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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Ingo Frieters ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Die Webseite stellt seine Kanzlei als Kanzlei für Arbeitsrecht in der Region vor und nennt Bonn und Hangelar. Als Rechtsgebiete werden Arbeitsrecht, Sozialrecht, Zivilrecht sowie Diskriminierung und Mobbing aufgeführt. Zum genannten Angebot gehören außerdem Vorträge und Schulungen. Die Kontaktseite richtet sich unter anderem an Menschen, denen gekündigt wurde oder die am Arbeitsplatz diskriminiert, gemobbt oder auf andere Weise bedrängt werden. Für Anfragen stehen Telefon, E-Mail und ein Anfrageformular zur Verfügung. Dabei wird darum gebeten, kurz mitzuteilen, worum es geht. Persönliche Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Telefonisch ist die Kanzlei montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr erreichbar, freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Die Kanzlei- und Postanschrift lautet Dorothea-Erxleben-Weg 40 in 53229 Bonn.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-frieters.de, if5531.wixsite.com
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Ingo Frieters ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Seine Kanzlei am Dorothea-Erxleben-Weg 40 führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzleiwebseite nennt Bonn und Hangelar als regionalen Bezug und führt daneben Sozialrecht, Zivilrecht sowie Diskriminierung und Mobbing auf. Zum Angebot gehören außerdem Vorträge und Schulungen. Für Ratsuchende steht damit insbesondere die rechtliche Einordnung von Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Vordergrund: von der Gestaltung und Durchführung eines Arbeitsvertrags bis zu Konflikten im Betrieb oder der Beendigung einer Beschäftigung. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Vergütung, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Hinter diesen Stichworten stehen häufig unterschiedliche Erwartungen und offene Fragen zu Vertragsinhalten, betrieblichen Abläufen oder gegenseitigen Pflichten. Die Kontaktseite der Kanzlei spricht ausdrücklich Menschen an, denen gekündigt wurde oder die am Arbeitsplatz diskriminiert, gemobbt oder anderweitig bedrängt werden. Bei solchen Konflikten kommt es für eine rechtliche Einordnung allgemein auf den konkreten Verlauf, vorhandene Unterlagen und mögliche Nachweise an. Nicht jede belastende Situation am Arbeitsplatz lässt sich rechtlich gleich bewerten. Berührungspunkte zum Sozialrecht können insbesondere entstehen, wenn eine Beschäftigung endet oder Fragen zu Sozialleistungen hinzukommen. Zivilrechtliche Themen betreffen allgemein private Rechtsbeziehungen und vertragliche Ansprüche. Welche dieser Bereiche bei einem Anliegen zusammenwirken, hängt vom Sachverhalt ab. Eine geordnete Darstellung der Ereignisse erleichtert die erste Orientierung. Bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können zudem kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Die Kanzleianschrift lautet Dorothea-Erxleben-Weg 40, 53229 Bonn. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Bonn relevant, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Amtsgericht und Landgericht Bonn kommen dagegen insbesondere bei allgemeinen zivilrechtlichen Verfahren in Betracht. Für die Anfahrt aus dem Zentrum, Beuel, Bad Godesberg, Hardtberg oder Poppelsdorf sollte die Verbindung zur konkreten Adresse geprüft werden. Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail statt. Anwalt-Seiten.de dient als Ausgangspunkt, um sich anhand des Profils zu orientieren und die Kontaktaufnahme vorzubereiten. Für die Anfrage bei der Kanzlei stehen Telefon, E-Mail und ein Anfrageformular zur Verfügung. Gewünscht ist eine kurze Mitteilung, worum es geht. Sinnvoll sind dabei eine knappe Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits vorliegende Schreiben oder zeitliche Dringlichkeit. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie es anschließend weitergeht, wird unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Die Kanzlei von Ingo Frieters befindet sich am Dorothea-Erxleben-Weg 40 in 53229 Bonn. Ihr regionaler Bezug umfasst laut Kanzleiwebseite Bonn und Hangelar. Für Ratsuchende aus Beuel sowie aus dem Zentrum, Bad Godesberg, Hardtberg oder Poppelsdorf ist die konkrete Kanzleiadresse der maßgebliche Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Aus der Standortangabe allein ergeben sich keine gesicherten Aussagen zu unmittelbaren Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw sollten deshalb vor einem vereinbarten Termin adressbezogen geprüft werden. Persönliche Besuche setzen eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail voraus. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist das Arbeitsgericht Bonn das unter den genannten Gerichten typischerweise einschlägige Gericht. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Auch arbeitsbezogene Ansprüche wegen Diskriminierung oder Mobbing können in die Arbeitsgerichtsbarkeit fallen. Ob gerade das Arbeitsgericht Bonn örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Amtsgericht Bonn und Landgericht Bonn sind insbesondere für allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten von Bedeutung; ihre Zuständigkeit hängt unter anderem vom Streitgegenstand und den gesetzlichen Vorgaben ab. Sozialrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Sozialgerichte. Der ebenfalls in den Standortangaben aufgeführte Bundesgerichtshof ist kein örtliches Eingangsgericht für Bonner arbeitsrechtliche Verfahren. Der arbeitsgerichtliche Instanzenzug führt über die Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail soll kurz mitgeteilt werden, worum es geht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Persönliche Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Persönliche Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich.
Für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail soll kurz mitgeteilt werden, worum es geht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und eine kurze Darstellung des Beschäftigungsverhältnisses hilfreich. Auch bereits geführter Schriftwechsel kann für die Einordnung bedeutsam sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung. Das Absenden einer Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung und bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
- Worin unterscheiden sich Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz?
- Mobbing beschreibt häufig wiederholte oder systematische Anfeindungen, Ausgrenzungen oder Herabwürdigungen. Diskriminierung im rechtlichen Sinn kann insbesondere vorliegen, wenn eine Benachteiligung mit einem gesetzlich geschützten Merkmal zusammenhängt, etwa dem Geschlecht, einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft. Beide Bereiche können sich überschneiden, sind aber nicht deckungsgleich. Für die rechtliche Einordnung sind konkrete Vorfälle, Zeitpunkte, Beteiligte und mögliche Nachweise wesentlich. Auch die Reaktion des Arbeitgebers kann eine Rolle spielen. Welche Ansprüche oder Fristen berührt sind, lässt sich nur anhand des jeweiligen Sachverhalts beurteilen.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden; eine Abfindung ist jedoch nicht automatisch vorgesehen. Solche Vereinbarungen können außerdem Auswirkungen auf Sozialleistungen haben. Für eine rechtliche Prüfung sind der vollständige Vertragsentwurf und die Begleitumstände wichtig. Ob einzelne Regelungen angemessen sind und welche Folgen entstehen können, hängt von der konkreten Situation ab.
- Wann berühren arbeitsrechtliche Konflikte auch das Sozialrecht?
- Schnittstellen entstehen etwa nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses, bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder bei Fragen zur Sozialversicherung. Während das Arbeitsrecht vor allem die Beziehung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person betrifft, regelt das Sozialrecht insbesondere Ansprüche und Pflichten gegenüber Sozialleistungsträgern. Deshalb können aus einem Lebenssachverhalt verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Fristen entstehen. Für eine erste Einordnung können neben arbeitsvertraglichen Unterlagen auch Bescheide und Schreiben eines Leistungsträgers relevant sein. Eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung klärt sozialrechtliche Fragen nicht automatisch mit.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ingo Frieters
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4,8 von 5 · 25 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Dorothea-Erxleben-Weg 40, 53229 Bonn
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: if5531.wixsite.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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