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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Peter Köhler ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Dozent für Verkehrsrecht in Krefeld. Seine Kanzlei ist seit ihrer Gründung im Jahr 1999 auf Verkehrsrecht spezialisiert. Bei Verkehrsunfällen umfasst die Tätigkeit Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Sach- und Personenschäden. In Fahrerlaubnisangelegenheiten berät und vertritt er unter anderem bei Entzug oder Versagung der Fahrerlaubnis, Punkten im Fahreignungsregister, MPU-Anordnung und Fragen zur Probezeit. Beratung und Verteidigung in Bußgeldverfahren betreffen beispielsweise Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, mangelnden Abstand, Handybenutzung und Fahrverbote. Beim Neu- und Gebrauchtwagenkauf überprüft und verfolgt er Ansprüche aus Mängelgewährleistung und Garantie sowie bei Problemen mit Leasing und Reparatur. Im Verkehrsstrafrecht berät und verteidigt er in Strafverfahren, etwa wegen Unfallflucht, Körperverletzung, Nötigung oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unter Alkohol oder Drogen. Köhler berät und vertritt seine Mandanten höchstpersönlich und beschreibt seine Arbeitsweise als klar, offen und direkt. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Krefeld – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Peter Köhler ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Dozent für Verkehrsrecht in Krefeld. Seine 1999 gegründete Kanzlei in der Martinstraße 119 ist auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Der Schwerpunkt umfasst sowohl die Folgen von Verkehrsunfällen als auch Konflikte rund um Fahrerlaubnis, Verkehrsverstöße und Fahrzeugverträge. Köhler berät und vertritt seine Mandantinnen und Mandanten höchstpersönlich. Seine Arbeitsweise beschreibt er als klar, offen und direkt. Für Ratsuchende bedeutet die verkehrsrechtliche Ausrichtung, dass unterschiedliche rechtliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr innerhalb desselben fachlichen Schwerpunkts betrachtet werden können. Nach einem Verkehrsunfall gehören die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Sach- und Personenschäden zu seiner Tätigkeit. Typische Anliegen betreffen die Haftungsverteilung, Reparaturkosten und die rechtlichen Folgen erlittener Verletzungen. Häufig müssen Unfallhergang, Schadensumfang und Versicherungsunterlagen zusammengeführt werden. Daneben befasst sich Köhler mit dem Neu- und Gebrauchtwagenkauf: Dazu zählen Ansprüche aus Mängelgewährleistung und Garantie sowie Schwierigkeiten bei Leasing oder Reparatur. Bei solchen Auseinandersetzungen stehen regelmäßig Vertragsunterlagen, der Zustand des Fahrzeugs und die bisherige Kommunikation mit dem Vertragspartner im Mittelpunkt. Ein weiterer Tätigkeitsbereich betrifft Fahrerlaubnisangelegenheiten. Hierzu gehören Entzug oder Versagung der Fahrerlaubnis, Punkte im Fahreignungsregister, MPU-Anordnungen und Fragen zur Probezeit. In Bußgeldverfahren berät und verteidigt Köhler beispielsweise bei Vorwürfen wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstößen, mangelnden Abstands oder Handybenutzung sowie bei drohenden Fahrverboten. Im Verkehrsstrafrecht umfasst seine Tätigkeit unter anderem Verfahren wegen Unfallflucht, Körperverletzung, Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unter Alkohol oder Drogen. Dabei sind Bußgeldverfahren, Strafverfahren und behördliche Fahrerlaubnisverfahren rechtlich voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie auf dasselbe Verkehrsgeschehen zurückgehen können. Die Kanzleianschrift lautet Martinstraße 119, 47805 Krefeld. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Krefeld, etwa aus Stadtmitte, Uerdingen oder Hüls; eine Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Als Gerichte vor Ort kommen je nach Streitgegenstand und Zuständigkeit das Amtsgericht Krefeld und das Landgericht Krefeld in Betracht. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort zum Profil bereitgestellten Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und bekannten Fristen erleichtern die erste Einordnung. Termine bei Peter Köhler finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Krefeld
- Amtsgericht Krefeld
- Landgericht Krefeld
Peter Köhlers Kanzlei befindet sich in der Martinstraße 119 in 47805 Krefeld. Als Stadtteile des örtlichen Umfelds sind Stadtmitte, Uerdingen und Hüls genannt. Die vorliegenden Angaben belegen jedoch weder eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine Innenstadtlage. Für die Planung eines persönlichen Termins ist daher die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsverhältnisse vorbereitet werden. Zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrtzeiten liegen keine belegten Informationen vor. Da Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, ist eine vorherige Abstimmung erforderlich. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Krefeld und das Landgericht Krefeld relevant. Zivilrechtliche Verfahren können etwa Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall oder Ansprüche wegen eines mangelhaften Fahrzeugs betreffen. Ob ein Amtsgericht oder ein Landgericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Auch die örtliche Zuständigkeit muss gesondert bestimmt werden; allein der Kanzleisitz führt nicht zur Zuständigkeit eines Krefelder Gerichts. Bußgeldsachen gelangen nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid grundsätzlich zum zuständigen Amtsgericht. Verkehrsstrafverfahren werden abhängig vom Vorwurf und weiteren gesetzlichen Kriterien vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt; das Landgericht kann zudem Rechtsmittelinstanz sein. Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnisentscheidungen gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine nur nach Vereinbarung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Termine nur nach Vereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere eine nachvollziehbare Schilderung des Unfallhergangs, Angaben zu den Beteiligten und vorhandene Versicherungsdaten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits geführter Schriftverkehr. Bei Sachschäden sind beispielsweise Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen relevant; bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen die Folgen dokumentieren. Nicht jedes Dokument liegt unmittelbar nach einem Unfall vor. Bei einer Anfrage lässt sich deshalb zunächst benennen, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Schreiben oder Fristen bereits bekannt sind.
- Worin unterscheiden sich ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, ohne die Fahrerlaubnis als solche aufzuheben. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am erlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugverkehr ist grundsätzlich eine Neuerteilung erforderlich. Eine Entziehung kann durch ein Strafgericht oder die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Fragen zu Punkten, Probezeit oder einer MPU können zusätzlich eine Rolle spielen. Für die Einordnung einer Anfrage ist deshalb wichtig, welche Stelle welches Schreiben erlassen hat und ob darin ein Fahrverbot, eine Entziehung oder eine andere Maßnahme genannt wird.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen eines Bußgeldbescheids wichtig?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid vorliegt. Diese Schreiben haben unterschiedliche Funktionen und verfahrensrechtliche Folgen. Hilfreich sind Angaben zum Tatvorwurf, zum Datum des Vorfalls und zum Zugang des Schreibens. Auch angekündigte Punkte oder ein Fahrverbot gehören zur ersten Sachverhaltsschilderung. Gegen einen Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung. Ob der Vorwurf tragfähig ist und welche Bedeutung Messunterlagen oder weitere Beweismittel haben, lässt sich regelmäßig erst nach einer Prüfung der konkreten Unterlagen beurteilen.
- Was unterscheidet Mängelgewährleistung und Garantie beim Autokauf?
- Die Mängelgewährleistung betrifft gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eines Fahrzeugmangels vorliegen. Eine Garantie beruht dagegen auf einer zusätzlichen Zusage, deren Umfang sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen richtet. Beide können nebeneinander Bedeutung haben, sind aber nicht gleichzusetzen. Für eine erste Prüfung sind der Kaufvertrag, Angaben zum Verkäufer, die Fahrzeugbeschreibung und eine zeitliche Darstellung der aufgetretenen Probleme hilfreich. Auch Reparaturbelege und bisheriger Schriftverkehr können relevant sein. Bei Leasingfahrzeugen hängt die Zuordnung möglicher Ansprüche zusätzlich von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
- Können bei einem Verkehrsvorfall gleichzeitig ein Strafverfahren und ein Fahrerlaubnisverfahren entstehen?
- Ja, ein Verkehrsvorfall kann unterschiedliche rechtliche Verfahren auslösen. Ein Strafverfahren betrifft die Frage, ob eine Straftat vorliegt, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder eine Trunkenheitsfahrt. Daneben kann die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen. Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen. Die Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können miteinander zusammenhängen. Für eine Mandatsanfrage ist daher eine Übersicht über sämtliche erhaltenen Schreiben hilfreich, einschließlich der absendenden Behörden oder Gerichte, der Aktenzeichen und etwaiger Termine oder Fristen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Köhler
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-koehler.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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