Veröffentlichtes Profil

Stefan Meyer

Stefan Meyer: Rechtsanwalt in Lübeck mit Schwerpunkt Verkehrsrecht

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht · Rechtsanwalt Stefan Meyer

Hüxstraße 15, 23552 Lübeck

Telefon: +494513977380

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stefan Meyer ist seit 1997 selbständiger Rechtsanwalt in Lübeck. Auf der Webseite von Paulick Rechtsanwälte wird er als Rechtsanwalt in Kooperation vorgestellt. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt sein Profil Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Meyer ist seit 2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2002 Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Ausbildung begann mit einer Ausbildung zum Steuerfachgehilfen bei der Steuerberatungssozietät Münster und Partner in Hamburg von 1983 bis 1985. Anschließend studierte er von 1986 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und schloss das Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Von 1994 bis 1996 absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des Landgerichts Lübeck. Den Abschluss bildete das zweite juristische Staatsexamen. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält das Profil nicht. Eine eigene Lübecker Kontaktanschrift wird dort ebenfalls nicht genannt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: paulick-anwaelte.de

Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion

Stefan Meyer ist seit 1997 als selbständiger Rechtsanwalt in Lübeck tätig. Die Angaben auf Anwalt-Seiten.de führen Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Verkehrsrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Davon zu unterscheiden ist die vorliegende Beschreibung auf der Webseite von Paulick Rechtsanwälte: Dort wird Meyer als Rechtsanwalt in Kooperation vorgestellt; als Tätigkeitsschwerpunkte werden Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht genannt. Seit 2008 führt er den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht, seit 2002 den Titel Fachanwalt für Steuerrecht. Diese unterschiedlichen Angaben geben Ratsuchenden einen Anlass, bei einer Anfrage das konkrete Rechtsgebiet und den Gegenstand ihres Anliegens ausdrücklich zu benennen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge gehören zu den typischen Anlässen für eine anwaltliche Kontaktaufnahme. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig die vertraglichen Grundlagen, der zeitliche Verlauf und bereits ausgetauschte Schreiben von Bedeutung. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Ob Stefan Meyer ein bestimmtes arbeitsrechtliches Anliegen übernimmt, sollte angesichts der unterschiedlich gesetzten Schwerpunkte vorab geklärt werden. Das Verkehrsrecht betrifft unter anderem die zivilrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls, etwa Schäden am Fahrzeug, Personenschäden oder die Auseinandersetzung mit Versicherungen. Hinzu kommen Bußgeldverfahren und verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe, die jeweils anderen Verfahrensregeln folgen. Ein Unfallbericht, Schriftverkehr mit einer Versicherung oder ein behördliches Schreiben können deshalb für ganz unterschiedliche rechtliche Fragestellungen stehen. Meyers juristische Ausbildung weist ebenfalls einen Bezug zur Region auf: Nach dem Studium an der Universität Hamburg absolvierte er von 1994 bis 1996 sein Referendariat im Bezirk des Landgerichts Lübeck. Als Kanzleianschrift ist für Rechtsanwalt Stefan Meyer die Hüxstraße 15, 23552 Lübeck, angegeben. Sie liegt in der Lübecker Innenstadt und bietet damit einen örtlichen Bezug auch für Anfragen aus St. Lorenz oder Travemünde. Für verkehrsrechtliche Zivilverfahren kommen je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Lübeck oder das Landgericht Lübeck in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst Rechtsgebiet, Anlass sowie etwaige Fristen nennen. Anschließend sind die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen. Eine bloße Anfrage ist noch nicht mit einer bestätigten Mandatsübernahme gleichzusetzen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck

  • Amtsgericht Lübeck
  • Landgericht Lübeck

Die für Stefan Meyer angegebene Anschrift Hüxstraße 15 liegt in der Lübecker Innenstadt. Damit ist das Profil räumlich im innerstädtischen Bereich verortet; St. Lorenz und Travemünde sind weitere genannte Stadtteile des Standorts Lübeck. Aus der Anschrift lassen sich jedoch keine konkreten Fahrzeiten oder Angaben zu barrierefreien Zugängen ableiten. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung. Bei einer Anfahrt in die Innenstadt sollten die örtliche Verkehrsführung und die jeweils geltenden Parkregelungen berücksichtigt werden. Einzelheiten zum Zugang und zur Durchführung eines persönlichen Termins sind vorab mit der Kanzlei zu klären. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz oder Schmerzensgeld, werden abhängig von Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung vor Amts- oder Landgerichten geführt. Ob dabei Lübeck der zuständige Gerichtsstand ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Amtsgericht befasst sich außerdem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren und zahlreichen erstinstanzlichen Verkehrsstrafverfahren. Das Landgericht kann unter anderem als Berufungsgericht in Zivil- und Strafsachen tätig werden. Für den im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführten Bereich Arbeitsrecht gilt dagegen eine andere gerichtliche Zuordnung: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht in die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Landgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Orientierung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der bisherige Schriftwechsel relevant. Je nach Thema können auch Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder eine kurze chronologische Darstellung hilfreich sein. Wichtig ist außerdem, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Eine Anfrage sollte bestehende Termine und Fristen klar erkennen lassen. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, ist im direkten Kontakt zu klären.
Was sollte eine erste Anfrage nach einem Verkehrsunfall enthalten?
Hilfreich sind eine sachliche Beschreibung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten sowie zum bisherigen Kontakt mit Versicherungen. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben der Gegenseite können die Einordnung erleichtern. Bei Verletzungen können außerdem medizinische Unterlagen relevant werden. Die rechtliche Prüfung unterscheidet zwischen Haftungsfragen und dem Umfang möglicher Schäden. Eine erste Anfrage muss diese Fragen noch nicht beantworten; sie sollte zunächst erkennen lassen, worum es geht und ob bereits Fristen oder gerichtliche Schreiben vorliegen.
Worin unterscheiden sich ein Verkehrsbußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Ein Verkehrsstrafverfahren bezieht sich dagegen auf den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Verfahrensablauf und mögliche Rechtsfolgen unterscheiden sich. Neben Geldbußen oder Strafen können je nach Sachverhalt auch Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, die ausstellende Behörde und genannte Fristen wichtig. Erst anhand der Unterlagen lässt sich der Verfahrensstand zuverlässig einordnen.
Passt mein arbeitsrechtliches oder verkehrsrechtliches Anliegen zu diesem Profil?
Die Profilangaben nennen Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht. Die ergänzende Beschreibung auf der Webseite von Paulick Rechtsanwälte hebt dagegen Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht hervor. Zudem ist Stefan Meyer als Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Steuerrecht ausgewiesen. Für Ratsuchende ist deshalb eine konkrete Anfrage sinnvoll, die das eigene Thema knapp beschreibt, etwa Kündigung, Unfallregulierung oder einen verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf. Die Nennung eines Rechtsgebiets ersetzt nicht die Abstimmung darüber, ob ein bestimmtes Mandat angenommen werden kann. Auch zeitliche Verfügbarkeit und mögliche Interessenkonflikte müssen vor einer Übernahme geklärt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Meyer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stefan Meyer: 4,6 von 5 Sternen bei 30 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Stefan Meyer aus 30 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Stefan Meyer liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 30 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Stefan Meyer insgesamt und nicht auf Stefan Meyer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 30 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Hüxstraße 15, 23552 Lübeck

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: paulick-anwaelte.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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