Veröffentlichtes Profil

Stephan Lohrmann

Stephan Lohrmann: Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Reutlingen

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Schwörer & Partner

Aulberstraße 7, 72764 Reutlingen

Telefon: +49 7121 9347-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Schwörer & Partner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stephan Lohrmann ist Rechtsanwalt bei Schwörer & Partner in Reutlingen. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als seine Tätigkeitsgebiete nennt die Kanzlei Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Kfz-Vertragsrecht, Schadensrecht und Zivilrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Aulberstraße 7 in Reutlingen. Sie wurde 1975 von Rechtsanwalt Heinrich Schwörer gegründet, der dort bis Ende 2013 tätig war. Nach den Angaben der Webseite ist die Kanzlei beratend und forensisch tätig und umfasst fünf Anwälte. Die Anwälte sind auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert. Zum Team gehören neben Stephan Lohrmann auch Edmund Neumann, Heiko Glesner, Alexander Schick und Marita Martinitz. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung, in dem Stephan Lohrmann als Empfänger ausgewählt werden kann. Darüber hinaus bietet die Kanzlei einen Rückrufservice an. Nähere Angaben zum Mandantenkreis enthält die Webseite nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: raschwoerer.de, raschwoerer.de

Beratung in Reutlingen – Einordnung der Redaktion

Stephan Lohrmann ist Rechtsanwalt bei Schwörer & Partner in der Aulberstraße 7 in 72764 Reutlingen. Er führt die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Verkehrsrecht. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Strafrecht und Familienrecht als Hauptschwerpunkte. Die vorliegende Kanzleibeschreibung führt als seine Tätigkeitsgebiete Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Kfz-Vertragsrecht, Schadensrecht und Zivilrecht auf. Familienrecht wird dort nicht ausdrücklich genannt. Bei einer familienrechtlichen Anfrage sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob Stephan Lohrmann hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die unterschiedlichen Angaben lassen sich so bereits vor einer näheren Besprechung des Anliegens einordnen. Im Strafrecht geht es für Ratsuchende häufig um ein Ermittlungsverfahren, eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl. Eine anwaltliche Befassung umfasst allgemein die Einordnung des Verfahrensstands, die Prüfung der Vorwürfe und die Auseinandersetzung mit der Beweislage. Berührungspunkte zum Verkehrsrecht entstehen beispielsweise bei Vorwürfen im Straßenverkehr. Davon zu unterscheiden sind Ordnungswidrigkeiten, etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die ebenfalls genannten Bereiche Kfz-Vertragsrecht und Schadensrecht betreffen unter anderem Streitigkeiten aus Fahrzeugkäufen sowie Ansprüche nach Verkehrsunfällen. Welche Fragen zusammenhängen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Familienrechtliche Anliegen betreffen typischerweise Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge oder den Umgang mit Kindern. Ratsuchende benötigen dabei häufig zunächst eine Übersicht über die unterschiedlichen Themen und die erforderlichen Unterlagen. Strafrechtliche und familienrechtliche Fragen können sich in Konfliktsituationen überschneiden, bleiben jedoch rechtlich eigenständige Angelegenheiten. Für eine erste Anfrage ist daher eine sachliche Beschreibung hilfreich, die laufende Verfahren, bereits vorliegende Schreiben und erkennbare Fristen benennt, ohne sämtliche Einzelheiten vorwegzunehmen. Der örtliche Bezug liegt in Reutlingen mit dem Amtsgericht Reutlingen als wichtigem gerichtlichem Anlaufpunkt für zahlreiche Straf- und Familiensachen. Für Menschen aus der Innenstadt, Betzingen oder Orschel-Hagen ist die Aulberstraße 7 die angegebene Kanzleianschrift; eine genaue Stadtteilzuordnung oder Verkehrsanbindung ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für die Kontaktaufnahme die von der Kanzlei genannten Wege nutzen: Telefon, E-Mail oder das Kanzleikontaktformular, in dem Stephan Lohrmann als Empfänger ausgewählt werden kann. Zusätzlich wird ein Rückrufservice genannt. Im ersten Austausch lassen sich Zuständigkeit, Unterlagenbedarf und das weitere Vorgehen klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Reutlingen

  • Amtsgericht Reutlingen

Die Kanzlei Schwörer & Partner hat ihren Sitz in der Aulberstraße 7 in 72764 Reutlingen. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Reutlingen genannt. In Strafsachen verhandeln Amtsgerichte insbesondere Verfahren, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor den Strafrichter oder das Schöffengericht gehören. Auch Strafbefehlsverfahren und gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können dort geführt werden. Ob das Amtsgericht Reutlingen im Einzelfall zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf und den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit; der Kanzleisitz allein ist dafür nicht maßgeblich. Für den im Profil genannten Schwerpunkt Familienrecht ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts von Bedeutung. Dort werden beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensart und den persönlichen Lebensverhältnissen der Beteiligten. Bei verkehrsrechtlichen Schadensersatzforderungen oder Streitigkeiten aus einem Fahrzeugkauf kann zudem die Zivilabteilung eines Amtsgerichts zuständig sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Innenstadt, Betzingen und Orschel-Hagen gehören zum genannten räumlichen Umfeld in Reutlingen. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Adresse als Orientierung. Konkrete Verbindungen, Haltestellen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten vor einem vereinbarten Besuch anhand aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Betreff, Nachricht, Name, Vorname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für den Rückrufservice wird um die Mitteilung der Rufnummer gebeten.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Betreff, Nachricht, Name, Vorname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für den Rückrufservice wird um die Mitteilung der Rufnummer gebeten.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem die Art des Vorwurfs, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Vorliegende Schreiben wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift enthalten dafür wichtige Informationen. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdaten und darin genannte Termine oder Fristen helfen bei der Zuordnung. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung genügt häufig für die erste Kontaktaufnahme. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend klären.
Worin unterscheiden sich eine Verkehrsordnungswidrigkeit und eine Verkehrsstraftat?
Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen beispielsweise viele Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Sie können unter anderem mit einer Geldbuße und gegebenenfalls einem Fahrverbot verbunden sein. Verkehrsstraftaten sind dagegen strafrechtliche Vorwürfe, etwa wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder bestimmter alkoholbedingter Fahrten. Hier können strafrechtliche Sanktionen und Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Welcher Bereich betroffen ist, ergibt sich nicht allein aus dem zugrunde liegenden Ereignis. Maßgeblich sind der konkrete Vorwurf und die gesetzlichen Voraussetzungen. Behördenpost bezeichnet üblicherweise die Art des laufenden Verfahrens.
Welche Themen sollten bei einer familienrechtlichen Mandatsanfrage benannt werden?
Familienrechtliche Anfragen können mehrere voneinander zu unterscheidende Themen enthalten: Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang. Für die erste Kontaktaufnahme ist hilfreich, diese Anliegen getrennt zu benennen und mitzuteilen, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Vorhandene Beschlüsse, Vereinbarungen und Schreiben können später für die Prüfung wichtig werden. Zunächst sollte außerdem geklärt werden, ob die angefragte Person das betreffende familienrechtliche Thema übernimmt. Angaben zu Kindern, Einkommen oder persönlichen Konflikten sollten über einen zuvor abgestimmten Kommunikationsweg übermittelt werden.
Können nach einem Verkehrsunfall mehrere rechtliche Verfahren gleichzeitig entstehen?
Ein Verkehrsunfall kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Fragen auslösen. Auf zivilrechtlicher Ebene geht es beispielsweise um Reparaturkosten, weitere unfallbedingte Schäden oder Schmerzensgeld. Daneben kann eine Behörde einen Verkehrsverstoß oder einen strafrechtlichen Vorwurf prüfen. Diese Verfahren haben unterschiedliche Ziele und folgen eigenen Regeln. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, Schreiben von Versicherungen, Polizei, Bußgeldstelle und Gericht nach Absendern zu ordnen. So lässt sich zunächst erkennen, welche rechtlichen Bereiche betroffen sind und ob unterschiedliche Fristen genannt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stephan Lohrmann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stephan Lohrmann: 5,0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Schwörer & Partner aus 5 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Stephan Lohrmann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 5 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Schwörer & Partner insgesamt und nicht auf Stephan Lohrmann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,05

Google veröffentlicht zu diesen 5 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: raschwoerer.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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