- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Oliver Lucas
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Oliver Lucas in Leipzig besteht seit 1992 und ist allgemein zivil- und strafrechtlich ausgerichtet. Zu ihren Mandanten gehören kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen. Als Schwerpunkte der häufiger angefragten Rechtsgebiete nennt die Kanzlei ziviles Baurecht, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Forderungsinkasso, Strafverteidigung und die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen. Ihre Arbeitsweise richtet sich auf die rasche Herbeiführung einer Lösung, die das Mandanteninteresse befriedigt. Ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zu den Mandanten hat dabei nach eigener Darstellung einen hohen Stellenwert. Die umfassende Betreuung der Mandanten ist der Kanzlei wichtiger als die herausgelöste Bearbeitung einiger weniger Spezialgebiete. Bei Bedarf arbeitet sie sich in gefordertes Spezialwissen ein. Rechtsanwalt Oliver Lucas ist laut Impressum an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Die Kanzlei befindet sich in der Georg-Schumann-Str. 332 in Leipzig und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-lucas.de, anwalt-lucas.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Oliver Lucas ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Lucas in der Georg-Schumann-Str. 332, 04159 Leipzig, tätig. Die Kanzlei besteht seit 1992 und betreut Privatpersonen sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Im Profil ist Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben; hinzu kommt Strafrecht. Die Kanzlei ist darüber hinaus allgemein zivil- und strafrechtlich ausgerichtet. Oliver Lucas gehört der Rechtsanwaltskammer Sachsen an. Für Ratsuchende stehen damit insbesondere rechtliche Fragen rund um den Straßenverkehr und die Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Vorwürfen im Mittelpunkt dieses Profils. Zum Verkehrsrecht gehören unterschiedliche Anliegen: Nach einem Unfall können beispielsweise Schadensersatz, Reparaturkosten oder die Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten streitig sein. Daneben geht es um behördliche Vorwürfe wegen Verkehrsverstößen und deren mögliche Folgen. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen. Typische Ausgangspunkte einer Anfrage sind ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder Fragen zu einem möglichen Fahrverbot. Welche rechtlichen Aspekte tatsächlich betroffen sind, hängt vom jeweiligen Geschehen und den vorliegenden Unterlagen ab. Verkehrsrechtliche Sachverhalte können außerdem strafrechtliche Fragen aufwerfen, etwa bei dem Vorwurf einer Unfallflucht. Im Strafrecht nennt die Kanzlei Strafverteidigung als Tätigkeitsbereich. Ratsuchende suchen hier häufig Orientierung, wenn sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben. Allgemein umfasst strafrechtliche Verteidigung die Prüfung des Vorwurfs, der Verfahrenslage und der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Die Kanzlei beschreibt ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Mandanten und eine umfassende Betreuung als wichtige Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Neben den beiden Profilgebieten führt sie unter anderem ziviles Baurecht, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht sowie Forderungsinkasso als häufiger angefragte Bereiche auf. Der örtliche Bezug liegt in Leipzig. Für verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren und zahlreiche Strafsachen kann das Amtsgericht Leipzig zuständig sein; je nach Verfahrensart und Zuständigkeit kommt auch das Landgericht Leipzig in Betracht. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten: Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und ein Hinweis auf darin genannte Termine oder Fristen. Über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten können anschließend die mögliche Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Die Rechtsanwaltskanzlei Oliver Lucas befindet sich in der Georg-Schumann-Str. 332, 04159 Leipzig. Die Anschrift ist der konkrete Orientierungspunkt für eine Anfahrt innerhalb des Leipziger Stadtgebiets. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem der genannten Stadtteile Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für eine Anreise aus diesen Stadtteilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich die passende Verbindung nach dem Ausgangspunkt. Aktuelle Fahrplan- und Routeninformationen helfen bei der Planung; konkrete Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Vor einem persönlichen Besuch können Termin und Zugang telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden. Für den Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht ist das Amtsgericht Leipzig insbesondere bei gerichtlichen Bußgeldverfahren von Bedeutung, etwa nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Leipzig verhandelt werden. Im Strafrecht entscheidet das Amtsgericht über zahlreiche erstinstanzliche Verfahren. Das Landgericht ist unter anderem für bestimmte schwerwiegendere Strafsachen und für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Leipzig befasst sich dagegen mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und ist für die hier hervorgehobenen Verkehrs- und Strafsachen typischerweise nicht zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht ist insbesondere ein Revisionsgericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Seine Lage in Leipzig begründet keine allgemeine örtliche Zuständigkeit für verkehrsbezogene Verwaltungsverfahren, etwa zu Fahrerlaubnisfragen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Verkehrsunfalls hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Unfallzeitpunkt, der Unfallort und eine kurze, sachliche Schilderung des Ablaufs hilfreich. Hinzu kommen vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen. Auch Schreiben der Versicherungen, Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen können relevant sein. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von den offenen Fragen ab. Bei der Kontaktaufnahme lässt sich zunächst klären, auf welchem Weg Dokumente übermittelt werden sollen und ob bereits Termine oder Fristen zu beachten sind.
- Was unterscheidet ein verkehrsrechtliches Bußgeldverfahren von einem Strafverfahren?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte und unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Fahrverbot. Ein Strafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer Trunkenheitsfahrt oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Hier können Geld- oder Freiheitsstrafen sowie weitere Folgen in Betracht kommen. Die Einordnung richtet sich nach dem konkreten Vorwurf und den gesetzlichen Voraussetzungen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb besonders wichtig, welches Schreiben von welcher Behörde vorliegt.
- Welche Informationen werden bei einer Anfrage zur Strafverteidigung benötigt?
- Hilfreich sind die Bezeichnung des Tatvorwurfs, die absendende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und die Information, welche Schreiben bereits zugestellt wurden. Vorladung, Strafbefehl und Anklageschrift kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Auch das Zustelldatum und angekündigte Termine können für die zeitliche Einordnung wichtig sein. Eine ausführliche Darstellung sämtlicher Einzelheiten ist für die erste organisatorische Anfrage nicht immer erforderlich. Zunächst kann geklärt werden, ob eine Vertretung übernommen werden kann und wie ein vertraulicher Austausch sowie die Sichtung der Unterlagen erfolgen sollen.
- Kann ein Verkehrsereignis mehrere rechtliche Verfahren auslösen?
- Ein einzelnes Ereignis im Straßenverkehr kann verschiedene rechtliche Fragen betreffen. Nach einem Unfall können zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz entstehen, während zugleich ein strafrechtlicher Vorwurf geprüft wird. Zusätzlich können Fragen zur Fahrerlaubnis Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens sein. Diese Bereiche haben unterschiedliche Voraussetzungen, Verfahrensabläufe und zuständige Stellen. Auch die Schreiben können von verschiedenen Behörden, Gerichten oder Versicherungen stammen. Bei einer Mandatsanfrage ist es deshalb hilfreich, alle bereits bekannten Verfahren zu benennen, damit der Umfang einer möglichen Vertretung geklärt werden kann.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Lucas
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,4 von 5 · 59 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-lucas.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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