jeweils handelnde Stelle zu benennen. Aus einem einzelnen Schreiben lässt sich nicht immer erkennen, welche weiteren Verfahren bestehen oder welche Folgen im konkreten Fall zu prüfen sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Horst Matthias Benneter

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Horst Matthias Benneter: 4,9 von 5 Sternen bei 122 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Horst Matthias Benneter (Anwaltskanzlei) aus 122 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Horst Matthias Benneter liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 122 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Horst Matthias Benneter (Anwaltskanzlei) insgesamt und nicht auf Horst Matthias Benneter persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 4,9122

Google veröffentlicht zu diesen 122 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Schloßstr. 41, 12165 Berlin

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: verkehrsrecht-fachanwalt.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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