Veröffentlichtes Profil

Stanley König

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Stanley König in Göttingen

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt und Strafverteidiger · Rechtsanwaltsbürogemeinschaft König & König

Groner Landstraße 27, 37081 Göttingen

Telefon: +49 551 29178205

Sprachen
Russisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltsbürogemeinschaft König & König

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Herr Rechtsanwalt Stanley König ist Mitglied der Rechtsanwaltsbürogemeinschaft mit dem Sitz in Göttingen und versteht sich als Dienstleister für jeden Ratsuchenden zu rechtlichen Fragestellungen. Herr Rechtsanwalt Stanley König bietet die Beratung und die Interessenvertretung in den Bereichen des Zivil-, Straf- und des öffentlichen Rechts. Wo immer es möglich ist, wird eine außergerichtliche Lösung Ihres Problems angestrebt. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft sind insbesondere die Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts, Strafrecht, Verkehrsrechts, IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz, Ausländerrecht und Sozialrecht. Die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft König & König sind bestrebt, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten, flexibel und schnell zu reagieren, wenn es die Umstände eines Mandats erfordern, um die effektive Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten. Die Beratung kann nach Bedarf in russischer Sprache geführt werden, um somit das Vertrauensverhältnis nicht durch die Hinzuziehung eines Dritten nachhaltig zu stören.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: koenig-rechtsanwalt.com, koenig-rechtsanwalt.com

Beratung in Göttingen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Stanley König ist Mitglied der Rechtsanwaltsbürogemeinschaft König & König in Göttingen. Sein Profil nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Strafrecht. Im Verkehrsrecht können Ratsuchende mit unterschiedlichen Fragestellungen konfrontiert sein: Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig um die Haftungsverteilung, Schadenersatz und die Kommunikation mit Versicherungen. Andere Anliegen betreffen Bußgeldbescheide, ein mögliches Fahrverbot oder Fragen zur Fahrerlaubnis. Dabei können zivilrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Aspekte zusammentreffen. Die rechtliche Einordnung hängt unter anderem davon ab, welches Ereignis zugrunde liegt und welche Schreiben bereits vorliegen. Im Strafrecht steht die Beratung und Interessenvertretung im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Vorwurf im Mittelpunkt. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Strafverteidigung umfasst allgemein die Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf, der Beweislage und den jeweiligen Verfahrensrechten. Überschneidungen mit dem Verkehrsrecht entstehen etwa bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt, einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Für die erste Orientierung ist deshalb bedeutsam, ob ein Unfall, ein Bußgeldverfahren oder bereits ein Strafverfahren Anlass der Kontaktaufnahme ist. Die Bürogemeinschaft hat ihren Sitz in der Groner Landstraße 27, 37081 Göttingen. Damit besteht ein örtlicher Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Göttingen, beispielsweise aus der Innenstadt, Weende und Geismar, sowie aus dem Umland. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung der Kanzlei ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen, die je nach Zuständigkeit mit zivilrechtlichen Streitigkeiten oder Strafverfahren befasst sein können. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleiadresse; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben zum Geschehen, zu beteiligten Behörden oder Versicherungen und zu bereits mitgeteilten Terminen oder Fristen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt und welche Unterlagen benötigt werden. Nach der Kanzleibeschreibung wird eine außergerichtliche Lösung angestrebt, soweit dies möglich ist. Eine Beratung kann bei Bedarf auch auf Russisch geführt werden. Die Bürogemeinschaft beschreibt zudem das Bestreben, bei entsprechenden Umständen eines Mandats auch außerhalb üblicher Bürozeiten flexibel zu reagieren; eine durchgehende Erreichbarkeit ist damit nicht zugesagt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Göttingen

  • Amtsgericht Göttingen
  • Landgericht Göttingen

Für das verkehrsrechtliche und strafrechtliche Profil von Stanley König sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Göttingen und das Landgericht Göttingen relevant. Das Amtsgericht kann bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen verhandeln, etwa über Schadenersatzforderungen. Auch gerichtliche Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten werden typischerweise vor einem Amtsgericht geführt. In Strafsachen ist das Amtsgericht unter anderem für Verfahren zuständig, die nicht wegen ihrer Schwere oder besonderer gesetzlicher Regeln einem anderen Gericht zugewiesen sind. Das Landgericht bearbeitet unter anderem bestimmte erstinstanzliche Zivilverfahren, Berufungen gegen amtsgerichtliche Zivilurteile sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Schwerwiegendere Strafsachen können dort auch in erster Instanz verhandelt werden. Die konkrete Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Fall; allein der Kanzleisitz ist dafür nicht entscheidend. Öffentlich-rechtliche Fahrerlaubnisstreitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Rechtsanwaltsbürogemeinschaft König & König befindet sich in der Groner Landstraße 27 in Göttingen. Die genannten Stadtteile Innenstadt, Weende und Geismar bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende, belegen aber keine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. Für einen persönlichen Termin kann die Anfahrt innerhalb Göttingens oder aus dem Umland mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise dem Pkw anhand der vollständigen Adresse geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte aktuell geprüft werden. Angaben zu konkreten Linien, Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig das Unfalldatum, der Unfallort und eine sachliche Beschreibung des Ablaufs hilfreich. Hinzu kommen gegebenenfalls Fotos, Angaben zu Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie der bisherige Schriftwechsel mit Versicherungen. Auch vorhandene Gutachten, Reparaturunterlagen oder ärztliche Dokumente können je nach Streitfrage relevant sein. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Bei der Kontaktaufnahme lässt sich zunächst klären, welche Unterlagen auf welchem Weg übermittelt werden sollen. Bereits gesetzte Fristen und angekündigte Termine sollten dabei erkennbar sein.
Was unterscheidet einen Bußgeldbescheid von einem Strafbefehl im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldbescheid betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Er wird von einer Verwaltungsbehörde erlassen und kann neben einer Geldbuße weitere Folgen wie ein Fahrverbot enthalten. Ein Strafbefehl ist dagegen eine gerichtliche Entscheidung in einem Strafverfahren, die zunächst ohne Hauptverhandlung ergeht. Er kann etwa bei bestimmten strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr vorkommen. Beide Dokumente können fristgebundene Reaktionsmöglichkeiten auslösen. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, sein vollständiger Inhalt und das Zustellungsdatum wichtig. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, erfordert eine individuelle Prüfung.
Welche Informationen sind vor einer Anfrage wegen einer polizeilichen Vorladung wichtig?
Zunächst ist von Bedeutung, ob die angeschriebene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge bezeichnet wird. Außerdem helfen Angaben zur ausstellenden Stelle, zum genannten Tatvorwurf, zum Aktenzeichen und zu einem vorgesehenen Termin. Eine Vorladung allein sagt noch nichts darüber aus, ob sich ein Vorwurf bestätigt oder wie das Verfahren endet. Die Rechte und Pflichten unterscheiden sich nach der Verfahrensrolle und der Grundlage der Ladung. Eine anwaltliche Beratung kann diese Unterschiede erläutern und den Verfahrensstand einordnen. Eine ausführliche eigene Sachverhaltsdarstellung muss nicht bereits Bestandteil der ersten unverbindlichen Anfrage sein.
Können nach demselben Verkehrsvorfall mehrere Verfahren entstehen?
Ein einzelner Verkehrsvorfall kann unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen. Nach einem Unfall können beispielsweise zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu klären sein, während zugleich ein strafrechtlicher Vorwurf geprüft wird. Daneben können Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde relevant werden. Diese Bereiche verfolgen unterschiedliche Zwecke und werden nicht zwingend von derselben Stelle bearbeitet. Auch ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich verschieden. Für eine erste Anfrage ist daher ein Überblick über sämtliche Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Behörden und Versicherungen hilfreich. So können mögliche Zusammenhänge bei der weiteren Prüfung berücksichtigt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stanley König

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stanley König: 4,3 von 5 Sternen bei 21 Bewertungen
4,3 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltsbürogemeinschaft König & König aus 21 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,3 von 5 · 21 Bewertungen

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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: koenig-rechtsanwalt.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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