Kanzleiprofil
strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB
Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. 4,8 von 5 bei 187 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Rheinbahnstraße 30-32, 1. OG, 41063 Mönchengladbach
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,8 von 5 · 187 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei strafrecht.plus hat ihren Sitz in Mönchengladbach und berät und vertritt Menschen und Unternehmen in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Verkehrsrechts. In ihrer jetzigen Zusammensetzung und Rechtsform entstand sie im September 2023 aus dem Zusammenschluss der bisherigen Kanzlei Pohlen + Meister mit den Rechtsanwälten Nagel und Menke sowie der Einzelkanzlei Herbort. Die Kanzlei blickt auf fast 40 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung zurück. Alle Partner sind Fachanwälte für Strafrecht; Ingo Herbort ist außerdem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem Wirtschafts-, Steuer-, Jugend-, Sexual- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie Compliance und Revisionsrecht. Die überwiegend forensisch tätige Kanzlei verteidigt regional und bundesweit. Bei Bedarf bezieht sie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sachverständige frühzeitig in die Verteidigung ein. Ihre Arbeitsweise berücksichtigt auch die psychischen Belastungen von Strafverfahren für Betroffene und Angehörige; im Bedarfsfall vermittelt sie externe Hilfe. Bei Verhaftungen, Hausdurchsuchungen oder drohenden Vernehmungen bietet sie Soforthilfe an.
Die Kanzlei strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB in Mönchengladbach berät und vertritt Menschen und Unternehmen im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht. In ihrer heutigen Zusammensetzung und Rechtsform entstand sie im September 2023 aus dem Zusammenschluss der Kanzlei Pohlen + Meister mit den Rechtsanwälten Nagel und Menke sowie der Einzelkanzlei Herbort. Alle Partner sind Fachanwälte für Strafrecht; Ingo Herbort ist zusätzlich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Strafverteidigung erfolgt regional und bundesweit. Zu den aufgeführten Tätigkeitsfeldern gehören allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht sowie Arzt- und Medizinstrafrecht. Weitere Bereiche sind unter anderem Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Umweltstrafrecht und Compliance. Auch Mord- und Totschlagsverfahren, Revisionen und Fragen der Strafvollstreckung zählen zum Tätigkeitsumfang. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind strafrechtliche Ermittlungen, Verhaftungen, Hausdurchsuchungen oder bevorstehende Vernehmungen durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Die Kanzlei übernimmt sowohl die Begleitung in Ermittlungsverfahren als auch die Verteidigung vor Gericht. Vor der Annahme eines Mandats prüft die Kanzlei, ob ein Interessenkonflikt besteht. Die Nutzung der Internetseite oder das Zusenden einer E-Mail allein begründet noch kein Mandatsverhältnis. Bei Bedarf werden Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sachverständige aus einem bundesweiten Netzwerk frühzeitig in die Verteidigung einbezogen. Nach ihrer Darstellung berücksichtigt die Kanzlei auch die psychischen Belastungen, die Strafverfahren für Beschuldigte und deren Angehörige mit sich bringen können. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten bietet sie Hilfestellungen an und vermittelt bei Bedarf externe Unterstützung. Das Büro befindet sich in der Rheinbahnstraße 30–32 im ersten Obergeschoss, 41063 Mönchengladbach, wenige Meter vom Amtsgericht, Landgericht und der Justizvollzugsanstalt entfernt. Telefonisch ist die Kanzlei unter 02161 697 900 und per E-Mail unter info@strafrecht.plus erreichbar. Als Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:30 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr angegeben. Für dringende Fälle wird die Notrufnummer 0700 110 991 10 genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafrecht.plus, strafrecht.plus
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
187 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag08:00-17:30
- Dienstag08:00-17:30
- Mittwoch08:00-17:30
- Donnerstag08:00-17:30
- Freitag08:00-12:00
Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion
Strafrecht Plus ist das Profil der Rechtsanwälte der strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB in Mönchengladbach. Im Profil wird Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt geführt; hinzu kommen Verkehrsrecht und Strafrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung beschreibt vor allem die Beratung und Vertretung von Menschen und Unternehmen im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrecht. Die heutige Zusammensetzung und Rechtsform besteht seit September 2023. Sie entstand aus dem Zusammenschluss von Pohlen + Meister mit den Rechtsanwälten Nagel und Menke sowie der Einzelkanzlei Herbort. Die Kanzlei verweist auf fast 40 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung. Im Arbeitsrecht stehen für Ratsuchende häufig Fragen zu Kündigungen, Arbeitsverträgen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen im Vordergrund. Auch Konflikte während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Da die näher beschriebene Tätigkeit der Kanzlei ihren Schwerpunkt in anderen Bereichen hat, empfiehlt sich bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage die ausdrückliche Klärung, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Im Verkehrsrecht geht es typischerweise um Unfallfolgen, Schadensersatz, Bußgeldbescheide und Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Berührungspunkte zum Strafrecht entstehen etwa bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr. Für die Strafverteidigung nennt die Kanzlei unter anderem Wirtschafts-, Steuer-, Jugend-, Sexual- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie Compliance und Revisionsrecht. Alle Partner sind Fachanwälte für Strafrecht; Ingo Herbort ist zusätzlich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die überwiegend vor Gericht tätige Kanzlei verteidigt regional und bundesweit. Bei Bedarf werden Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sachverständige einbezogen. Auch die psychischen Belastungen für Betroffene und Angehörige werden berücksichtigt; erforderlichenfalls wird externe Hilfe vermittelt. Für Verhaftungen, Hausdurchsuchungen oder drohende Vernehmungen ist Soforthilfe angegeben. Die Kanzlei befindet sich in der Rheinbahnstraße 30–32 im ersten Obergeschoss in 41063 Mönchengladbach. Der örtliche Bezug umfasst damit auch Ratsuchende aus Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen, ohne dass damit weitere Kanzleistandorte verbunden sind. Am Standort bestehen das Amtsgericht, das Landgericht und das Arbeitsgericht Mönchengladbach. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Angelegenheit ab. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Kanzleianschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung. Eine Kontaktaufnahme kann über die bei Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten angebahnt werden. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine. Anschließend ist mit der Kanzlei zu klären, ob sie das Mandat übernehmen kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie eine erste Besprechung stattfindet. Eine Anfrage allein ersetzt noch keine Bestätigung der Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 24. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Mönchengladbach
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Landgericht Mönchengladbach
- Arbeitsgericht Mönchengladbach
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Mönchengladbach von Bedeutung. Dort werden beispielsweise Verfahren über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Strafsachen können vor dem Amtsgericht Mönchengladbach oder dem Landgericht Mönchengladbach verhandelt werden. Die Verteilung richtet sich unter anderem nach Art und Gewicht des Vorwurfs sowie den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Nicht jedes im Profil genannte Verfahren, insbesondere nicht jede Revision, wird deshalb an einem dieser örtlichen Gerichte geführt. Im Verkehrsrecht kommen unterschiedliche Verfahrenswege zusammen. Streitigkeiten über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall können je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Bei Einsprüchen gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide ist typischerweise das Amtsgericht die gerichtliche Anlaufstelle. Verkehrsstrafverfahren gehören ebenfalls zur Strafgerichtsbarkeit. Für öffentlich-rechtliche Fahrerlaubnisfragen können dagegen Verwaltungsgerichte zuständig sein; die drei genannten Gerichte decken daher nicht sämtliche verkehrsrechtlichen Anliegen ab. Die Kanzleiräume liegen an der Rheinbahnstraße 30–32 im ersten Obergeschoss im Mönchengladbacher Stadtgebiet. Eine genaue Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt oder Odenkirchen hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Pkw-Route sollten anhand der vollständigen Anschrift geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Besuch klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge, das Kündigungsschreiben und einschlägige Lohnabrechnungen von Bedeutung. Auch eine kurze zeitliche Übersicht und die bisherige Korrespondenz können helfen, den Konflikt verständlich darzustellen. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Verfahren an kurze Fristen gebunden sein können. Die Anfrage sollte erkennen lassen, welches Ziel verfolgt wird. Ob die Kanzlei das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen übernimmt und welche Unterlagen sie dafür benötigt, muss vorab geklärt werden.
Worin unterscheiden sich ein Verkehrsbußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
Ein Verkehrsbußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Mögliche Folgen sind je nach Verstoß eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen einen strafrechtlichen Vorwurf, etwa eine Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hier können strafrechtliche Sanktionen und Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis hinzukommen. Daneben können eigenständige Schadensersatzfragen entstehen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die Art des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Behörde und darin genannte Termine oder Fristen mitzuteilen.
Was sollte eine erste Anfrage nach einer Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme enthalten?
Für die erste organisatorische Einordnung sind die Art der Maßnahme, die handelnde Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und unmittelbar bevorstehende Termine wichtig. Außerdem sollte erkennbar sein, ob die anfragende Person selbst betroffen ist oder als Angehörige Kontakt aufnimmt. Umfangreiche Schilderungen sensibler Sachverhalte sind für eine bloße Terminanfrage häufig noch nicht erforderlich; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zunächst abstimmen. Bei akuten Maßnahmen muss ausdrücklich geklärt werden, ob eine sofortige Kontaktaufnahme und Unterstützung möglich sind. Eine unbeantwortete Nachricht bestätigt noch keine Übernahme der Verteidigung.
Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage zu Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall?
Zur ersten Orientierung dienen meist Angaben zu Unfallzeit und Unfallort, zu den Beteiligten sowie vorhandene Fotos und Schriftwechsel mit Versicherungen. Auch ein polizeiliches Aktenzeichen, Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen können relevant sein. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Streitpunkt ab, beispielsweise von der Haftungsverteilung oder der Höhe einzelner Schadenspositionen. Für die Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Zusammenfassung mit einem Hinweis auf bereits vorhandene Unterlagen. Originale und sensible Daten sollten nur über einen abgestimmten Weg übermittelt werden.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 24. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
