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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Leipzig vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Sebastian Geidel LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Leipzig sowie TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er berät Unternehmen und Privatpersonen bundesweit im IT-Recht und in verbundenen Bereichen des Unternehmensrechts, Datenschutzrechts, gewerblichen Rechtsschutzes, Arbeitsrechts, Zivilrechts und IT-Strafrechts. Zu seinen Tätigkeiten gehören die rechtliche Begleitung von Softwareentwicklung, SaaS, Lizenzen, Plattformen, Apps und IT-Projekten. Weitere Themen sind Vertragsstrukturen, digitale Geschäftsmodelle, Datenschutzmanagement und Datenvorfälle. Im gewerblichen Rechtsschutz befasst er sich mit Markenrecht, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnissen, Werbung und Abmahnungen. Hinzu kommen arbeitsrechtliche Konflikte mit IT-Bezug, Anspruchsdurchsetzung, Prozessführung und strafrechtliche Verteidigung. Für Unternehmen bietet er Anwaltsinkasso von der rechtlichen Prüfung bis zur Zwangsvollstreckung an. Als externe Rechtsabteilung steht er für wiederkehrende Rechtsfragen mit reservierter Kapazität und planbarem Monatsbudget zur Verfügung. Die externe Datenschutzbetreuung umfasst ein Jahreskontingent und Onboarding. Seine Arbeitsweise verbindet die betroffenen Rechtsgebiete in einer Beratung aus einer Hand. Beratung per E-Mail und Telefon gehört ebenfalls zum Angebot.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-geidel.de, ra-geidel.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Sebastian Geidel LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Leipzig. Seine Kanzlei RA Geidel befindet sich in der Prießnitzstraße 24b, 04179 Leipzig. Im Profil ist Strafrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen; die belegte Kanzleibeschreibung nennt insbesondere die strafrechtliche Verteidigung und das IT-Strafrecht. Zugleich berät Geidel Unternehmen und Privatpersonen bundesweit zu IT-rechtlichen und damit verbundenen Fragen. Er ist außerdem TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Für Ratsuchende ergibt sich damit ein fachlicher Bezug zwischen strafrechtlichen Anliegen, digitalen Sachverhalten und den rechtlichen Rahmenbedingungen unternehmerischer IT-Nutzung. Im Strafrecht stehen typischerweise der Tatvorwurf, der Verfahrensstand und die Rolle der betroffenen Person im Mittelpunkt. Bei Sachverhalten mit IT-Bezug können etwa digitale Kommunikation, Zugriffe auf Systeme oder der Umgang mit Daten relevant werden. Strafrechtliche, datenschutzrechtliche und zivilrechtliche Fragen können dabei nebeneinander auftreten. Eine anwaltliche Befassung umfasst allgemein die rechtliche Einordnung des Geschehens und die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Verfahren. Welche Schritte Gegenstand eines Mandats werden, hängt vom konkreten Auftrag und den vorliegenden Unterlagen ab. Ein weiterer Tätigkeitsbereich betrifft Softwareentwicklung, SaaS, Lizenzen, Plattformen, Apps und IT-Projekte. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zu Leistungsbeschreibungen, Nutzungsrechten, Vertragsstrukturen und digitalen Geschäftsmodellen. Hinzu kommen Datenschutzmanagement und Datenvorfälle sowie Markenrecht, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Werbung und Abmahnungen. Auch arbeitsrechtliche Konflikte mit IT-Bezug, die Durchsetzung von Ansprüchen und Prozessführung gehören zur beschriebenen Tätigkeit. Für Unternehmen bietet Geidel zudem Anwaltsinkasso und die Begleitung wiederkehrender Rechtsfragen als externe Rechtsabteilung an. Der örtliche Bezug liegt in Leipzig; die Kanzleianschrift ist ein Anlaufpunkt für Anliegen aus dem Stadtgebiet, etwa aus Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz. Eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für Strafverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig in Betracht. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kann das Arbeitsgericht Leipzig zuständig sein. Die konkrete gerichtliche Zuständigkeit richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Sachverhalt und den gesetzlichen Vorgaben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lässt sich klären, ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme möglich ist. Beratung per E-Mail und Telefon ist Teil des Angebots; ein persönlicher Termin und die Anfahrt zur Prießnitzstraße sollten vorab abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Die Kanzlei RA Geidel liegt in der Prießnitzstraße 24b im Leipziger Stadtgebiet. Die vorliegenden Angaben erlauben keine verlässliche Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für einen Besuch empfiehlt sich deshalb eine Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sind die aktuellen Verbindungen beziehungsweise die örtlichen Verkehrsbedingungen maßgeblich; konkrete Haltestellen und Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Da Geidel auch per Telefon und E-Mail berät und bundesweit tätig ist, setzt die Kontaktaufnahme nicht zwingend einen Besuch in Leipzig voraus. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Strafrecht sind unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig relevant. Am Amtsgericht werden insbesondere Strafsachen verhandelt, die nicht kraft Gesetzes einem höheren Gericht zugewiesen sind. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen in erster Instanz sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch bei IT-strafrechtlichen Sachverhalten richtet sich die Zuständigkeit nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln. Zivilrechtliche Vertrags- und Zahlungsstreitigkeiten können ebenfalls vor Amts- oder Landgericht geführt werden. Für arbeitsrechtliche Konflikte, auch solche mit IT-Bezug, kommt das Arbeitsgericht Leipzig in Betracht. Das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist dagegen kein allgemeines Eingangsgericht für die hier beschriebenen straf-, zivil- oder arbeitsrechtlichen Anliegen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine erste Prüfung sind eine kurze Chronologie, vorhandene Fristen und die wichtigsten Unterlagen hilfreich. Bei laufenden Fristen bitte das Fristdatum und das fristauslösende Schreiben direkt nennen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für eine erste Prüfung sind eine kurze Chronologie, vorhandene Fristen und die wichtigsten Unterlagen hilfreich. Bei laufenden Fristen bitte das Fristdatum und das fristauslösende Schreiben direkt nennen.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Private Chatnachrichten weitergeleitet: Datenschutzverstoß oder noch Privatsache?
- Akademisches Schreibcoaching vs. Ghostwriting
- Wahlwerbung und Datenschutz: Warum bekomme ich Post von Parteien?
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Mandatsanfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der mitgeteilte Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der bisherige Verfahrensstand von Bedeutung. Vorhandene Schreiben, Aktenzeichen und darin genannte Termine oder Fristen helfen, das Anliegen zuzuordnen. Bei einem IT-bezogenen Sachverhalt kann außerdem eine knappe Beschreibung der betroffenen Systeme, Daten oder Kommunikationsvorgänge hilfreich sein. Umfangreiche oder sensible Dateien müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Welcher Übermittlungsweg geeignet ist und welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
- Wie unterscheiden sich IT-Strafrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht bei einem digitalen Vorfall?
- Die Rechtsgebiete betrachten unterschiedliche Aspekte desselben Geschehens. Das IT-Strafrecht betrifft die Frage, ob ein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt und welche strafprozessualen Fragen daraus entstehen. Im IT-Recht können vertragliche Pflichten, Nutzungsrechte oder Ansprüche zwischen Beteiligten im Vordergrund stehen. Datenschutzrecht wird relevant, wenn personenbezogene Daten verarbeitet oder beeinträchtigt werden. Ein unbefugter Zugriff kann daher mehrere rechtliche Ebenen berühren, ohne dass jede Datenschutzverletzung zugleich eine Straftat ist. Für eine Mandatsanfrage sind eine zeitliche Übersicht und die eigene Rolle im Geschehen häufig aussagekräftiger als eine bereits selbst vorgenommene rechtliche Bewertung.
- Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage zu Software-, SaaS- oder Lizenzverträgen?
- Typischerweise bilden der Vertrag einschließlich Anlagen, Leistungsbeschreibungen und einbezogener Geschäftsbedingungen den Ausgangspunkt. Je nach Anliegen können auch Angebote, Änderungsvereinbarungen, Abnahmeunterlagen oder die Korrespondenz über Störungen und Leistungsumfang relevant sein. Bei Lizenzfragen kommt es häufig darauf an, welche Nutzungsrechte vereinbart wurden und wie die Software tatsächlich eingesetzt wird. Ratsuchende können in ihrer Anfrage unterscheiden, ob sie einen Vertrag vor Abschluss prüfen lassen möchten oder bereits ein Konflikt besteht. Welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind, hängt vom Prüfungsauftrag ab; Zugangsdaten sind für eine erste Schilderung regelmäßig nicht erforderlich.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einer Abmahnung wegen digitaler Inhalte enthalten?
- Bei einer Abmahnung sind insbesondere das vollständige Schreiben, die beigefügten Erklärungen und die darin genannten Fristen für die Einordnung relevant. Hinzu kommen Angaben dazu, welche Inhalte, Kennzeichen oder Werbeaussagen beanstandet werden und in welcher Beziehung die angeschriebene Person oder das Unternehmen dazu steht. Je nach Vorwurf können Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht betroffen sein. Die Berechtigung der Forderungen lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung als Abmahnung ableiten. In der Mandatsanfrage sollte deutlich werden, ob bereits geantwortet oder eine Erklärung abgegeben wurde; die konkrete Bewertung erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Geidel
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4,8 von 5 · 43 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-geidel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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