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- Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rödinger
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Hans-Jürgen Rödinger ist seit dem 01.04.1991 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 3 in Worms. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Verkehrsrecht einschließlich Bußgeld-, Straf- und Führerscheinsachen, Schadensrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Erb- und Familienrecht, Mietrecht sowie Strafrecht. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, etwa bei Kündigungen. In Familienangelegenheiten befasst er sich mit Adoption, Ehescheidung und rechtlichen Problemen des gemeinsamen Eigentums. Seine Tätigkeit umfasst außerdem die Beratung bei Verletzungen oder Eigentumsschäden infolge des Fehlverhaltens anderer. Die Webseite beschreibt persönliche und geschäftliche Probleme seiner Klienten als Gegenstand seiner Arbeit. Als Grundlagen seiner Arbeitsweise nennt Rödinger Wahrheit, Gerechtigkeit, Verantwortung und Gleichberechtigung. Er beschreibt seine Fallbearbeitung als akribisch und beharrlich und bietet persönlichen Service sowie eine umfassende Erstberatung an. Zahlungspläne sind verfügbar. Unverbindliche Anfragen sind bevorzugt telefonisch sowie über ein Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-roedinger.de, rechtsanwalt-roedinger.de
Beratung in Worms – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jürgen Rödinger ist in Worms mit der Kanzlei Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rödinger in der Bahnhofstraße 3 ansässig. Seit dem 1. April 1991 ist Hans-Jürgen Rödinger als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Im Profil steht das Arbeitsrecht im Mittelpunkt; daneben ist das Verkehrsrecht ausgewiesen. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, beispielsweise im Zusammenhang mit Kündigungen. Damit umfasst seine Tätigkeit unterschiedliche Perspektiven auf das Arbeitsverhältnis: die Interessen von Beschäftigten ebenso wie die rechtlichen Fragestellungen auf betrieblicher Seite. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören allgemein Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen oder den Folgen einer Kündigung. Für eine erste Einordnung sind häufig der zeitliche Ablauf und die vorhandenen Unterlagen entscheidend. Wer eine Anfrage vorbereitet, kann deshalb den Anlass, wichtige Daten und das gewünschte Klärungsziel zusammenstellen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, ist es sinnvoll, einen erkennbaren Zeitdruck bereits bei der Kontaktaufnahme deutlich zu machen. Der verkehrsrechtliche Schwerpunkt umfasst laut Kanzleibeschreibung auch Bußgeld-, Straf- und Führerscheinsachen. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrensarten: Nach einem Verkehrsunfall können Ansprüche wegen Fahrzeugschäden oder Verletzungen im Raum stehen, während ein Bußgeldbescheid einen Verkehrsverstoß betrifft. Strafrechtliche Vorwürfe und behördliche Fragen zur Fahrerlaubnis sind davon zu unterscheiden. Rödinger befasst sich außerdem mit Schäden an Personen oder Eigentum infolge des Fehlverhaltens anderer. Die Kanzleibeschreibung nennt ergänzend Vertragsrecht, Erb- und Familienrecht, Mietrecht sowie Strafrecht als Tätigkeitsfelder. Die Kanzleiadresse Bahnhofstraße 3, 67547 Worms, bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Worms, darunter aus der Innenstadt, Neuhausen und Horchheim. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Worms, das je nach Zuständigkeit insbesondere bei zivilrechtlichen Verkehrsunfallsachen, Verkehrsstrafsachen oder Bußgeldverfahren eine Rolle spielen kann. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Anfahrt lässt sich anhand der Kanzleiadresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Laut Kanzleibeschreibung sind unverbindliche Anfragen bevorzugt telefonisch sowie über ein Kontaktformular möglich. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits eingegangenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Im anschließenden Austausch lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt. Eine Anfrage allein ist noch keine Bestätigung der Vertretung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Worms
- Amtsgericht Worms
Die Kanzlei Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rödinger befindet sich in der Bahnhofstraße 3 in Worms. Für das Profil mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Worms im verkehrsrechtlichen Zusammenhang relevant. Dort können zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen geführt werden, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit vorliegt. Auch Verkehrsstrafsachen können in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts fallen. Bei Bußgeldsachen ist das Amtsgericht insbesondere für die gerichtliche Prüfung nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorgesehen; welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Führerscheinangelegenheiten sind zu unterscheiden: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde können verwaltungsgerichtliche Verfahren betreffen, während strafrechtliche Maßnahmen im Strafverfahren behandelt werden. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das Amtsgericht Worms. Die Kanzleiadresse in der Bahnhofstraße dient zugleich als Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung innerhalb des Wormser Stadtgebiets. Als örtliches Umfeld sind Innenstadt, Neuhausen und Horchheim genannt; eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht ausdrücklich zu entnehmen. Wer aus diesen Bereichen oder von außerhalb anreist, kann die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise die Route mit dem Pkw anhand der vollständigen Adresse prüfen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Termin erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Sollten Sie telefonisch niemanden erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihre Rückrufnummer.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine umfassende Erstberatung an und lädt dazu ein, einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine umfassende Erstberatung an und lädt dazu ein, einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Für den Erstkontakt: Sollten Sie telefonisch niemanden erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihre Rückrufnummer.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben zum tatsächlichen Zugang der Kündigung wichtig. Ergänzend können Nachträge, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und der bisherige Schriftverkehr eine Rolle spielen. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht mit Beginn des Arbeitsverhältnisses und den wesentlichen Ereignissen. Da bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage den Zeitdruck erkennen lassen. Welche Unterlagen im Einzelfall tatsächlich benötigt werden, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Was sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einer arbeitsrechtlichen Mandatsanfrage angeben?
- Eine Anfrage sollte zunächst erkennen lassen, ob sie von Beschäftigten oder von Arbeitgeberseite kommt und welches Thema geklärt werden soll. Häufig geht es um Vertragsbedingungen, Vergütung, eine Abmahnung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wichtig sind außerdem die Beteiligten, wesentliche Termine und bereits vorliegende Schreiben. Diese Angaben ermöglichen auch eine Prüfung möglicher Interessenkonflikte: Dieselbe anwaltliche Vertretung kann nicht beide Seiten in derselben streitigen Angelegenheit beraten. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, bedarf einer ausdrücklichen Klärung.
- Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall für eine erste Einordnung benötigt?
- Hilfreich sind Angaben zu Unfallort, Unfallzeit, beteiligten Personen und Fahrzeugen sowie eine sachliche Schilderung des Ablaufs. Vorhandene Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben der Versicherungen können die Prüfung unterstützen. Bei Sachschäden kommen etwa Kostenvoranschläge oder Gutachten hinzu, bei Verletzungen entsprechende medizinische Unterlagen. Nicht jeder Unfall betrifft nur das Schadensrecht; daneben können Bußgeld- oder Strafverfahren entstehen. Deshalb ist es wichtig, bei einer Anfrage auch behördliche Schreiben und darin genannte Termine oder Fristen zu erwähnen.
- Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafsachen und Führerscheinangelegenheiten?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft eine vorgeworfene Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Eine Verkehrsstrafsache hat dagegen den Verdacht einer Straftat zum Gegenstand und folgt anderen Verfahrensregeln. Bei Führerscheinangelegenheiten kann es um Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde gehen; auch im Strafverfahren kann die Fahrerlaubnis betroffen sein. Ein Fahrverbot ist dabei rechtlich nicht dasselbe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Für die erste Zuordnung sind die ausstellende Stelle, die Bezeichnung des Schreibens und enthaltene Fristen hilfreich. Welche Verfahrensart vorliegt, bestimmt auch, welche Behörden und Gerichte zuständig sein können.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Rödinger
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Kanzlei und Anfahrt
Bahnhofstraße 3, 67547 Worms
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-roedinger.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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