Kanzleiprofil
Rechtsanwältin Müller-Huy | Fachanwältin Familienrecht, Scheidungsanwalt Darmstadt
Rechtsanwaltskanzlei in Darmstadt. Schwerpunkte: Familienrecht. 4,4 von 5 bei 25 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Karlstraße 34, 64283 Darmstadt
Schwerpunkte
Familienrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,4 von 5 · 25 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Marita Müller-Huy ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Darmstadt. Sie berät auf allen Rechtsgebieten des Familien-, Betreuungs- und Erbrechts. Die Kanzlei-Webseite nennt außerdem die Online-Scheidung und stellt Mediation als Tätigkeitsfeld vor. Im Jahr 2013 absolvierte Müller-Huy eine Zusatzausbildung zur Mediatorin. Im Zusammenhang mit Mediation spricht die Webseite Menschen an, die sich in einem belastenden Konflikt mit Geschwistern rund um das Erbe befinden. Sie informiert über den Zweck der Mediation und die Aufgaben der Mediatorin. Seit dem 1. April 2015 arbeitet Müller-Huy mit den Kollegen Manfred Döring und Tabea Späth zusammen. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Darmstadt. Die Kanzlei befindet sich in der Karlstraße 34 in Darmstadt; eine Nebenstelle besteht in Mühltal. Für Fragen und Anliegen stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung.
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Marita Müller-Huy in Darmstadt ist auf die Beratung im Familienrecht ausgerichtet. Müller-Huy ist Fachanwältin für Familienrecht und berät nach den Angaben der Kanzlei auf allen Rechtsgebieten des Familien-, Betreuungs- und Erbrechts. Scheidung ist ein weiteres auf der Internetseite ausdrücklich genanntes Thema. Dazu führt die Website auch einen eigenen Bereich mit der Bezeichnung „Online – Scheidung“. Nähere Angaben zum Ablauf dieses Angebots enthält der vorliegende Quelltext nicht. Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit rechtlichen Anliegen aus diesen Bereichen. Neben familienrechtlichen Fragen werden somit auch Fragen des Betreuungsrechts und erbrechtliche Anliegen angesprochen. Als konkretes Beispiel für einen möglichen Anlass zur Mediation nennt die Kanzlei einen belastenden Konflikt zwischen Geschwistern rund um ein Erbe. Marita Müller-Huy hat im Jahr 2013 eine Zusatzausbildung zur Mediatorin absolviert. Mediation wird auf der Website als eigenständiges Tätigkeitsfeld neben der familienrechtlichen Beratung vorgestellt; außerdem verweist die Seite auf Informationen zu den Aufgaben einer Mediatorin. Für Anfragen und die Anbahnung einer Zusammenarbeit stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Im Formular können Interessierte ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und eine Nachricht angeben. Die Website bietet außerdem einen Verweis zur Terminvereinbarung. Ein genauer Ablauf der anschließenden Beratung oder Mediation wird im vorliegenden Material nicht beschrieben. Seit dem 1. April 2015 arbeitet Müller-Huy mit Manfred Döring und Tabea Späth zusammen. Darüber hinaus nennt die Website die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Darmstadt. Der Kanzleistandort befindet sich in der Karlstraße 34 in 64283 Darmstadt. Zusätzlich wird eine Nebenstelle in Mühltal aufgeführt. Telefonisch ist die Kanzlei unter 06151 / 360 44 22 erreichbar, per E-Mail unter kanzlei@mueller-huy.de. Für die Übermittlung per Fax nennt die Kontaktseite die Nummer 06151 / 360 44 23. Konkrete telefonische Erreichbarkeitszeiten sind im vorliegenden Text nicht angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mueller-huy.de, mueller-huy.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
25 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Darmstadt – Einordnung der Redaktion
Marita Müller-Huy ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Darmstadt. Ihr Profil unter der Bezeichnung „Scheidungsanwalt Darmstadt“ stellt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt heraus. Die Müller-Huy Anwaltskanzlei befindet sich in der Karlstraße 34, 64283 Darmstadt. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig die Trennung von Ehepaaren, die Vorbereitung einer Scheidung und die Regelung ihrer Folgen. Dazu gehören etwa Unterhalt, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich. Bei gemeinsamen Kindern kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzu. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie der rechtlichen Zusammenhänge. Neben dem Familienrecht berät Müller-Huy nach der Kanzleibeschreibung im Betreuungs- und Erbrecht. Typische Themen sind die rechtliche Vertretung unterstützungsbedürftiger Erwachsener, Vorsorgefragen oder die Klärung erbrechtlicher Ansprüche. Erbrechtliche Auseinandersetzungen können zugleich familiäre Beziehungen belasten, beispielsweise wenn Geschwister über einen Nachlass streiten. Die Kanzlei-Webseite greift solche Konflikte im Zusammenhang mit Mediation auf. Müller-Huy absolvierte 2013 eine Zusatzausbildung zur Mediatorin. Mediation dient allgemein dazu, unter strukturierter Begleitung eine eigenverantwortliche Verständigung zu ermöglichen; eine verbindliche Entscheidung durch die Mediatorin ist damit nicht verbunden. Die Webseite nennt außerdem die Online-Scheidung. Darunter wird üblicherweise eine weitgehend digitale Kommunikation bei der Vorbereitung und Begleitung eines Scheidungsverfahrens verstanden. Die Scheidung selbst bleibt ein gerichtliches Verfahren. Welche Unterlagen erforderlich sind und wie sich der Austausch organisieren lässt, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Seit dem 1. April 2015 arbeitet Müller-Huy mit Manfred Döring und Tabea Späth zusammen. Zudem ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins in Darmstadt. Der örtliche Bezug umfasst Darmstadt mit den Stadtteilen Mitte, Bessungen und Nordstadt; eine Nebenstelle besteht in Mühltal. Die Adresse in der Karlstraße ist der konkrete Ausgangspunkt für die Planung eines Kanzleibesuchs. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw sollten anhand der aktuellen Verkehrsinformationen geprüft werden. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, bei entsprechendem örtlichem Bezug also das Amtsgericht Darmstadt. Das Landgericht Darmstadt ist dagegen kein Scheidungsgericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben und die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzleibeschreibung nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Eine erste Anfrage kann das Anliegen knapp benennen, etwa Trennung, Unterhalt oder einen Erbkonflikt, und auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen hinweisen. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Kommunikation erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Darmstadt
- Amtsgericht Darmstadt
- Landgericht Darmstadt
Die Müller-Huy Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in der Karlstraße 34, 64283 Darmstadt. Für die räumliche Orientierung innerhalb Darmstadts sind unter anderem Mitte, Bessungen und Nordstadt relevant. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Neben dem Darmstädter Standort besteht eine Nebenstelle in Mühltal. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt anhand der vollständigen Anschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkgelegenheiten sollten vorab geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Angaben vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Darmstadt von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Auch Betreuungssachen und Nachlassangelegenheiten gehören grundsätzlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Typische Gegenstände sind die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung oder ein Erbscheinsverfahren. Das Landgericht Darmstadt kommt insbesondere bei streitigen zivilrechtlichen Verfahren in Betracht, darunter bestimmten erbrechtlichen Auseinandersetzungen, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dies vorsehen. Für eine Scheidung ist es dagegen nicht zuständig. Auch Rechtsmittel gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen regelmäßig nicht zum Landgericht, sondern zum zuständigen Oberlandesgericht. Welches Gericht im Einzelfall befasst wird, hängt somit von Verfahrensart, örtlichem Bezug und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Was bedeutet Online-Scheidung, und findet dabei alles ohne Gerichtstermin statt?
Der Begriff Online-Scheidung bezeichnet üblicherweise die digitale Übermittlung von Informationen und Unterlagen sowie die Kommunikation mit der anwaltlichen Vertretung. Er beschreibt keine eigenständige Verfahrensart. Über die Scheidung entscheidet weiterhin das Familiengericht; der Scheidungsantrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Grundsätzlich ist auch eine persönliche Anhörung der Ehegatten vorgesehen. Ob im konkreten Verfahren Ausnahmen oder besondere Formen der Teilnahme möglich sind, entscheidet das Gericht nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Der digitale Austausch ersetzt daher nicht automatisch einen Gerichtstermin.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung, Unterhalt oder Sorge hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist ein übersichtlicher Überblick über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Trennung erfolgt ist, ob gemeinsame Kinder betroffen sind und ob gerichtliche Verfahren laufen. Bei Unterhaltsfragen spielen grundsätzlich Einkommensverhältnisse und bestehende Verpflichtungen eine Rolle. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten erwähnt werden. Welche Belege anschließend benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Beratung ab. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mit einer ersten Nachricht versandt werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zunächst klären.
Wie unterscheidet sich Mediation bei einem Erbstreit von anwaltlicher Interessenvertretung?
In einer Mediation unterstützt eine neutrale, allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtete Person die Konfliktparteien dabei, selbst eine Verständigung zu entwickeln. Sie entscheidet den Streit nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen eines einzelnen Geschwisterteils. Eine anwaltliche Interessenvertretung ist dagegen auf die rechtlichen Belange der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten ausgerichtet. Gerade bei Erbkonflikten können neben rechtlichen Fragen auch unterschiedliche Erwartungen und familiäre Erfahrungen eine Rolle spielen. Ob Mediation geeignet ist, hängt unter anderem von der freiwilligen Beteiligung und der Bereitschaft zum Austausch ab. Eine unabhängige rechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen kann daneben sinnvoll sein.
Was unterscheidet eine rechtliche Betreuung von einer Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person, eine andere Person zur Vertretung in festgelegten Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Eine rechtliche Betreuung wird dagegen vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und entsprechende Unterstützung erforderlich ist. Sie betrifft bestimmte Aufgabenbereiche und bedeutet nicht automatisch den Verlust der Geschäftsfähigkeit. Eine geeignete Vollmacht kann eine Betreuung entbehrlich machen, soweit sie den Unterstützungsbedarf abdeckt. Fragen zur Reichweite einer Vollmacht, zu gerichtlicher Kontrolle oder zur Auswahl einer Betreuungsperson gehören zur allgemeinen betreuungsrechtlichen Orientierung. Entscheidend sind jeweils die vorhandenen Regelungen und die konkrete Lebenssituation.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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