- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Martin Vogel
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Vogel ist seit 1998 Rechtsanwalt und betreibt seine Kanzlei in der Erich-Zeigner-Allee 40 in Leipzig. Seine Tätigkeit richtet sich an Mandantinnen und Mandanten mit privaten rechtlichen Angelegenheiten. Als Schwerpunkte nennt er Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Unfallschadensrecht. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitnehmer, vorwiegend in Kündigungsschutzverfahren. Daneben umfasst seine Vertretung arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und Bestandsstreitigkeiten im individuellen Arbeitsrecht, darunter Vergütungs- und Entgeltforderungen sowie Zeugnisstreitigkeiten. Im Familienrecht betreut er seine Mandantinnen und Mandanten insbesondere in Scheidungsverfahren. Seine erbrechtliche Tätigkeit umfasst Nachlasssachen ohne unternehmerischen Bezug. Im Unfallschadensrecht geht es um Schadensersatz nach einem Unfall. Als Anspruch seiner Arbeit beschreibt er eine vertrauensvolle persönliche Betreuung und die individuelle, sorgfältige Bearbeitung rechtlicher Probleme. Zudem verweist er auf seine langjährige Anwaltspraxis und ständige Fortbildung. Auf seiner Webseite stellt er weitergehende Informationen zu Scheidungsverfahren und seiner anwaltlichen Tätigkeit bereit.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: vogel-kanzlei.de, vogel-kanzlei.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Vogel ist seit 1998 als Anwalt tätig und führt seine Kanzlei in der Erich-Zeigner-Allee 40 in 04229 Leipzig. Seine Tätigkeit richtet sich an Menschen mit privaten rechtlichen Angelegenheiten. Den Hauptschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht; hinzu kommen Familienrecht, Erbrecht sowie Verkehrsrecht mit einem Schwerpunkt im Unfallschadensrecht. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Sachsen an. Als Anspruch seiner Arbeit nennt er eine vertrauensvolle persönliche Betreuung und die sorgfältige Bearbeitung des jeweiligen rechtlichen Problems. Die Kanzlei liegt im Leipziger Stadtteil Plagwitz und damit außerhalb des Zentrums. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Martin Vogel Arbeitnehmer, vorwiegend in Kündigungsschutzverfahren. Dabei geht es allgemein um die Frage, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Zu seiner Tätigkeit zählen außerdem arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses. Weitere konkret benannte Themen sind Vergütungs- und Entgeltforderungen sowie Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können sich hinter diesem Schwerpunkt somit sowohl Konflikte um den Arbeitsplatz als auch Streitigkeiten über ausstehende Zahlungen oder die Bewertung ihrer Tätigkeit im Zeugnis vorstellen. Für solche Auseinandersetzungen kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Leipzig in Betracht. Im Familienrecht betreut Martin Vogel insbesondere Scheidungsverfahren. Allgemein können hierbei neben der Auflösung der Ehe auch Fragen zum Versorgungsausgleich und zu weiteren Trennungsfolgen eine Rolle spielen. Seine erbrechtliche Tätigkeit umfasst Nachlasssachen ohne unternehmerischen Bezug. Typische Anliegen in diesem Bereich betreffen die Erbfolge, Testamente oder die Auseinandersetzung zwischen mehreren Erben. Im Unfallschadensrecht steht Schadensersatz nach einem Unfall im Mittelpunkt. Dazu können etwa die Klärung der Haftung und die Prüfung einzelner Schadenspositionen gehören. Welche Fragen tatsächlich zu bearbeiten sind, hängt jeweils vom Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Die Anschrift in Plagwitz bietet einen konkreten Anlaufpunkt im Leipziger Westen, auch für Ratsuchende aus Zentrum, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen; konkrete Verbindungen und Abstellmöglichkeiten sollten aktuell geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst Rechtsgebiet, Anlass und mögliche Fristen benennen. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Gespräch stattfinden kann, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Eine Anfrage allein ersetzt noch keine Mandatsvereinbarung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Vogel befindet sich in der Erich-Zeigner-Allee 40 im Leipziger Stadtteil Plagwitz. Der Standort liegt westlich des Zentrums und ist daher nicht als unmittelbare Innenstadtlage einzuordnen. Für Ratsuchende aus anderen Leipziger Stadtteilen, etwa Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz, bildet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kommt grundsätzlich in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten vor Ort bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden; konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind hier nicht belegt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Leipzig relevant. Bei örtlicher Zuständigkeit werden dort beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse verhandelt. Scheidungsverfahren werden vom Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt; in Leipzig ist hierfür bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Leipzig der gerichtliche Bezugspunkt. Dort werden auch Nachlassangelegenheiten bearbeitet, beispielsweise Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins. Bei streitigen erbrechtlichen Ansprüchen sowie Schadensersatzforderungen nach Verkehrsunfällen kommen abhängig von Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht Leipzig oder das Landgericht Leipzig in Betracht. Nachlassverfahren und zivilrechtliche Erbstreitigkeiten sind dabei unterschiedliche Verfahrensarten. Das ebenfalls in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist für die hier beschriebenen privaten arbeitsrechtlichen, familienrechtlichen, erbrechtlichen und unfallbezogenen Streitigkeiten typischerweise nicht zuständig. Seine Aufgaben liegen vor allem in der revisionsgerichtlichen Kontrolle verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Gebrauchtwagenkauf und Gewährleistungsausschluss
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehenden Arbeitsentgelts wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Auseinandersetzung, der zeitliche Ablauf und das gewünschte Anliegen hilfreich. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs von Bedeutung, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Bei Entgeltforderungen helfen Arbeitsvertrag, Abrechnungen und eine Übersicht über fehlende Zahlungen. Auch vorhandener Schriftwechsel kann relevant sein. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind und ob anwaltliche Vertretung übernommen wird, lässt sich im anschließenden Austausch klären.
- Welche Themen können neben der Scheidung in einem familienrechtlichen Gespräch zur Sprache kommen?
- Neben der Scheidung selbst können der Versorgungsausgleich, Unterhaltsfragen, die Nutzung der bisherigen Ehewohnung und vermögensrechtliche Folgen einer Trennung relevant werden. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können außerdem Fragen zum Umgang und zur elterlichen Sorge entstehen. Nicht jedes Thema gehört automatisch zum selben gerichtlichen Verfahren. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und bereits bestehende Vereinbarungen hilfreich. Ob einzelne Punkte zum Gegenstand eines Mandats werden, muss ausdrücklich geklärt werden; eine Scheidungsanfrage umfasst nicht automatisch sämtliche Folgesachen.
- Worin unterscheiden sich ein Nachlassverfahren und ein Streit über das Erbe?
- Ein Nachlassverfahren betrifft beispielsweise die Eröffnung eines Testaments oder die Erteilung eines Erbscheins. Solche Angelegenheiten werden beim Nachlassgericht bearbeitet, das zum Amtsgericht gehört. Ein Streit zwischen Beteiligten kann dagegen etwa Pflichtteilszahlungen, Auskunftsansprüche oder die Verteilung des Nachlasses betreffen und gegebenenfalls ein zivilgerichtliches Verfahren erfordern. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Beziehungen häufig hilfreich. Auch ein Überblick über Nachlasswerte und Verbindlichkeiten kann wichtig sein, soweit diese bereits bekannt sind.
- Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage zu Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall?
- Hilfreich sind eine nachvollziehbare Schilderung des Unfallablaufs, Angaben zu den Beteiligten und vorhandene Unterlagen zum Schaden. Dazu können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen, Kostenvoranschläge, Gutachten und Schreiben von Versicherungen gehören. Bei Verletzungen können auch medizinische Unterlagen relevant sein. Allgemein werden sowohl die Verantwortlichkeit für den Unfall als auch Art und Umfang der geltend gemachten Schäden geprüft. Nicht jede Schadensposition ist in jedem Fall ersatzfähig. Welche Nachweise benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Unfallgeschehen und dem bisherigen Verlauf der Schadensregulierung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Vogel
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 43 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Erich-Zeigner-Allee 40, 04229 Leipzig
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: vogel-kanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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