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Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Volker Rank führt seit Frühjahr 2011 ein eigenes Rechtsanwaltsbüro in Nürnberg und ist hauptsächlich als Fachanwalt im Familienrecht tätig. Er begleitet Scheidungen bundesweit und bietet auch internationale Vertretung an. Seine Tätigkeit umfasst Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Aufteilung von Vermögen und Zugewinn, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Zum Mandantenkreis gehören auch Ehegatten, bei deren Trennung oder Scheidung Unternehmen oder GmbHs beteiligt sind. Dabei nutzt er seine Bilanz- und Buchführungskenntnisse sowie Erfahrungen aus der Steuerberatung, um betriebswirtschaftliche Auswertungen zu prüfen und mit Steuerberatern zu kommunizieren. Im Arbeitsrecht vertritt er im Kündigungsschutzprozess, prüft Kündigungen und verhandelt Abfindungen. Weitere Themen sind Aufhebungsvereinbarungen und Arbeitszeugnisse. Die Strafverteidigung umfasst Ermittlungsverfahren, Anklagen, Hauptverhandlungen und Strafbefehle, unter anderem bei Wirtschaftsdelikten, Betäubungsmitteldelikten und im Sexualstrafrecht. Rank unterhält berufliche Kontakte nach Tschechien, Italien und in die Schweiz. Besprechungstermine können vereinbart werden; die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Kanzlei spricht auch Spanisch.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-rank.de, kanzlei-rank.de
Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Volker Rank, LL.M. und Fachanwalt für Familienrecht, führt seit Frühjahr 2011 ein eigenes Rechtsanwaltsbüro in Nürnberg. Die Anwaltskanzlei Volker Rank befindet sich am Weinmarkt 4 in der Altstadt. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben ist Erbrecht als Rechtsgebiet genannt. Im Mittelpunkt der familienrechtlichen Tätigkeit stehen Scheidungen und die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Rank begleitet Scheidungen bundesweit und bietet auch internationale Vertretung an. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, die verschiedenen Folgen einer Trennung zunächst zu ordnen und ihren Zusammenhang zu verstehen. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Aufteilung von Vermögen und Zugewinn sowie Unterhaltsfragen. Hinzu kommen Sorge- und Umgangsrecht, also Fragen zur elterlichen Verantwortung und zum Kontakt zwischen Kindern und Eltern. Zum Mandantenkreis zählen auch Ehegatten, bei deren Trennung oder Scheidung Unternehmen oder GmbHs eine Rolle spielen. In diesem Zusammenhang nutzt Rank seine Bilanz- und Buchführungskenntnisse sowie Erfahrungen aus der Steuerberatung, um betriebswirtschaftliche Auswertungen zu prüfen und sich mit Steuerberatern auszutauschen. Solche Konstellationen verbinden familiäre Veränderungen mit Fragen zu Unternehmenswerten, Beteiligungen und Einkommensverhältnissen. Im ebenfalls aufgeführten Erbrecht betreffen typische Anliegen die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsfragen oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Gerade bei veränderten Familienverhältnissen können sich familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen berühren. Welche erbrechtlichen Leistungen im konkreten Fall übernommen werden, lässt sich bei einer Anfrage klären. Für Sachverhalte mit Auslandsbezug sind zudem die angegebenen beruflichen Kontakte Ranks nach Tschechien, Italien und in die Schweiz von Interesse. In der Kanzlei wird auch Spanisch gesprochen; daraus ergibt sich allerdings keine Aussage über die Anwendbarkeit ausländischen Rechts im einzelnen Fall. Der Standort am Weinmarkt liegt innerhalb der Nürnberger Altstadt und ist auch für Ratsuchende aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt oder Langwasser ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sollten vorab geprüft werden. Vor Ort sind insbesondere das Amtsgericht Nürnberg mit Familien- und Nachlassgericht sowie, je nach Verfahren, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht Nürnberg relevant. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin anfragen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Verfahren oder Fristen erleichtern die erste Einordnung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Arbeitsgericht Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg
Die Anwaltskanzlei Volker Rank liegt am Weinmarkt 4 in der Nürnberger Altstadt. Damit befindet sich der Kanzleisitz im historischen Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt und Langwasser ist die Altstadt ein gemeinsamer innerstädtischer Bezugspunkt, ohne dass damit bestimmte Fahrzeiten verbunden sind. Die Anfahrt kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Nürnberg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Oberlandesgericht Nürnberg ist in Familiensachen typischerweise für Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts zuständig. Bei internationalen Familienkonstellationen kann zusätzlich die Frage hinzukommen, ob deutsche Gerichte zuständig sind. Im Erbrecht ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Nürnberg etwa für Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen relevant, wenn die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Streitigkeiten über Pflichtteils- oder Erbansprüche werden dagegen vor den Zivilgerichten geführt; je nach sachlicher Zuständigkeit kommen das Amtsgericht Nürnberg oder das Landgericht Nürnberg-Fürth in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Nürnberg ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die familien- und erbrechtlichen Kernfragen dieses Profils.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet darum, einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Eine Anfrage kann unverbindlich gestellt werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bittet darum, einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Eine Anfrage kann unverbindlich gestellt werden.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht vor.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu Trennung und Scheidung hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den offenen Fragen ab. Für eine erste Einordnung können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie eine Übersicht über Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten hilfreich sein. Geht es um Unterhalt oder Zugewinn, sind häufig weitere Nachweise erforderlich. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben und bestehende Vereinbarungen sind ebenfalls wichtig. Eine kurze zeitliche Übersicht zur Trennung und eine Liste der eigenen Fragen helfen, das Gespräch zu strukturieren. Welche Dokumente tatsächlich vorgelegt werden sollen, lässt sich bei der Terminvereinbarung klären.
- Welche Rolle spielt eine GmbH oder ein Unternehmen bei einer Scheidung?
- Unternehmensbeteiligungen können bei einer Scheidung sowohl für Vermögensfragen als auch für die Ermittlung unterhaltsrelevanter Einkünfte bedeutsam sein. Welche Auswirkungen entstehen, hängt unter anderem vom Güterstand, den Eigentumsverhältnissen und bestehenden Vereinbarungen ab. Eine Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass Gesellschaftsanteile zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Häufig stehen vielmehr Bewertungs- und Ausgleichsfragen im Raum. Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und gesellschaftsrechtliche Unterlagen können für die Prüfung relevant werden. Dabei kann eine Abstimmung zwischen anwaltlicher Vertretung und steuerlicher Beratung erforderlich sein.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und die Befugnis, Entscheidungen für das Kind zu treffen, beispielsweise in wesentlichen Fragen der Gesundheit oder Schulbildung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich nicht automatisch. Bei beiden Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Je nach Situation können einvernehmliche Absprachen, Unterstützung durch das Jugendamt oder ein familiengerichtliches Verfahren eine Rolle spielen. Die passende Vorgehensweise hängt von den konkreten Umständen ab.
- Was unterscheidet ein Erbscheinsverfahren von einem Streit um den Pflichtteil?
- Ein Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung und wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht erteilt. Er ist nicht in jedem Nachlassfall erforderlich; teilweise können andere Nachweise ausreichen. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ein Streit darüber, ob und in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, wird nicht im Erbscheinsverfahren entschieden, sondern gegebenenfalls vor einem Zivilgericht. Für eine erste Einordnung sind insbesondere Verfügungen von Todes wegen, Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen und Informationen zum Nachlass relevant.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Rank
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-rank.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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