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Kanzleiprofil im Überblick
Jan Waßerfall ist Rechtsanwalt mit Büro am Kaiserdamm 100 in Berlin. Seine Tätigkeit umfasst Transport- und Speditionsrecht, Forderungsinkasso, länderübergreifende Vollstreckung, Verkehrsrecht und Zivilrecht. Im Transport- und Speditionsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Fautfracht, Palettentausch und nichtgezahlten Frachten. Das Forderungsinkasso richtet sich an Mandanten mit unbezahlten und fälligen Rechnungen; bei vorhandenen Gerichtsentscheidungen wird Unterstützung bei der Vollstreckung angeboten. Weitere Themen sind Bußgelder im Straßenverkehr sowie Verträge aus dem Lebens- und Geschäftsbereich. Seit 2008 bietet Waßerfall aus der Region Berlin/Brandenburg anwaltliche Vertretung im gesamten Bundesgebiet an, seit 2023 auch in Österreich. Als Korrespondenzsprachen nennt er Deutsch und Englisch. Die Vertretung erfolgt in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Seine Arbeitsweise beschreibt er als gründlich und gewissenhaft und betont Empathie, Diskretion und gegenseitiges Vertrauen. Für Beratungsgespräche stehen das Berliner Büro und Sprechbüros in Österreich zur Verfügung. Daneben werden Telefontermine, Online-Beratung und ein Mandantenportal angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: wasserfall.com, wasserfall.com
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jan Waßerfall führt seine Kanzlei am Kaiserdamm 100 in 14057 Berlin. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Zu den ausdrücklich beschriebenen Themen gehören Bußgelder im Straßenverkehr. Allgemein geht es im Verkehrsrecht außerdem um die rechtliche Einordnung von Verkehrsvorgängen, die Prüfung von Ansprüchen und die Auseinandersetzung mit behördlichen Entscheidungen. Ratsuchende sollten dabei zwischen zivilrechtlichen Streitigkeiten und Bußgeldverfahren unterscheiden: Je nach Anliegen sind andere Unterlagen, Verfahrenswege und Fristen maßgeblich. Waßerfall vertritt Mandantinnen und Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Transport- und Speditionsrecht. Die Kanzleibeschreibung nennt hierzu Fautfracht, Palettentausch und nichtgezahlte Frachten. Dahinter stehen häufig Fragen zur Vergütung von Transportleistungen, zu den Folgen eines gekündigten Frachtvertrags oder zur Abrechnung von Ladungsträgern. Für die rechtliche Aufarbeitung können Transportaufträge, Frachtpapiere, Ablieferbelege und die Kommunikation zwischen den Beteiligten wichtig sein. Das ebenfalls angebotene Forderungsinkasso betrifft unbezahlte, fällige Rechnungen. Liegen bereits Gerichtsentscheidungen vor, gehört auch die Unterstützung bei der Vollstreckung zum beschriebenen Angebot, einschließlich länderübergreifender Sachverhalte. Im Zivilrecht befasst sich Jan Waßerfall mit Verträgen aus dem Lebens- und Geschäftsbereich. Typische Anliegen betreffen die Auslegung vertraglicher Vereinbarungen, ausstehende Leistungen oder Meinungsverschiedenheiten über Zahlungspflichten. Seit 2008 bietet er aus der Region Berlin/Brandenburg anwaltliche Vertretung im gesamten Bundesgebiet an, seit 2023 auch in Österreich. Als Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch angegeben. Neben Gesprächen im Berliner Büro und in Sprechbüros in Österreich werden Telefontermine, Online-Beratung und ein Mandantenportal angeboten. Der Berliner Kanzleisitz liegt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Für verkehrsrechtliche, vertragliche und transportrechtliche Auseinandersetzungen kommen je nach Verfahrensart die Berliner Amtsgerichte und das für Zivilsachen zuständige Landgericht in Betracht; das Kammergericht ist insbesondere im Rechtsmittelzug relevant. Die konkrete Zuständigkeit ergibt sich nicht allein aus der Kanzleianschrift. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann das dortige Profil als Ausgangspunkt für eine Mandatsanfrage nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen oder Unternehmen und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend sind Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die passende Gesprächsform mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei Jan Waßerfall befindet sich am Kaiserdamm 100 im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und damit im westlichen Stadtgebiet. Der Standort ist von der historischen Mitte Berlins zu unterscheiden; auch Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf liegen in anderen Teilen der Stadt. Für die Planung eines persönlichen Termins kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung und die aktuelle Verkehrslage sollten vorab geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Als Alternative zur Anreise nennt die Kanzlei Telefontermine und Online-Beratung. Bei den aufgeführten Rechtsgebieten sind vor allem die Berliner Amtsgerichte und das Landgericht Berlin im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit relevant. Dort werden, abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, beispielsweise Zahlungsstreitigkeiten, vertragliche Ansprüche oder zivilrechtliche Folgen von Verkehrsunfällen verhandelt. Für frachtvertragliche Streitigkeiten können besondere Zuständigkeitsregeln gelten. Gerichtliche Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen werden grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht geführt. Das Kammergericht kommt insbesondere als Rechtsmittelgericht in Betracht, etwa bei Berufungen gegen erstinstanzliche landgerichtliche Zivilurteile oder bei Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen. Das Arbeitsgericht Berlin ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die hier beschriebenen Schwerpunkte typischerweise nicht die erste Anlaufstelle. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt unter anderem von Verfahrensgegenstand, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten ab; bei grenzüberschreitenden Fällen stellt sich zusätzlich die Frage der internationalen Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine erste Beratung soll ein Termin vereinbart werden; hierfür können das Kontaktformular oder das Telefon genutzt werden. Besuche sind im Büro in Berlin oder in den Sprechbüros in Österreich möglich. Auch Telefontermine und Online-Beratung werden angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine erste Beratung soll ein Termin vereinbart werden; hierfür können das Kontaktformular oder das Telefon genutzt werden. Besuche sind im Büro in Berlin oder in den Sprechbüros in Österreich möglich. Auch Telefontermine und Online-Beratung werden angeboten.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Gerichtsstandsklausel in AGB: warum die Klage oft am falschen Gericht landet
- Wenn der Gerichtsvollzieher zum Flughafen fährt: Was steckt hinter der Ryanair-Pfändung in Linz?
- Frohe Weihnachten & guten Rutsch ins neue Jahr!
- Grenzüberschreitende Vollstreckung nach der EuGVVO – sichere Durchsetzung in ganz Europa
- Rechnung Spam Mail im Umlauf
- Amazon Prime-Gebühren: Wie Verbraucher ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen eines Verkehrsbußgelds wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das erhaltene Schreiben, der vorgeworfene Verkehrsverstoß und der Zeitpunkt des Zugangs hilfreich. Es macht einen Unterschied, ob zunächst ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid vorliegt. Auch vorhandene Fotos, eigene Notizen zum Geschehen und bisherige Korrespondenz können relevant sein. Da in Bußgeldverfahren Fristen laufen können, sollte eine Anfrage erkennen lassen, wann welches Dokument eingegangen ist. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei hemmt oder wahrt solche Fristen nicht automatisch.
- Worum geht es bei Fautfracht, Palettentausch und offenen Frachtrechnungen?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche Teile der Abwicklung eines Transportauftrags. Fautfracht bezeichnet eine gesetzlich vorgesehene pauschalierte Vergütung, die unter bestimmten Voraussetzungen nach Kündigung eines Frachtvertrags durch den Absender in Betracht kommt. Beim Palettentausch stehen häufig Vereinbarungen über Rückgabe, Tausch oder Abrechnung von Ladungsträgern im Mittelpunkt. Bei offenen Frachtrechnungen sind unter anderem Auftrag, Leistungserbringung, Fälligkeit und mögliche Einwendungen zu klären. Für eine Mandatsanfrage können deshalb Transportauftrag, Frachtbrief, Abliefernachweise, Palettenbelege und Rechnungen zusammen mit der bisherigen Korrespondenz nützlich sein.
- Was unterscheidet Forderungsinkasso von der Vollstreckung einer Forderung?
- Beim Forderungsinkasso geht es zunächst darum, eine offene Forderung geltend zu machen und gegebenenfalls einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Dabei können die Anspruchsgrundlage, die Fälligkeit und Einwendungen der Gegenseite eine Rolle spielen. Die Zwangsvollstreckung setzt grundsätzlich einen geeigneten Titel und weitere gesetzliche Voraussetzungen voraus. Ein solcher Titel kann beispielsweise ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid sein. Bei einer Vollstreckung über Ländergrenzen hinweg kommen zusätzliche Fragen hinzu, etwa zur Anerkennung, zu erforderlichen Bescheinigungen und zu den Vollstreckungsorganen im jeweiligen Staat.
- Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage zu einem privaten oder geschäftlichen Vertrag?
- Hilfreich sind der Vertrag einschließlich Anlagen und einbezogener Bedingungen sowie Nachträge, Rechnungen und relevante Nachrichten. Ergänzend erleichtert eine kurze zeitliche Übersicht das Verständnis: Was wurde vereinbart, welche Leistungen wurden erbracht und worüber besteht Streit? Auch das Ziel der Anfrage sollte erkennbar sein, beispielsweise die Klärung einer Zahlungspflicht oder einer ausstehenden Leistung. Bereits eingegangene gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine verdienen besondere Aufmerksamkeit. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Vertrags und der weiteren Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jan Waßerfall
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 209 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: wasserfall.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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