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- Anwaltskanzlei Dr. Rottmann
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Martina Rottmann ist Rechtsanwältin und Mediatorin in Marburg. Die Kanzlei arbeitet seit Jahren auf den Gebieten Familienrecht, Medizinrecht und Erbrecht. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhaltsrecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorgerecht und Umgangsrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten. Das Medizinrecht umfasst Arzthaftungsrecht, die Gründung und Auseinandersetzung von Berufsausübungsgemeinschaften, Vertragsarzt-, Vertragszahnarzt- und Vertragspsychotherapeutenrecht sowie das Berufsrecht der Heilberufe. Im Erbrecht befasst sich die Kanzlei mit Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen, vorweggenommener Erbfolge, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Pflichtteilsrecht. Das Angebot richtet sich an Mandantinnen und Mandanten mit Anliegen in diesen Fachgebieten sowie an Personen, die Unterstützung bei der Lösung privater oder geschäftlicher Konflikte suchen. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören Beratung und Vertretung, die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen, Aufklärung über Chancen und Risiken, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung. Mediation wird in familienrechtlichen, medizinrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten angeboten. Persönliche Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rottmann-marburg.de, rottmann-marburg.de
Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion
Dr. Martina Rottmann ist Rechtsanwältin und Mediatorin in Marburg. Ihre Anwaltskanzlei Dr. Rottmann befindet sich am Roten Graben 6; der Eingang liegt am Pilgrimstein. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Familienrecht, daneben ist das Erbrecht ausgewiesen. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem eine Tätigkeit im Medizinrecht. Zum beschriebenen Vorgehen gehören Beratung und Vertretung, die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen sowie die Aufklärung über Chancen und Risiken. Je nach Anliegen können Verhandlungen, gerichtliche Verfahren oder eine Mediation in Betracht kommen. Persönliche Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt. Im Familienrecht befasst sich Martina Rottmann mit Trennung und Scheidung sowie den damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Dazu zählen Unterhaltsrecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Auch Sorgerecht und Umgangsrecht gehören zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Ratsuchende beschäftigen in diesen Bereichen häufig die finanzielle Neuordnung nach einer Trennung, der Umgang mit gemeinsamem Vermögen oder die künftige Gestaltung des Familienalltags mit Kindern. Eine anwaltliche Befassung dient allgemein dazu, die unterschiedlichen Themen zu ordnen, rechtliche Rahmenbedingungen zu erläutern und Möglichkeiten einer einvernehmlichen oder gerichtlichen Klärung einzuordnen. Im Erbrecht umfasst die Tätigkeit Testamente und andere letztwillige Verfügungen, vorweggenommene Erbfolge, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Pflichtteilsrecht. Typische Anliegen reichen von der Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten bis zu Meinungsverschiedenheiten nach einem Todesfall. Dabei können familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Interessen eng miteinander verbunden sein. Martina Rottmann bietet auch in erbrechtlichen Angelegenheiten Mediation an. Dieses Verfahren zielt allgemein auf eine eigenverantwortlich entwickelte Verständigung der Beteiligten; es unterscheidet sich damit von einer gerichtlichen Entscheidung und von der anwaltlichen Interessenvertretung einer einzelnen Partei. Der Standort am Roten Graben gehört zum innerstädtischen Umfeld der Marburger Altstadt. Für die Anfahrt ist der gesondert angegebene Eingang am Pilgrimstein zu beachten. Der Standort ist auch für Ratsuchende aus dem Südviertel oder Wehrda ein örtlicher Bezugspunkt. In Marburg befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht; familiengerichtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Amtsgericht geführt, während erbrechtliche Streitigkeiten je nach Zuständigkeit beide Gerichte betreffen können. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Anliegen, etwa Scheidung, Unterhalt oder eine Erbauseinandersetzung, knapp benennen. Ob und wann ein persönliches Gespräch stattfindet und welche Unterlagen dafür benötigt werden, lässt sich anschließend mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg
- Amtsgericht Marburg
- Landgericht Marburg
Die Anwaltskanzlei Dr. Rottmann liegt am Roten Graben 6 in Marburg, mit Eingang am Pilgrimstein. Die Adresse befindet sich im innerstädtischen Umfeld der Altstadt. Neben diesem Bereich gehören auch das Südviertel und Wehrda zum genannten räumlichen Umfeld des Profils. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung, die den Eingang am Pilgrimstein berücksichtigt. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich keine gesicherten Aussagen zu Stellplätzen unmittelbar am Gebäude oder zur Barrierefreiheit ableiten. Persönliche Gespräche werden nach Terminvereinbarung geführt; organisatorische Fragen zur Ankunft können dabei vorab geklärt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Marburg relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Zugewinnausgleich geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im Erbrecht übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht beispielsweise Aufgaben bei der Testamentseröffnung und in Erbscheinsverfahren. Streitige Ansprüche, etwa auf einen Pflichtteil oder zwischen Beteiligten einer Erbengemeinschaft, können dagegen vor die Zivilgerichte gehören. Ob hierfür das Amtsgericht Marburg oder das Landgericht Marburg zuständig ist, richtet sich insbesondere nach Streitgegenstand, Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Der Kanzleisitz bestimmt somit nicht automatisch den zuständigen Gerichtsort. Eine Mediation im Familien- oder Erbrecht ist demgegenüber kein gerichtliches Entscheidungsverfahren und kann der außergerichtlichen Verständigung dienen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation und der offenen Fragen. Für ein späteres Gespräch können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern, Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten relevant sein. Bereits vorhandene Eheverträge, Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Schriftwechsel zur Trennung können ebenfalls Bedeutung haben. Welche Unterlagen tatsächlich gebraucht werden, hängt davon ab, ob es zunächst um die Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen oder Regelungen für Kinder geht. Bestehende Termine und in Schreiben genannte Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, vor allem den Eltern. Beide Themen sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Familienalltag zusammenhängen. Eine Trennung beendet eine gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei Konflikten können beispielsweise Entscheidungsbefugnisse oder die Ausgestaltung der Kontakte Gegenstand einer Klärung sein. Maßgeblich ist dabei das Kindeswohl; welche Verfahrenswege infrage kommen, hängt von der jeweiligen Situation ab.
- Was ist der Unterschied zwischen Erbengemeinschaft und Pflichtteilsanspruch?
- Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden. Der Nachlass steht ihnen gemeinschaftlich zu; Verwaltung und spätere Auseinandersetzung können deshalb Abstimmungsbedarf auslösen. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, die durch eine letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Pflichtteilsberechtigte werden durch diesen Anspruch allein nicht Mitglieder der Erbengemeinschaft. Für die Einordnung eines Anliegens sind daher unter anderem die familiären Verhältnisse, vorhandene Testamente und die Frage wichtig, welche erbrechtliche Stellung die anfragende Person hat.
- Wann kommt Mediation bei familienrechtlichen oder erbrechtlichen Konflikten infrage?
- Mediation kann infrage kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, freiwillig und eigenverantwortlich an einer Verständigung zu arbeiten. Im Familienrecht können etwa Fragen des Zusammenlebens nach einer Trennung, im Erbrecht Konflikte über den Umgang mit einem Nachlass besprochen werden. Die vermittelnde Person unterstützt das Gespräch, entscheidet den Streit aber nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei. Mediation ersetzt daher nicht automatisch eine unabhängige rechtliche Prüfung. Ob sie geeignet ist, hängt unter anderem von Gesprächsbereitschaft, Informationsstand und möglichen Machtungleichgewichten ab. Manche Ergebnisse benötigen zudem eine besondere rechtliche Form.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martina Rottmann
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Kanzlei und Anfahrt
Roter Graben 6 (Eingang Pilgrimstein), 35037 Marburg
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rottmann-marburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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