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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Leif Aertel ist Fachanwalt für Sozialrecht und führt die kanzlei am theater am Theaterplatz 8 in Göttingen. Als weitere Rechtsgebiete nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Das Angebot richtet sich an Rechtssuchende und Mandanten, denen die Kanzlei als erster Ansprechpartner in ihren Rechtsangelegenheiten beratend und unterstützend zur Seite stehen möchte. Die Kanzlei beschreibt ein gewachsenes Vertrauensverhältnis als Grundlage ihrer Zusammenarbeit mit Mandanten. Anliegen sollen unkompliziert angesprochen und auf engagierte, kompetente und transparente Art umgesetzt werden. Fortbildung und Spezialisierung haben nach ihrer Darstellung ebenso Bedeutung wie Routine und Erfahrung in alltäglichen Rechtsfragen. Zur Unterstützung ihrer Mandanten unterhält die Kanzlei ein Netzwerk mit weiteren Spezialisten aus den Bereichen Recht, Steuern und Vorsorge. Neben dem Standort Göttingen besteht eine Zweigstelle in Nörten-Hardenberg, für die ebenfalls Termine vereinbart werden können.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleiamtheater.de, kanzleiamtheater.de
Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Leif Aertel führt die kanzlei am theater am Theaterplatz 8 in 37073 Göttingen. Er ist Fachanwalt für Sozialrecht; im vorliegenden Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben, ergänzt durch Erbrecht und Familienrecht. Diese Angaben sind voneinander zu unterscheiden: Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Sozialrecht, während die genannten Profilgebiete die inhaltliche Orientierung für eine Anfrage geben. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben Mietrecht und Verkehrsrecht. Für Ratsuchende steht damit zunächst die Frage im Mittelpunkt, welchem rechtlichen Bereich ihr Anliegen zuzuordnen ist und welche Unterstützung dafür angefragt werden soll. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten können dabei sowohl Klärungsbedarf in einem bestehenden Arbeitsverhältnis als auch Fragen zu dessen Beendigung haben. Berührungspunkte zum Sozialrecht entstehen etwa, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes Auswirkungen auf Sozialleistungen hat. Eine anwaltliche Befassung beginnt üblicherweise mit der Sichtung der Vereinbarungen, des bisherigen Schriftwechsels und der zeitlichen Abläufe. Gerade bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen relevant sein; eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben mit Datum oder eine gerichtliche Unterlage vorliegt. Im Erbrecht betreffen typische Anliegen die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsfragen oder die Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Das Familienrecht umfasst unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Gemeinsam ist diesen Bereichen, dass persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Interessen oft eng zusammenhängen. Für eine erste Einordnung sind deshalb nicht nur Dokumente, sondern auch eine übersichtliche Darstellung der Beteiligten und der offenen Fragen hilfreich. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der Theaterplatz liegt in der Göttinger Innenstadt. Die Anschrift bietet damit einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Anfragen aus Weende und Geismar. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen; ihre Zuständigkeit richtet sich nach der Art des Verfahrens. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann über die dort hinterlegten Kontaktangaben angestoßen werden. Dafür genügt zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens einschließlich möglicher Fristen. Ob das Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Nach der Kanzleibeschreibung können auch Termine für die Zweigstelle in Nörten-Hardenberg vereinbart werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen
- Amtsgericht Göttingen
- Landgericht Göttingen
Die kanzlei am theater von Rechtsanwalt Leif Aertel befindet sich am Theaterplatz 8 in der Göttinger Innenstadt. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Weende oder Geismar, ist damit eine konkrete innerstädtische Anlaufadresse benannt. Bei der Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten die aktuellen Verbindungen und örtlichen Verkehrsverhältnisse berücksichtigt werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich weder bestimmte Parkmöglichkeiten noch eine barrierefreie Zugänglichkeit ableiten. Fragen zum Zugang und zum vereinbarten Treffpunkt können vor einem Besuch unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Für familienrechtliche Verfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Göttingen relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen. Im Erbrecht können beim Amtsgericht als Nachlassgericht unter anderem Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen eine Rolle spielen. Die örtliche Zuständigkeit folgt dabei gesetzlichen Anknüpfungspunkten und ergibt sich nicht schon aus dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden vor den ordentlichen Zivilgerichten verhandelt. Je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit kann dafür das Amtsgericht Göttingen oder das Landgericht Göttingen in Betracht kommen. Für den im Profil hervorgehobenen Schwerpunkt Arbeitsrecht sind diese beiden Gerichte hingegen regelmäßig nicht die zuständige erste Instanz: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch sozialrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich in einer eigenen Gerichtsbarkeit behandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder tarifliche Regelungen Bedeutung haben. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere zum Erhalt von Schreiben. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Fristen und Zugangsdaten ausdrücklich nennen. Welche Dokumente anschließend tatsächlich benötigt werden, lässt sich im Rahmen der Abstimmung über das Anliegen klären.
- Wie unterscheiden sich arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses?
- Arbeitsrechtliche Fragen betreffen das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise die Wirksamkeit einer Kündigung, offene Vergütung oder ein Arbeitszeugnis. Sozialrechtliche Fragen können entstehen, wenn es um Arbeitslosengeld, Versicherungszeiten oder Entscheidungen eines Sozialleistungsträgers geht. Beide Bereiche können denselben Lebenssachverhalt berühren, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Verfahrenswegen. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, Schreiben des Arbeitgebers und Bescheide von Behörden getrennt zu benennen und die jeweiligen Daten anzugeben. Eine Fachanwaltsbezeichnung für Sozialrecht ist dabei von einer Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht zu unterscheiden.
- Worin unterscheiden sich ein Erbscheinsverfahren und ein Streit um den Pflichtteil?
- Ein Erbscheinsverfahren dient grundsätzlich dazu, die Erbenstellung und gegebenenfalls den Umfang des Erbrechts durch ein gerichtliches Zeugnis nachzuweisen. Es wird beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Ein Pflichtteilsstreit betrifft dagegen regelmäßig einen Geldanspruch gegen Erben und gehört bei gerichtlicher Auseinandersetzung vor ein Zivilgericht. Für eine erste Anfrage können ein vorhandenes Testament, Angaben zu familiären Beziehungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben hilfreich sein. Ob ein Erbschein benötigt wird oder ein Pflichtteilsanspruch besteht, hängt von den Umständen ab und lässt sich nicht allein aus dem Verwandtschaftsverhältnis ableiten.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Kindern?
- Hilfreich ist zunächst eine kurze Darstellung, ob es um eine bevorstehende oder bereits erfolgte Trennung, eine Scheidung, finanzielle Fragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder geht. Bei Unterhaltsfragen können Angaben zu Einkommen und bisherigen Zahlungen wichtig werden. Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die familiäre Situation und vorhandene Vereinbarungen oder Beschlüsse im Vordergrund. Bereits laufende Verfahren und gerichtliche Termine sollten genannt werden. Für die erste Kontaktaufnahme ist keine vollständige Darstellung sämtlicher persönlicher Konflikte erforderlich; eine sachliche Übersicht erleichtert die Zuordnung des Anliegens.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Leif Aertel
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Kanzlei und Anfahrt
Theaterplatz 8, 37073 Göttingen
- Montag bis Donnerstag
- 9.00 bis 13.00 und 15.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag
- 9.00 bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzleiamtheater.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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