Veröffentlichtes Profil

Michael Angele

Michael Angele – Fachanwalt für Strafrecht in Trier

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt Michael Angele, LL.M. Fachanwalt für Strafrecht · Angele Rechtsanwälte

Gartenfeldstraße 11-13, 54295 Trier

Telefon: +49 651 99469331

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Angele Rechtsanwälte
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Michael Angele, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Trier. Nach Angaben der Kanzlei ist er seit zehn Jahren ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Zu seinen Schwerpunkten zählen Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Kapitalverbrechen, Vermögensdelikte, Sexualdelikte und Straßenverkehrsdelikte. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Sportstrafrecht, Sportverbandsverfahren, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Vollstreckungsrecht und Strafvollzug. Seine Mandanten sind Menschen, die mit einem Strafverfahren konfrontiert sind. Er begleitet sie von der Vorladung oder Hausdurchsuchung bis zur Einstellung des Verfahrens oder zum rechtskräftigen Urteil. Im Sportbereich vertritt er Sportler und Sportvereine, unter anderem bei positiven Dopingproben und Spielsperren. Die Webseite nennt eine Zusatzqualifikation im Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln und langjährige Erfahrung mit Dopingdelikten. Die Kanzlei bietet kurzfristige Termine am Folgetag und am Wochenende sowie einen rund um die Uhr erreichbaren Notruf bei Verhaftung oder Hausdurchsuchung. Über einen Chat können Mandanten Sachverhalte mitteilen und Unterlagen hochladen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafverteidiger-trier.com, strafverteidiger-trier.com

Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Michael Angele, LL.M., ist Fachanwalt für Strafrecht und bei Angele Rechtsanwälte in der Gartenfeldstraße 11–13 in 54295 Trier tätig. Das Profil führt Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht auf, wobei Familienrecht als Hauptschwerpunkt bezeichnet ist. Die belegte Kanzleibeschreibung setzt jedoch einen anderen Akzent: Danach arbeitet Michael Angele seit zehn Jahren ausschließlich im Strafrecht. Ratsuchende mit familienrechtlichen oder rein zivilrechtlichen Verkehrsanliegen sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob ihr Anliegen übernommen werden kann. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht. Die beschriebene strafrechtliche Tätigkeit umfasst Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Kapitalverbrechen, Vermögensdelikte und Sexualdelikte. Für Betroffene geht es dabei häufig zunächst darum, einen Tatvorwurf und den Stand eines Ermittlungsverfahrens einzuordnen. Anlass einer Anfrage können eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Verhaftung sein. Nach der Kanzleibeschreibung begleitet Angele Beschuldigte von solchen ersten Maßnahmen bis zu einer Verfahrenseinstellung oder einem rechtskräftigen Urteil. Auch Fragen der Vollstreckung und des Strafvollzugs gehören zu den genannten Tätigkeitsbereichen; sie betreffen insbesondere die Phase nach einer strafgerichtlichen Entscheidung. Eine Verbindung zum Verkehrsrecht besteht durch Straßenverkehrsdelikte und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Typische Anliegen sind hier strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr oder Bußgeldverfahren. Davon zu unterscheiden sind beispielsweise zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallschäden. Familienrechtliche Anfragen betreffen allgemein häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrecht; eine entsprechende Tätigkeit ist durch die Kanzleibeschreibung allerdings nicht bestätigt. Einen weiteren konkreten Bezug bietet der Sport: Angele vertritt nach den vorliegenden Angaben Sportler und Sportvereine, unter anderem bei positiven Dopingproben und Spielsperren. Genannt werden eine Zusatzqualifikation im Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln und Erfahrung mit Dopingdelikten. Örtlicher Ausgangspunkt ist die Kanzleiadresse in Trier. Zu den Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier, deren Zuständigkeit vom jeweiligen Verfahren abhängt. Für Ratsuchende aus Mitte, Süd oder Nord lässt sich die Anfahrt anhand der Anschrift planen; eine konkrete Stadtteilzuordnung oder Verkehrsanbindung ist nicht belegt. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können zunächst das Rechtsgebiet, der Anlass und bestehende Termine oder Fristen benannt werden. Anschließend sind die Übernahme des Anliegens und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei abzustimmen. Die Kanzlei nennt kurzfristige Termine am Folgetag und am Wochenende, einen rund um die Uhr erreichbaren Notruf bei Verhaftung oder Hausdurchsuchung sowie einen eigenen Chat zur Sachverhaltsmitteilung und zum Hochladen von Unterlagen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier

  • Amtsgericht Trier
  • Landgericht Trier

Für das strafrechtlich geprägte Profil von Michael Angele sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; auch Jugendstrafsachen können dort geführt werden. Das Landgericht ist unter anderem für schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Bei den genannten Kapitalverbrechen kann eine Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bestehen. Entscheidend sind jeweils der konkrete Vorwurf und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein die Bezeichnung des Rechtsgebiets. Straßenverkehrsdelikte können ebenfalls vor den Strafgerichten verhandelt werden. Über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheidet typischerweise das zuständige Amtsgericht. Für Scheidung, Unterhalt und Sorge- oder Umgangsverfahren ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Die Angabe von Familienrecht im Profil sollte allerdings wegen der beschriebenen ausschließlichen Strafrechtstätigkeit vor einer Anfrage geklärt werden. Sportverbandsverfahren finden dagegen grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Verbandsgerichtsbarkeit statt und sind von staatlichen Strafverfahren zu unterscheiden. Ob gerade ein Trierer Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Kanzlei befindet sich in der Gartenfeldstraße 11–13, 54295 Trier. Die vorliegenden Angaben nennen Mitte, Süd und Nord als Stadtteile am Standort, ordnen die Adresse jedoch keinem davon ausdrücklich zu. Auch eine Innenstadtlage ist damit nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die genaue Anschrift den Ausgangspunkt; aktuelle Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Über den neu integrierten Chat können Sie den Sachverhalt sofort mitteilen und direkt entsprechende Unterlagen hochladen. So liegen der Kanzlei direkt alle notwendigen Informationen vor und sie kann Ihr Anliegen noch schneller bearbeiten.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Über den neu integrierten Chat können Sie den Sachverhalt sofort mitteilen und direkt entsprechende Unterlagen hochladen. So liegen der Kanzlei direkt alle notwendigen Informationen vor und sie kann Ihr Anliegen noch schneller bearbeiten.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für die erste Einordnung sind insbesondere der Anlass der Anfrage, der mitgeteilte Tatvorwurf und der bisherige Verfahrensstand hilfreich. Aus Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht ergeben sich häufig ein Aktenzeichen sowie Termine oder Fristen. Auch die Information, ob bereits eine Durchsuchung, Vernehmung oder Festnahme stattgefunden hat, kann für die organisatorische Dringlichkeit wichtig sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und über welchen sicheren Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine erste Sachverhaltsschilderung ersetzt noch keine Prüfung der Ermittlungsakte.
Geht es bei einem Verkehrsverstoß um Strafrecht, Bußgeldrecht oder Schadensersatz?
Das hängt vom konkreten Geschehen ab. Ein Verkehrsverstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, während bestimmte Vorwürfe, etwa eine Trunkenheitsfahrt, ein Strafverfahren auslösen können. Daneben können nach einem Unfall zivilrechtliche Fragen zu Schadensersatz und Versicherungsleistungen entstehen. Mehrere Verfahren können sich auf denselben Vorfall beziehen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die Art des erhaltenen Schreibens und die beteiligte Behörde oder Versicherung zu benennen. Eine Tätigkeit im Verkehrsstrafrecht bedeutet nicht automatisch, dass auch die zivilrechtliche Unfallregulierung übernommen wird.
Was sollte ich vor einer Anfrage zu Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht klären?
Zunächst ist sinnvoll zu klären, ob die angefragte Kanzlei das betreffende familienrechtliche Anliegen bearbeitet. Familienrecht umfasst unterschiedliche Verfahren: Eine Scheidung, ein Unterhaltsstreit und Fragen der elterlichen Sorge können miteinander zusammenhängen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Für eine erste Anfrage helfen eine kurze Beschreibung der familiären Situation, das konkrete Thema und Hinweise auf bereits laufende Gerichtsverfahren oder gesetzte Termine. Welche persönlichen und wirtschaftlichen Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab. Die Nennung des Rechtsgebiets in einem Profil ersetzt nicht die Bestätigung einer Mandatsübernahme.
Wie unterscheiden sich Sportverbandsverfahren und Strafverfahren bei Dopingvorwürfen?
Sportverbandsverfahren beruhen auf den einschlägigen Verbandsregeln und können beispielsweise sportrechtliche Sperren zum Gegenstand haben. Staatliche Strafverfahren prüfen dagegen, ob ein gesetzlicher Straftatbestand erfüllt ist. Ein Dopingvorwurf kann beide Bereiche berühren, ohne dass ihre Voraussetzungen oder Folgen identisch wären. Für eine erste Anfrage sind daher die Herkunft eines Schreibens, der betroffene Verband, der erhobene Vorwurf und mitgeteilte Fristen wichtig. Auch bereits getroffene Verbandsentscheidungen können für die Einordnung relevant sein. Ob eine Vertretung in einem oder in beiden Verfahren erforderlich ist, muss anhand der konkreten Situation geprüft werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Angele

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Michael Angele: 4,6 von 5 Sternen bei 24 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Angele Rechtsanwälte aus 24 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Michael Angele liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 24 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Angele Rechtsanwälte insgesamt und nicht auf Michael Angele persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,624

Google veröffentlicht zu diesen 24 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Gartenfeldstraße 11-13, 54295 Trier

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Michael Angele. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Trier

Alle Profile in Trier vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: strafverteidiger-trier.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen