Veröffentlichtes Profil

Karin Tloka

Karin Tloka – Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht in Gelsenkirchen

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht · Rechtsanwältin Karin Tloka

Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 271223

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Karin Tloka
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Karin Tloka ist Rechtsanwältin in Gelsenkirchen. Sie wird auf der Website ra-gelsenkirchen.de als Fachanwältin für Familienrecht und als Fachanwältin für Sozialrecht vorgestellt. Damit nennt die Seite für Karin Tloka die beiden Rechtsgebiete Familienrecht und Sozialrecht. Unter der Überschrift „Rechtsanwältinnen“ ist neben ihr Barbara Stöckmann aufgeführt, die als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht bezeichnet wird. Die gemeinsame Kontaktanschrift lautet Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen. Als Telefonnummern sind 02 09 / 27 12 23 und 02 09 / 22 0 81 angegeben. Die Seite nennt außerdem die Telefaxnummern 02 09 / 20 93 68 und 02 09 / 20 05 33. Für die Kontaktaufnahme per E-Mail ist info@ra-gelsenkirchen.de aufgeführt. Als Website wird www.ra-gelsenkirchen.de genannt. Angaben zum Mandantenkreis und zur Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-gelsenkirchen.de

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Karin Tloka ist Rechtsanwältin in Gelsenkirchen mit Kanzleianschrift in der Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht auf. Auf der Kanzleiwebsite wird sie als Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht vorgestellt. Diese Angaben unterscheiden zwischen den im Profil aufgeführten Tätigkeitsgebieten und den ausdrücklich genannten Fachanwaltstiteln. Für Ratsuchende bieten sie eine erste Orientierung, wenn ein Anliegen aus dem Arbeitsverhältnis, dem familiären Zusammenleben oder einer Erbschaft rechtlich eingeordnet werden soll. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und Kündigungen im Mittelpunkt. Auch ein Aufhebungsvertrag oder ein Arbeitszeugnis kann Anlass für eine Anfrage sein. Bei solchen Themen kommt es regelmäßig auf die vertraglichen Vereinbarungen, den bisherigen Schriftverkehr und den zeitlichen Ablauf an. Mandantinnen und Mandanten können sich deshalb darauf vorbereiten, ihr Anliegen anhand vorhandener Unterlagen zu schildern. Insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen Bedeutung haben; eine frühzeitige Klärung des Beratungsbedarfs ist daher allgemein sinnvoll. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Fragen zwischen Eheleuten. Hinter diesen Begriffen stehen oft mehrere miteinander verbundene Anliegen, die getrennt betrachtet werden müssen. Im Erbrecht geht es beispielsweise um die gesetzliche Erbfolge, die Bedeutung eines Testaments, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Berührungspunkte zwischen beiden Rechtsgebieten können entstehen, wenn familiäre Veränderungen zugleich Auswirkungen auf die Vermögensnachfolge haben. Welche Fragen im Einzelfall zu prüfen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen und den verfügbaren Dokumenten ab. Der örtliche Bezug liegt in Gelsenkirchen. Für Ratsuchende aus Altstadt, Buer, Erle, Horst und Ückendorf ist die Anschrift in der Hansemannstraße der Anlaufpunkt; eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Zum gerichtlichen Umfeld gehören das Amtsgericht Gelsenkirchen, das Arbeitsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit der Sichtung der Profilangaben und der dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten beginnen. Für die Anfrage sind eine kurze Sachverhaltsschilderung, das betreffende Rechtsgebiet und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Als direkte Kontaktdaten sind unter anderem 02 09 / 27 12 23 und info@ra-gelsenkirchen.de angegeben. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, bedarf einer gesonderten Abstimmung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Karin Tloka ist das Arbeitsgericht Gelsenkirchen ein wichtiger örtlicher Bezugspunkt. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Ob gerade das Arbeitsgericht Gelsenkirchen örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Falls. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen werden grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. In Gelsenkirchen ist dafür das Amtsgericht Gelsenkirchen der genannte gerichtliche Anknüpfungspunkt, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch im Erbrecht hat das Amtsgericht Bedeutung: Als Nachlassgericht bearbeitet es unter anderem Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Für streitige erbrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Zahlung eines Pflichtteils, kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht in Betracht. Gelsenkirchen gehört zum Bezirk des Landgerichts Essen. Nachlassverfahren und zivilrechtliche Streitverfahren sind dabei unterschiedliche Verfahrensarten; der Wohnort einer ratsuchenden Person allein bestimmt nicht in jedem Fall das zuständige Gericht. Die Kanzlei befindet sich in der Hansemannstr. 15 im Gelsenkirchener Stadtgebiet. Die genannten Stadtteile Altstadt, Buer, Erle, Horst und Ückendorf beschreiben das örtliche Umfeld, belegen aber keine konkrete Stadtteilzuordnung der Anschrift. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht dokumentiert und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und gegebenenfalls tarifliche oder betriebliche Regelungen. Wichtig ist auch eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb deutlich machen, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder ein Termin ansteht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt weitere Themen regeln, etwa Freistellung, Zeugnis oder eine mögliche Abfindung. Daraus folgt jedoch kein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung. Auch sozialrechtliche Auswirkungen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, können eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage ist daher wichtig mitzuteilen, ob lediglich ein Entwurf vorliegt, bereits unterschrieben wurde oder eine Frist zur Annahme genannt ist.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung und Scheidung benannt werden?
Eine Anfrage kann zunächst unterscheiden, ob es um die Trennung selbst, ein geplantes Scheidungsverfahren oder einzelne Folgethemen geht. Häufig betreffen diese den Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder, den Umgang, die Ehewohnung oder die Verteilung von Vermögen und Verbindlichkeiten. Auch der Versorgungsausgleich kann im Scheidungsverfahren Bedeutung haben. Hilfreich sind Angaben zur familiären Situation, zum bisherigen zeitlichen Verlauf und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Verfahren. Nicht sämtliche Fragen müssen gleichzeitig streitig sein. Eine strukturierte Übersicht erleichtert es, den Beratungsbedarf zu erfassen und mögliche zeitliche Dringlichkeit zu erkennen.
Worin unterscheiden sich Nachlassverfahren und ein Streit um den Pflichtteil?
Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit einem Erbfall, beispielsweise die Eröffnung eines Testaments und die Bearbeitung eines Erbscheinsantrags. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben. Wird darüber gestritten, handelt es sich regelmäßig um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung und nicht um ein Erbscheinsverfahren. Für eine erste Anfrage können ein vorhandenes Testament, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen hilfreich sein. Auch bereits bekannte Informationen zum Nachlass und zum Zeitpunkt des Erbfalls können für die Einordnung des Anliegens Bedeutung haben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Karin Tloka

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Karin Tloka: 3,3 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen
3,3 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Karin Tloka aus 20 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

3,3 von 5 · 20 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Karin Tloka insgesamt und nicht auf Karin Tloka persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-gelsenkirchen.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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