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- Rechtsanwalt Ludger Burke
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Ludger Burke und sein Team bieten in Stralsund Rechts- und Steuerberatung für Gewerbetreibende und Privatpersonen an. Die Kanzlei berät in Rechtsfragen und übernimmt die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Allgemeines Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Steuer- und Steuerstrafrecht. Im Familienrecht geht es unter anderem um Scheidungen, Unterhaltsansprüche sowie Sorge- und Umgangsrecht. Im Erbrecht umfasst die Tätigkeit beispielsweise die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie Auseinandersetzungen mit Erbengemeinschaften. Die Steuerberatung unterstützt bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Bilanzen, Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung und Baulohn sowie Unternehmens- und Wirtschaftsberatung. Am Anfang der Zusammenarbeit steht ein Gespräch über das Anliegen. Anschließend werden Möglichkeiten und realistische Ziele besprochen, um eine Grundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen. Die Kanzlei legt Wert darauf, Anliegen auf Augenhöhe zu erörtern und das Für und Wider der Optionen gemeinsam zu besprechen. Eine ausführliche Mandatsbesprechung ist nur mit Termin möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: burke-rechtsanwalt.de, burke-rechtsanwalt.de
Beratung in Stralsund – Einordnung der Redaktion
Ludger Burke ist als Rechtsanwalt in Stralsund tätig. Seine Kanzlei befindet sich am Heinrich-Heine-Ring 76, 18435 Stralsund. Das Profil nennt das Erbrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft sowohl die Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten als auch die rechtlichen Folgen eines Todesfalls. Für Mandantinnen und Mandanten stehen dabei häufig persönliche und familiäre Fragen neben wirtschaftlichen Interessen. Eine rechtliche Einordnung kann helfen, die beteiligten Personen, vorhandenen Unterlagen und unterschiedlichen Ansprüche zunächst voneinander abzugrenzen. Typische Anliegen im Erbrecht sind Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zu Testamenten und Erbverträgen sowie zum Pflichtteil. Bei der Nachfolgeplanung geht es allgemein darum, wie eigene Vorstellungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens festgehalten werden können. Nach einem Todesfall kann dagegen unklar sein, welche Bedeutung eine letztwillige Verfügung hat oder wer überhaupt zur Erbfolge berufen ist. Auch die Frage, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören, spielt häufig eine Rolle. Welche Prüfung erforderlich ist, hängt jeweils von den familiären Verhältnissen und den vorhandenen Dokumenten ab. Ein weiterer typischer Themenbereich ist die Erbengemeinschaft. Hinter diesem Begriff steht die gemeinsame Berechtigung mehrerer Erbinnen und Erben am Nachlass. Daraus können Abstimmungsfragen zur Verwaltung, zur Nutzung einzelner Gegenstände oder zur späteren Aufteilung entstehen. Daneben können Auskunftsansprüche, Pflichtteilsforderungen oder der Nachweis der Erbenstellung relevant werden. Für eine erste Besprechung sind deshalb nicht nur das persönliche Anliegen, sondern auch bereits vorliegende Schreiben, Verfügungen und gerichtliche Unterlagen von Bedeutung. Eine geordnete Darstellung erleichtert die Einschätzung, welche Fragen noch offen sind. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Stralsund mit den Stadtteilen Altstadt, Knieper und Franken. Die Kanzleianschrift am Heinrich-Heine-Ring bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung; die passende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Stralsund und das Landgericht Stralsund, die je nach Verfahrensart und Zuständigkeit mit erbrechtlichen Angelegenheiten befasst sein können. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich zunächst das Profil von Ludger Burke aufrufen und die dort angegebene Kontaktmöglichkeit nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits bekannte Fristen helfen bei der ersten Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stralsund
- Amtsgericht Stralsund
- Landgericht Stralsund
Für erbrechtliche Anliegen in Stralsund sind insbesondere die unterschiedlichen Aufgaben von Amtsgericht und Landgericht zu unterscheiden. Das Amtsgericht Stralsund nimmt als Nachlassgericht Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr. Dazu gehören bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Maßgeblich ist für Nachlassverfahren regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht allein die Anschrift einer beteiligten Person oder ihrer anwaltlichen Vertretung. Streitigkeiten etwa über Pflichtteilszahlungen oder erbrechtliche Ansprüche werden dagegen in Zivilverfahren behandelt. Ob hierfür das Amtsgericht Stralsund oder das Landgericht Stralsund zuständig ist, richtet sich insbesondere nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem Streitwert. Nicht jede erbrechtliche Auseinandersetzung gehört somit vor das Nachlassgericht. Die Kanzlei von Ludger Burke ist unter der Anschrift Heinrich-Heine-Ring 76, 18435 Stralsund verzeichnet. Für die räumliche Orientierung innerhalb der Stadt sind unter anderem die genannten Stadtteile Altstadt, Knieper und Franken relevant. Aus der Anschrift allein lassen sich jedoch keine verlässlichen Aussagen zu konkreten Fahrzeiten, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang ableiten. Wer einen persönlichen Termin plant, kann die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln anhand der aktuellen Fahrplanauskunft und die Pkw-Anfahrt anhand der genauen Adresse vorbereiten. Besondere Anforderungen an den Zugang sowie organisatorische Fragen zu einem Besuch sollten vorab unmittelbar mit der Kanzlei abgestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrem Anliegen (Rechtsbereich oder Steuerbereich) und Ihrer Nachricht vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Am Anfang steht ein vertrauensvolles Gespräch, in dem die Kanzlei Ihr Anliegen verstehen möchte. Anschließend werden Ihre Möglichkeiten aufgezeigt und realistische Ziele besprochen. Eine ausführliche Besprechung zu Ihrem Mandat ist nur mit einem Termin möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Am Anfang steht ein vertrauensvolles Gespräch, in dem die Kanzlei Ihr Anliegen verstehen möchte. Anschließend werden Ihre Möglichkeiten aufgezeigt und realistische Ziele besprochen. Eine ausführliche Besprechung zu Ihrem Mandat ist nur mit einem Termin möglich.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrem Anliegen (Rechtsbereich oder Steuerbereich) und Ihrer Nachricht vor.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Erbschaft hilfreich?
- Für eine erste Einordnung können vorhandene Testamente oder Erbverträge, eine Sterbeurkunde, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Verhältnissen hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Übersichten über Vermögen und Verbindlichkeiten sowie Schriftwechsel mit anderen Beteiligten hinzu. Nicht jedes Dokument ist in jedem Fall erforderlich. Wichtig ist zunächst eine verständliche Beschreibung dessen, was geklärt werden soll. Bereits bekannte Fristen oder Zustellungsdaten sollten bei der Anfrage genannt werden; welche Unterlagen anschließend benötigt werden, wird im Einzelfall abgestimmt.
- Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von einer Erbenstellung?
- Wer Erbin oder Erbe wird, tritt grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein; dazu können Vermögenswerte ebenso wie Verbindlichkeiten gehören. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben und verschafft keine unmittelbare Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen. Er kommt für bestimmte nahe Angehörige unter gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ob ein solcher Anspruch besteht und welche Informationen für seine Ermittlung benötigt werden, hängt unter anderem von den Familienverhältnissen und dem Nachlass ab.
- Wird nach einem Todesfall immer ein Erbschein benötigt?
- Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über die Erbenstellung und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er wird jedoch nicht nach jedem Todesfall zwingend benötigt. Ob andere Nachweise ausreichen, hängt vom jeweiligen Zusammenhang und den vorhandenen Unterlagen ab. Beispielsweise kann eine notarielle letztwillige Verfügung zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll als Nachweis in Betracht kommen. Entscheidend ist, gegenüber welcher Stelle die Erbenstellung belegt werden soll. Ein Erbscheinsverfahren ist außerdem von einem streitigen Verfahren über einzelne erbrechtliche Ansprüche zu unterscheiden.
- Welche Fragen entstehen häufig innerhalb einer Erbengemeinschaft?
- Bei mehreren Erbinnen und Erben gehört der Nachlass zunächst gemeinschaftlich zur Erbengemeinschaft. Häufig geht es darum, wer Unterlagen erhält, wie laufende Verpflichtungen erfüllt werden und wie Immobilien oder andere Nachlassgegenstände verwaltet werden sollen. Auch die spätere Aufteilung kann Abstimmung erfordern, insbesondere wenn unterschiedliche Vorstellungen über Verkauf oder Übernahme bestehen. Welche Mitwirkung jeweils notwendig ist, hängt von der konkreten Maßnahme ab. Für eine erste rechtliche Einordnung sind Angaben zu den Beteiligten, zum Nachlassbestand und zu bereits getroffenen Vereinbarungen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ludger Burke
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Heinrich-Heine-Ring 76 (1. OG rechts), 18435 Stralsund
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: burke-rechtsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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