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- Rechtsanwält_innen in Bürogemeinschaft Geisweid, Güler, Landgraf, Wild, Benscheidt
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die Bürogemeinschaft Geisweid, Güler, Landgraf, Wild, Benscheidt am Dr.-Ruer-Platz 2 in Bochum bietet rechtliche Beratung und Vertretung im Migrationsrecht und Arbeitsrecht an. Genannt werden Asylrecht, Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht sowie damit verbundene Schnittstellen im Sozial- und Strafrecht. Die Beratung und Vertretung umfasst außergerichtliche und gerichtliche Verfahren. Zu den Themen gehören Asylverfahren, Dublin-Verfahren, Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Staatenlosigkeit. Im Arbeitsrecht vertritt die Bürogemeinschaft Arbeitnehmer_innen sowie Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen. Dabei werden unter anderem Kündigungsschutz, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsschutz und Tarifrecht genannt. Für betriebliche Interessenvertretungen gehören Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen und Beschlussverfahren zum Angebot. Die Bürogemeinschaft beschreibt einen persönlichen und engen Kontakt mit ihren Mandant_innen als Grundlage für die gemeinsame Entwicklung einer Strategie zur Durchsetzung ihrer Rechte. Ihr Engagement richtet sich insbesondere an Betroffene, die staatlichen Institutionen gegenüberstehen oder sich gegen ungleiche Machtverhältnisse und strukturelle Diskriminierung zur Wehr setzen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtbochum.com
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
Markus Wild ist in der Bürogemeinschaft Geisweid, Güler, Landgraf, Wild, Benscheidt am Dr.-Ruer-Platz 2 in 44787 Bochum tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht und Familienrecht. Der Standort liegt in der Bochumer Innenstadt im Bereich Mitte. Für Ratsuchende aus Bochum, etwa aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar oder Querenburg, bietet das Profil damit einen örtlichen Bezugspunkt für die Suche nach anwaltlicher Unterstützung in diesen drei Rechtsgebieten. Welche konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, ist bei der Kontaktaufnahme zu klären. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Konflikte während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder um dessen Beendigung. Kündigungen, Abmahnungen und ausstehende Vergütung gehören ebenso dazu wie Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsschutz und tariflichen Regelungen. Die Bürogemeinschaft beschreibt ihre arbeitsrechtliche Tätigkeit als Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen. Für betriebliche Interessenvertretungen stehen dabei beispielsweise Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen und Beschlussverfahren im Raum. Mandantinnen und Mandanten können hinter dem Schwerpunkt allgemein die Prüfung von Unterlagen, die Einordnung eines Konflikts und die Erörterung außergerichtlicher oder gerichtlicher Vorgehensweisen erwarten. Die weiteren im Profil genannten Rechtsgebiete betreffen andere, oftmals persönlich belastende Situationen. Im Strafrecht sind typische Anlässe ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Dabei unterscheiden sich die rechtlichen Fragen je nach Verfahrensstand und Rolle der betroffenen Person. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Mittelpunkt. Diese Beispiele erläutern die Rechtsgebiete allgemein; sie beschreiben keine zusätzlich belegten Spezialisierungen von Markus Wild. Auch mögliche Überschneidungen, etwa zwischen familiären Veränderungen und arbeitsrechtlicher Elternzeit, können Anlass einer Anfrage sein. Am Standort sind das Arbeitsgericht Bochum, das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum wichtige gerichtliche Bezugspunkte. Welches Gericht zuständig ist, hängt jedoch von der Verfahrensart und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Die Innenstadtlage der Bürogemeinschaft lässt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu; die konkrete Verbindung und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und bekannte Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, wird anschließend im direkten Austausch geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
Die Bürogemeinschaft, in der Markus Wild tätig ist, befindet sich am Dr.-Ruer-Platz 2 in 44787 Bochum und damit in der Innenstadt im Bereich Mitte. Für Ratsuchende aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg ist dies ein zentral im Stadtgebiet gelegener Anlaufpunkt. Die Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der jeweiligen Ausgangsadresse geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem vereinbarten Besuch direkt klären. Zum arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt des Profils passt das Arbeitsgericht Bochum als örtlicher gerichtlicher Bezugspunkt. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Hinzu kommen Beschlussverfahren, etwa zu betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsfragen. Ob gerade das Arbeitsgericht Bochum örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; allein die Anschrift der anwaltlichen Vertretung entscheidet darüber nicht. Für familienrechtliche Angelegenheiten kommt unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Bochum mit seinem Familiengericht in Betracht. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Strafsachen können abhängig von Art und Gewicht des Vorwurfs vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Bochum verhandelt werden. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Strafentscheidungen. Die Zuordnung eines konkreten Verfahrens hängt somit sowohl vom Gegenstand als auch vom Verfahrensstadium ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn relevant?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Schreiben wichtig, das den Anlass der Anfrage bildet. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und einschlägiger Schriftverkehr hinzukommen. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist geschehen, wann ging ein Schreiben zu und welche Gespräche fanden bereits statt? In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze Fristen gelten. Bekannte Zugangs- und Termindaten sollten deshalb schon bei der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Worin unterscheiden sich arbeitsrechtliche Anliegen von Beschäftigten und Betriebsräten?
- Bei einzelnen Beschäftigten stehen meist Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Vordergrund, etwa Vergütung, Urlaub oder die Wirksamkeit einer Kündigung. Betriebsräte befassen sich dagegen mit ihren gesetzlichen Beteiligungsrechten und der betrieblichen Interessenvertretung. Dazu können Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen oder Fragen zur ordnungsgemäßen Beteiligung durch den Arbeitgeber gehören. Auch die gerichtlichen Verfahrensarten unterscheiden sich: Individuelle Streitigkeiten werden typischerweise im Urteilsverfahren behandelt, betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten häufig im Beschlussverfahren. Für eine Anfrage ist daher wichtig, deutlich zu machen, ob sie eine einzelne Person oder ein Vertretungsgremium betrifft.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage in einem Strafverfahren?
- Entscheidend sind zunächst der aktuelle Verfahrensstand und die Rolle der anfragenden Person, beispielsweise als beschuldigte, angeklagte oder verletzte Person. Ein vorhandenes behördliches oder gerichtliches Schreiben enthält häufig Angaben zur zuständigen Stelle, zum Aktenzeichen und zu Terminen. Diese Informationen erleichtern die Zuordnung des Anliegens. Eine Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklageschrift haben unterschiedliche verfahrensrechtliche Bedeutung. Allgemeine Informationen ersetzen deshalb keine Prüfung der Unterlagen. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine knappe Beschreibung; wie sensible Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich vorab abstimmen.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Kinderfragen gemeinsam geklärt werden?
- Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge und Umgang sind rechtlich miteinander verbunden, aber nicht identisch. Nicht jede Frage muss zur selben Zeit oder im selben Verfahren behandelt werden. Manche Punkte lassen sich außergerichtlich besprechen, andere können eine familiengerichtliche Entscheidung erfordern. Welche Themen vorrangig sind, hängt unter anderem von der familiären Situation, bestehenden Vereinbarungen und bereits laufenden Verfahren ab. Für eine erste Anfrage hilft eine sachliche Übersicht darüber, welche Fragen offen sind, ob minderjährige Kinder betroffen sind und welche Schreiben oder gerichtlichen Termine bereits vorliegen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Wild
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 75 Bewertungen
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Dr.-Ruer-Platz 2, 44787 Bochum
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- Donnerstag
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtbochum.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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