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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Ronny Leilich ist Fachanwalt für Familienrecht mit Büro in der Schneebergstr. 31 in Dresden. Die Kanzlei Leilich ist auf Familienrecht spezialisiert und nennt über 15 Jahre Erfahrung. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Ehescheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Hinzu kommen Vermögensauseinandersetzungen wie der Zugewinnausgleich bei Trennung und Scheidung. Im Leistungsangebot werden außerdem Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt aufgeführt. Die Kanzlei richtet sich an Menschen, die Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen benötigen. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als strategische Beratung und konsequente Vertretung. Zu Beginn steht eine ehrliche und realistische Einschätzung der rechtlichen Position. Bei der Entwicklung einer Prozessstrategie werden die taktische Position der Gegenseite, der Wille der Kinder und mögliche Manipulationsversuche berücksichtigt. Zur Klärung des Handlungsbedarfs und für eine erste Orientierung bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung an, sofern keine Rechtsschutzversicherung greift.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Ronny Leilich ist Fachanwalt für Familienrecht und führt die Kanzlei Leilich in der Schneebergstr. 31, 01277 Dresden. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die vorliegende Kanzleibeschreibung legt ihren inhaltlichen Fokus auf familienrechtliche Auseinandersetzungen und nennt über 15 Jahre Erfahrung. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung hilfreich: Während arbeitsrechtliche Anliegen das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern betreffen, stehen im Familienrecht die rechtlichen Folgen persönlicher Beziehungen, einer Trennung oder einer Scheidung im Mittelpunkt. Zum familienrechtlichen Tätigkeitsangebot gehören Ehescheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzungen. Ausdrücklich genannt werden Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Dahinter stehen unterschiedliche Fragen: Wie werden finanzielle Verpflichtungen nach einer Trennung eingeordnet? Welche Gesichtspunkte spielen bei der Betreuung gemeinsamer Kinder eine Rolle? Wie werden während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte behandelt? Die Kanzlei beschreibt als Ausgangspunkt ihrer Arbeit eine ehrliche und realistische Einschätzung der rechtlichen Position. Bei der weiteren Strategie sollen unter anderem die Position der Gegenseite und der Wille der Kinder berücksichtigt werden. Im Arbeitsrecht ergeben sich typische Anliegen aus Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütungsfragen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Auch Änderungen von Arbeitsbedingungen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung können Anlass für eine Anfrage sein. Welche dieser Themen im konkreten Fall übernommen werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären; eine nähere Beschreibung einzelner arbeitsrechtlicher Leistungen liegt nicht vor. Für die erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, vorhandene Schreiben und das angestrebte Ziel wichtig. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Die Kanzleiadresse liegt im Dresdner Stadtgebiet. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen, ohne dass aus den Angaben eine Zuordnung des Büros zu einem dieser Stadtteile folgt. Familienrechtliche Verfahren werden typischerweise beim Amtsgericht Dresden als Familiengericht geführt, arbeitsrechtliche Streitigkeiten beim Arbeitsgericht Dresden, sofern die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens, wichtige Daten und ein Hinweis auf laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Anschließend lassen sich Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein möglicher Gesprächstermin unmittelbar mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Die Kanzlei Leilich hat ihre Anschrift in der Schneebergstr. 31, 01277 Dresden. Die Angaben belegen die Lage im Dresdner Stadtgebiet, enthalten jedoch keine ausdrückliche Stadtteilzuordnung oder Angaben zu einer Innenstadtlage. Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen gehören zum genannten räumlichen Umfeld des Standorts. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung, die konkrete Zufahrt und mögliche Parkgelegenheiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden; bestimmte Haltestellen, Stellplätze oder barrierefreie Zugänge sind nicht belegt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Dresden von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht bei bestehender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Auch Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich können Gegenstand familiengerichtlicher Verfahren sein. Das Oberlandesgericht Dresden ist in Familiensachen typischerweise für Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen zuständig. Das Landgericht Dresden gehört dagegen nicht zum regulären Instanzenzug der Familiengerichte. Für individuelle Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Beim Arbeitsgericht Dresden können bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten oder Verfahren über Arbeitszeugnisse geführt werden. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Dresden sind hierfür keine Rechtsmittelgerichte. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach der Kanzleiadresse.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an, sofern keine Rechtsschutzversicherung greift. Diese dient dazu, den Handlungsbedarf zu klären und eine erste Orientierung zu ermöglichen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an, sofern keine Rechtsschutzversicherung greift. Diese dient dazu, den Handlungsbedarf zu klären und eine erste Orientierung zu ermöglichen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht macht den Sachverhalt leichter nachvollziehbar. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, weil für eine gerichtliche Überprüfung kurze gesetzliche Fristen gelten können. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, sollte bei der Anfrage geklärt werden.
- Welche Themen sollten vor einer Mandatsanfrage zur Scheidung geordnet werden?
- Bei einer Scheidung können neben der Auflösung der Ehe mehrere rechtlich eigenständige Themen auftreten: Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung sowie Sorge und Umgang für gemeinsame Kinder. Für die Anfrage hilft eine Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht, ob bereits gerichtliche Schreiben vorliegen und bei welchen Punkten Einigkeit oder Streit besteht. Angaben zu Einkommen, Vermögen und Versorgungsanrechten können später erforderlich werden. Nicht jede Frage wird automatisch gemeinsam mit der Scheidung entschieden. Der konkrete Klärungsbedarf hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen ab.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
- Kindesunterhalt betrifft den Unterhaltsbedarf eines Kindes und die Verantwortung seiner Eltern. Trennungsunterhalt bezieht sich auf die Zeit, in der Ehegatten getrennt leben, aber noch verheiratet sind. Nachehelicher Unterhalt betrifft dagegen die Zeit nach der Scheidung und setzt eigene gesetzliche Voraussetzungen voraus. Die Ansprüche unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Grundlagen als auch ihrer Berechnung. Einkommen, Betreuungssituation und weitere Verpflichtungen können dabei relevant sein. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, den betroffenen Zeitraum und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen.
- Was ist bei einer Anfrage zu Sorge- und Umgangsrecht wichtig?
- Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen unterschiedliche Aspekte des Eltern-Kind-Verhältnisses. Das Sorgerecht umfasst unter anderem Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten des Kindes; das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist jeweils das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind sachliche Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zum aktuellen Konflikt hilfreich. Auch bereits laufende Verfahren oder die Beteiligung des Jugendamts sollten erwähnt werden. Der Wille des Kindes kann je nach Alter und Reife Bedeutung haben, entscheidet aber nicht isoliert über die rechtliche Bewertung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ronny Leilich
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 127 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Schneebergstr. 31, 01277 Dresden
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: leilich-rechtsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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