Veröffentlichtes Profil

Peter Bornfelder

Peter Bornfelder – Rechtsanwalt für Strafrecht in Herne

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Peter Bornfelder

Mont-Cenis-Str. 38, 44623 Herne

Telefon: +49 2323 397 46 53

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Peter Bornfelder
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Peter Bornfelder ist Rechtsanwalt in Herne und als Strafverteidiger tätig. Zu seinen genannten Schwerpunkten gehören Körperverletzung, Betrug und Diebstahl, Drogen beziehungsweise BTM, Mord und Totschlag sowie Verkehrsstraftaten. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Jugendstrafrecht, Sexualdelikte, Steuerhinterziehung und Medizinstrafrecht. Sein Angebot richtet sich unter anderem an Personen, gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde oder die eine Vorladung erhalten haben. Auch Festnahme und Durchsuchung werden als Anlässe für eine Kontaktaufnahme genannt. Bornfelder verweist auf langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung. Nach einer eingehenden Prüfung des Falls erarbeitet er gemeinsam mit seinen Mandanten eine Strategie zur Durchsetzung ihrer Interessen. Die Webseite nennt eine diskrete Vertretung, schnelle Terminvergabe und jederzeitige Erreichbarkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Mont-Cenis-Str. 38 in Herne. Parkplätze sind vorhanden. Über ein Kontaktformular können Nachrichten hinterlassen werden; Bornfelder kündigt einen schnellstmöglichen Rückruf an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-strafrecht-herne.de, anwalt-strafrecht-herne.de

Beratung in Herne – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Peter Bornfelder ist mit seiner Kanzlei in der Mont-Cenis-Str. 38 in 44623 Herne ansässig. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Strafrecht. Im Familienrecht stehen häufig persönliche und wirtschaftliche Veränderungen im Mittelpunkt: Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären Situation und der damit verbundenen rechtlichen Themen. Dabei können laufende gerichtliche Verfahren, bestehende Vereinbarungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten für die weitere Bearbeitung bedeutsam sein. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt besonders Bornfelders Tätigkeit als Strafverteidiger heraus. Genannt werden Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Betäubungsmitteldelikte, Mord und Totschlag sowie Verkehrsstraftaten. Hinzu kommen Jugendstrafrecht, Sexualdelikte, Steuerhinterziehung und Medizinstrafrecht. Als konkrete Anlässe für eine Kontaktaufnahme führt die Kanzlei Vorladungen, Haftbefehle, Festnahmen und Durchsuchungen auf. Je nach Verfahrensstand geht es bei einer Strafverteidigung um die Prüfung eines Tatvorwurfs, die Auswertung der Ermittlungsunterlagen oder die Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Bornfelder beschreibt sein Vorgehen als eingehende Prüfung des Falls mit anschließender gemeinsamer Entwicklung einer Strategie. Im Verkehrsrecht sind beispielsweise die Folgen eines Verkehrsunfalls, Schadensersatzforderungen oder Auseinandersetzungen über Verkehrsverstöße typische Anliegen. Eine Verbindung zum Strafrecht besteht etwa bei dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Solche Sachverhalte können neben strafrechtlichen Fragen auch die Fahrerlaubnis und zivilrechtliche Ansprüche betreffen. Für eine erste Einordnung ist deshalb wichtig, ob eine behördliche Anhörung, ein Schreiben einer Versicherung oder bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, hängt von den Unterlagen und dem Verfahrensstand ab. Die Kanzleiadresse liegt im zentralen Herner Stadtgebiet mit Bezug zu Herne-Mitte; auch für Ratsuchende aus Wanne und Eickel bildet sie einen örtlichen Anlaufpunkt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Herne, das je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit mit familienrechtlichen, strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Verkehrsangelegenheiten befasst sein kann. Nach den Kanzleiangaben sind Parkplätze vorhanden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angebotene Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorhandenen Schreiben und zu erkennbaren Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Herne

  • Amtsgericht Herne

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Peter Bornfelder befindet sich in der Mont-Cenis-Str. 38 in 44623 Herne und ist damit im zentralen Stadtgebiet mit Bezug zu Herne-Mitte verortet. Zum örtlichen Umfeld zählen außerdem Wanne und Eickel. Für die Planung eines Besuchs kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht; die passende Verbindung richtet sich nach dem Ausgangspunkt und dem vereinbarten Termin. Konkrete Haltestellen oder Fahrzeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Für die Anfahrt mit dem Auto ist belegt, dass Parkplätze vorhanden sind. Einzelheiten zum Zugang lassen sich vor einem Besuch mit der Kanzlei abstimmen. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt genannte Familienrecht ist das Amtsgericht Herne als Familiengericht relevant, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Familiengerichte behandeln unter anderem Scheidungen sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen. In Strafsachen kann das Amtsgericht Verfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht führen; auch Jugendstrafsachen können dort verhandelt werden. Nicht jeder der von Bornfelder genannten Tatvorwürfe fällt jedoch in die erstinstanzliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts. Insbesondere Verfahren wegen Mordes oder Totschlags werden grundsätzlich vor dem Landgericht geführt. Im Verkehrsrecht kommen am Amtsgericht zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen innerhalb seiner Zuständigkeit sowie Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren in Betracht. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, ergibt sich aus der Verfahrensart und den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein aus der Kanzleiadresse.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht vor. Die Angabe einer Telefonnummer ist optional.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht vor. Die Angabe einer Telefonnummer ist optional.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung, Scheidung oder Unterhalt hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und das konkrete Anliegen hilfreich. Je nach Thema können vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie Unterlagen zu Einkommen und bestehenden Unterhaltspflichten relevant sein. Bei einer Trennung kann auch deren zeitlicher Verlauf eine Rolle spielen. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits für eine erste Kontaktanfrage vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich im anschließenden Austausch klären.
Worin unterscheiden sich eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage und ein Strafbefehl?
Diese Schriftstücke stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen. Eine polizeiliche Vorladung kann der Befragung im Ermittlungsverfahren dienen; wichtig ist dabei, ob die angeschriebene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge geführt wird. Mit einer Anklage legt die Staatsanwaltschaft einen Tatvorwurf dem Gericht vor. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Für eine Mandatsanfrage sind daher die genaue Bezeichnung des Schreibens, das Zustellungsdatum und enthaltene Termine oder Fristen wesentlich. Die individuellen Folgen bedürfen einer Prüfung des konkreten Dokuments.
Welche Informationen braucht eine Kanzlei bei einer Anfrage nach Festnahme, Durchsuchung oder Haftbefehl?
Für die erste organisatorische Einordnung sind insbesondere der Name der betroffenen Person, die zuständige Behörde, ein bekanntes Aktenzeichen und der aktuelle Aufenthaltsort bedeutsam. Hilfreich ist außerdem die Information, welche Maßnahme stattgefunden hat und ob Beschlüsse oder andere Schriftstücke vorliegen. Wenn Angehörige die Anfrage stellen, sollte ihre Beziehung zur betroffenen Person erkennbar sein. Eine ausführliche Darstellung des Tatgeschehens ist für die bloße Kontaktanbahnung häufig nicht erforderlich. Welche Informationen anschließend benötigt werden und wer Auskünfte erhalten darf, hängt von der Verfahrenslage und den jeweiligen Vollmachten ab.
Kann ein Verkehrsvorfall gleichzeitig Verkehrsrecht und Strafrecht betreffen?
Ja, ein einzelner Verkehrsvorfall kann mehrere rechtliche Bereiche berühren. Nach einem Unfall können beispielsweise Schadensersatzansprüche und Fragen der Versicherungsregulierung entstehen. Besteht zugleich der Verdacht einer Straftat, etwa einer fahrlässigen Körperverletzung oder einer Trunkenheitsfahrt, kann zusätzlich ein Strafverfahren geführt werden. Daneben sind je nach Sachverhalt fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen möglich. Für eine erste Anfrage hilft deshalb eine Übersicht darüber, welche Behörden, Versicherungen oder Gerichte bereits geschrieben haben. Die verschiedenen Verfahren haben eigene Voraussetzungen und können unterschiedliche Fristen sowie voneinander abweichende Folgen mit sich bringen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Bornfelder

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Peter Bornfelder: 3,4 von 5 Sternen bei 15 Bewertungen
3,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Peter Bornfelder aus 15 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Peter Bornfelder liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

3,4 von 5 · 15 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Peter Bornfelder insgesamt und nicht auf Peter Bornfelder persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Mont-Cenis-Str. 38, 44623 Herne

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-strafrecht-herne.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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