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- Rechtsanwalt-Humbert
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Humbert ist Rechtsanwalt in Leipzig. Seine Kanzlei Rechtsanwalt-Humbert befindet sich in der Fritz-Seger-Str. 19 und bietet Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht und Arbeitsrecht an. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Tätigkeit umfasst arbeitsrechtliche Angelegenheiten von Verträgen bis zu Konfliktlösungen. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei Verkehrsunfälle, Bußgelder und Führerscheinfragen als Beratungs- und Vertretungsbereiche. Nach ihrer Darstellung legt die Kanzlei Wert auf klare Kommunikation, realistische Einschätzungen und persönliche Betreuung. Fälle werden sorgfältig geprüft und transparent betreut. Für die Anliegen der Mandanten nimmt sich die Kanzlei Zeit und entwickelt individuelle Lösungen, die zur jeweiligen Situation passen. Als weitere Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt sie strukturierte Betreuung, strategisches Vorgehen und lösungsorientiertes Arbeiten. Die Kanzlei beschreibt zudem persönliche Erreichbarkeit, schnelle Reaktionen auf Anfragen und eine Begleitung durch den gesamten Prozess. Kontakt ist telefonisch und per E-Mail möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Humbert ist mit seiner Kanzlei Rechtsanwalt-Humbert in der Fritz-Seger-Str. 19 in 04155 Leipzig ansässig. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung führt daneben arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Im Verkehrsrecht werden ausdrücklich Verkehrsunfälle, Bußgelder und Führerscheinfragen genannt. Damit stehen Anliegen im Mittelpunkt, die nach einem Unfall, einem behördlichen Schreiben oder einem Vorwurf im Straßenverkehr entstehen können. Für Ratsuchende ist zunächst wichtig, zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen, einem Bußgeldverfahren und möglichen strafrechtlichen Fragen zu unterscheiden. Bei Verkehrsunfällen geht es typischerweise um Haftung, Schadenspositionen und die Kommunikation mit Versicherungen. In Bußgeldangelegenheiten können der vorgeworfene Verkehrsverstoß und seine möglichen Folgen Gegenstand der Prüfung sein. Führerscheinfragen betreffen beispielsweise ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis; diese Maßnahmen haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Strafrechtliche Anliegen beginnen häufig mit einer Vorladung, einer Anhörung oder dem Erhalt eines Strafbefehls. Überschneidungen mit dem Verkehrsrecht bestehen etwa bei Vorwürfen im Zusammenhang mit einer Unfallflucht oder einer Trunkenheitsfahrt. Die im Profil ebenfalls dokumentierte arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst Verträge und Konflikte im Arbeitsverhältnis. Welche Unterstützung im Einzelfall benötigt wird, hängt vom Sachverhalt und vom Verfahrensstand ab. Die Kanzleiadresse liegt in Leipzig-Gohlis und damit außerhalb des Zentrums. Für gerichtliche Auseinandersetzungen kommen je nach Gegenstand insbesondere das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor das Arbeitsgericht Leipzig. Das ebenfalls in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist dagegen keine allgemeine erste Anlaufstelle für örtliche Verkehrs- oder Strafsachen. Ob ein Leipziger Gericht zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz. Die Anfahrt zur Fritz-Seger-Straße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Abstellmöglichkeiten sollten vor einem Termin aktuell geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort aufgeführten Kontaktangaben nutzen. Telefon und E-Mail sind als Kontaktwege belegt. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Martin Humberts Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit klarer Kommunikation, realistischen Einschätzungen und strukturierter, persönlicher Betreuung. Diese Selbstdarstellung ist von einer Zusage zu einem bestimmten Verfahrensausgang zu unterscheiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Die Kanzlei Rechtsanwalt-Humbert befindet sich in der Fritz-Seger-Str. 19 in Leipzig-Gohlis. Der Standort liegt nicht im Zentrum, sondern in einem nördlich davon gelegenen Stadtteil. Für Ratsuchende aus Gohlis sowie aus Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt oder Connewitz hängt die geeignete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht. Konkrete Linien, Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht dokumentiert. Eine aktuelle Routenprüfung und die vorherige Abstimmung eines persönlichen Termins bieten deshalb eine sachgerechte Orientierung. Die belegten Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E-Mail erlauben zudem eine erste Anfrage ohne unmittelbare Anfahrt. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind vor allem das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen werden abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor Amts- oder Landgerichten geführt. Über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entscheidet grundsätzlich ein Amtsgericht. In Strafsachen richtet sich die Zuständigkeit unter anderem nach Art und Gewicht des Vorwurfs; das Landgericht bearbeitet außerdem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Für die zusätzlich beschriebene arbeitsrechtliche Tätigkeit ist das Arbeitsgericht Leipzig bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern typischerweise die erste gerichtliche Instanz. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet überwiegend über verwaltungsrechtliche Revisionen und ist regelmäßig nicht die Eingangsinstanz für Führerscheinangelegenheiten. Die örtliche Zuständigkeit muss für jedes Verfahren gesondert bestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind typischerweise das Unfalldatum, der Unfallort und eine sachliche Beschreibung des Ablaufs hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorhandene Schreiben von Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen können für die Bewertung von Schäden relevant sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Streitpunkt ab. Bei einer ersten Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine Übersicht darüber, welche Dokumente vorliegen und ob bereits Fristen mitgeteilt wurden.
- Worin unterscheiden sich Bußgeld, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Ein Bußgeld ist eine Geldsanktion wegen einer Ordnungswidrigkeit. Ein Fahrverbot untersagt für einen begrenzten Zeitraum das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; eine spätere Neuerteilung ist ein eigener Vorgang mit gesetzlichen Voraussetzungen. Verkehrsverstöße können je nach Sachverhalt unterschiedliche Folgen auslösen. Für die Einordnung einer Anfrage ist daher entscheidend, welches Schreiben vorliegt, welche Behörde oder welches Gericht es versandt hat und welche Maßnahme darin konkret genannt wird.
- Was sollte bei einer Mandatsanfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls angegeben werden?
- Hilfreich sind die Bezeichnung des Dokuments, die ausstellende Stelle, das Aktenzeichen und das Datum des Zugangs. Außerdem ist wichtig, ob die betroffene Person als Beschuldigter oder als Zeuge angeschrieben wurde. Eine Vorladung und ein Strafbefehl haben unterschiedliche Funktionen und rechtliche Folgen. Bei einem Strafbefehl können insbesondere gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine knappe Beschreibung des Vorwurfs und des bisherigen Verfahrensverlaufs erleichtert die Prüfung einer Mandatsübernahme. Welche weiteren Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, lässt sich anschließend im persönlichen Austausch klären.
- Können nach einem Verkehrsvorfall mehrere Verfahren gleichzeitig entstehen?
- Ja, ein einzelner Verkehrsvorfall kann unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen. Nach einem Unfall können etwa zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, während zugleich ein strafrechtlicher Vorwurf geprüft wird. Daneben können fahrerlaubnisrechtliche Fragen auftreten. Diese Bereiche verfolgen unterschiedliche Zwecke und werden nicht zwingend von derselben Stelle bearbeitet. Für eine Mandatsanfrage ist es deshalb hilfreich, sämtliche bereits bekannten Verfahren und Schreiben zu benennen. Ob und wie die Verfahren miteinander zusammenhängen, hängt vom konkreten Sachverhalt und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Humbert
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 43 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-humbert.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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