Veröffentlichtes Profil

Kubilay Seçme

Kubilay Seçme – Fachanwalt für Strafrecht in Bonn

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Kubilay Seçme – Fachanwalt für Strafrecht

Kekuléstr. 31, 53115 Bonn

Telefon: +49 228 28 65 48 80

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Kubilay Seçme – Fachanwalt für Strafrecht
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kubilay Seçme ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Bonn. Er begleitet Mandanten als Strafverteidiger vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Verfahrens. Sein Angebot richtet sich an Personen, gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde oder die eine Vorladung, Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben. Zu seinen Schwerpunkten zählen allgemeines Strafrecht, Gewaltdelikte, Cyberkriminalität und Vermögensdelikte. Weitere genannte Bereiche sind internationales Strafrecht, Brandstiftungsdelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz und Jugendstrafrecht. Nach einer eingehenden Prüfung des Falls erarbeitet er eine individuelle Verteidigungsstrategie. Auf seiner Webseite beschreibt er langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und bietet eine diskrete Vertretung an. Die Kanzlei befindet sich in der Kekuléstr. 31 in Bonn, wenige Gehminuten vom Poppelsdorfer Schloss entfernt, und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Webseite nennt Termine innerhalb von 24 Stunden und jederzeitige Erreichbarkeit. Über ein Kontaktformular können Interessenten eine Nachricht hinterlassen und um Rückruf bitten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: fachanwalt-strafrecht-bonn.de, fachanwalt-strafrecht-bonn.de

Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion

Kubilay Seçme ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Bonn. In seiner Kanzlei in der Kekuléstr. 31 bildet das Strafrecht den Hauptschwerpunkt. Er begleitet Beschuldigte als Strafverteidiger vom Beginn eines Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Verfahrens. Sein Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde oder die eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben. Diese Schriftstücke stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen und können Anlass sein, den Tatvorwurf und den bisherigen Verfahrensstand anwaltlich einordnen zu lassen. Zu den genannten Schwerpunkten gehören das allgemeine Strafrecht, Gewaltdelikte, Cyberkriminalität und Vermögensdelikte. Bei Gewaltdelikten können etwa der Ablauf einer Auseinandersetzung, Zeugenaussagen und Verletzungsfolgen eine Rolle spielen. Im Bereich der Cyberkriminalität stehen häufig digitale Vorgänge und elektronische Beweismittel im Mittelpunkt. Bei Vermögensdelikten geht es beispielsweise um Betrugs- oder Untreuevorwürfe und die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Abläufe. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet die strafrechtliche Prüfung allgemein, dass Vorwürfe, verfügbare Unterlagen und die jeweilige Beweislage im Zusammenhang betrachtet werden. Weitere im Profil aufgeführte Bereiche sind internationales Strafrecht, Brandstiftungsdelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz und Jugendstrafrecht. Je nach Gegenstand können grenzüberschreitende Bezüge, technische Feststellungen oder Fragen des Alters und der persönlichen Entwicklung Bedeutung gewinnen. Gerade das Jugendstrafrecht folgt eigenen gesetzlichen Maßstäben, bei denen der Erziehungsgedanke eine zentrale Rolle spielt. Nach der belegten Kanzleibeschreibung erarbeitet Kubilay Seçme seine individuelle Verteidigungsstrategie auf Grundlage einer eingehenden Prüfung des jeweiligen Falls. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt dabei vom konkreten Verfahren ab. Der Kanzleistandort liegt im Bonner Stadtteil Poppelsdorf, wenige Gehminuten vom Poppelsdorfer Schloss entfernt. Die Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Für strafrechtliche Verfahren mit örtlichem Bezug kommen insbesondere das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn in Betracht; ihre Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Ratsuchende aus dem Zentrum, Bad Godesberg, Beuel oder Hardtberg können den Standort in ihre Terminplanung einbeziehen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt: Über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten lässt sich eine Anfrage an die Kanzlei richten. Eine kurze Beschreibung des Anlasses, vorhandene Schriftstücke und bekannte Termine erleichtern die erste Zuordnung. Auf der Kanzleiwebseite besteht außerdem die Möglichkeit, über ein Kontaktformular eine Nachricht und einen Rückrufwunsch zu hinterlassen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn

  • Amtsgericht Bonn
  • Landgericht Bonn
  • Arbeitsgericht Bonn
  • Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)

Die Kanzlei von Kubilay Seçme befindet sich in der Kekuléstr. 31 in 53115 Bonn im Umfeld des Poppelsdorfer Schlosses. Der Standort ist dem Stadtteil Poppelsdorf zuzuordnen und liegt damit nicht unmittelbar im Bonner Zentrum. Das Schloss ist nach der Kanzleibeschreibung in wenigen Gehminuten erreichbar. Für Ratsuchende aus weiteren Bonner Stadtteilen wie Bad Godesberg, Beuel oder Hardtberg hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Eine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist angegeben; konkrete Linien oder Haltestellen sind nicht belegt. Bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten vorab geprüft werden. Für den Schwerpunkt Strafrecht sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn relevant. Am Amtsgericht werden zahlreiche erstinstanzliche Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Auch Strafbefehlsverfahren gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für Jugendstrafsachen bestehen besondere Spruchkörper. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, der Straferwartung und der örtlichen Zuständigkeit ab. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Bonn entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die Strafverteidigung regelmäßig nicht zuständig. Der Bundesgerichtshof ist kein örtliches Bonner Strafgericht; er kann insbesondere als Revisionsgericht bei Strafurteilen des Landgerichts Bedeutung erlangen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Nachrichtenformular sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht vor; eine Telefonnummer ist optional.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet Termine innerhalb von 24 Stunden an und wirbt mit „Direkt anrufen und beraten lassen“.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet Termine innerhalb von 24 Stunden an und wirbt mit „Direkt anrufen und beraten lassen“.

Für den Erstkontakt: Das Nachrichtenformular sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht vor; eine Telefonnummer ist optional.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Vorladung oder Anklage hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem das erhaltene Schreiben, das Aktenzeichen, die absendende Behörde und darin genannte Termine oder Fristen hilfreich. Auch eine kurze zeitliche Übersicht des bisherigen Geschehens kann die Besprechung strukturieren. Eine Vorladung, eine Anklageschrift und ein Strafbefehl haben unterschiedliche Funktionen im Strafverfahren. Deshalb ist die genaue Bezeichnung des Dokuments wichtig. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine erste Anfrage ersetzt noch keine Prüfung der Ermittlungsakte.
Wie unterscheiden sich Ermittlungsverfahren, Anklage und Strafbefehl?
Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Verdacht. Dabei werden belastende und entlastende Umstände ermittelt. Eine Anklage ist der Antrag der Staatsanwaltschaft, ein gerichtliches Hauptverfahren zu eröffnen; über die Eröffnung entscheidet das Gericht. Ein Strafbefehl wird dagegen in einem schriftlichen Verfahren erlassen und kann ohne vorherige Hauptverhandlung eine strafrechtliche Rechtsfolge festsetzen. Gegen ihn ist ein fristgebundener Einspruch vorgesehen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wesentlich, welches Schriftstück vorliegt und wann es zugestellt wurde. Die Verfahrensstufe beeinflusst die weitere anwaltliche Prüfung.
Welche Rolle spielen digitale Beweise bei Cyberkriminalität und Vermögensdelikten?
Bei Vorwürfen aus dem Bereich der Cyberkriminalität können Nachrichten, Zugriffsprotokolle, Dateien und Daten auf Endgeräten als Beweismittel Bedeutung haben. Auch bei Vermögensdelikten sind elektronische Kommunikation, Zahlungsabläufe und digitale Vertragsunterlagen häufig relevant. Entscheidend ist nicht allein, dass Daten vorhanden sind, sondern auch, wie sie einer Person oder einem bestimmten Vorgang zugeordnet werden können. Herkunft, Vollständigkeit und Aussagekraft können Gegenstand der Prüfung sein. Im anwaltlichen Gespräch lässt sich klären, welche Informationen bereits bekannt sind und welche Erkenntnisse sich erst aus einer Akteneinsicht ergeben können.
Was ist bei einer Anfrage zu Jugendstrafrecht oder einem Haftbefehl besonders wichtig?
Bei einer Anfrage zum Jugendstrafrecht ist das Alter zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat wesentlich. Für Jugendliche gelten besondere Vorschriften; bei Heranwachsenden kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Liegt ein Haftbefehl vor, sind insbesondere dessen Art, die ausstellende Stelle und eine mögliche bereits erfolgte Festnahme wichtige Informationen für die erste Einordnung. Nicht jeder Haftbefehl hat denselben rechtlichen Hintergrund. Beide Konstellationen können besondere Anforderungen an die Verfahrensbegleitung stellen. Die Anfrage sollte deshalb den aktuellen Stand und bekannte bevorstehende Termine möglichst klar benennen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kubilay Seçme

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Kubilay Seçme: 5,0 von 5 Sternen bei 35 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Kubilay Seçme – Fachanwalt für Strafrecht aus 35 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Kubilay Seçme liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 35 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Kubilay Seçme – Fachanwalt für Strafrecht insgesamt und nicht auf Kubilay Seçme persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,035

Google veröffentlicht zu diesen 35 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Kekuléstr. 31, 53115 Bonn

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Kubilay Seçme. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Bonn

Alle Profile in Bonn vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: fachanwalt-strafrecht-bonn.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen