Veröffentlichtes Profil

Peter Jäcksch

Peter Jäcksch – Rechtsanwalt für Privates Baurecht und Arbeitsrecht in Reutlingen

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwälte Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz

Kaiserstr. 50, 72764 Reutlingen

Telefon: +49 7121 9329-21

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Sprachen
Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Peter Jäcksch ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz in Reutlingen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Privates Baurecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Mietrecht. Als Rechtsanwalt ist er seit 1983 zugelassen; seit 1984 gehört er der Kanzlei an. Seine Vita nennt für diesen Zeitpunkt die Mitgliedschaft in der Anwaltskanzlei Dr. Braitinger & Grupp. Jäcksch wurde am 16. August 1952 in Hamburg geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Er ist Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein e. V. Als Fremdsprache ist Englisch angegeben. Die Kanzlei befindet sich in der Kaiserstr. 50 in 72764 Reutlingen. Auf seinem Profil sind eine eigene telefonische Durchwahl und eine E-Mail-Adresse für den Kontakt aufgeführt. Zuständige Anwaltskammer der Kanzlei ist die Rechtsanwaltskammer Tübingen. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis und zur Arbeitsweise enthält das Profil nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: braitinger-kollegen.de, braitinger-kollegen.de

Beratung in Reutlingen – Einordnung der Redaktion

Peter Jäcksch ist Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz in Reutlingen. Er ist seit 1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gehört der Kanzlei seit 1984 an; seine Vita nennt für diesen Zeitpunkt die Anwaltskanzlei Dr. Braitinger & Grupp. Rechtswissenschaften studierte er an der Universität Tübingen. Für die fachliche Einordnung ist eine Unterscheidung wichtig: Das Profil führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt auf, während die Kanzleibeschreibung Privates Baurecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkte nennt. Welcher Bereich für eine konkrete Anfrage übernommen wird, sollte deshalb bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen die Trennung und Scheidung, den Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit Kindern. Ratsuchende möchten häufig zunächst wissen, welche Themen rechtlich zusammenhängen und welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden. Allgemein können dabei persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse ebenso eine Rolle spielen wie bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen. Die Nennung im Profil allein beschreibt allerdings noch nicht, wie die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate durch Peter Jäcksch konkret ausgestaltet ist. Die ausdrücklich in der Kanzleibeschreibung genannten Schwerpunkte betreffen andere Lebensbereiche: Im privaten Baurecht geht es etwa um Bauverträge, Vergütung und Mängel, im Arbeitsrecht um Arbeitsverhältnisse und deren Beendigung. Mietrechtliche Fragen können Mietzahlungen, Betriebskosten oder Kündigungen betreffen. Nach einem Verkehrsunfall stehen im Straßenverkehrsrecht häufig Haftung und Schadensersatz im Mittelpunkt; das Verkehrsstrafrecht betrifft dagegen strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Jäcksch ist Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein e. V.; als Fremdsprache ist Englisch angegeben. Die Kanzlei hat ihre Anschrift in der Kaiserstr. 50, 72764 Reutlingen. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Reutlingen, darunter aus der Innenstadt, Betzingen und Orschel-Hagen. Eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Reutlingen, das je nach Gegenstand und Zuständigkeit für familienrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren in Betracht kommt. Für die Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil aufgeführte telefonische Durchwahl oder E-Mail-Adresse genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung; Mandatsübernahme und weiteres Vorgehen sind anschließend zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Reutlingen

  • Amtsgericht Reutlingen

Der Kanzleistandort von Peter Jäcksch liegt in der Kaiserstr. 50 in 72764 Reutlingen. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Betzingen und Orschel-Hagen genannt; eine belegte Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil liegt jedoch nicht vor. Die Anschrift bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Besuchs. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten die jeweils aktuellen Verbindungen und örtlichen Verkehrsbedingungen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten, barrierefreiem Zugang oder Fahrtzeiten sind nicht enthalten. Auch die Möglichkeit und der Zeitpunkt eines persönlichen Termins sollten vor einer Anreise abgestimmt werden. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Reutlingen von Bedeutung: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Ob gerade Reutlingen örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Bei den in der Kanzleibeschreibung genannten weiteren Schwerpunkten kommen dort insbesondere Wohnraummietsachen sowie, abhängig von Gegenstand und Streitwert, Streitigkeiten über Bauvergütung oder Schadensersatz nach Verkehrsunfällen in Betracht. Verkehrsstrafverfahren können ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt werden, soweit dessen Zuständigkeit eröffnet ist. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht. Kanzleianschrift und zuständiges Gericht müssen daher nicht am selben Ort liegen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein e. V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Übernimmt Peter Jäcksch familienrechtliche Anliegen, obwohl die Kanzleibeschreibung andere Schwerpunkte nennt?
Das Profil bezeichnet Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt hingegen Privates Baurecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Mietrecht. Aus diesen unterschiedlichen Angaben lässt sich der aktuelle Umfang der Mandatsannahme im Familienrecht nicht sicher ableiten. Bei einer Anfrage sollte deshalb zunächst das konkrete Thema benannt werden, etwa Scheidung, Unterhalt oder Umgang. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme für dieses Anliegen möglich ist und welche Informationen für ein erstes Gespräch benötigt werden.
Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt hilfreich sein?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Häufig hilfreich sind eine kurze zeitliche Übersicht, vorhandene Vereinbarungen und bereits erhaltene gerichtliche Schreiben. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensunterlagen und Angaben zu laufenden finanziellen Verpflichtungen relevant sein. Geht es um Kinder, können bestehende Sorge- oder Umgangsregelungen Bedeutung haben. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt zunächst meist eine verständliche Beschreibung des Anliegens. Welche persönlichen Dokumente anschließend erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, sollte vorab abgestimmt werden.
Wie unterscheiden sich nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzfragen und ein strafrechtlicher Vorwurf?
Schadensersatzfragen betreffen die zivilrechtliche Seite eines Unfalls, etwa die Haftungsverteilung und den Ausgleich entstandener Schäden. Ein strafrechtliches Verfahren untersucht dagegen, ob eine strafbare Handlung vorliegt, beispielsweise eine fahrlässige Körperverletzung. Beide Bereiche können denselben Vorfall betreffen, folgen aber unterschiedlichen Verfahrensregeln. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob es um Forderungen gegenüber Unfallbeteiligten oder Versicherungen, um ein behördliches Schreiben oder um mehrere zusammenhängende Themen geht. Bereits vorliegende Schreiben und darin genannte Termine helfen bei der Einordnung.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu Bau-, Miet- oder Arbeitsverträgen besonders wichtig?
Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, um welche Vertragsbeziehung es geht und welcher konkrete Konflikt entstanden ist. Im privaten Baurecht können das Mängel oder offene Vergütungen sein, im Mietrecht Betriebskosten oder eine Kündigung und im Arbeitsrecht etwa eine Vertragsänderung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hilfreich sind der Vertrag, relevante Korrespondenz und eine kurze Chronologie. Da in diesen Bereichen Fristen Bedeutung haben können, sollten Zustelldaten und bereits mitgeteilte Termine ausdrücklich erwähnt werden. Eine rechtliche Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Jäcksch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Peter Jäcksch: 5,0 von 5 Sternen bei 1 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwälte Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz aus 1 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Peter Jäcksch liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwälte Dr. Braitinger • Dr. in der Stroth • Lenz insgesamt und nicht auf Peter Jäcksch persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: braitinger-kollegen.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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