Veröffentlichtes Profil

Stephan Elsner

Stephan Elsner: Rechtsanwalt für Miet-, Verkehrs- und Zivilrecht in Krefeld

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Rechtsanwalt Stephan Elsner

Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld

Telefon: +49 2151 81 88 90

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Stephan Elsner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stephan Elsner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Krefeld. Er leitet eine überregional tätige Kanzlei in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Veronika Görtz und Wolfgang Stumm. Zu seinen Schwerpunkten gehören das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht sowie das Vertrags- und Zivilrecht. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertritt er Mieter und Vermieter sowie Haus- und Wohnungseigentümer. Im Verkehrsrecht liegt der Schwerpunkt auf der Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen einschließlich Personenschäden sowie auf der Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Kanzlei nennt persönliche Betreuung und Nähe zum Mandanten als Merkmale ihrer Arbeitsweise. Elsner ist seit 2012 selbstständig, zunächst in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Nicole Grigat. Seit 2018 arbeitet er in der jetzigen Bürogemeinschaft in Krefeld-Bockum. Persönliche oder telefonische Termine werden zu den angegebenen Bürozeiten am Kanzleistandort angeboten. Die Kanzlei befindet sich in der Uerdinger Str. 461 in Krefeld.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-elsner.de, anwalt-elsner.de

Beratung in Krefeld – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Stephan Elsner ist in Krefeld tätig und führt den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sein Profil nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Daneben gehören das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Vertrags- und Zivilrecht zu seinen Tätigkeitsfeldern. Seit 2012 ist Elsner selbstständig, zunächst in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Nicole Grigat. Seit 2018 arbeitet er in der heutigen Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Veronika Görtz und Wolfgang Stumm in Krefeld-Bockum. Die Kanzlei ist überregional tätig und beschreibt persönliche Betreuung sowie Nähe zu den Mandantinnen und Mandanten als Merkmale ihrer Arbeitsweise. Im Verkehrsrecht befasst sich Elsner insbesondere mit der Regulierung von Schäden nach Verkehrsunfällen, einschließlich Personenschäden. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Klärung der Haftung, die Kommunikation mit Versicherungen und die Einordnung einzelner Schadenspositionen. Bei Verletzungen können zusätzlich Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld eine Rolle spielen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten. Typische Ausgangspunkte sind Anhörungen oder Bußgeldbescheide, etwa wegen eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes. Unfallunterlagen, behördliche Schreiben und bereits geführter Schriftverkehr bilden regelmäßig die Grundlage für eine erste sachliche Einordnung. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertritt Elsner Mieter und Vermieter sowie Haus- und Wohnungseigentümer. Zu den typischen Anliegen dieses Rechtsgebiets zählen Fragen zu Mietverträgen, Betriebskostenabrechnungen, Wohnungsmängeln und der Beendigung von Mietverhältnissen. Im Wohnungseigentumsrecht können Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, Kostenverteilungen oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Mittelpunkt stehen. Vertrags- und zivilrechtliche Anliegen betreffen allgemein die Rechte und Pflichten aus Vereinbarungen, offene Forderungen oder Streitigkeiten über erbrachte Leistungen. Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Die Kanzlei befindet sich an der Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld, im Stadtteil Bockum. Damit liegt sie im Krefelder Stadtgebiet; auch für Ratsuchende aus Stadtmitte, Uerdingen oder Hüls ist dieser Standort ein örtlicher Bezugspunkt. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Krefeld und das Landgericht Krefeld zu nennen, deren Zuständigkeit vom Streitgegenstand und weiteren gesetzlichen Kriterien abhängt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die dort bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten als Ausgangspunkt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Persönliche oder telefonische Termine werden zu den angegebenen Bürozeiten angeboten; die konkrete Terminvereinbarung und eine mögliche Mandatsübernahme sind mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Krefeld

  • Amtsgericht Krefeld
  • Landgericht Krefeld

Der Kanzleistandort von Stephan Elsner liegt an der Uerdinger Str. 461 in Krefeld-Bockum. Bockum ist damit der konkrete räumliche Bezug des Profils, während Stadtmitte, Uerdingen und Hüls weitere genannte Stadtteile im Krefelder Umfeld sind. Eine Innenstadtlage lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt für die individuelle Routenplanung. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Abfahrtsort und der jeweiligen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Persönliche Termine am Standort und telefonische Termine werden zu den angegebenen Bürozeiten angeboten. Für die rechtlichen Schwerpunkte sind insbesondere das Amtsgericht Krefeld und das Landgericht Krefeld von Bedeutung. Verkehrsunfallsachen werden als zivilrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor einem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten entscheidet nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid grundsätzlich das zuständige Amtsgericht, sofern die Sache in das gerichtliche Verfahren gelangt. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht am Ort der Wohnung. Auch viele wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten sind dem Amtsgericht am Ort des Grundstücks zugewiesen. Bei sonstigen Vertrags- und Zivilsachen beeinflussen unter anderem Streitgegenstand und Streitwert die sachliche Zuständigkeit. Das Landgericht kann außerdem als Rechtsmittelgericht für bestimmte amtsgerichtliche Entscheidungen tätig werden. Der Kanzleisitz allein bestimmt daher nicht, welches Gericht einen konkreten Fall verhandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zur Regulierung eines Verkehrsunfalls hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere Unfallzeit und Unfallort, die Angaben der Beteiligten sowie eine nachvollziehbare Schilderung des Ablaufs hilfreich. Vorhandene Fotos, Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben der Versicherungen können den Sachverhalt ergänzen. Bei Fahrzeugschäden kommen Gutachten, Kostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen hinzu. Sind Personen verletzt worden, können ärztliche Unterlagen und Nachweise über finanzielle Folgen relevant sein. Nicht sämtliche Dokumente müssen schon bei der ersten Anfrage vorliegen. Wichtig ist zunächst, vorhandene Unterlagen und offene Fragen übersichtlich zu benennen.
Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen eines Bußgeldbescheids wichtig?
Zunächst ist hilfreich, genau zu unterscheiden, ob eine Anhörung, ein Bußgeldbescheid oder bereits ein gerichtliches Schreiben vorliegt. Für die Anfrage sind der vollständige Inhalt des Dokuments und das Datum des Zugangs beziehungsweise der Zustellung bedeutsam, weil daran Fristen anknüpfen können. Auch der konkrete Tatvorwurf und bereits abgegebene Erklärungen gehören zur Sachverhaltsübersicht. Ob eine Verteidigung sinnvoll erscheint und welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich nicht allein anhand der Höhe des Bußgelds beurteilen. Dafür können insbesondere der Akteninhalt, die Beweislage und mögliche Nebenfolgen relevant sein.
Welche Informationen werden bei Streitigkeiten über Miete oder Wohnungseigentum benötigt?
Bei Mietstreitigkeiten bilden der Mietvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel häufig die Grundlage. Je nach Anliegen sind außerdem Betriebskostenabrechnungen, Kündigungsschreiben oder Unterlagen zu gemeldeten Mängeln wichtig. Im Wohnungseigentumsrecht können die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, Versammlungsprotokolle und der genaue Wortlaut eines Beschlusses entscheidend sein. Für eine erste Anfrage hilft eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben oder Beschlüsse bekannt und welches Anliegen besteht? Laufende Fristen sollten ausdrücklich angesprochen werden. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Gegenstand der Auseinandersetzung ab.
Kann eine vertragsrechtliche Auseinandersetzung auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit über einen Vertrag führt zu einem Gerichtsverfahren. Zunächst können die Vereinbarungen, der tatsächliche Ablauf und die wechselseitigen Forderungen geprüft und geordnet werden. Eine außergerichtliche Korrespondenz oder eine einvernehmliche Regelung kommen grundsätzlich in Betracht, setzen aber passende rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen sowie gegebenenfalls die Mitwirkung der anderen Seite voraus. Für eine Mandatsanfrage sind Verträge, Angebote, Rechnungen, Leistungsnachweise und bisherige Schreiben hilfreich. Ob ein außergerichtliches Vorgehen oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt unter anderem von Beweislage, Fristen und Streitgegenstand ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stephan Elsner

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stephan Elsner: 4,5 von 5 Sternen bei 16 Bewertungen
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4,5 von 5 · 16 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwalt-elsner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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