Kanzleiprofil

Fachkanzlei Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. 4,5 von 5 bei 22 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Nikolaiort 5A, 49074 Osnabrück

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,5 von 5 · 22 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Fachkanzlei Verkehrsrecht ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hat einen Standort in der Innenstadt von Osnabrück. Sie nennt mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Regulierung von Verkehrsunfällen und anderen Verkehrsrechtsmandaten. Die Kanzlei vertritt Mandanten bei Bußgeldbescheiden, verkehrsrechtlichen Strafverfahren und der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Zu den bearbeiteten Vorwürfen gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sowie Unfallflucht, Nötigung und fahrlässige Körperverletzung. Bei Verkehrsunfällen übernimmt sie die Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und verfolgt Ansprüche auf Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld. Für die Prüfung von Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen arbeitet sie mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen. Bei vielen Mandaten erfolgt die erste Abstimmung telefonisch. Unterlagen können persönlich abgegeben, außerhalb der Bürozeiten eingeworfen oder digital übermittelt werden. Persönliche Gespräche im Büro sind ebenfalls möglich. Vor einer Mandatierung erläutert die Kanzlei die zu erwartenden Kosten. Ein Online-Formular dient der strukturierten Erfassung von Informationen zum Fall.

Die Fachkanzlei Verkehrsrecht in Osnabrück ist auf verkehrsrechtliche Mandate spezialisiert. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Bußgeldverfahren, Strafverfahren im Straßenverkehr und die Regulierung von Verkehrsunfällen. Nach eigenen Angaben verfügt die Kanzlei über mehr als 20 Jahre Erfahrung in diesen Bereichen. Im Team arbeiten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, darunter mehrere Fachanwälte für Verkehrsrecht, sowie Unfallsachbearbeiter. Ralf Bußmann ist zusätzlich Fachanwalt für Strafrecht. Die Kanzlei vertritt Menschen, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten vorgeworfen werden, sowie Personen mit Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall. Typische Anliegen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße und drohende Fahrverbote. Hinzu kommen Sachverhalte im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr. Im Verkehrsstrafrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Unfallflucht, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Bei Verkehrsunfällen übernimmt sie die Schadensregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dabei können beispielsweise Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld Gegenstand der Bearbeitung sein. Am Beginn der Zusammenarbeit steht die Schilderung des Falls. Dafür stellt die Kanzlei ein Online-Formular bereit, über das etwa Aktenzeichen, Versicherungsdaten und Angaben zum Vorfall übermittelt werden können. Nach einer ersten anwaltlichen Rücksprache entscheiden die Anfragenden über die Mandatserteilung. Die Kanzlei prüft den jeweiligen Vorwurf oder Anspruch und erläutert die Handlungsmöglichkeiten im Einzelfall. Bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen arbeitet sie mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen. In Strafverfahren gehören Akteneinsicht und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie zu den beschriebenen Arbeitsschritten. Der Osnabrücker Standort befindet sich in der Innenstadt und ist telefonisch unter 0541 130 992 50 erreichbar. Eine Kontaktaufnahme ist auch über die Internetseite möglich. Nach Angaben der Kanzlei genügt bei vielen Mandaten zunächst eine telefonische Abstimmung. Persönliche Gespräche im Büro sind ebenfalls möglich. Unterlagen wie Bußgeldbescheide, Unfallfotos oder Schriftverkehr mit Versicherungen können digital übermittelt oder persönlich abgegeben werden. Außerhalb der regulären Bürozeiten besteht die Möglichkeit, Dokumente einzuwerfen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: fachkanzlei-verkehrsrecht.de, fachkanzlei-verkehrsrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,5

22 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Fachkanzlei Verkehrsrecht: 4,5 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Nikolaiort 5A, 49074 Osnabrück

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion

Der Standort Osnabrück der Fachkanzlei Verkehrsrecht befindet sich am Nikolaiort 5A in 49074 Osnabrück. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Nach eigener Beschreibung verfügt die Kanzlei über mehr als 20 Jahre Erfahrung mit der Regulierung von Verkehrsunfällen und weiteren verkehrsrechtlichen Mandaten. Für Ratsuchende umfasst dieses Tätigkeitsfeld unterschiedliche Situationen: die Auseinandersetzung mit einer Haftpflichtversicherung nach einem Unfall, einen Bußgeldbescheid oder einen strafrechtlichen Vorwurf im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Welche Fragen im Einzelfall zu klären sind, hängt vom Geschehen und den vorhandenen Unterlagen ab. Ein wesentlicher Bereich ist die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Die Kanzlei übernimmt dabei die Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und verfolgt Ansprüche auf Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld. Typische Klärungspunkte sind der Unfallhergang, die Verantwortlichkeit der Beteiligten sowie Art und Umfang der Schäden. Mandantinnen und Mandanten können hier beispielsweise mit Fragen zu beschädigten Fahrzeugen oder zu Verletzungsfolgen anfragen. Fotos, Schriftverkehr mit Versicherungen und vorhandene Schadensunterlagen helfen allgemein dabei, den Sachverhalt nachvollziehbar zu erfassen. Im Bußgeldbereich bearbeitet die Kanzlei unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße und Rotlichtverstöße. Für die Prüfung von Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen arbeitet sie mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen. Hinzu kommen Angelegenheiten wegen Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr sowie verkehrsrechtliche Strafverfahren, etwa wegen Unfallflucht, Nötigung oder fahrlässiger Körperverletzung. Bei solchen Anliegen unterscheiden sich Verfahrensablauf und mögliche Folgen je nach Vorwurf. Zur ersten Einordnung gehören daher regelmäßig die Frage nach dem Verfahrensstand und die Sichtung bereits eingegangener behördlicher Schreiben. Die Kanzlei liegt in der Osnabrücker Innenstadt und ist damit auch für Ratsuchende aus Schinkel oder Westerberg ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Osnabrück und das Landgericht Osnabrück; ihre Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Vorgaben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angezeigte Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Die Kanzlei nennt ein Online-Formular zur strukturierten Fallerfassung und stimmt sich bei vielen Mandaten zunächst telefonisch ab. Unterlagen lassen sich digital übermitteln, persönlich abgeben oder außerhalb der Bürozeiten einwerfen. Auch persönliche Gespräche im Büro sind möglich. Vor einer Mandatierung erläutert die Kanzlei die zu erwartenden Kosten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Fachkanzlei Verkehrsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Osnabrück

  • Amtsgericht Osnabrück
  • Landgericht Osnabrück

Der Kanzleistandort am Nikolaiort 5A liegt in der Innenstadt von Osnabrück. Damit ist die Fachkanzlei Verkehrsrecht räumlich im zentralen Stadtgebiet verortet; Schinkel und Westerberg gehören zu den weiteren im Profil genannten Stadtteilen am Standort. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet sich eine Planung anhand der konkreten Adresse und aktueller Verkehrsinformationen an. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich keine bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugänge ableiten. Neben einem Besuch vor Ort kommen nach der Kanzleibeschreibung auch telefonische Abstimmungen und die digitale Übermittlung von Unterlagen in Betracht. Für verkehrsrechtliche Angelegenheiten ist das Amtsgericht Osnabrück ein möglicher gerichtlicher Bezugspunkt. Amtsgerichte entscheiden bei entsprechender Zuständigkeit über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, beispielsweise wegen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen. Auch verkehrsrechtliche Strafvorwürfe wie Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung können dort verhandelt werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall, etwa über Reparaturkosten oder Schmerzensgeld, fallen abhängig vom Streitwert und weiteren gesetzlichen Vorgaben in die Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Landgerichts. Das Landgericht Osnabrück kommt insbesondere für zivilrechtliche Unfallstreitigkeiten in Betracht, die seiner sachlichen Zuständigkeit unterliegen. Es kann außerdem als Rechtsmittelgericht mit Entscheidungen des Amtsgerichts befasst sein, etwa bei Berufungen in Zivil- oder Strafsachen. Welches Gericht örtlich zuständig ist, folgt nicht allein aus der Kanzleianschrift: Je nach Verfahren können unter anderem Unfallort, Wohnsitz oder besondere gesetzliche Zuständigkeitsregeln maßgeblich sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, Angaben zu den Beteiligten und vorhandene Versicherungsdaten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits geführter Schriftverkehr. Bei Fahrzeugschäden können Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen relevant sein; bei Verletzungen kommen ärztliche Unterlagen hinzu. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Wichtig ist zunächst, vorhandene Informationen von noch ungeklärten Punkten zu unterscheiden. Welche Ansprüche bestehen und welche Nachweise erforderlich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.

Was ist für die anwaltliche Prüfung eines Bußgeldbescheids wegen einer Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung relevant?

Für die Prüfung sind insbesondere der vollständige Bescheid, das Datum der Zustellung und gegebenenfalls vorherige Anhörungsschreiben von Bedeutung. Eine anwaltliche Prüfung kann sich sowohl auf den Tatvorwurf als auch auf Verfahrensfragen und die zugrunde liegende Messung beziehen. Nicht jede Unklarheit bedeutet, dass eine Messung unverwertbar ist. Ob technische Fragen eine sachverständige Bewertung erfordern, hängt von den Unterlagen ab. Da im Bußgeldverfahren Fristen gelten, ist deren Erfassung ein wichtiger Bestandteil der ersten Sachverhaltsaufnahme. Eine Anfrage allein ersetzt keine erforderliche Verfahrenshandlung.

Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren im Straßenverkehr?

Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße. Ein Strafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung oder fahrlässige Körperverletzung. Auch bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr hängt die rechtliche Einordnung von den konkreten Umständen ab. Die Verfahren unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich der beteiligten Behörden, des Ablaufs und der möglichen Folgen. Neben Geldbußen oder Strafen können fahrerlaubnisbezogene Fragen entstehen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben und die darin genannte Rolle im Verfahren genau zu benennen.

Welche Informationen gehören in eine erste Anfrage wegen Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung?

Hilfreich sind eine knappe zeitliche Übersicht, die Bezeichnung des Vorwurfs und Angaben dazu, welche Behörde bereits Kontakt aufgenommen hat. Vorhandene Schreiben, Aktenzeichen und angekündigte Termine ermöglichen eine erste organisatorische Einordnung. Wichtig ist auch, ob die anfragende Person als beschuldigte, geschädigte oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde. Eine vollständige rechtliche Bewertung ist allein auf Grundlage einer kurzen Darstellung häufig nicht möglich; dafür können weitere Unterlagen oder Akteneinsicht erforderlich sein. Die Kontaktanfrage dient zunächst dazu, den Beratungsbedarf und mögliche zeitliche Anforderungen zu erfassen, nicht dazu, den Verfahrensausgang vorherzusagen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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