Veröffentlichtes Profil

Marielouise Kahle

Kahle-Schepper: Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Bergisch Gladbach

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Kahle-Schepper & Freitag

Siebenmorgen 23, 51427 Bergisch Gladbach

Telefon: +49 2204 962257

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Kahle-Schepper & Freitag

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Kahle-Schepper wurde 1992 bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Nach langjähriger Tätigkeit insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familienrecht gründete sie im Januar 1996 ihre Kanzlei in Bergisch Gladbach, Refrath. Seit 1997 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, seit 2010 Fachanwältin für Erbrecht. Seit Januar 2018 arbeitet sie mit Rechtsanwältin Freitag in Bürogemeinschaft. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts besteht eine Kooperation mit Rechtsanwalt H.H. Weyer. Die Kanzlei bietet keine Onlineberatung an. Zur Bearbeitung des Sachverhalts soll zuvor ein persönliches Gespräch am Telefon oder in den Kanzleiräumen stattfinden. Einen näher bestimmten Mandantenkreis nennt die Webseite nicht. Kahle-Schepper ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familien- und Erbrecht, der Rechtsanwaltskammer Köln sowie des DAV und KAV. Die Kanzlei befindet sich in der Straße Siebenmorgen 23 in Bergisch Gladbach und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kahle-schepper.de, kahle-schepper.de

Beratung in Bergisch Gladbach – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Marielouise Kahle ist im Profil der Rechtsanwaltskanzlei Kahle-Schepper & Freitag in Bergisch Gladbach mit den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht aufgeführt. Den Hauptschwerpunkt bildet das Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung führt sie unter dem Namen Kahle-Schepper und nennt ihre Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Köln im Jahr 1992. Im Januar 1996 gründete sie nach langjähriger Tätigkeit unter anderem im Familienrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht ihre Kanzlei in Refrath. Seit 1997 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, seit 2010 Fachanwältin für Erbrecht. Seit Januar 2018 besteht eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Freitag. Im Familienrecht stehen häufig persönliche Veränderungen und deren rechtliche Folgen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens oder den Versorgungsausgleich. Bei Eltern können Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang hinzukommen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation. Je nach Anliegen können Vereinbarungen zwischen den Beteiligten oder ein gerichtliches Verfahren eine Rolle spielen. Welche Fragen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Das Erbrecht umfasst sowohl die Gestaltung der Vermögensnachfolge als auch rechtliche Fragen nach einem Todesfall. Dazu gehören beispielsweise Testamente, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Berührungspunkte zum Familienrecht ergeben sich etwa, wenn eine Trennung oder eine veränderte familiäre Situation Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung hat. Zur ersten Orientierung sind regelmäßig Informationen zu den familiären Verhältnissen und vorhandenen Verfügungen von Todes wegen wichtig. Bei bereits eingetretenen Erbfällen können zusätzlich Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zum Nachlass Bedeutung haben. Die Kanzlei befindet sich in der Straße Siebenmorgen 23, 51427 Bergisch Gladbach, im Stadtteil Refrath. Damit liegt sie innerhalb des Stadtgebiets, zu dem auch Stadtmitte und Bensberg gehören. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Bergisch Gladbach insbesondere für familiengerichtliche und nachlassgerichtliche Angelegenheiten relevant, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Anwalt-Seiten.de kann als Ausgangspunkt dienen, um das Profil zu prüfen und anschließend eine Mandatsanfrage an die Kanzlei zu richten. Nach den vorliegenden Angaben ist sie telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine Onlineberatung wird nicht angeboten. Vor der Bearbeitung des Sachverhalts soll ein persönliches Gespräch am Telefon oder in den Kanzleiräumen stattfinden. Eine erste Anfrage kann das betroffene Rechtsgebiet, das wesentliche Anliegen und bereits bekannte Termine oder Fristen benennen. Ob ein Mandat übernommen wird, ist mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bergisch Gladbach

  • Amtsgericht Bergisch Gladbach

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Marielouise Kahle liegt an der Anschrift Siebenmorgen 23 in Bergisch Gladbach-Refrath. Refrath ist neben Stadtmitte und Bensberg einer der hier genannten Stadtteile. Der Kanzleisitz ist damit konkret in Refrath und nicht in der Bergisch Gladbacher Stadtmitte verortet. Für die Planung eines persönlichen Gesprächs bietet die vollständige Anschrift einen Ausgangspunkt. Eine Anfahrt lässt sich abhängig vom Startort mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw prüfen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien, Fahrtzeiten, Parkplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Bergisch Gladbach als Familiengericht von Bedeutung. Familiengerichte führen unter anderem Scheidungsverfahren und Verfahren zu Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge und Umgang. Ob gerade dieses Amtsgericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Regeln und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Im Erbrecht kommt das Amtsgericht Bergisch Gladbach als Nachlassgericht in Betracht. Zu den typischen nachlassgerichtlichen Aufgaben gehören die Eröffnung von Testamenten und Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins. Für die örtliche Zuständigkeit ist regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person maßgeblich. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder andere erbrechtliche Ansprüche sind dagegen grundsätzlich zivilgerichtliche Streitverfahren. Welches Gericht diese bearbeitet, richtet sich unter anderem nach Gegenstand, Streitwert und örtlicher Zuständigkeit. Nicht jede erbrechtliche Auseinandersetzung wird deshalb beim Nachlassgericht geführt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei berät nicht online. Zur Bearbeitung des Sachverhalts sollte zuvor ein persönliches Gespräch per Telefon oder in den Kanzleiräumen stattfinden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei berät nicht online. Zur Bearbeitung des Sachverhalts sollte zuvor ein persönliches Gespräch per Telefon oder in den Kanzleiräumen stattfinden.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaften Familien- und Erbrecht
  • Rechtsanwaltskammer Köln
  • DAV
  • KAV

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für ein erstes Gespräch können eine kurze zeitliche Übersicht zur Ehe und Trennung sowie Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Einkommensnachweise, Informationen zu laufenden Verpflichtungen, Vermögensunterlagen oder bestehende Eheverträge hinzu. Sind bereits gerichtliche Schreiben oder Schreiben der anderen Seite vorhanden, ermöglichen diese eine Einordnung des Verfahrensstands. Nicht jedes Dokument wird für jede Fragestellung benötigt. Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, lässt sich im Rahmen der Terminabstimmung oder des ersten Gesprächs klären.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und die Befugnis, Entscheidungen für dessen persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten zu treffen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass die gemeinsame elterliche Sorge endet. Auch sind Sorge und Umgang rechtlich voneinander zu unterscheiden. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Regelungen bereits bestehen und worüber Uneinigkeit herrscht, ist für die Einordnung eines Anliegens wesentlich.
Was ist der Unterschied zwischen Erbenstellung, Pflichtteil und Erbschein?
Die Erbenstellung ergibt sich aus der gesetzlichen Erbfolge oder einer wirksamen Verfügung von Todes wegen, etwa einem Testament. Erbinnen und Erben treten grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein. Der Pflichtteil ist demgegenüber regelmäßig ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn diese von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ein Erbschein dient als amtlicher Nachweis des Erbrechts und gegebenenfalls der Erbquote. Er ist nicht in jedem Nachlassfall erforderlich. Für eine erste Einordnung sind vorhandene Testamente und die familiären Beziehungen besonders relevant.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Erbengemeinschaft wichtig?
Hilfreich sind Angaben dazu, wer verstorben ist, welche Personen als Miterben in Betracht kommen und ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Auch ein vorhandener Erbschein, eine Übersicht über Nachlassgegenstände und bekannte Verbindlichkeiten können die Einordnung erleichtern. Typische Konflikte betreffen die Verwaltung des Nachlasses, die Nutzung einer Immobilie oder die spätere Verteilung. Eine Erbengemeinschaft ist grundsätzlich auf gemeinschaftliche Verwaltung und anschließende Auseinandersetzung angelegt. Für die Anfrage ist außerdem wichtig, ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Verfahren oder zeitgebundene Schreiben bestehen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Marielouise Kahle

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Marielouise Kahle: 3,8 von 5 Sternen bei 10 Bewertungen
3,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Kahle-Schepper & Freitag aus 10 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

3,8 von 5 · 10 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Kahle-Schepper & Freitag insgesamt und nicht auf Marielouise Kahle persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 3,810

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Kanzlei und Anfahrt

Siebenmorgen 23, 51427 Bergisch Gladbach

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: kahle-schepper.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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