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- Rechtsanwaltskanzlei Jöhnk
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Dresden vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Johanna Jöhnk ist Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Dresden. Ihre Rechtsanwaltskanzlei ist auf Strafrecht und seine unmittelbar zugehörigen Nebengebiete spezialisiert. Zu den genannten Schwerpunkten zählen Jugendstrafrecht, allgemeines Strafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Das Angebot umfasst Rechtsbeistand bei Anklage und Strafbefehl, Untersuchungshaft und Festnahme sowie Durchsuchungen. Hinzu kommen die Verteidigung in der Hauptverhandlung, Zeugenbeistand, Nebenklagevertretung, Strafvollstreckung, Strafvollzug und Rechtsmittel. Damit richtet sich die Tätigkeit an Beschuldigte, Zeugen und Opfer bestimmter Straftaten. Die Mandatsbearbeitung erfolgt ausschließlich digital; eine Mandatierung ist bundesweit möglich. Jöhnk beschreibt einen respektvollen und vorurteilsfreien Umgang mit Mandanten auf Augenhöhe. Die Wahl des Verteidigungsstils hängt vom Einzelfall ab, wobei eine vertrauensvolle Basis zwischen Mandant und Verteidiger wesentlich ist. Termine werden nur nach Vereinbarung vergeben und sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Für Notfälle wie Festnahmen oder Durchsuchungen bietet die Kanzlei ein rund um die Uhr erreichbares Notfalltelefon mit Rückruf-Service an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafrecht-joehnk.de, strafrecht-joehnk.de
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Johanna Jöhnk ist Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Dresden. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Jöhnk in der Arndtstraße 15 hat ihren Hauptschwerpunkt im Strafrecht und ist auf dieses Rechtsgebiet sowie unmittelbar zugehörige Nebengebiete spezialisiert. Das Profil umfasst allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrenssituationen: vom ersten bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren über eine Anklage bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Je nach Tatvorwurf können persönliche, berufliche oder wirtschaftliche Folgen eines Strafverfahrens eine Rolle spielen. Im Jugendstrafrecht gelten zudem besondere Regeln, die den Entwicklungsstand junger Menschen berücksichtigen. Zu den ausdrücklich genannten Anliegen gehören Strafbefehle, Anklagen, Untersuchungshaft, Festnahmen und Durchsuchungen. Während beim Strafbefehl insbesondere die Prüfung der Entscheidung und möglicher Rechtsbehelfe im Mittelpunkt stehen kann, betreffen Festnahmen und Untersuchungshaft unmittelbar die persönliche Freiheit. Bei Durchsuchungen stellen sich häufig Fragen zum Ablauf der Ermittlungen und zum Umgang mit sichergestellten Gegenständen oder Unterlagen. Die Tätigkeit von Johanna Jöhnk umfasst außerdem die Verteidigung in der Hauptverhandlung sowie Rechtsmittel, Strafvollstreckung und Strafvollzug. Damit werden auch Verfahrensabschnitte erfasst, die sich an ein Urteil anschließen können. Das Angebot richtet sich nicht ausschließlich an Beschuldigte. Auch Zeugenbeistand und Nebenklagevertretung gehören zum beschriebenen Tätigkeitsumfang. Zeuginnen und Zeugen haben eine andere Verfahrensrolle als Beschuldigte; für Verletzte bestimmter Straftaten kann unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Nebenklage in Betracht kommen. Jöhnk beschreibt ihren Umgang mit Mandantinnen und Mandanten als respektvoll und vorurteilsfrei. Der Verteidigungsstil richtet sich nach dem Einzelfall, wobei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit als wesentlich benannt wird. Daraus lässt sich keine bestimmte Vorgehensweise für ein noch ungeprüftes Verfahren ableiten. Die Kanzlei liegt im Bereich der Dresdner Neustadt. Zum gerichtlichen Umfeld zählen insbesondere das Amtsgericht Dresden, das Landgericht Dresden und das Oberlandesgericht Dresden, deren strafrechtliche Aufgaben von der jeweiligen Zuständigkeit abhängen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst ihr Anliegen sowie etwaige Termine oder Fristen benennen. Eine Anfrage ist von der anschließenden Übernahme eines Mandats zu unterscheiden. Die Mandatsbearbeitung erfolgt ausschließlich digital; eine Mandatierung ist bundesweit möglich. Termine werden nur nach Vereinbarung vergeben, auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für Notfälle wie Festnahmen oder Durchsuchungen nennt die Kanzlei ein rund um die Uhr erreichbares Notfalltelefon mit Rückruf-Service.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnk hat ihre Anschrift in der Arndtstraße 15, 01099 Dresden, im Bereich der Neustadt. Sie liegt damit nicht in der Dresdner Altstadt, sondern im rechtselbischen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus anderen genannten Stadtteilen wie Blasewitz, Plauen oder Pieschen hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und örtliche Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Da Termine ausschließlich nach Vereinbarung stattfinden und die Mandatsbearbeitung digital erfolgt, ist ein persönlicher Besuch vorab abzustimmen. Die bundesweite Mandatierung ist nach den Profilangaben ebenfalls möglich. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind vor allem das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden relevant. Am Amtsgericht werden zahlreiche Strafsachen erstinstanzlich vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; auch Strafbefehlsverfahren gehören zu seinen Aufgaben. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafvorwürfe erstinstanzlich und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für Jugendstrafsachen bestehen besondere gerichtliche Spruchkörper. Das Oberlandesgericht Dresden ist unter anderem mit Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts und bestimmten weiteren strafrechtlichen Rechtsmitteln befasst. In besonderen Staatsschutzsachen kann es erstinstanzlich zuständig sein. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Dresden entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die Strafverteidigung nicht das typische Verfahrensgericht. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme soll das Anliegen geschildert werden. Die Rechtsanwältin kündigt an, so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist zu vereinbaren. Termine finden nur nach Vereinbarung statt und können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung ist zu vereinbaren. Termine finden nur nach Vereinbarung statt und können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme soll das Anliegen geschildert werden. Die Rechtsanwältin kündigt an, so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
- Dresdner Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Forum Junge Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger (JUST)
- Schwarz-Gelbe-Hilfe e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Anklage oder eines Strafbefehls wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Art des Schreibens, der Tatvorwurf, das Aktenzeichen und die ausstellende Behörde oder das Gericht relevant. Auch das Datum der Zustellung und bereits bestimmte Termine können wichtig sein, weil im Strafverfahren Fristen gelten können. Eine Anklage und ein Strafbefehl kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen: Die Anklage dient der gerichtlichen Prüfung, ob das Hauptverfahren eröffnet wird; ein Strafbefehl kann ohne Hauptverhandlung ergehen. Welche Reaktion in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der Unterlagen und der konkreten Verfahrenslage beurteilen.
- Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
- Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken besonders in den Vordergrund und sieht andere Rechtsfolgen als das allgemeine Strafrecht vor. Es gilt für Jugendliche, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf spielen deshalb Alter, Entwicklung und persönliche Lebensumstände eine wichtige Rolle. Auch die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe und besondere Verfahrensregeln prägen diese Verfahren. Entscheidend ist grundsätzlich das Alter zum Tatzeitpunkt.
- Worin unterscheiden sich Strafverteidigung, Zeugenbeistand und Nebenklagevertretung?
- Die Strafverteidigung vertritt die Interessen einer beschuldigten oder angeklagten Person. Ein Zeugenbeistand unterstützt dagegen eine Person, die als Zeugin oder Zeuge aussagen soll, insbesondere bei Fragen zu ihren Verfahrensrechten und dem Ablauf einer Vernehmung. Die Nebenklage ermöglicht Verletzten bestimmter Straftaten unter gesetzlichen Voraussetzungen eine eigene Beteiligung am Strafverfahren. Damit können beispielsweise Anwesenheits-, Frage- und weitere Beteiligungsrechte verbunden sein. Nicht jede geschädigte Person ist automatisch nebenklageberechtigt. Welche Rolle vorliegt und welche Vertretungsform passt, hängt vom Sachverhalt und dem Stand des Verfahrens ab.
- Welche Angaben helfen bei einer dringenden Anfrage nach einer Festnahme oder Durchsuchung?
- Bei einer dringenden Anfrage erleichtern knappe, gesicherte Angaben die erste Zuordnung: Was ist geschehen, wann und wo fand die Maßnahme statt, welche Behörde ist beteiligt und ist ein Aktenzeichen bekannt? Bei einer Festnahme ist auch der bekannte Aufenthaltsort der betroffenen Person bedeutsam. Bei einer Durchsuchung können vorhandene Beschlüsse und Protokolle für die spätere Prüfung relevant sein. Angehörige sollten deutlich machen, ob sie für jemand anderen anfragen. Eine erste Kontaktaufnahme ersetzt weder die Prüfung der Unterlagen noch die Abstimmung darüber, ob ein Mandat übernommen wird.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Johanna Jöhnk
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 34 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: strafrecht-joehnk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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