Kanzleiprofil

MSH Rechtsanwälte PartmbB

Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,3 von 5 bei 124 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,3 von 5 · 124 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

MSH Rechtsanwälte PartmbB berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Düsseldorf und Hamburg im Arbeitsrecht sowie im Ausländerrecht/Migrationsrecht. Partner der Gesellschaft sind Maria Smolyanskaya und Sonja Hebben-Dietz, LL.M. Der Sitz der Kanzlei befindet sich an der Berliner Allee 34-36 in Düsseldorf. Im Arbeitsrecht unterstützt die Kanzlei bei Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abmahnung und der Prüfung von Arbeitsverträgen. Im Migrationsrecht begleitet sie Verfahren rund um Visum, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Business Immigration/Erwerbsmigration, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Ein Schwerpunkt ist die Erwerbsimmigration: Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, von der passenden Aufenthaltsgrundlage bis zur Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Nach der Beauftragung übernimmt die Kanzlei die Korrespondenz mit der Gegenseite, Behörden oder Gerichten. Mandanten erhalten Kopien aller Schriftsätze und Informationen zum Stand ihrer Angelegenheit. Die Kanzlei strebt eine interessengerechte außergerichtliche Lösung an, wenn eine Einigung realistisch ist. Bei einer unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt sie die Vertretung vor Gericht und bereitet den Ablauf strukturiert vor.

MSH Rechtsanwälte PartmbB ist eine Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf und einer Zweigstelle in Hamburg. Partnerinnen sind Maria Smolyanskaya und Sonja Hebben-Dietz, LL.M. Die Tätigkeit konzentriert sich auf das Arbeitsrecht sowie das Ausländerrecht und Migrationsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zu den arbeitsrechtlichen Themen gehören die Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Kündigungen. Auch Kündigungsschutzklagen sowie Fragen zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen oder zur Kündigung während der Probezeit werden auf der Website genannt. Ein Schwerpunkt ist die Erwerbsimmigration. Dabei unterstützt die Kanzlei Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Die Begleitung umfasst die Klärung der Aufenthaltsgrundlage und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Als Themen werden unter anderem Arbeitserlaubnisse und das beschleunigte Fachkräfteverfahren aufgeführt. Für ausländische Beschäftigte und weitere Mandanten mit aufenthaltsrechtlichen Anliegen geht es beispielsweise um Visa, Aufenthaltstitel, die Blaue Karte EU, den Daueraufenthalt EU und Niederlassungserlaubnisse. Daneben gehören Familienzusammenführung, Einbürgerung und Fragen zur Staatsangehörigkeit zum beschriebenen Tätigkeitsbereich. Die Zusammenarbeit beginnt nach der Darstellung der Kanzlei mit der Kontaktaufnahme und einer Terminvereinbarung. Es folgt ein Besprechungstermin, in dem Fragen geklärt werden; nach der Mandatierung übernimmt die Kanzlei die weitere Bearbeitung. Dazu zählt die Korrespondenz mit der Gegenseite, Behörden oder Gerichten. Mandanten erhalten Kopien der Schriftsätze, um den Stand ihrer Angelegenheit nachvollziehen zu können. Bei der Verfahrensführung legt die Kanzlei nach eigenen Angaben Wert auf vollständige Unterlagen und die Klärung von Zuständigkeiten. Eine außergerichtliche Einigung wird angestrebt, sofern sie sinnvoll erscheint. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die Kanzlei auch die Vertretung vor Gericht und bereitet den Ablauf mit den Mandanten vor. Der Düsseldorfer Kanzleisitz befindet sich in der Berliner Allee 34–36, 40212 Düsseldorf. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0211 301 539 0 und per E-Mail unter info@msh-rechtsanwaelte.de erreichbar. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf der Website wird außerdem eine digitale Mandatsannahme angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: msh-rechtsanwaelte.de, msh-rechtsanwaelte.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,3

124 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei MSH Rechtsanwälte PartmbB: 4,3 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-13:00 und 15:00-17:30
  • Dienstag09:00-13:00 und 15:00-17:30
  • Mittwoch09:00-13:00 und 15:00-17:30
  • Donnerstag09:00-13:00 und 15:00-17:30
  • Freitag09:00-13:00 und 15:00-17:30

Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion

MSH migration professionals ist das Profil der MSH Rechtsanwälte PartmbB mit Sitz an der Berliner Allee 34–36 in Düsseldorf. Partnerinnen der Gesellschaft sind Maria Smolyanskaya und Sonja Hebben-Dietz, LL.M. Der im Profil ausgewiesene Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer in Düsseldorf und Hamburg und ist außerdem im Ausländerrecht und Migrationsrecht tätig. Für Ratsuchende verbindet sich damit die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen mit Themen des Aufenthalts und der Erwerbstätigkeit in Deutschland. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf angegeben. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und die Prüfung von Arbeitsverträgen zu den genannten Tätigkeiten. Hinter diesen Anliegen stehen häufig Fragen zum Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, zu vertraglichen Pflichten oder zu den Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung. Arbeitnehmer möchten beispielsweise eine erhaltene Erklärung einordnen lassen; Arbeitgeber benötigen eine rechtliche Prüfung geplanter Schritte oder bestehender Vertragsregelungen. Eine anwaltliche Befassung kann dabei die Unterlagen, den bisherigen Verlauf und die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zusammenführen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Migrationsrecht begleitet MSH Verfahren zu Visa, Aufenthaltstiteln, Arbeitserlaubnissen, Niederlassungserlaubnissen und Einbürgerungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erwerbsimmigration beziehungsweise Business Immigration. Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, von der passenden Aufenthaltsgrundlage bis zur Kommunikation mit Behörden. Für Beschäftigte können sich dabei arbeitsvertragliche und aufenthaltsrechtliche Fragen überschneiden. Welche Verfahren erforderlich sind, hängt allgemein unter anderem von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus und der vorgesehenen Tätigkeit ab. Der Düsseldorfer Kanzleisitz liegt in der Stadtmitte. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug auch für Ratsuchende aus Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Arbeitsgericht Düsseldorf in Betracht. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf sind dagegen nicht die regulären Eingangsgerichte für Kündigungsschutzverfahren. Die konkrete Anfahrt zur Berliner Allee lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst ihr Anliegen, beteiligte Personen sowie bekannte Termine oder Fristen schildern. Die Anfrage und die anschließende Beauftragung sind voneinander zu unterscheiden. Nach der Beauftragung übernimmt die Kanzlei die Korrespondenz mit Gegenseite, Behörden oder Gerichten. Mandanten erhalten Kopien aller Schriftsätze und Informationen zum Verfahrensstand. Eine außergerichtliche Lösung wird angestrebt, wenn eine Einigung realistisch ist; bei einer unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt die Kanzlei die Vertretung und bereitet den Ablauf strukturiert vor.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von MSH Rechtsanwälte PartmbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Düsseldorf

  • Amtsgericht Düsseldorf
  • Landgericht Düsseldorf
  • Arbeitsgericht Düsseldorf
  • Oberlandesgericht Düsseldorf

Die MSH Rechtsanwälte PartmbB hat ihren Sitz an der Berliner Allee 34–36, 40212 Düsseldorf, im Stadtteil Stadtmitte. Die Adresse liegt damit im innerstädtischen Umfeld und ist auch für die Orientierung aus den weiteren genannten Stadtteilen Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf ein konkreter Anlaufpunkt. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollte vor einem Besuch aktuell geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch eine unmittelbar verfügbare Parkmöglichkeit ableiten. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Düsseldorf relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung erörtert wird. Amtsgericht Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf und Oberlandesgericht Düsseldorf gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen ist regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich; ein entsprechendes Gericht ist in den Standortangaben nicht aufgeführt. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach dem Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind vor einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?

Für eine erste Einordnung sind vor allem das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu vorausgegangenen Gesprächen können relevant sein. Bei Abmahnungen kommt es zusätzlich auf den beschriebenen Vorwurf und den tatsächlichen Ablauf an. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten bekannte Daten bereits in der Anfrage genannt werden. Eine Kontaktanfrage allein ersetzt keine fristwahrende Handlung.

Was unterscheidet die Prüfung eines Arbeitsvertrags von der Prüfung eines Aufhebungsvertrags?

Ein Arbeitsvertrag regelt die Grundlage der Beschäftigung, etwa Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsbedingungen. Seine Prüfung betrifft deshalb vor allem die Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag soll dagegen eine einvernehmliche Beendigung herbeiführen. Dabei können das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Ansprüche, ein Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen Bedeutung haben. Für eine Anfrage ist hilfreich anzugeben, ob lediglich ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde. Welche Auswirkungen einzelne Regelungen haben, lässt sich nur im Zusammenhang mit den persönlichen und vertraglichen Umständen beurteilen.

Welche Fragen stellen sich bei der Einstellung einer ausländischen Fachkraft?

Bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte greifen arbeitsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Anforderungen häufig ineinander. Zu klären sind allgemein die vorgesehene Tätigkeit, die Qualifikation und die Frage, auf welcher Grundlage Aufenthalt und Beschäftigung zulässig sind. Je nach Staatsangehörigkeit und bestehendem Status können unterschiedliche Verfahren erforderlich sein. Auch die Anerkennung einer Berufsqualifikation oder eine behördliche Zustimmung kann eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zum Unternehmen, zur Stelle, zum gewünschten Arbeitsbeginn und zum bisherigen Aufenthaltsstatus hilfreich. Ein Arbeitsvertrag allein beantwortet die Frage nach der zulässigen Beschäftigung nicht.

Wie unterscheiden sich Visum, Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?

Ein Visum dient je nach Art einem kurzfristigen Aufenthalt oder der Einreise für einen längerfristigen Aufenthaltszweck und zählt rechtlich zu den Aufenthaltstiteln. Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich an einen bestimmten Zweck anknüpft, etwa Beschäftigung oder Familiennachzug. Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt und setzt eigene gesetzliche Voraussetzungen voraus. Die Einbürgerung betrifft dagegen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Für eine Anfrage ist daher wichtig, welches Ziel verfolgt wird, welcher Status bereits besteht und ob ein Antrag oder eine behördliche Entscheidung vorliegt.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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