Veröffentlichtes Profil

Stefan Mittelbach

Stefan Mittelbach – Rechtsanwalt im Anwaltshaus Augsburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltshaus

Volkhartstraße 7, 86152 Augsburg

Telefon: +49 821 346610

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltshaus

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stefan Mittelbach wird auf der Webseite des Anwaltshauses Augsburg unter den Anwälten aufgeführt. Das Anwaltshaus ist eine Kooperation von Rechtsanwälten und Fachanwälten mit Sitz in der Volkhartstraße 7 in Augsburg. Die Kooperation hat sich auf die Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen spezialisiert, besonders im Raum Augsburg und München. Auch Freiberufler stehen im Fokus. In den Schwerpunktbereichen sind entsprechende Fachanwälte Ansprechpartner. Zu den auf der Webseite genannten Tätigkeitsfeldern gehören unter anderem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Daneben nennt die Kooperation beispielsweise Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht. Diese Angaben beziehen sich auf das Anwaltshaus; persönliche Tätigkeitsschwerpunkte von Stefan Mittelbach werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht gesondert ausgewiesen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar und korrespondiert in Deutsch, Englisch und Französisch. Kontaktzeiten werden für Montag bis Freitag angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltshaus.de, anwaltshaus.de

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Stefan Mittelbach ist auf der Webseite des Anwaltshauses Augsburg als Anwalt aufgeführt. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Strafrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Volkhartstraße 7, 86152 Augsburg. Das Anwaltshaus ist eine Kooperation von Rechtsanwälten und Fachanwälten, deren Beratung und Vertretung insbesondere auf mittelständische Unternehmen im Raum Augsburg und München sowie auf Freiberufler ausgerichtet ist. Diese Ausrichtung betrifft die Kooperation insgesamt; aus ihr lässt sich keine persönliche Fachanwaltsbezeichnung für Stefan Mittelbach ableiten. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Beginn, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende kann zunächst die Einordnung wichtig sein, welche Vereinbarungen bestehen, welche Unterlagen den Sachverhalt dokumentieren und ob zeitliche Vorgaben zu beachten sind. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen aus einem Unternehmen können zudem betriebliche Abläufe und die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen eine Rolle spielen. Welche Fragestellung im konkreten Fall übernommen werden kann, ist bei der Anfrage zu klären. Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem die zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen, Auseinandersetzungen über Schadenersatz und Fragen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten. Überschneidungen mit dem Strafrecht entstehen etwa, wenn nach einem Verkehrsgeschehen ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht. Im Strafrecht sind der konkrete Tatvorwurf und der Stand des Verfahrens wesentliche Ausgangspunkte. Ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage und eine gerichtliche Hauptverhandlung werfen jeweils unterschiedliche Fragen auf. Für eine erste Einordnung sind deshalb vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Versicherung häufig aufschlussreich. Die Adresse in der Augsburger Innenstadt bietet einen örtlichen Bezug für Anfragen aus dem Zentrum ebenso wie aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen. Am Standort bestehen unter anderem das Arbeitsgericht Augsburg, das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach der Art des Konflikts und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für einen Besuch in der Volkhartstraße lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand aktueller Verbindungen und örtlicher Verkehrsbedingungen planen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp zusammenfassen und anschließend die angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Das Anwaltshaus ist telefonisch und per E-Mail erreichbar; Kontaktzeiten werden für Montag bis Freitag genannt. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu beteiligten Personen und zu bereits bekannten Terminen oder Fristen. Ob Stefan Mittelbach das Anliegen übernehmen kann und welche Unterlagen benötigt werden, ist unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Das Anwaltshaus hat seinen Sitz in der Volkhartstraße 7 in der Augsburger Innenstadt. Damit liegt die Kanzlei im zentralen Stadtgebiet; auch für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen ist diese Adresse der örtliche Bezugspunkt. Bei der Planung eines persönlichen Besuchs kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Parkregelungen sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch verfügbare Stellplätze ableiten. Eine Terminabstimmung vor der Anfahrt ist sinnvoll. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt. Im Verkehrsrecht können zivilrechtliche Schadenersatzstreitigkeiten vor dem Amtsgericht Augsburg oder dem Landgericht Augsburg verhandelt werden; maßgeblich sind unter anderem Streitwert und gesetzliche Zuständigkeitsregeln. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei gerichtlicher Befassung regelmäßig vor einem Amtsgericht behandelt. Für Strafverfahren kommen je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Augsburg oder das Landgericht Augsburg in Betracht. Das Landgericht bearbeitet außerdem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Das ebenfalls am Standort genannte Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ob ein Verfahren dort behandelt wird, hängt von der Verfahrensart sowie der sachlichen und internen Zuständigkeitsverteilung ab; arbeitsrechtliche Streitigkeiten folgen dagegen dem eigenen Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Die elektronische Rechnung wird kommen
  • Cannabis zwar legalisiert, aber Vorsicht!

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Deshalb sollte eine Anfrage vorhandene Termine und Zugangsdaten klar benennen. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Können arbeitsrechtliche Fragen auch vor einer Kündigung Anlass für eine Anfrage sein?
Arbeitsrechtliche Anliegen entstehen nicht erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Vertragsregelungen, variable Vergütung, Überstunden, Urlaub, Arbeitszeugnisse oder Änderungen des Aufgabenbereichs können Klärungsbedarf auslösen. Auf Unternehmensseite spielen beispielsweise die Ausgestaltung von Beschäftigungsbedingungen und betriebliche Veränderungen eine Rolle. Für eine Anfrage hilft es, den aktuellen Zustand und das gewünschte Klärungsziel voneinander zu trennen. Ob eine Beratung für die jeweilige Seite möglich ist, wird vor einer Mandatsübernahme geprüft; dabei können auch mögliche Interessenkonflikte relevant sein.
Welche Informationen werden für die Einordnung eines Verkehrsunfalls benötigt?
Hilfreich sind eine sachliche Beschreibung des Unfallhergangs, Datum und Ort sowie Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeugen und Schreiben der Versicherung können die Darstellung ergänzen. Je nach Sachverhalt sind außerdem Reparaturunterlagen oder Nachweise über weitere Schäden relevant. Ein Verkehrsunfall kann mehrere rechtliche Ebenen haben: Neben Schadenersatzfragen können ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Ermittlungen hinzukommen. Bei der Anfrage sollte deshalb erkennbar sein, welche Schreiben bereits vorliegen und ob darin Fristen oder Termine genannt werden.
Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid von einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldbescheid betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa einen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß. Ein strafrechtliches Verfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat und folgt anderen Verfahrensregeln. Im Straßenverkehr können beide Bereiche berührt sein; zusätzlich können fahrerlaubnisrechtliche Fragen entstehen. Welche Verfahrensart vorliegt, ergibt sich häufig aus der ausstellenden Stelle und der Bezeichnung des Schreibens. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das vollständige Dokument, das Zustellungsdatum und weitere vorhandene Korrespondenz wichtig. Die konkrete rechtliche Einordnung erfordert eine Prüfung des jeweiligen Sachverhalts.
Welche Angaben sind bei einer ersten Anfrage zu einem Strafverfahren wichtig?
Wesentlich ist zunächst, ob die anfragende Person als beschuldigte Person, als Zeugin oder Zeuge oder als geschädigte Person betroffen ist. Hilfreich sind außerdem Angaben zum Tatvorwurf, zur ermittelnden Behörde, zum Aktenzeichen und zum bisherigen Verfahrensstand. Vorladungen, Anhörungsschreiben, Strafbefehle oder Anklageschriften geben darüber häufig Aufschluss. Bereits festgelegte Termine und Zustellungsdaten sollten benannt werden. Eine erste Anfrage muss keine ausführliche Schilderung sämtlicher Einzelheiten enthalten. Wie vertrauliche Unterlagen übermittelt werden und welche Informationen für die weitere Prüfung erforderlich sind, kann zunächst abgestimmt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Mittelbach

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stefan Mittelbach: 4,9 von 5 Sternen bei 42 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltshaus aus 42 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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4,9 von 5 · 42 Bewertungen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Volkhartstraße 7, 86152 Augsburg

Montag
08:30-12:00 und 13:30-18:00
Dienstag
08:30-12:00 und 13:30-18:00
Mittwoch
08:30-12:00
Donnerstag
08:30-12:00 und 13:30-18:00
Freitag
08:30-12:00 und 13:00-15:00

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwaltshaus.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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