Veröffentlichtes Profil

Horst Wiese

Horst Wiese: Fachanwalt für Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz in Oldenburg

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz · Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort

Haarenufer 31, 26122 Oldenburg

Telefon: +49 441 998680

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Horst Wiese ist Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort am Haarenufer 31 in Oldenburg. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Tätigkeit liegt schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht; er betreut seine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Im gewerblichen Rechtsschutz umfasst seine Betreuung die Bereiche Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Als weiteres Rechtsgebiet nennt sein Profil das Beamtenrecht. Wiese vertritt seine Mandanten in schwierigen Situationen. Nach dem zweiten Staatsexamen begann er seine berufliche Tätigkeit als Syndikusanwalt einer bundesweit tätigen Bremer Unternehmensgruppe mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Dort war er unter anderem für das Arbeitsrecht verantwortlich. Anschließend wechselte er nach Oldenburg. Seine Vita nennt außerdem eine Tätigkeit als Dozent für Arbeitsrecht an der IHK Oldenburg und den Schiedshof, Abteilung Arbeitsrecht, bei der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Für Fragen und Terminwünsche bietet die Kanzlei eine telefonische Kontaktaufnahme an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: wiese-harbort.de, wiese-harbort.de

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Horst Wiese ist Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort am Haarenufer 31, 26122 Oldenburg. Er führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und für gewerblichen Rechtsschutz. Den Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht; daneben ist im Profil Erbrecht aufgeführt. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Beamtenrecht sowie die Betreuung im Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Für Ratsuchende ist damit zunächst die Einordnung ihres Anliegens wichtig: Ein Konflikt aus einem Arbeitsverhältnis folgt anderen rechtlichen Regeln als eine beamtenrechtliche Frage, eine erbrechtliche Auseinandersetzung oder ein Streit um geschützte Kennzeichen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können in diesem Rechtsgebiet eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen und der konkreten Vorgänge zum Gegenstand einer Anfrage machen. Wieses beruflicher Werdegang weist einen Bezug zur betrieblichen Praxis auf: Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete er als Syndikusanwalt einer bundesweit tätigen Bremer Unternehmensgruppe und war dort unter anderem für Arbeitsrecht verantwortlich. Anschließend wechselte er nach Oldenburg. Seine Vita nennt zudem eine Dozententätigkeit für Arbeitsrecht an der IHK Oldenburg sowie eine Tätigkeit am Schiedshof, Abteilung Arbeitsrecht, bei der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks Oldenburg. Im ebenfalls aufgeführten Erbrecht betreffen typische Anliegen die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Dabei kann es sowohl um die Gestaltung der Vermögensnachfolge als auch um Fragen nach einem Todesfall gehen. Im gewerblichen Rechtsschutz stehen dagegen etwa die Nutzung von Marken, der Umgang mit geschützten Werken und wettbewerbsrechtliche Beanstandungen im Raum. Welche Unterlagen und rechtlichen Gesichtspunkte maßgeblich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Fachanwaltstitel beziehen sich auf Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz, nicht auf Erbrecht. Die Kanzleiadresse am Haarenufer liegt im innenstadtnahen Bereich Oldenburgs und bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Eversten und Osternburg. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen; konkrete Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Am Standort befinden sich Amtsgericht und Landgericht Oldenburg, die insbesondere bei erbrechtlichen Fragen je nach Verfahrensart relevant sein können. Über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die Profilangaben als Ausgangspunkt ihrer Anfrage nutzen. Für Fragen und Terminwünsche ist eine telefonische Kontaktaufnahme belegt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, beteiligter Personen und möglicher Fristen erleichtert die erste Zuordnung; die Übernahme eines Mandats bedarf einer gesonderten Abstimmung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

  • Amtsgericht Oldenburg
  • Landgericht Oldenburg

Die Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort befindet sich am Haarenufer 31 in Oldenburg, im innenstadtnahen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Eversten und Osternburg bildet die Anschrift den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann anhand der aktuellen Verbindungen und örtlichen Verkehrsführung vorbereitet werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Informationen zu unmittelbar gelegenen Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Entsprechende organisatorische Fragen lassen sich bei der telefonischen Terminabstimmung klären. Die Lage innerhalb Oldenburgs sagt für sich genommen noch nichts über die gerichtliche Zuständigkeit im einzelnen Fall aus. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Oldenburg für erbrechtliche Anliegen insbesondere in seiner Funktion als Nachlassgericht von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden beispielsweise Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins geführt und Testamente eröffnet. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, können abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Oldenburg verhandelt werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind diese beiden Gerichte dagegen regelmäßig nicht die erste Anlaufstelle: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Beamtenrechtliche Streitigkeiten fallen in der Regel in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im Marken- und Wettbewerbsrecht bestehen besondere Zuständigkeitsregeln, sodass der Kanzleistandort allein keine Zuordnung zum Landgericht Oldenburg erlaubt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • FOCUS Anwaltsliste „Deutschlands Top-Anwälte“ für den Bereich Arbeitsrecht, FOCUS

Mitgliedschaften

  • Oldenburger Anwalts- und Notarverein
  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • VdAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Ergänzend können Vergütungsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und Angaben zu bestehenden tariflichen oder betrieblichen Regelungen relevant sein. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Deshalb sollten bekannte Termine und Fristen bereits bei der Anfrage deutlich benannt werden.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Zudem können sozialrechtliche Folgen zu berücksichtigen sein. Für eine rechtliche Einordnung sind der vollständige Entwurf, der Arbeitsvertrag und die Begleitumstände wichtig. Ob eine Regelung im konkreten Fall angemessen ist, lässt sich nicht allein anhand einzelner Vertragsklauseln beurteilen.
Geht es bei einer erbrechtlichen Anfrage um das Nachlassgericht oder um einen Streit zwischen Erben?
Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gerichtliche Aufgaben nach einem Todesfall, beispielsweise die Testamentseröffnung und Verfahren über einen Erbschein. Es entscheidet jedoch nicht automatisch über sämtliche Konflikte innerhalb einer Familie oder Erbengemeinschaft. Zahlungsansprüche, etwa aus einem Pflichtteilsrecht, werden regelmäßig in einem gesonderten Zivilverfahren geklärt. Für die erste Einordnung helfen vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Beziehungen. Auch der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person kann für die Zuständigkeit bedeutsam sein. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, richtet sich nach dem Anliegen.
Was sollte eine Anfrage zu einer marken-, urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung enthalten?
Hilfreich sind die vollständige Abmahnung einschließlich Anlagen, eine gegebenenfalls beigefügte Unterlassungserklärung und Angaben zum Zugang des Schreibens. Hinzu kommen Unterlagen zur beanstandeten Nutzung, etwa Abbildungen, Werbetexte, Internetadressen oder vorhandene Lizenzvereinbarungen. Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht schützen unterschiedliche Interessen; entsprechend unterscheiden sich die Voraussetzungen möglicher Ansprüche. Bei online veröffentlichten Inhalten ist eine nachvollziehbare Dokumentation des beanstandeten Zustands relevant. Genannte Fristen sollten in der Kontaktanfrage ausdrücklich mitgeteilt werden. Ob die Forderungen berechtigt sind und welche Reaktion infrage kommt, erfordert eine Prüfung des konkreten Vorgangs.
Woran lässt sich erkennen, ob ein Anliegen zum Arbeitsrecht oder zum Beamtenrecht gehört?
Entscheidend ist grundsätzlich der rechtliche Status der betroffenen Person. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst stehen in einem Arbeitsverhältnis; ihre Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören daher regelmäßig zum Arbeitsrecht. Beamtinnen und Beamte stehen dagegen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Fragen zu Besoldung, dienstlicher Beurteilung, Versetzung oder Disziplinarmaßnahmen folgen deshalb anderen Regeln und Verfahrenswegen. Für eine erste Anfrage sind Angaben zum Beschäftigungsstatus sowie das betreffende Schreiben oder die behördliche Entscheidung hilfreich. Auch Rechtsbehelfsbelehrungen und das Datum der Bekanntgabe können für die Einordnung möglicher Fristen wichtig sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Horst Wiese

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Horst Wiese: 4,8 von 5 Sternen bei 10 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort aus 10 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 10 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Wiese & Harbort insgesamt und nicht auf Horst Wiese persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Haarenufer 31, 26122 Oldenburg

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Mo – Do
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: wiese-harbort.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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