- Qualifikation
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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Jürgen Haller
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Augsburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Jürgen Haller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Augsburg. Seine Kanzlei liegt im Zentrum in unmittelbarer Nähe zum Königsplatz und zu den Zivilgerichten. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius München. Seine Tätigkeit umfasst Medizinrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Im Medizinrecht nennt er Arzthaftungsrecht, Honorar-Recht von Ärzten und Zahnärzten, Vertragsarztrecht, ärztliches Berufsrecht, Gesellschaftsrecht der Arztpraxen und sonstiges Recht der Heilberufe. Arbeitsrechtlich bearbeitet er Kündigung und Kündigungsschutz, Lohn- und Vergütungsansprüche sowie Schadensersatz. Hinzu kommen Überschneidungen des Medizinrechts mit dem Arbeitsrecht und dem Zivilrecht. Weitere Tätigkeiten sind die Unfallschadenregulierung sowie die Regulierung mit Versicherungen, deren Leistungsablehnungen, Forderungen und Rückforderungen. Haller verweist auf langjährige Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildungen zur Berücksichtigung aktueller rechtlicher Entwicklungen. Die Kanzlei empfiehlt eine Terminvereinbarung und bietet Rückrufe nach Nachrichten auf dem Anrufbeantworter an. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwältinnen Susanne Gutjahr und Mandana Mauss.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-juergen-haller.de, kanzlei-juergen-haller.de
Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion
Jürgen Haller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Augsburg. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Schaezlerstraße 13 1/2 in der Innenstadt. Als Hauptschwerpunkt weist sein Profil das Arbeitsrecht aus; daneben umfasst seine Tätigkeit Medizinrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Haller ist außerdem Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius München und gehört der Rechtsanwaltskammer München an. In der Kanzlei besteht eine Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwältinnen Susanne Gutjahr und Mandana Mauss. Im Arbeitsrecht bearbeitet Haller insbesondere Kündigungen und Kündigungsschutz, Lohn- und Vergütungsansprüche sowie Schadensersatz. Für Mandantinnen und Mandanten stehen in diesen Bereichen häufig Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses oder zu ausstehenden Zahlungen im Mittelpunkt. Zur rechtlichen Einordnung können etwa Arbeitsverträge, Abrechnungen und der bisherige Schriftwechsel Bedeutung haben. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Arbeitsrechtliche Fragen ergeben sich zudem im medizinischen Umfeld, etwa bei Beschäftigungsverhältnissen in Arztpraxen oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Hier treffen die beiden fachlichen Schwerpunkte des Profils aufeinander. Das medizinrechtliche Tätigkeitsspektrum reicht vom Arzthaftungsrecht über das Honorarrecht von Ärzten und Zahnärzten bis zum Vertragsarztrecht und ärztlichen Berufsrecht. Hinzu kommen das Gesellschaftsrecht der Arztpraxen und sonstige Rechtsfragen der Heilberufe. Typische Anliegen betreffen vermutete Behandlungsfehler, streitige Abrechnungen oder die rechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit in einer Praxis. Im Verkehrsrecht gehört die Unfallschadenregulierung zu Hallers Tätigkeiten. Im Versicherungsrecht befasst er sich mit der Regulierung sowie mit Leistungsablehnungen, Forderungen und Rückforderungen von Versicherungen. Je nach Sachverhalt können sich dabei Überschneidungen mit dem allgemeinen Zivilrecht ergeben. Die Kanzlei liegt im Zentrum Augsburgs in unmittelbarer Nähe zum Königsplatz und zu den Zivilgerichten. Damit ist sie auch für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen ein innerstädtisches Ziel. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Augsburg in Betracht; zivilrechtliche Verfahren können insbesondere das Amtsgericht oder das Landgericht Augsburg betreffen. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme vorbereitet, kann zunächst das Anliegen, beteiligte Personen und mögliche Fristen zusammenstellen und anschließend die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei empfiehlt eine Terminvereinbarung und bietet Rückrufe nach Nachrichten auf dem Anrufbeantworter an. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist im direkten Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg
- Amtsgericht Augsburg
- Landgericht Augsburg
- Arbeitsgericht Augsburg
- Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)
Die Rechtsanwaltskanzlei Jürgen Haller liegt in der Schaezlerstraße 13 1/2 in der Augsburger Innenstadt, unmittelbar beim Königsplatz und in der Nähe der Zivilgerichte. Für den im Profil hervorgehobenen Schwerpunkt Arbeitsrecht ist insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist jedoch nicht allein der Kanzleisitz; auch der Arbeitsort und weitere gesetzliche Anknüpfungspunkte können maßgeblich sein. Das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg kommen für zivilrechtliche Streitigkeiten in Betracht, etwa nach Verkehrsunfällen, bei Versicherungsleistungen oder bei ärztlichen Honorarforderungen. Arzthaftungssachen können insbesondere vor dem Landgericht verhandelt werden. Die Abgrenzung richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, unter anderem nach Streitgegenstand und Streitwert. Das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg kann im Rahmen der gerichtlichen Geschäftsverteilung für Rechtsmittel in Zivilsachen zuständig sein. Nicht sämtliche medizinrechtlichen Anliegen gehören vor diese Gerichte: Vertragsarztrechtliche Streitigkeiten können beispielsweise der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sein. Die zentrale Lage am Königsplatz bietet einen Bezugspunkt für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen lässt sich die Kanzlei als Ziel in der Innenstadt einordnen. Konkrete Verbindungen und Fahrzeiten hängen vom Ausgangspunkt ab. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die innerstädtische Verkehrsführung und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Eine vorherige Terminabstimmung empfiehlt die Kanzlei ausdrücklich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei empfiehlt, einen Termin zu vereinbaren, damit garantiert ist, dass Herr RA Haller Zeit hat.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei empfiehlt, einen Termin zu vereinbaren, damit garantiert ist, dass Herr RA Haller Zeit hat.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Augsburger Anwaltsverein
- Deutscher Anwaltsverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, das Kündigungsschreiben und aktuelle Entgeltabrechnungen hilfreich. Bei ausstehenden Zahlungen können außerdem Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Übersicht der betroffenen Monate wichtig sein. Der bisherige Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber macht häufig deutlich, welche Punkte bereits streitig sind. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs von Bedeutung, weil gesetzliche Fristen laufen können. Eine Anfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einem vermuteten ärztlichen Behandlungsfehler enthalten?
- Hilfreich ist eine sachliche zeitliche Übersicht: Welche Behandlung fand statt, welche Beschwerden traten auf und welche weiteren Untersuchungen oder Behandlungen folgten? Vorhandene Arztbriefe, Befunde und Angaben zu den beteiligten Einrichtungen können die Einordnung erleichtern. Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis bedeutet für sich genommen noch nicht, dass ein haftungsrechtlich relevanter Fehler vorliegt. Häufig müssen Behandlungsstandard, Aufklärung, ein möglicher Gesundheitsschaden und dessen Ursache getrennt betrachtet werden. Medizinische Unterlagen enthalten sensible Daten; für ihre Übermittlung sollte vorab ein geeigneter Weg abgestimmt werden.
- Wie unterscheiden sich Fragen zum ärztlichen Honorar, zum Vertragsarztrecht und zur Zusammenarbeit in einer Praxis?
- Beim ärztlichen Honorar geht es beispielsweise darum, ob und in welcher Höhe eine Vergütung für erbrachte Leistungen verlangt werden kann. Das Vertragsarztrecht betrifft insbesondere die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und damit verbundene Rechte und Pflichten. Bei der Zusammenarbeit in einer Praxis können dagegen gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen, Zuständigkeiten oder das Ausscheiden Beteiligter im Vordergrund stehen. Beschäftigungsverhältnisse bringen zusätzlich arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die eigene Rolle, die Beteiligten und das konkrete Problem zu benennen; eine abschließende rechtliche Zuordnung ist dafür nicht erforderlich.
- Welche Informationen helfen bei der Prüfung einer Leistungsablehnung oder Rückforderung durch eine Versicherung?
- Wesentliche Ausgangspunkte sind der Versicherungsschein, die vereinbarten Bedingungen und das Schreiben, mit dem die Versicherung ihre Entscheidung begründet. Hinzu kommen die Schadenmeldung, bisheriger Schriftwechsel und gegebenenfalls Nachweise zum Versicherungsfall. Bei einer Rückforderung ist außerdem wichtig, welche Zahlung bereits erfolgt ist und worauf die Versicherung ihr Verlangen stützt. Leistungsablehnung und Rückforderung können unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen. Für die erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Darstellung des Ablaufs mit den genannten Beträgen und Daten. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich erst anhand des Vertrags und des Sachverhalts beurteilen.
- Welche Angaben werden für eine Anfrage zur Unfallschadenregulierung benötigt?
- Für die Einordnung eines Verkehrsunfalls sind Angaben zu Ort, Zeitpunkt, Beteiligten und Unfallhergang hilfreich. Vorhandene Fotos, Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der beteiligten Versicherungen können den Sachverhalt ergänzen. Bei Fahrzeugschäden kommen Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen hinzu; bei Verletzungen können medizinische Nachweise relevant werden. Die Regulierung kann sowohl die Verantwortlichkeit für den Unfall als auch Art und Umfang einzelner Schadenspositionen betreffen. Welche Ansprüche im konkreten Fall berücksichtigt werden können, hängt unter anderem vom Unfallablauf, den Nachweisen und einer möglichen Mitverantwortung ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Haller
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4,7 von 5 · 29 Bewertungen
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Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-juergen-haller.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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