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- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Patrick Stuke ist Rechtsanwalt in Gelsenkirchen-Rotthausen. Die Rechtsanwaltskanzlei Stuke befindet sich in der Karl-Meyer-Str. 37. Auf ihrem Internetauftritt nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht als Interessenschwerpunkte. Hinzu kommen Schuldnerberatung, Verbraucher-/Privatinsolvenz sowie Regel-/Geschäftsinsolvenzen. Strafrecht und Insolvenzstrafrecht werden ebenfalls aufgeführt. Damit benennt die Webseite sowohl Verbraucher- und Privatinsolvenzen als auch Geschäftsinsolvenzen ausdrücklich als Themen der Kanzlei. Nähere Angaben zum Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht. Der Internetauftritt verweist außerdem auf Informationen über Gebühren und Kosten im Arbeitsrecht und im Insolvenzrecht sowie auf Kooperationspartner. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Daneben enthält die Kontaktseite ein Formular mit Feldern für Name, E-Mail und Nachricht. Ein Navigationspunkt verweist auf Anfahrt und Bürozeiten; konkrete Öffnungszeiten werden im vorliegenden Text nicht genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rakanzlei-stuke.de, rakanzlei-stuke.de
Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Patrick Stuke ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Stuke in der Karl-Meyer-Str. 37 in Gelsenkirchen-Rotthausen ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, vom Abschluss eines Arbeitsvertrags bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Typische Anliegen sind Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen einzuordnen und zu klären, welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben. Je nach Anlass können dabei kurze Fristen eine Rolle spielen. Auf ihrem Internetauftritt führt die Kanzlei außerdem Wettbewerbsrecht und Urheberrecht als Interessenschwerpunkte auf. Im Wettbewerbsrecht können beispielsweise geschäftliche Werbung und der Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gegenstand einer Anfrage sein. Urheberrechtliche Anliegen betreffen häufig die Nutzung von Bildern, Texten oder anderen geschützten Werken sowie den Umfang eingeräumter Nutzungsrechte. Bei beiden Themen helfen konkrete Angaben zur beanstandeten Handlung, zum Veröffentlichungszeitpunkt und zu bereits vorliegender Korrespondenz, den Anlass einer Anfrage verständlich zu machen. Weitere genannte Themen sind Schuldnerberatung, Verbraucher- beziehungsweise Privatinsolvenz und Regel- beziehungsweise Geschäftsinsolvenzen. Damit umfasst die Darstellung der Kanzlei sowohl private Verschuldung als auch insolvenzrechtliche Fragen im geschäftlichen Zusammenhang. Allgemein stehen hier die Übersicht über Verbindlichkeiten, mögliche außergerichtliche Verständigungen und die Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens im Mittelpunkt. Hinzu kommen Strafrecht und Insolvenzstrafrecht. Letzteres betrifft mögliche strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Krise oder Insolvenz. Welche Unterstützung im Einzelfall übernommen werden kann, ist bei der Mandatsanfrage zu klären. Der örtliche Bezug liegt in Rotthausen und damit innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebiets. Auch für Ratsuchende aus Altstadt, Buer, Erle, Horst oder Ückendorf bietet die Kanzleiadresse einen konkreten Anlaufpunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in Betracht, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Daneben gehören das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen zum genannten gerichtlichen Umfeld. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Auf dem Kanzlei-Internetauftritt sind Telefon, Fax, E-Mail und ein Kontaktformular genannt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung; Termin, Mandatsübernahme und benötigte Unterlagen müssen anschließend abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
- Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Die Rechtsanwaltskanzlei Stuke befindet sich in der Karl-Meyer-Str. 37 in Gelsenkirchen-Rotthausen. Der belegte Standort liegt damit in Rotthausen, nicht in den ebenfalls genannten Stadtteilen Altstadt, Buer, Erle, Horst oder Ückendorf. Für die Planung eines Besuchs ist die vollständige Adresse maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungs- und Straßeninformationen prüfen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Material nicht enthalten. Der Internetauftritt verweist auf Anfahrt und Bürozeiten; konkrete Öffnungszeiten sind jedoch nicht belegt. Ein Besuch sollte deshalb vorab abgestimmt werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Gelsenkirchen relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse. Ob gerade dieses Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab, unter anderem vom Arbeitsort. Amtsgericht Gelsenkirchen und Landgericht Essen gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und kommen je nach gesetzlicher Zuständigkeit für zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren in Betracht. Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich vor den Landgerichten verhandelt; im Urheberrecht können besondere Zuständigkeitskonzentrationen gelten. Auch bei Insolvenzverfahren ist die Zuständigkeit des jeweiligen Insolvenzgerichts gesondert zu prüfen. Die Kanzleiadresse allein bestimmt deshalb nicht, an welchem Gericht ein Verfahren geführt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können außerdem Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und relevante Nachrichten wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, und wann ging ein Schreiben zu? Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Fristen und Zugangsdaten deutlich benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz?
- Die Verbraucherinsolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren für bestimmte natürliche Personen. Dazu können unter besonderen Voraussetzungen auch ehemals Selbstständige gehören. Die Regelinsolvenz betrifft insbesondere Unternehmen und aktuell selbstständig tätige Personen. Die Zuordnung hängt jedoch nicht allein von der Bezeichnung als private oder geschäftliche Schulden ab. Bedeutung haben unter anderem die bisherige Tätigkeit und die Struktur der Verbindlichkeiten. Für eine erste Anfrage sind eine Übersicht über Gläubiger, Forderungen, Einkommen und Vermögen sowie Angaben zu einer gegenwärtigen oder früheren Selbstständigkeit hilfreich.
- Welche Informationen sind bei einer wettbewerbsrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnung wichtig?
- Wichtig sind zunächst das vollständige Abmahnschreiben, beigefügte Erklärungsentwürfe und die darin genannten Fristen. Hinzu kommen Unterlagen zur beanstandeten Werbung oder Veröffentlichung, beispielsweise Bildschirmaufnahmen, Veröffentlichungsdaten und vorhandene Lizenzvereinbarungen. Im Urheberrecht steht häufig die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang eine Nutzung erlaubt war. Im Wettbewerbsrecht geht es etwa um die rechtliche Bewertung geschäftlicher Aussagen oder Verhaltensweisen. Eine allgemeine Einordnung ersetzt keine Prüfung des konkreten Vorwurfs. Die Anfrage sollte deshalb den tatsächlichen Ablauf und bereits erfolgte Reaktionen möglichst nachvollziehbar beschreiben.
- Was unterscheidet Insolvenzstrafrecht von einer allgemeinen insolvenzrechtlichen Anfrage?
- Eine insolvenzrechtliche Anfrage betrifft beispielsweise den Umgang mit Zahlungsproblemen, die Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens oder dessen Ablauf. Im Insolvenzstrafrecht geht es dagegen um den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Krise. Dazu können etwa Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrotts gehören. Beide Themen können zusammenhängen, sind aber rechtlich zu unterscheiden. Für die erste Kontaktaufnahme ist daher wichtig, ob bereits ein Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht vorliegt, welche Rolle die betroffene Person im Unternehmen hatte und welche Termine oder Fristen genannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Patrick Stuke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 8 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rakanzlei-stuke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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