Veröffentlichtes Profil

Katrin Halbauer

Katrin Halbauer – Rechtsanwältin für Familienrecht in Dresden

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Anwaltskanzlei Katrin Halbauer

Großenhainer Str. 179, 01129 Dresden

Telefon: +49 351 82118982

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Katrin Halbauer
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Katrin Halbauer ist Rechtsanwältin in Dresden und seit 2001 als Anwältin zugelassen. Seit 2012 begleitet sie Mandanten von der Trennung bis zur Scheidung und hat sich auf Scheidungen und deren Folgen spezialisiert. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt sie Scheidung und Trennung, Umgang und Sorge sowie Unterhalt, Zugewinn und weitere finanzielle Interessen. Dazu gehören gemeinsames Vermögen und Hausrat. Angesprochen werden Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen, darunter Ehepartner mit dem Wunsch nach einer einvernehmlichen Scheidung oder mit offenen Fragen zu Trennungsfolgen. Die Webseite thematisiert auch finanzielle Regelungen bei Heirat oder während der Ehe, wenn Ehepartner selbstständig oder Geschäftsführer sind. Zur Arbeitsweise gehören direkte Kommunikation und die vorherige außergerichtliche Klärung offener Folgesachen. Gemeinsame Gespräche mit beiden Ehepartnern sind möglich. Die Kanzlei nennt einen Kostenvoranschlag vor Auftragserteilung, die Anrechnung der Erstberatung auf Scheidungskosten sowie die Möglichkeit zinsloser Ratenzahlung und einer Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe. Der Kanzleistandort befindet sich in der Großenhainer Str. 179 in Dresden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaeltin-halbauer.de, familienrecht-dresden.com

Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Katrin Halbauer führt ihre Kanzlei in der Großenhainer Str. 179 in 01129 Dresden. Sie ist seit 2001 als Anwältin zugelassen und begleitet seit 2012 Mandantinnen und Mandanten von der Trennung bis zur Scheidung. Den Hauptschwerpunkt ihres Profils bildet das Familienrecht, insbesondere die Scheidung und ihre Folgen. Dabei geht es nicht allein um die Auflösung einer Ehe, sondern auch um die persönlichen und wirtschaftlichen Fragen, die sich aus einer Trennung ergeben. Das Angebot richtet sich unter anderem an Ehepartner, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben oder offene Trennungsfolgen klären möchten. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören Umgang, Sorge und Unterhalt. Wenn Eltern getrennte Wege gehen, stehen häufig die Betreuung der Kinder, die Gestaltung der Kontakte und die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen im Mittelpunkt. Unterhaltsfragen können sowohl Kinder als auch Ehepartner betreffen. Welche Themen miteinander zusammenhängen und welche Informationen für eine rechtliche Einordnung erforderlich sind, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Eine familienrechtliche Beratung kann helfen, die verschiedenen Fragen zu ordnen und mögliche Regelungswege zu erläutern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Zugewinn, gemeinsamem Vermögen, Hausrat und weiteren finanziellen Interessen. Typische Anliegen betreffen die wirtschaftliche Entflechtung nach einer Trennung und die Zuordnung gemeinsam genutzter Gegenstände. Die Kanzlei thematisiert außerdem finanzielle Regelungen bei der Heirat oder während der Ehe, insbesondere wenn Ehepartner selbstständig oder als Geschäftsführer tätig sind. Zur beschriebenen Arbeitsweise zählen direkte Kommunikation und die vorherige außergerichtliche Klärung offener Folgesachen. Gemeinsame Gespräche mit beiden Ehepartnern sind möglich; daraus folgt jedoch keine gemeinsame anwaltliche Vertretung widerstreitender Interessen. Der Kanzleistandort liegt im nördlichen Dresdner Stadtgebiet im Bereich Pieschen. Für familiengerichtliche Angelegenheiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Dresden von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Bei Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen kann das Oberlandesgericht Dresden zuständig sein. Die Anfahrt zur Großenhainer Straße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben und vorhandene Fristen nennen. Anschließend lassen sich mit der Kanzlei die benötigten Unterlagen, ein Beratungstermin und die Bedingungen einer möglichen Beauftragung abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Die Anwaltskanzlei Katrin Halbauer befindet sich in der Großenhainer Str. 179 in Dresden. Der Standort gehört zum nördlichen Stadtgebiet im Bereich Pieschen und liegt damit nicht in der historischen Altstadt. Neben Pieschen zählen auch Neustadt, Blasewitz und Plauen zu den genannten Dresdner Stadtteilen. Für die Planung eines Kanzleibesuchs ist die konkrete Anschrift maßgeblich: Je nach Ausgangspunkt kommen öffentliche Verkehrsmittel oder eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Aktuelle Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Abstellmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Informationen zu bestimmten Haltestellen, Parkplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist vor allem das Amtsgericht Dresden relevant. Dort werden durch das Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit etwa Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Auch Zugewinnausgleich und bestimmte weitere vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehepartnern können Familiensachen sein. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach der Adresse der beauftragten Kanzlei. Das Oberlandesgericht Dresden ist insbesondere als Beschwerdegericht für familiengerichtliche Entscheidungen von Bedeutung. Das Landgericht Dresden gehört dagegen grundsätzlich nicht zum üblichen Instanzenzug einer Familiensache. Es kann für eigenständige zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sein, sofern diese nicht dem Familiengericht zugewiesen sind. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Dresden behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten; für Scheidung, Sorge, Umgang oder familienrechtlichen Unterhalt ist es nicht das zuständige Gericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Ersteinschätzung des Falls wird kostenlos und unverbindlich angeboten. Die Erstberatung kostet ab 50 € bis maximal 226,10 € und wird auf die Scheidungskosten angerechnet.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine Ersteinschätzung des Falls wird kostenlos und unverbindlich angeboten. Die Erstberatung kostet ab 50 € bis maximal 226,10 € und wird auf die Scheidungskosten angerechnet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann eine einvernehmliche Scheidung mit nur einer anwaltlichen Vertretung durchgeführt werden?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es ausreichen, dass ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag stellen lässt. Der andere Ehepartner kann der Scheidung grundsätzlich ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Für eigene Anträge ist jedoch regelmäßig ebenfalls eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem gemeinsamen Gespräch und gemeinsamer Vertretung: Eine Rechtsanwältin vertritt nicht beide Ehepartner mit widerstreitenden Interessen. Ob neben der Scheidung noch Unterhalt, Vermögen oder andere Folgesachen zu klären sind, beeinflusst den Beratungsbedarf.
Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu Trennung und Scheidung hilfreich?
Hilfreich sind häufig die Heiratsurkunde, gegebenenfalls Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder und eine Übersicht über den zeitlichen Verlauf der Trennung. Wenn finanzielle Fragen angesprochen werden sollen, können Einkommensnachweise, Angaben zu laufenden Verpflichtungen und Unterlagen zu Vermögen oder Schulden relevant sein. Bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Schriftwechsel können ebenfalls zur Einordnung beitragen. Nicht jede Unterlage wird für jedes Anliegen benötigt. Welche Dokumente im konkreten Fall erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung erfragen.
Worin unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa bei wesentlichen Fragen zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei Regelungen zu Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Typische Fragen betreffen Betreuungszeiten, Ferien, Übergaben und Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Neben gerichtlichen Verfahren kommen auch außergerichtliche Verständigungen und unterstützende Beratungsangebote in Betracht.
Was ist bei Unterhalt, Zugewinn und gemeinsamem Vermögen grundsätzlich zu unterscheiden?
Unterhalt betrifft laufende Leistungen zur Deckung des Lebensbedarfs, etwa für Kinder oder einen Ehepartner. Der Zugewinnausgleich bezieht sich dagegen auf den während des maßgeblichen Zeitraums erzielten Vermögenszuwachs, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Gemeinsames Eigentum, Verbindlichkeiten und Hausrat werfen weitere, davon zu unterscheidende Fragen auf. Bei selbstständiger Tätigkeit oder Unternehmensbeteiligungen können insbesondere die Ermittlung von Einkommen und die Bewertung von Vermögenswerten zusätzliche Bedeutung haben. Für eine erste Orientierung ist deshalb eine geordnete Übersicht über Einkünfte, Eigentumsverhältnisse, Schulden und bestehende Vereinbarungen hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Katrin Halbauer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Katrin Halbauer: 4,8 von 5 Sternen bei 53 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Katrin Halbauer aus 53 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 53 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: familienrecht-dresden.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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