Veröffentlichtes Profil

Werner Scheppler

Rechtsanwalt Werner Scheppler in Stralsund – Verbraucherinsolvenz

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Werner Scheppler

Werftstr. 21, 18439 Stralsund

Telefon: +49 3831 280571

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Werner Scheppler

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Werner Scheppler ist Rechtsanwalt in Stralsund. Seine Kanzlei befindet sich in der Werftstr. 21. Die Webseite stellt Informationen zur Verbraucherinsolvenz und zum Verbraucherinsolvenzverfahren bereit. Dazu gehören Angaben zu eventuellen Kosten, teilweise Formulare und Verknüpfungen zu anderen Homepages. Ein weiterer Beitrag behandelt die angekündigte Verkürzung der Speicherung von Daten durch die SCHUFA nach einem abgeschlossenen Verbraucherinsolvenzverfahren. Zum Mandantenkreis enthält der Quelltext keine näheren Angaben. Seine Arbeitsweise erläutert Scheppler anhand der Beratungssituation: Er erteilt grundsätzlich keinen Rechtsrat am Telefon. Rechtsberatung sollte seiner Auffassung nach in einem persönlichen Gespräch stattfinden, bei dem sämtliche dazugehörigen Unterlagen vorliegen und einbezogen werden können. Die Inhalte der Webseite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Durch die Nutzung des Webangebots allein entsteht kein Mandatsverhältnis. Scheppler führt die in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung Rechtsanwalt. Seine Zulassung besteht bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-scheppler.de, rechtsanwalt-scheppler.de

Beratung in Stralsund – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Werner Scheppler ist in Stralsund tätig und führt seine Kanzlei in der Werftstr. 21, 18439 Stralsund. Sein Profil nennt das Erbrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die Weitergabe von Vermögen nach einem Todesfall ebenso wie die rechtliche Gestaltung der eigenen Nachfolge zu Lebzeiten. Mandantinnen und Mandanten beschäftigen dabei häufig Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zur Bedeutung eines Testaments oder zu den Rechten naher Angehöriger. Auch die gemeinsame Verwaltung eines Nachlasses durch mehrere Erben kann Anlass für eine anwaltliche Einordnung sein. Welche Fragen im Einzelfall im Vordergrund stehen, hängt von den familiären Verhältnissen und den vorhandenen Unterlagen ab. Typische erbrechtliche Anliegen reichen von der Klärung der Erbenstellung bis zu Auseinandersetzungen über Pflichtteilsansprüche oder die Verteilung einzelner Nachlassgegenstände. Ein Nachlass kann neben Vermögenswerten auch Verbindlichkeiten umfassen. Deshalb spielen Informationen über Konten, Eigentum, Schulden und bereits abgegebene Erklärungen häufig eine wichtige Rolle. Scheppler erläutert seine Arbeitsweise dahingehend, dass er grundsätzlich keinen Rechtsrat am Telefon erteilt. Rechtsberatung sollte nach seiner Auffassung in einem persönlichen Gespräch erfolgen, in dem sämtliche zugehörigen Unterlagen vorliegen und berücksichtigt werden können. Eine erste Anfrage dient damit zunächst der Schilderung des Anliegens und der Abstimmung des weiteren Vorgehens. Örtlicher Bezugspunkt ist die Kanzleianschrift in Stralsund. Zum Stadtgebiet gehören unter anderem Altstadt, Knieper und Franken; eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Stralsund und das Landgericht Stralsund. Für erbrechtliche Angelegenheiten kommen je nach Verfahrensart das Nachlassgericht beim Amtsgericht oder die Zivilgerichte in Betracht. Die konkrete Zuständigkeit folgt gesetzlichen Regeln und ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich eine vorab abgestimmte Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr erbrechtliches Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Hinweise auf vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und mögliche Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen für ein Gespräch benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Schepplers Webseite enthält außerdem allgemeine Informationen zur Verbraucherinsolvenz; daraus lässt sich kein weiterer ausgewiesener Tätigkeitsschwerpunkt ableiten. Die Webinhalte ersetzen keine Rechtsberatung, und ihre Nutzung allein begründet kein Mandatsverhältnis. Schepplers Zulassung besteht bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stralsund

  • Amtsgericht Stralsund
  • Landgericht Stralsund

Für den erbrechtlichen Schwerpunkt von Werner Scheppler sind am Standort das Amtsgericht Stralsund und das Landgericht Stralsund von Bedeutung. Nachlasssachen werden beim Amtsgericht als Nachlassgericht bearbeitet. Dazu zählen insbesondere die Eröffnung von Testamenten und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach dem Wohnort des beauftragten Rechtsanwalts. Bei streitigen vermögensrechtlichen Fragen, etwa zur Zahlung eines Pflichtteils oder zu Ansprüchen zwischen Erben, kommen die Zivilabteilungen des Amtsgerichts oder das Landgericht in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, hängt insbesondere von der Art des Anspruchs und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Das Landgericht kann außerdem mit Berufungen gegen zivilgerichtliche Entscheidungen des Amtsgerichts befasst sein. Die Kanzlei befindet sich in der Werftstr. 21 in 18439 Stralsund. Als Stadtteile sind Altstadt, Knieper und Franken genannt; die vorliegenden Informationen erlauben jedoch weder eine gesicherte Stadtteilzuordnung der Anschrift noch die Aussage, dass es sich um eine Innenstadtlage handelt. Für Ratsuchende aus dem Stralsunder Stadtgebiet bildet die Anschrift den Bezugspunkt für die Anfahrt. Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw sollte anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Kartendaten geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Da Scheppler Rechtsberatung grundsätzlich im persönlichen Gespräch mit den zugehörigen Unterlagen vorsieht, ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für das persönliche Beratungsgespräch sollten alle dazugehörigen Unterlagen vorliegen, damit sie in die Rechtsberatung einbezogen werden können.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Werner Scheppler erteilt grundsätzlich keinen Rechtsrat am Telefon. Die Rechtsberatung sollte nach seiner Auffassung in einem persönlichen Gespräch stattfinden, bei dem alle dazugehörigen Unterlagen vorliegen und einbezogen werden können.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Werner Scheppler erteilt grundsätzlich keinen Rechtsrat am Telefon. Die Rechtsberatung sollte nach seiner Auffassung in einem persönlichen Gespräch stattfinden, bei dem alle dazugehörigen Unterlagen vorliegen und einbezogen werden können.

Für den Erstkontakt: Für das persönliche Beratungsgespräch sollten alle dazugehörigen Unterlagen vorliegen, damit sie in die Rechtsberatung einbezogen werden können.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu einer Erbschaft hilfreich?
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Häufig sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Unterlagen zu den familiären Beziehungen relevant. Geht es um den Umfang des Nachlasses, können Übersichten über Vermögen und Verbindlichkeiten sowie bereits vorliegende Auskünfte hilfreich sein. Auch Schriftwechsel mit Miterben oder anderen Beteiligten kann zur Einordnung beitragen. Für die erste Anfrage genügt meist eine kurze Beschreibung, welche Dokumente vorhanden sind. Welche davon zum Gespräch mitgebracht werden sollen, lässt sich vorab abstimmen.
Worin unterscheiden sich Erbenstellung und Pflichtteilsanspruch?
Wer Erbe wird, tritt grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernimmt damit nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten. Die Erbenstellung kann sich aus der gesetzlichen Erbfolge oder einer Verfügung von Todes wegen ergeben. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er führt nicht automatisch zu einer Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen. Ob ein solcher Anspruch besteht und wie er zu bestimmen ist, hängt unter anderem von den Familienverhältnissen und dem Nachlasswert ab.
Was bedeutet es, Teil einer Erbengemeinschaft zu sein?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden. Der Nachlass steht ihnen grundsätzlich gemeinschaftlich zu, bis er auseinandergesetzt wird. Einzelne Gegenstände gehören daher nicht ohne Weiteres einem bestimmten Miterben allein. Typische Abstimmungsfragen betreffen die Verwaltung von Immobilien, laufende Ausgaben, Auskünfte über Nachlasswerte und die spätere Verteilung. Dabei können unterschiedliche Vorstellungen der Beteiligten aufeinandertreffen. Eine rechtliche Besprechung kann zunächst klären, welche Unterlagen vorliegen, welche Punkte bereits vereinbart wurden und worüber noch Uneinigkeit besteht.
Ist bei einer Erbschaft immer ein Erbschein erforderlich?
Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er wird jedoch nicht bei jeder Erbschaft benötigt. Je nach Zusammenhang kann sich die Erbenstellung auch durch andere geeignete Unterlagen nachweisen lassen, etwa durch ein notarielles Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Welche Nachweise ausreichen, hängt davon ab, gegenüber welcher Stelle die Erbenstellung belegt werden soll. Das Erbscheinsverfahren gehört zu den Aufgaben des Nachlassgerichts. Davon zu unterscheiden sind streitige Zahlungsansprüche, die vor den Zivilgerichten verhandelt werden können.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Werner Scheppler

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Werner Scheppler: 5,0 von 5 Sternen bei 1 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-scheppler.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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