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- Rechtsanwältin Hülya Duran
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Hülya Duran in Nürnberg bietet Beratung und Vertretung im Familienrecht, Strafrecht und Immobilienrecht. Im Familienrecht begleitet sie Mandanten bei Scheidung, Trennung, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsfragen. Dabei legt sie Wert auf diskrete und verständnisvolle Beratung sowie gemeinsam entwickelte Lösungen. Interessen werden außergerichtlich durch konstruktive Verhandlungen und, falls erforderlich, vor Gericht vertreten. Im Strafrecht unterstützt die Kanzlei Geschädigte und Beschuldigte von der Strafanzeige über das Ermittlungsverfahren bis zum Hauptverfahren sowie bei einer möglichen Berufung oder Revision. Sie arbeitet mit Opferschutzvereinen und Beratungsstellen zusammen. Zum Mandantenkreis im Immobilienrecht gehören Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Kanzlei unterstützt außerdem Hausverwaltungen bei der Durchsetzung rechtlicher Belange. Gegenstand der Tätigkeit sind unter anderem Räumungs- und Zahlungsklagen, Mieterhöhungsverlangen, Betriebskostenabrechnungen und Sorgfaltspflichten von Mietern. Auch die Gestaltung von Immobilienkaufverträgen gehört zum Angebot. Die Kanzlei betont eine individuelle, transparente Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzleiduran.de, anwaltskanzleiduran.de
Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Hülya Duran ist mit ihrer Kanzlei in der Fürther Straße 224 in 90429 Nürnberg ansässig. Den Hauptschwerpunkt ihres Profils bildet das Familienrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt daneben das Strafrecht und das Immobilienrecht. Im Familienrecht begleitet sie Mandantinnen und Mandanten bei Trennung und Scheidung sowie in Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts und des Umgangsrechts. Solche Anliegen betreffen häufig mehrere Lebensbereiche zugleich: die wirtschaftliche Absicherung, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die Neuordnung des bisherigen Familienalltags. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als diskret und verständnisvoll und legt Wert auf gemeinsam entwickelte Lösungen. Zur familienrechtlichen Tätigkeit gehören sowohl außergerichtliche Verhandlungen als auch die Vertretung vor Gericht, wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich wird. Ratsuchende können etwa mit der Frage kommen, welche Themen im Zusammenhang mit einer Scheidung voneinander zu unterscheiden sind oder welche Unterlagen zur Einordnung von Unterhaltsfragen benötigt werden. Sorge- und Umgangsverfahren haben wiederum andere Gegenstände als finanzielle Auseinandersetzungen. Eine verständliche Erläuterung der rechtlichen Zusammenhänge und eine transparente Abstimmung über das weitere Vorgehen gehören zum beschriebenen Beratungsansatz der Kanzlei. Im Strafrecht unterstützt Hülya Duran Geschädigte und Beschuldigte. Die Tätigkeit umfasst die Strafanzeige, das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren sowie eine mögliche Berufung oder Revision. Die Kanzlei arbeitet außerdem mit Opferschutzvereinen und Beratungsstellen zusammen. Im Immobilienrecht richtet sich das Angebot an Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften; auch Hausverwaltungen werden bei rechtlichen Belangen unterstützt. Genannte Themen sind Räumungs- und Zahlungsklagen, Mieterhöhungsverlangen, Betriebskostenabrechnungen, Sorgfaltspflichten von Mietern und die Gestaltung von Immobilienkaufverträgen. Der örtliche Bezug liegt in Nürnberg. Für Ratsuchende aus der Altstadt, Gostenhof, Johannis, der Südstadt oder Langwasser ist die Fürther Straße 224 die angegebene Kanzleianschrift; eine konkrete Stadtteilzuordnung ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Familienrechtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Nürnberg als Familiengericht geführt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kann mit Beschwerden in Familiensachen befasst sein. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der Adresse. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine erste Anfrage lässt sich auf das betroffene Rechtsgebiet, den Anlass und bereits bekannte Fristen oder Gerichtstermine konzentrieren. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, kann im direkten Kontakt geklärt werden. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie die Zusammenarbeit gestaltet wird, bedarf einer gesonderten Abstimmung mit der Kanzlei.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Arbeitsgericht Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Hülya Duran befindet sich in der Fürther Straße 224 in Nürnberg. Die vorliegenden Angaben erlauben keine gesicherte Zuordnung der Anschrift zu einem der genannten Stadtteile Altstadt, Gostenhof, Johannis, Südstadt oder Langwasser. Diese bilden unterschiedliche Ausgangspunkte innerhalb des Nürnberger Stadtgebiets. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb die genaue Kanzleiadresse maßgeblich. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Auch ein persönlicher Termin sollte zuvor abgestimmt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Nürnberg relevant: Sein Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren. Das Oberlandesgericht Nürnberg entscheidet insbesondere über Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt nicht allein vom Kanzleisitz ab, sondern beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder und von der Verfahrensart. Bei strafrechtlichen Angelegenheiten können das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig sein; maßgeblich sind unter anderem Tatvorwurf und Straferwartung. Das Landgericht behandelt außerdem Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Im Immobilienrecht werden Wohnraummietsachen grundsätzlich vor dem Amtsgericht verhandelt. Für andere zivilrechtliche Immobilienstreitigkeiten kann je nach Gegenstand und Streitwert auch das Landgericht zuständig sein. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Nürnberg ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten vorgesehen, nicht typischerweise für die hier beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung kann angefragt und ein Termin vereinbart werden. Alternativ nennt die Kanzlei die Telefonnummer 0911 / 321 797 50.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Erstberatung kann angefragt und ein Termin vereinbart werden. Alternativ nennt die Kanzlei die Telefonnummer 0911 / 321 797 50.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Zeitpunkt der Trennung, Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern und ein kurzer Überblick über die offenen Fragen hilfreich. Dazu können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder bereits bestehende Vereinbarungen gehören. Falls schon Schreiben der anderen Seite oder gerichtliche Unterlagen vorliegen, sollten deren Datum und mögliche Fristen genannt werden. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Eine erste Anfrage muss die gesamte Familiengeschichte noch nicht vollständig darstellen; eine geordnete Zusammenfassung erleichtert die anschließende Klärung.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs des Kindes. Diese Themen können bei einer Trennung gleichzeitig auftreten, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Maßgeblich sind jeweils unterschiedliche Voraussetzungen; bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, die tatsächlich offenen Fragen und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen getrennt zu benennen.
- Was sollte eine erste Anfrage in einer strafrechtlichen Angelegenheit enthalten?
- Zunächst ist wichtig, ob die anfragende Person als beschuldigte oder geschädigte Person betroffen ist und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Hilfreich sind Angaben zu einer Strafanzeige, einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Kontaktaufnahme und bereits vorliegenden gerichtlichen Schreiben. Aktenzeichen, bekannte Termine und Fristen erleichtern die Zuordnung. Die Rechte und Handlungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Verfahrensrolle und Verfahrensstand. Eine erste Anfrage kann sich daher auf diese Eckdaten beschränken. Welche Unterlagen und weiterführenden Angaben für die Prüfung erforderlich sind, wird anschließend im anwaltlichen Gespräch geklärt.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Mieterhöhung, Betriebskosten oder einer Räumungsklage?
- Ausgangspunkt ist regelmäßig der Mietvertrag einschließlich späterer Änderungen. Je nach Anliegen kommen das Mieterhöhungsverlangen, Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsübersichten, Kündigungen und der bisherige Schriftwechsel hinzu. Bei einer bereits zugestellten Klage sind auch die gerichtlichen Unterlagen und das Zustellungsdatum wichtig, weil Verfahrensfristen eine Rolle spielen können. Für eine erste Anfrage genügt häufig ein Überblick darüber, worüber gestritten wird und ob die anfragende Person Mieter, Vermieter oder für eine Verwaltung tätig ist. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Vertragsverhältnis und den jeweiligen Dokumenten ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Hülya Duran
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4,8 von 5 · 21 Bewertungen
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Fürther Straße 224, 90429 Nürnberg
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwaltskanzleiduran.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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