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- Rechtsanwalt Kolja Zaborowski
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Kolja Zaborowski ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin Tegel – Reinickendorf. Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2008 den Fachanwaltstitel für Strafrecht. Er verteidigt Menschen, denen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht. Weitere genannte Vorwürfe sind Körperverletzung, Sachbeschädigung durch Graffiti, Beleidigung, Volksverhetzung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Seine Arbeitsweise umfasst die Kommunikation mit Behörden, die Einschätzung des weiteren Verfahrens und die Entwicklung einer auf den einzelnen Fall abgestimmten Verteidigungsstrategie. Ziel ist eine möglichst frühzeitige Beendigung des Verfahrens. Nach der Mandatsübernahme beantragt er Akteneinsicht und stellt Mandanten eine passwortgeschützte digitale Kopie der Akte zur Verfügung. Anschließend bespricht er die Beweislage, deren rechtliche Einordnung und das weitere Vorgehen. In besonderen Fällen zieht er spezialisierte Kollegen für Steuerstrafrecht und Revisionsrecht hinzu. Ein telefonisches Anbahnungsgespräch zur Prüfung der Mandatsübernahme ist kostenlos.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: fachanwaltstrafrechtberlin.de, fachanwaltstrafrechtberlin.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Kolja Zaborowski ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Straße Alt-Tegel 13 in 13507 Berlin. Seine Kanzlei liegt in Tegel im Bezirk Reinickendorf. Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2008 den Fachanwaltstitel für Strafrecht. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht die Verteidigung von Menschen, denen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, einen behördlichen Vorwurf einzuordnen und zu verstehen, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht. Im Wirtschaftsstrafrecht können etwa geschäftliche Vorgänge und die strafrechtliche Verantwortung beteiligter Personen eine Rolle spielen. Verkehrsstrafrechtliche Verfahren betreffen mögliche Straftaten im Straßenverkehr und können auch Fragen zur Fahrerlaubnis aufwerfen. Im Betäubungsmittelstrafrecht stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Umgang mit Betäubungsmitteln im Raum. Sexualstrafrechtliche Verfahren erfordern häufig eine eingehende Auseinandersetzung mit Aussagen und weiteren Beweismitteln. Im Jugendstrafrecht sind neben dem Tatvorwurf das Alter und die persönliche Entwicklung von Bedeutung. Weitere ausdrücklich genannte Vorwürfe sind Körperverletzung, Sachbeschädigung durch Graffiti, Beleidigung, Volksverhetzung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Zaborowskis beschriebene Arbeitsweise umfasst den Austausch mit Behörden, die Einschätzung des weiteren Verfahrens und die Entwicklung einer fallbezogenen Verteidigungsstrategie. Nach der Mandatsübernahme beantragt er Akteneinsicht und stellt eine passwortgeschützte digitale Kopie der Akte zur Verfügung. Anschließend werden Beweislage, rechtliche Einordnung und weitere Schritte besprochen. Eine möglichst frühzeitige Beendigung des Verfahrens ist dabei ein Ziel, kein zugesagtes Ergebnis. In besonderen Fällen zieht er spezialisierte Kollegen für Steuerstrafrecht und Revisionsrecht hinzu. Der Kanzleistandort Alt-Tegel liegt außerhalb der Berliner Innenstadt. Für die Anfahrt aus Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf empfiehlt sich eine Planung anhand der konkreten Anschrift, unabhängig davon, ob öffentliche Verkehrsmittel oder ein Pkw genutzt werden. In Strafsachen kommen je nach Zuständigkeit Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht in Betracht; der Kanzleisitz allein bestimmt das zuständige Gericht nicht. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten beginnen. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Vorwurfs, der Verfahrensstand und Hinweise auf anstehende Termine hilfreich. Im telefonischen Anbahnungsgespräch wird geprüft, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei von Kolja Zaborowski befindet sich in Alt-Tegel 13 in Berlin-Tegel, einem Ortsteil des Bezirks Reinickendorf. Der Standort ist damit nicht der Berliner Innenstadt zuzuordnen. Für Ratsuchende aus den ebenfalls genannten Stadtteilen beziehungsweise Bezirken Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise infrage. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und die Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs sollten anhand der Kanzleianschrift geprüft werden; Angaben zu eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem die Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht relevant. Strafsachen werden auf amtsgerichtlicher Ebene in Berlin grundsätzlich beim Amtsgericht Tiergarten konzentriert. Dort werden unter anderem Verfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht sowie Jugendstrafsachen verhandelt. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren gehören typischerweise zur amtsgerichtlichen Zuständigkeit. Das für Strafsachen zuständige Landgericht Berlin I verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Kammergericht befasst sich unter anderem mit Revisionen und Beschwerden in Strafsachen. Welche Instanz konkret zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und dem Verfahrensstand. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Berlin entscheidet hingegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die Strafverteidigung als solche nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme kann eine kurze E-Mail mit dem erhobenen Tatvorwurf geschickt werden. Bei der Festnahme eines Angehörigen sollen Name, Geburtsdatum und die Dienststelle bereitgehalten werden. Die Rechtsschutzversicherungspolice soll zum Termin mitgebracht werden, um die Deckungsanfrage gemeinsam zu klären.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein telefonisches Anbahnungsgespräch ist kostenlos; dabei wird nur geprüft, ob das Verfahren grundsätzlich übernommen werden kann. Für ein ausführlicheres persönliches Erstberatungsgespräch mit Sachverhaltsschilderung, Informationen zum weiteren Verfahren, Einschätzung der Beweislage und rechtlicher Einordnung fällt eine Gebühr von 190,00 € an. Diese wird bei einer Beauftragung auf spätere Gebühren angerechnet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein telefonisches Anbahnungsgespräch ist kostenlos; dabei wird nur geprüft, ob das Verfahren grundsätzlich übernommen werden kann. Für ein ausführlicheres persönliches Erstberatungsgespräch mit Sachverhaltsschilderung, Informationen zum weiteren Verfahren, Einschätzung der Beweislage und rechtlicher Einordnung fällt eine Gebühr von 190,00 € an. Diese wird bei einer Beauftragung auf spätere Gebühren angerechnet.
Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme kann eine kurze E-Mail mit dem erhobenen Tatvorwurf geschickt werden. Bei der Festnahme eines Angehörigen sollen Name, Geburtsdatum und die Dienststelle bereitgehalten werden. Die Rechtsschutzversicherungspolice soll zum Termin mitgebracht werden, um die Deckungsanfrage gemeinsam zu klären.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Verzollung am BER: Wareneinfuhr und Abgaben am Flughafen
- Bargeld und Goldschmuck am BER nicht angemeldet: Was Reisenden droht
- Bei Einfuhr am BER nicht angemeldet: Sanktionen und Verteidigung
Mitgliedschaften
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger
- Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind bei einer ersten Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der bezeichnete Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Hilfreich können vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl sein. Auch bereits mitgeteilte Termine und Fristen sind wichtig. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung erleichtert die Prüfung, ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Umfangreiche Unterlagen mit sensiblen Daten sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
- Warum ist Akteneinsicht für die Strafverteidigung wichtig?
- Die Ermittlungsakte enthält regelmäßig die von den Behörden zusammengetragenen Informationen, etwa Aussagen, Berichte und weitere Beweismittel. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, den Vorwurf nicht nur anhand einzelner Schreiben oder der eigenen Erinnerung zu beurteilen. Gerade bei Körperverletzungs-, Sexual- oder Betäubungsmittelvorwürfen können Inhalt, Entstehung und Zusammenhang von Beweismitteln entscheidende Fragen aufwerfen. Auf dieser Grundlage lassen sich die rechtliche Einordnung und mögliche weitere Verfahrensschritte besprechen. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Regeln und der jeweiligen Verfahrenslage.
- Was unterscheidet eine Verkehrsordnungswidrigkeit von einer Verkehrsstraftat?
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr unterscheiden sich in ihren gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen Folgen. Eine Ordnungswidrigkeit kann etwa mit einer Geldbuße und gegebenenfalls einem Fahrverbot verbunden sein. Bei einer Verkehrsstraftat kommen strafrechtliche Sanktionen und unter bestimmten Voraussetzungen die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung sind rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Welche Verfahrensart vorliegt, ergibt sich aus dem konkreten Vorwurf und den behördlichen Unterlagen. Zusätzlich können fahrerlaubnisrechtliche Fragen in einem eigenen Verwaltungsverfahren entstehen.
- Wann gilt Jugendstrafrecht, und was ist daran besonders?
- Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche, die bei der vorgeworfenen Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Anders als im allgemeinen Strafrecht hat der Erziehungsgedanke besonderes Gewicht. Deshalb können die persönliche Entwicklung, das soziale Umfeld und die Lebenssituation stärker in die Beurteilung einfließen. Als Rechtsfolgen kommen unterschiedliche erzieherische Maßnahmen, Zuchtmittel oder Jugendstrafe in Betracht. Welche Regeln einschlägig sind, erfordert eine Betrachtung des Einzelfalls.
- Weshalb können Wirtschaftsstrafverfahren auch steuerrechtliche Fragen betreffen?
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe können mit Unternehmensabläufen, Buchhaltung, Zahlungen oder der Verantwortung einzelner Beteiligter zusammenhängen. Dabei sind Überschneidungen mit steuerrechtlichen Pflichten möglich, ohne dass jedes Wirtschaftsstrafverfahren zugleich ein Steuerstrafverfahren ist. Für die allgemeine Einordnung sind der genaue Vorwurf, die Funktion der betroffenen Person und die maßgeblichen Unterlagen wichtig. Bei umfangreichen Sachverhalten kann die Zusammenarbeit unterschiedlicher Spezialisierungen sinnvoll sein. Neben dem strafrechtlichen Verfahren können eigenständige steuerliche oder andere rechtliche Fragen bestehen, die gesondert betrachtet werden müssen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kolja Zaborowski
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Alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Steuerregime. Wer nach den rechtlichen Konsequenzen der „Alkoholsteuer“ fragt, muss zwischen verschiedenen Verbrauchsteuern, der Umsatzsteuer und möglichen Einfuhrabgaben unterscheiden.
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: fachanwaltstrafrechtberlin.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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