Veröffentlichtes Profil

Stephan Gronemann

Rechtsanwalt Stephan Gronemann in Oldenburg

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Stephan Gronemann

Ofenerdieker Str. 28, 26125 Oldenburg

Telefon: +49 441 9608080

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Stephan Gronemann
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Stephan Gronemann hat ihren Standort in der Ofenerdieker Str. 28 in Oldenburg. Sie bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Der Quelltext beschreibt ein Team erfahrener Anwälte, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind; konkrete Rechtsgebiete oder Tätigkeitsschwerpunkte werden jedoch nicht genannt. Auch eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises enthält die Beschreibung nicht. Zur Arbeitsweise gehören nach der Darstellung eine enge Kommunikation mit den Mandanten und eine transparente Begleitung der Rechtsverfahren. Die Mandanten werden über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten. Ihre Bedürfnisse und Erwartungen stehen dabei im Mittelpunkt. Juristische Probleme werden praxisnah und lösungsorientiert angegangen, auch komplexe Fälle werden sorgfältig analysiert. Zudem nennt die Beschreibung die Einhaltung ethischer Regeln und Vertraulichkeitsprinzipien als Grundlage der Arbeit. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr angegeben; sonntags ist geschlossen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalte.ivof.com

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Stephan Gronemann ist mit seiner Kanzlei in der Ofenerdieker Str. 28, 26125 Oldenburg, ansässig. Sein Profil nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet umfasst unterschiedliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr: von der Regulierung eines Unfalls über Bußgeldvorwürfe bis zu strafrechtlichen Sachverhalten mit Verkehrsbezug. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, einen unübersichtlichen Vorgang rechtlich einordnen zu lassen und zu verstehen, welche Unterlagen, Beteiligten und Verfahrensschritte eine Rolle spielen. Welche konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, lässt sich im Rahmen einer Anfrage klären. Nach einem Verkehrsunfall stehen typischerweise Fragen zur Haftung, zur Schadenhöhe und zur Kommunikation mit Versicherungen im Raum. Reparaturkosten, Gutachten oder mögliche Personenschäden können dabei unterschiedliche rechtliche Prüfungen erfordern. Bei einem Bußgeldbescheid geht es dagegen etwa um den zugrunde liegenden Vorwurf, die vorhandenen Beweismittel und mögliche Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Auch verkehrsstrafrechtliche Ermittlungen gehören allgemein zum Themenfeld. Diese Beispiele beschreiben das Verkehrsrecht, ohne damit eine Übernahme sämtlicher solcher Verfahren durch Stephan Gronemann vorauszusetzen. Der örtliche Bezug liegt in Oldenburg. Die Kanzleianschrift an der Ofenerdieker Straße ist ein konkreter Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, Eversten oder Osternburg. Eine Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg, die je nach Verfahrensart und Zuständigkeit bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten eine Rolle spielen können. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Verbindung zur angegebenen Adresse; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die Anfrage auf den Anlass, den bisherigen Verlauf und bereits erhaltene Schreiben konzentrieren. Anstehende Termine oder erkennbare Fristen sollten dabei genannt werden, damit die zeitliche Situation eingeordnet werden kann. Ob ein Mandat zustande kommt und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Die Kanzleibeschreibung nennt eine enge Kommunikation, eine transparente Begleitung und Vertraulichkeit als Grundlagen der Arbeit. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 10:00 bis 18:00 Uhr angegeben; sonntags ist geschlossen. Daraus ergibt sich keine Zusage für einen bestimmten Beratungstermin.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

  • Amtsgericht Oldenburg
  • Landgericht Oldenburg

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Stephan Gronemann befindet sich in der Ofenerdieker Str. 28 in 26125 Oldenburg. Als räumliches Umfeld sind die Oldenburger Stadtteile Innenstadt, Eversten und Osternburg genannt; die Kanzlei wird damit jedoch keinem dieser Stadtteile zugeordnet. Für eine Anfahrt aus dem Stadtgebiet oder dem Umland ist die genaue Anschrift maßgeblich. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw günstiger sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Angaben zu bestimmten Verbindungen, zur Parkplatzsituation oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Entsprechende organisatorische Fragen können vor einem persönlichen Besuch unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht kommen insbesondere das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadenersatzansprüche, werden je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt. Das Landgericht kann außerdem als Berufungsgericht für zivilrechtliche Entscheidungen des Amtsgerichts tätig werden. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden grundsätzlich beim zuständigen Amtsgericht geführt. Auch Verkehrsstraftaten können dort verhandelt werden; die Zuständigkeit hängt unter anderem von Art und Gewicht des Vorwurfs ab. Nicht jede verkehrsrechtliche Angelegenheit aus Oldenburg gehört automatisch vor eines dieser Gerichte: Unfallort, Wohnsitz der Beteiligten und weitere gesetzliche Zuständigkeitsregeln können entscheidend sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Verkehrsunfalls hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig eine kurze Schilderung des Unfallablaufs, das Unfalldatum und die Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, vorhandene Gutachten, Kostenvoranschläge und Schreiben der Versicherungen. Falls die Polizei den Unfall aufgenommen hat, kann auch das Aktenzeichen relevant sein. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Für die erste Anfrage genügt zunächst ein Überblick darüber, welche Unterlagen vorhanden sind.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße und, abhängig vom Verstoß, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr. Hier kommen strafrechtliche Sanktionen und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Welches Verfahren vorliegt, ergibt sich regelmäßig aus dem erhaltenen Schreiben und dem darin genannten Vorwurf. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens und dessen Zugangsdatum hilfreich.
Muss ein Streit nach einem Verkehrsunfall vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder Streit nach einem Verkehrsunfall führt zu einem Gerichtsverfahren. Häufig werden Ansprüche zunächst gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und außergerichtlich geprüft. Ob eine Einigung möglich ist, hängt etwa davon ab, ob Unfallhergang, Haftung und Schadenhöhe streitig sind. Bleiben wesentliche Fragen ungeklärt, kann eine gerichtliche Auseinandersetzung in Betracht kommen. Dabei spielen auch Beweismittel und Kostenrisiken eine Rolle. Eine anwaltliche Prüfung kann diese Gesichtspunkte einordnen, ohne dass sich daraus im Voraus ein bestimmter Ausgang ableiten lässt.
Was sollte ich vor einer Mandatsanfrage zu Fristen und Rechtsschutzversicherung wissen?
Im Verkehrsrecht können Schreiben von Behörden, Gerichten oder Versicherungen zeitlich wichtige Angaben enthalten. Für eine Anfrage sind deshalb das vollständige Schreiben, das Datum seines Erhalts und gegebenenfalls der Briefumschlag hilfreich. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine Mandatsannahme und wahrt keine Frist. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, können Versicherungsnummer und Vertragsunterlagen für die Klärung einer möglichen Kostenübernahme relevant sein. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem Vertrag und dem konkreten Sachverhalt; eine Deckung ist nicht automatisch für jede verkehrsrechtliche Angelegenheit gegeben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stephan Gronemann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stephan Gronemann: 4,8 von 5 Sternen bei 21 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Stephan Gronemann aus 21 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 21 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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