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- Oliver Allesch Rechtsanwälte
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Oliver Allesch ist seit Januar 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Seine Kanzlei Oliver Allesch Rechtsanwälte in Essen versteht sich als Anlaufstelle für unterschiedliche Rechtsfragen und verzichtet bewusst auf die Beschränkung auf ein Rechtsgebiet. Im individuellen Arbeitsrecht vertritt sie sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberrechte. Familienrechtliche Anliegen umfassen Scheidungen, Unterhaltsforderungen, Umgangsrechte und Sorgerechtsverfahren. Im Verkehrsrecht bearbeitet die Kanzlei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrten, Fragen des Verkehrsverwaltungsrechts und Unfallsachen. Hinzu kommen zivilrechtliche Angelegenheiten wie Vertragsabschlüsse, Schadensersatzforderungen, Eigentumsstreitigkeiten, Kaufrecht und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Arbeit umfasst Beratung und Vertretung vor Gericht. Gemeinsam mit den Mandanten werden Lösungen für ihre rechtlichen Anliegen gesucht. Bei Anliegen, für die die Kanzlei nicht die passende Ansprechpartnerin ist, vermittelt sie an Spezialisten aus ihrem Netzwerk. Zur Arbeitsweise gehören digitale Lösungen, eine E-Akte auch für Mandanten und digitale Kommunikation mit Gerichten, Behörden und gegnerischen Anwälten. Oliver Allesch kommuniziert seit 2017 ausschließlich digital mit Gerichten und investiert jährlich insgesamt 45 Stunden in fachliche Weiterbildung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-allesch.de, anwalt-allesch.de
Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Oliver Allesch ist seit Januar 2006 zur Anwaltschaft zugelassen und führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Seine Kanzlei Oliver Allesch Rechtsanwälte befindet sich in der Fridtjof-Nansen-Straße 6 in 45131 Essen. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und das Familienrecht. Die Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung als auch die gerichtliche Vertretung. Dabei beschränkt sich die Kanzlei nicht auf ein einzelnes Rechtsgebiet, sondern bearbeitet auch verkehrsrechtliche und weitere zivilrechtliche Angelegenheiten. Im individuellen Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberrechte. Typische Themen dieses Rechtsgebiets sind Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen und Arbeitszeugnisse. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, eine berufliche Veränderung rechtlich einzuordnen oder einen bestehenden Konflikt im Arbeitsverhältnis zu klären. Zur Vorbereitung einer Prüfung können beispielsweise der Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und eine zeitliche Übersicht der Ereignisse beitragen. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht bearbeitet Oliver Allesch Scheidungen, Unterhaltsforderungen sowie Fragen des Umgangs- und Sorgerechts. Hinter diesen Themen stehen häufig Veränderungen des familiären Zusammenlebens, die persönliche und wirtschaftliche Fragen miteinander verbinden. Eine anwaltliche Besprechung dient dazu, die unterschiedlichen Anliegen zu ordnen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensunterlagen relevant sein; bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Situation des Kindes und die bestehenden familiären Verhältnisse im Vordergrund. Die konkrete Prüfung richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls. Der Kanzleistandort liegt in Essen-Rüttenscheid und damit außerhalb des Stadtkerns. Für Ratsuchende aus Rüttenscheid, Borbeck, Steele oder Werden ist die Anfahrt abhängig vom jeweiligen Ausgangspunkt zu planen. Zu den Gerichten am Standort gehören das Arbeitsgericht Essen, das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen. Für die hier hervorgehobenen Schwerpunkte sind insbesondere das Arbeitsgericht und das Familiengericht beim Amtsgericht von Bedeutung. Die Kanzlei nutzt digitale Lösungen, darunter eine E-Akte auch für Mandanten. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit der Einordnung als arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen beginnen. Eine knappe Sachverhaltsschilderung sowie Hinweise auf vorhandene Schreiben und mögliche Fristen erleichtern die anschließende Abstimmung. Der weitere Ablauf und die benötigten Unterlagen sind unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen
- Amtsgericht Essen
- Landgericht Essen
- Arbeitsgericht Essen
Die Kanzlei Oliver Allesch Rechtsanwälte hat ihren Sitz in der Fridtjof-Nansen-Straße 6 in Essen-Rüttenscheid. Der Standort befindet sich damit nicht im Essener Stadtkern, sondern in einem südlich davon gelegenen Stadtteil. Neben Rüttenscheid gehören auch Borbeck, Steele und Werden zum genannten räumlichen Umfeld des Profils. Für eine Anfahrt aus diesen Stadtteilen oder aus dem übrigen Stadtgebiet kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung, aktuelle Fahrzeiten und örtliche Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand der Kanzleiadresse geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Essen relevant. Arbeitsgerichte behandeln typischerweise Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgeltansprüche oder Arbeitszeugnisse. Familienrechtliche Verfahren werden dagegen beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Das Amtsgericht Essen kommt daher bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere für Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Essen ist grundsätzlich kein Eingangsgericht für diese arbeits- und familienrechtlichen Verfahren. Es kann jedoch für bestimmte allgemeine Zivilstreitigkeiten zuständig sein, etwa im Zusammenhang mit Verträgen oder Schadensersatz. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte
Mitgliedschaften
- Essener Anwalt- und Notarverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Ergänzend können Gehaltsabrechnungen, relevante Korrespondenz und eine kurze chronologische Darstellung wichtig sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs eine Rolle, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Ratsuchende sollten deshalb bereits bei der Anfrage auf zeitkritische Schreiben hinweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts klären.
- Welche Fragen lassen sich vor dem Abschluss oder der Änderung eines Arbeitsvertrags klären?
- Bei Arbeitsverträgen stehen häufig Aufgabenbereich, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung, Probezeit und Kündigungsregelungen im Mittelpunkt. Auch Vereinbarungen zu Überstunden, variablen Vergütungsbestandteilen oder nachvertraglichen Pflichten können Anlass für eine rechtliche Einordnung sein. Bei Änderungen ist zudem wichtig, welche bisherigen Regelungen bestehen und wodurch sie ersetzt werden sollen. Für eine Anfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und gegebenenfalls der bisherige Vertrag nützlich. Die Bewertung hängt nicht nur vom Wortlaut einzelner Klauseln ab, sondern kann auch tarifliche oder betriebliche Regelungen einbeziehen.
- Müssen bei einer Scheidung auch Unterhalt, Sorge und Umgang gemeinsam geregelt werden?
- Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Nicht jede Trennung erfordert zu sämtlichen Fragen ein gerichtliches Verfahren. Manche Punkte lassen sich einvernehmlich ordnen, während andere einer gesonderten Klärung bedürfen. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung behandelt werden. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Fragen bereits geklärt sind, wo Uneinigkeit besteht und ob gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind. Daraus ergibt sich der weitere Gesprächsbedarf.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Umgang benötigt?
- Bei Unterhaltsfragen sind vor allem die familiären Beziehungen, die Einkommensverhältnisse und bereits bestehende Vereinbarungen oder Entscheidungen von Bedeutung. Bei Sorge- und Umgangsfragen kommt es insbesondere auf die Lebenssituation des Kindes, die bisherige Betreuung und vorhandene Absprachen an. Hilfreich ist eine sachliche Beschreibung der offenen Punkte, ohne den gesamten familiären Konflikt vorab auszuführen. Bereits laufende Gerichtsverfahren und angesetzte Termine sollten bei der Anfrage erwähnt werden. Welche Nachweise erforderlich sind, unterscheidet sich nach Anliegen und wird im weiteren Austausch geklärt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Allesch
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 61 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Fridtjof-Nansen-Straße 6, 45131 Essen
- Montag
- 09:00-12:30, 13:00-17:00
- Dienstag
- 09:00-12:30, 13:00-17:00
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- 09:00-12:30, 13:00-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-allesch.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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