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- Anwaltskanzlei Baars-Böttcher
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Bochum vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Baars-Böttcher befindet sich am Wattenscheider Hellweg 143 in 44867 Bochum. Als wesentliche Tätigkeitsgebiete nennt die Kanzlei Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Für Familienrecht und Verkehrsrecht wird auf der Webseite jeweils eine Fachanwaltschaft angegeben. Das Dienstleistungsangebot umfasst die rechtliche Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Interessen. Die Kanzlei stellt ihr Angebot unter den Gedanken, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind, und bietet hierzu Hilfe und Beratung an. Nähere Angaben zu bestimmten Mandantengruppen enthält der vorliegende Seitentext nicht. Für Fragen verweist die Kanzlei auf die Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Zusätzlich ist die Kanzlei montags, dienstags, donnerstags und freitags von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet; mittwochs entfällt diese Nachmittagsöffnung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-baars-boettcher.de, kanzlei-baars-boettcher.de
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
Martina Baars ist in der Anwaltskanzlei Baars-Böttcher am Wattenscheider Hellweg 143 in 44867 Bochum tätig. Ihr Profil nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet geht es häufig um Veränderungen innerhalb einer Familie und deren rechtliche Folgen: etwa um Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei allgemein eine Auseinandersetzung mit persönlichen Lebensverhältnissen, wirtschaftlichen Angaben und bestehenden Vereinbarungen. Zur familienrechtlichen Orientierung gehört es, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und zugleich ihre Zusammenhänge zu betrachten, beispielsweise zwischen dem Betreuungsmodell für Kinder und finanziellen Fragen. Typische Anliegen betreffen den Ablauf eines Scheidungsverfahrens, den Versorgungsausgleich sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Auch die Aufteilung von Vermögenswerten oder die weitere Nutzung der gemeinsamen Wohnung können Anlass für eine Anfrage sein. Welche Aspekte im Einzelfall rechtlich bedeutsam sind, hängt von der familiären Situation ab. Die Kanzlei nennt als Leistungsangebot rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Neben dem Familienrecht führt sie Verkehrsrecht und Arbeitsrecht als wesentliche Tätigkeitsgebiete auf. Die auf der Kanzleiwebseite genannten Fachanwaltschaften für Familienrecht und Verkehrsrecht werden in den vorliegenden Angaben keiner bestimmten Person ausdrücklich zugeordnet. Der Standort am Wattenscheider Hellweg stellt einen örtlichen Bezug zum Bochumer Stadtbezirk Wattenscheid her. Für Ratsuchende aus Wattenscheid ebenso wie aus Mitte, Langendreer, Weitmar oder Querenburg bildet die Anschrift einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw lassen sich anhand der Adresse prüfen; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Bei familienrechtlichen Gerichtsverfahren ist regelmäßig ein Amtsgericht mit seinem Familiengericht zuständig. Das Amtsgericht Bochum kommt in Betracht, wenn die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit dorthin führen. Das Landgericht und das Arbeitsgericht Bochum sind dagegen keine Eingangsgerichte für Scheidungsverfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil zunächst zur Einordnung des Schwerpunkts genutzt werden. Die Anfrage lässt sich anschließend anhand der dort verfügbaren Kontaktangaben an die Kanzlei richten; als Kontaktwege nennt diese Telefon und E-Mail. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits laufende Verfahren und vorhandene gerichtliche Schreiben erleichtern allgemein die erste Zuordnung. Ob und wann eine Beratung oder Vertretung möglich ist, wird unmittelbar mit der Kanzlei geklärt. Die angegebenen Öffnungszeiten umfassen werktägliche Vormittage sowie Nachmittage am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
Die Anwaltskanzlei Baars-Böttcher hat ihre Anschrift am Wattenscheider Hellweg 143 in 44867 Bochum. Der Standort ist räumlich dem Bochumer Westen und dem Umfeld von Wattenscheid zuzuordnen, nicht der Bochumer Innenstadt. Für Anfragen aus den weiteren genannten Stadtteilen Mitte, Langendreer, Weitmar und Querenburg ist die konkrete Adresse für die Wegeplanung maßgeblich. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und den aktuellen Verbindungen ab. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die örtliche Verkehrssituation und die verfügbaren Abstellmöglichkeiten vorab geprüft werden. Angaben zu eigenen Stellplätzen, bestimmten Haltestellen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Martina Baars ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bochum relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Der Kanzleisitz allein bestimmt diese Zuständigkeit nicht. Für das zusätzlich von der Kanzlei genannte Verkehrsrecht können das Amtsgericht oder das Landgericht Bochum bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein, etwa über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Arbeitsgericht Bochum ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten vorgesehen, beispielsweise zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Es ist damit für ein weiteres Tätigkeitsgebiet der Kanzlei relevant, nicht für die familienrechtlichen Verfahren des Profils.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder sowie bereits laufende gerichtliche Verfahren gehören. Auch bestehende Vereinbarungen und Schreiben mit Fristen sind für die Einordnung relevant. Je nach Anliegen können später etwa Heiratsurkunde, Einkommensunterlagen oder Angaben zu Versorgungsanrechten benötigt werden. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wie sensible Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei klären.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie im Familienalltag zusammenhängen. Eine Trennung führt nicht automatisch zum Ende gemeinsamer elterlicher Sorge. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Frage konkret betroffen ist, hängt davon ab, ob es um Entscheidungen für das Kind oder um Kontakte und Betreuung geht.
- Welche Themen können bei Unterhaltsfragen eine Rolle spielen?
- Unterhalt kann insbesondere Kinder, getrennt lebende Eheleute oder geschiedene Ehepartner betreffen. Dabei gelten je nach Unterhaltsart unterschiedliche Voraussetzungen. Allgemein spielen Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und gegebenenfalls Betreuungsaufgaben eine Rolle. Auch bereits bestehende Unterhaltstitel oder Vereinbarungen können für die Prüfung wichtig sein. Eine verlässliche Einordnung erfordert deshalb häufig Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur familiären Situation. Pauschale Aussagen allein anhand eines einzelnen Einkommensbetrags greifen meist zu kurz. Bei einer Anfrage ist es hilfreich, die betreffende Unterhaltsart und vorhandene Regelungen zu benennen.
- Müssen sämtliche Folgen einer Trennung vor dem Familiengericht geklärt werden?
- Nicht jede Folge einer Trennung muss Gegenstand eines streitigen Gerichtsverfahrens werden. Zu verschiedenen Fragen sind außergerichtliche Absprachen möglich, etwa zur praktischen Organisation der Betreuung oder zu bestimmten finanziellen Angelegenheiten. Für manche Vereinbarungen gelten allerdings besondere Formvorgaben oder gerichtliche Kontrollmöglichkeiten. Eine Ehe kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden werden; im Scheidungsverfahren besteht grundsätzlich anwaltlicher Vertretungszwang, wobei für einzelne Verfahrenshandlungen Ausnahmen gelten. Ob eine einvernehmliche Regelung in Betracht kommt und welche Form sie benötigt, hängt vom jeweiligen Gegenstand ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martina Baars
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Kanzlei und Anfahrt
Wattenscheider Hellweg 143, 44867 Bochum
- Montag
- 08:30-11:30, 15:00-17:30
- Dienstag
- 08:30-11:30, 15:00-17:30
- Mittwoch
- 08:30-11:30
- Donnerstag
- 08:30-11:30, 15:00-17:30
- Freitag
- 08:30-11:30, 15:00-17:30
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-baars-boettcher.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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