- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Koblenz
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Mathias Machmer
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Mathias Machmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Familienrecht in Worms. Im Strafrecht richtet sich sein Angebot an Beschuldigte in Strafverfahren, verhaftete Personen und Zeugen, die selbst zum Beschuldigten werden könnten. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören Untersuchungshaft, Ermittlungsverfahren, Strafverteidigung, Pflichtverteidigung, Verkehrsstrafsachen und Wirtschaftsstraftaten. Er besucht Mandanten in der Justizvollzugsanstalt, begleitet sie zur Polizei und bespricht mit ihnen den Inhalt der Ermittlungsakte. Im Familienrecht behandelt er Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Weitere Themen sind Aufenthaltsbestimmung und Vaterschaftsfeststellung. Im Reise(vertrags)recht setzt er Ansprüche im Zusammenhang mit gebuchten Flügen, Hotelzimmern und Reisen durch. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden in einem ausführlichen Gespräch in seiner Kanzlei besprochen. Im Erbrecht unterstützt er bei der Nachlassregelung; genannt werden Testament, Erben, Pflichtteilsrecht und Schenkung. Außerdem bearbeitet er verwaltungsrechtliche Fragen, etwa zu abgelehnten Bauanträgen, abgeschleppten Fahrzeugen und Kostenforderungen. Die Kanzlei befindet sich in der Siegfriedstraße 14 in Worms.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-machmer.de, ra-machmer.de
Beratung in Worms – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Mathias Machmer ist in der Siegfriedstraße 14 in 67547 Worms tätig und gehört der Rechtsanwaltskammer Koblenz an. Er führt die Fachanwaltsbezeichnungen für Strafrecht und Familienrecht. Als Hauptschwerpunkt seines Profils ist Arbeitsrecht angegeben; daneben wird Familienrecht aufgeführt. Arbeitsrechtliche Anliegen betreffen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütungsfragen oder Arbeitszeugnisse. Welche Unterstützung Mathias Machmer im einzelnen arbeitsrechtlichen Fall übernimmt, lässt sich im Rahmen einer Mandatsanfrage klären. Eine nähere Beschreibung seiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit liegt in den Angaben nicht vor. Im Familienrecht umfasst seine Tätigkeit Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Auch Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Aufenthaltsbestimmung und Vaterschaftsfeststellung gehören zu den genannten Themen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche persönliche und wirtschaftliche Anliegen: die Betreuung gemeinsamer Kinder, die finanzielle Situation nach einer Trennung oder die Aufteilung während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Für eine erste Einordnung sind häufig die familiäre Ausgangslage, bereits bestehende Vereinbarungen und der Stand möglicher gerichtlicher Verfahren von Bedeutung. Ein weiterer ausführlich beschriebener Tätigkeitsbereich ist das Strafrecht. Machmers Angebot richtet sich an Beschuldigte, verhaftete Personen und Zeugen, bei denen eine eigene Beschuldigtenstellung in Betracht kommt. Genannt werden Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Straf- und Pflichtverteidigung sowie Verkehrsstrafsachen und Wirtschaftsstraftaten. Zur beschriebenen Tätigkeit zählen Besuche in der Justizvollzugsanstalt, die Begleitung zur Polizei und die Besprechung der Ermittlungsakte. Darüber hinaus nennt die Kanzleibeschreibung Reisevertragsrecht, Nachlassregelungen und verwaltungsrechtliche Fragen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden in einem ausführlichen Gespräch in der Kanzlei besprochen. Der örtliche Bezug liegt in Worms. Die Kanzleianschrift in der Siegfriedstraße bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Innenstadt, Neuhausen und Horchheim. Eine genaue Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist anhand der vorliegenden Angaben nicht belegt. Das Amtsgericht Worms ist insbesondere für familiengerichtliche und bestimmte strafrechtliche Verfahren von Bedeutung; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens anhand der im Profil verfügbaren Kontaktangaben beginnen. Hilfreich sind die Benennung des Rechtsgebiets, der beteiligten Personen und etwaiger laufender Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Worms
- Amtsgericht Worms
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Mathias Machmer hat ihren Sitz in der Siegfriedstraße 14 in 67547 Worms. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Neuhausen und Horchheim genannt; eine gesicherte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ergibt sich daraus nicht. Für Ratsuchende aus Worms und dem Umfeld bildet die Adresse den Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verkehrsverbindungen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift prüfen. Organisatorische Fragen zu einem persönlichen Termin sollten vorab mit der Kanzlei geklärt werden. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Worms für das Familienrecht besonders relevant. Amtsgerichte führen als Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren und Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich. Ob das Amtsgericht Worms im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen ab. Auch Strafverfahren können dort geführt werden, soweit sie in die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen. Schwerwiegendere Strafsachen können anderen Gerichten zugewiesen sein. Für den im Profil hervorgehobenen Schwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, etwa bei Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten um Arbeitsentgelt. Ein konkretes Arbeitsgericht wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt; das Amtsgericht Worms ist für solche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
- Deutsche Strafverteidigervereinigung
- Deutscher Verteidigerverband e.V. DSV
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, vorhandene Änderungsvereinbarungen und die einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs von Bedeutung. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und vertragliche Regelungen eine Rolle spielen. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen relevant sein können, sollte die Anfrage erkennen lassen, wann welches Schreiben eingegangen ist. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und wird bei der Kontaktaufnahme geklärt.
- Welche Themen können bei Trennung und Scheidung neben der Auflösung der Ehe wichtig werden?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung sowie Sorge- und Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder. Im Zusammenhang mit einer Scheidung können außerdem der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen wie der Zugewinnausgleich relevant werden. Nicht sämtliche Themen werden automatisch gemeinsam entschieden. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine übersichtliche Darstellung sinnvoll, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Uneinigkeit besteht. Vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen können die Einordnung des Beratungsbedarfs erleichtern.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmung?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für die persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und betrifft insbesondere die Frage, wo das Kind lebt. Das Umgangsrecht regelt demgegenüber die persönlichen Kontakte des Kindes zu Elternteilen und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Diese Bereiche hängen zusammen, sind aber rechtlich nicht gleichzusetzen. Bei familiengerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage sind die bisherige Betreuungssituation, bestehende Regelungen und der konkrete Anlass der Meinungsverschiedenheit wichtige Hintergrundinformationen.
- Welche Bedeutung hat es, ob ich als Zeuge oder als Beschuldigter angeschrieben werde?
- Zeugen und Beschuldigte haben im Strafverfahren unterschiedliche Rechte und Pflichten. Beschuldigte müssen sich insbesondere nicht zur Sache äußern. Bei Zeugen können Aussagepflichten bestehen; zugleich kommen je nach Situation Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte in Betracht. Entscheidend sind unter anderem die vorladende Stelle und die konkrete Verfahrenssituation. Wenn die Gefahr einer eigenen strafrechtlichen Belastung besteht, ist die Abgrenzung besonders bedeutsam. Für eine anwaltliche Anfrage helfen das erhaltene Schreiben, der darin genannte Tatvorwurf beziehungsweise Vernehmungsgegenstand und Angaben zu bereits festgelegten Terminen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Mathias Machmer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 26 Bewertungen
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Siegfriedstraße 14, 67547 Worms
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- 09:00-12:00, 14:00-18:00
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-machmer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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