Veröffentlichtes Profil

Svenja Harrfeldt

Svenja Harrfeldt: Fachanwältin für Strafrecht in Bochum

Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026

Rechtsanwältin und Strafverteidigerin, Fachanwältin für Strafrecht & Wirtschaftsjuristin (FH) · Rechtsanwaltskanzlei Svenja Harrfeldt

Castroper Hellweg 330, 44805 Bochum

Telefon: +49 234 300 555

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Svenja Harrfeldt
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Svenja Harrfeldt ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Wirtschaftsjuristin (FH). Sie führt eine eigene Kanzlei in Bochum und ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Strafverteidigung und der Vertretung von Mandantschaft als Rechtsbeistand. Die Kanzlei berät und vertritt in allen strafrechtlichen Fragen, regional und bundesweit vor Amts-, Land- und Obergerichten. Zu den genannten Rechtsgebieten zählen Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht und Strafprozessrecht. Weitere Schwerpunkte sind Arbeitgeberstrafrecht, Stalking, Kapitaldelikte, Arbeitsunfälle, strafrechtliche Aspekte in Familienrechtsangelegenheiten, Nebenklage, Opferrecht und Compliance. Das Angebot richtet sich auch an Arbeitgeber mit strafrechtlichen Problemen. Bei der Vertretung berücksichtigt die Kanzlei die individuelle Situation, die Ansprache der am Verfahren beteiligten Personen sowie andere Rechtsgebiete wie das Zivilrecht und Fragen der Compliance. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Für Verhaftungen und Durchsuchungen wird eine Erreichbarkeit rund um die Uhr angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafrecht-harrfeldt.de, strafrecht-harrfeldt.de

Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Svenja Harrfeldt führt ihre eigene Kanzlei am Castroper Hellweg 330 in 44805 Bochum. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht, Wirtschaftsjuristin (FH) und seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Der Hauptschwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Strafverteidigung sowie in der Vertretung von Mandantinnen und Mandanten als Rechtsbeistand. Die Kanzlei berät und vertritt in strafrechtlichen Fragen regional und bundesweit vor Amts-, Land- und Obergerichten. Zum örtlichen Umfeld gehören neben Bochum-Mitte auch Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg, ohne dass damit eine Beschränkung auf diese Stadtteile verbunden ist. Die im Profil genannten Bereiche reichen vom Wirtschafts- und Steuerstrafrecht über das Jugendstrafrecht bis zum Sexual- und Kapitalstrafrecht. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrenssituationen: ein Ermittlungsverfahren wegen eines wirtschaftlichen Vorgangs, ein steuerbezogener Tatvorwurf oder ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen. Bei Sexual- und Kapitaldelikten können umfangreiche Beweisfragen und besonders sensible persönliche Umstände eine Rolle spielen. Das ebenfalls genannte Strafprozessrecht betrifft den rechtlichen Rahmen solcher Verfahren, etwa die Stellung der Beteiligten, die Beweisaufnahme und mögliche Rechtsmittel. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom Tatvorwurf und vom jeweiligen Verfahrensstand ab. Weitere Themen der Kanzlei sind Arbeitgeberstrafrecht, strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, Stalking und strafrechtliche Aspekte familienrechtlicher Angelegenheiten. Das Angebot richtet sich damit auch an Arbeitgeber, die mit strafrechtlichen Problemen konfrontiert sind. Neben der Verteidigung werden Opferrecht und Nebenklage als Schwerpunkte genannt. Dabei geht es allgemein um die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten verletzter Personen im Strafverfahren. Compliance betrifft demgegenüber unter anderem organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverstößen. Nach der Kanzleibeschreibung werden bei der Vertretung die individuelle Situation, die Ansprache der Verfahrensbeteiligten und Bezüge zu anderen Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht berücksichtigt. Für Strafverfahren mit örtlichem Bezug kommen insbesondere das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Das Arbeitsgericht Bochum ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die strafrechtliche Ahndung eines Geschehens im Betrieb. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Angaben zu vorhandenen Schreiben, Terminen und dem Verfahrensstand erleichtern die erste Einordnung. Termine finden nach Vereinbarung statt. Für Verhaftungen und Durchsuchungen nennt die Kanzlei eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich anhand der angegebenen Adresse planen; konkrete Verkehrsverbindungen sind nicht belegt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum

  • Amtsgericht Bochum
  • Landgericht Bochum
  • Arbeitsgericht Bochum

Die Rechtsanwaltskanzlei Svenja Harrfeldt befindet sich am Castroper Hellweg 330 in 44805 Bochum. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Die genannten Bochumer Stadtteile Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg beschreiben das städtische Umfeld, nicht zusätzliche Kanzleistandorte. Für einen vereinbarten Termin bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt zur Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer Innenstadtlage liegen nicht vor. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum relevant. Am Amtsgericht werden zahlreiche Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; außerdem bestehen Zuständigkeiten für Jugendstrafsachen und bestimmte richterliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren. Das Landgericht verhandelt unter anderem schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei bestimmten Kapitaldelikten ist dort eine Schwurgerichtskammer zuständig. Welche Zuständigkeit im Einzelfall besteht, richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf, Straferwartung und örtlichem Bezug. Das Arbeitsgericht Bochum führt hingegen arbeitsrechtliche Verfahren, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütungsansprüche. Arbeitgeberstrafrecht und strafrechtliche Untersuchungen nach Arbeitsunfällen gehören nicht allein wegen ihres betrieblichen Zusammenhangs vor dieses Gericht. Aus demselben Geschehen können allerdings getrennte arbeitsrechtliche und strafrechtliche Verfahren entstehen. Diese Abgrenzung ist für das Profil bedeutsam, weil die Kanzlei sowohl Arbeitgeberstrafrecht als auch die Berücksichtigung angrenzender Rechtsgebiete nennt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei steht Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr für Kennenlern-Termine zur Verfügung. Termine finden nach Vereinbarung statt; Martina Rolf steht als erste Ansprechpartnerin für Terminvereinbarungen und allgemeine Rückfragen zur Verfügung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei steht Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr für Kennenlern-Termine zur Verfügung. Termine finden nach Vereinbarung statt; Martina Rolf steht als erste Ansprechpartnerin für Terminvereinbarungen und allgemeine Rückfragen zur Verfügung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Mensa Deutschland

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage zu einem Strafverfahren hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und der bisherige Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich können Angaben dazu sein, ob bereits ein Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts vorliegt und ob darin Termine oder Fristen genannt werden. Auch das Aktenzeichen erleichtert die Zuordnung. Eine erste Anfrage muss keine ausführliche Schilderung sämtlicher Ereignisse enthalten. Wie Unterlagen und sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Worin unterscheiden sich Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Arbeitgeberstrafrecht?
Die Bereiche überschneiden sich, betreffen aber unterschiedliche Zusammenhänge. Wirtschaftsstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorwürfe im Wirtschaftsleben, etwa im Zusammenhang mit Vermögensdelikten oder unternehmerischen Entscheidungen. Steuerstrafrecht betrifft insbesondere mögliche Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten. Arbeitgeberstrafrecht bezieht sich auf strafrechtliche Risiken im Beschäftigungskontext, beispielsweise bei Sozialversicherungsbeiträgen oder bestimmten Verstößen gegen Arbeitsschutzpflichten. Bei Arbeitsunfällen kann zusätzlich die Frage nach einer individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit entstehen. Entscheidend ist jeweils, welcher konkrete Vorwurf untersucht wird und gegen wen sich das Verfahren richtet. Parallel können steuerliche, arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Fragen auftreten.
Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es gilt für Jugendliche, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf spielen die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände eine besondere Rolle. Auch die möglichen Rechtsfolgen und die Gestaltung des Verfahrens unterscheiden sich vom allgemeinen Strafrecht. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das Alter zum Tatzeitpunkt, vorhandene Verfahrensunterlagen und anstehende Termine wichtige Informationen.
Welche Bedeutung haben Opferrechte und Nebenklage bei Stalking oder Sexualdelikten?
Verletzte Personen können in einem Strafverfahren eigene Informations-, Schutz- und Beteiligungsrechte haben. Welche Rechte bestehen, hängt unter anderem vom untersuchten Delikt und der Verfahrenssituation ab. Die Nebenklage ermöglicht bei bestimmten Straftaten eine weitergehende Beteiligung am Verfahren, etwa durch bestimmte Frage- und Antragsrechte in der Hauptverhandlung. Sie ist jedoch nicht bei jedem Tatvorwurf zulässig. Bei Stalking oder Sexualdelikten können außerdem Fragen zum Schutz persönlicher Daten und zur Belastung durch eine Aussage wichtig sein. Zivilrechtliche Schutzmaßnahmen oder mögliche Ersatzansprüche sind davon zu unterscheiden und können gesonderte Verfahren betreffen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Svenja Harrfeldt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Svenja Harrfeldt: 4,9 von 5 Sternen bei 30 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Svenja Harrfeldt aus 30 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Castroper Hellweg 330, 44805 Bochum

Montag
09:00-13:00, 14:30-17:00
Dienstag
09:00-13:00
Mittwoch
09:00-13:00
Donnerstag
09:00-13:00, 14:30-17:00
Freitag
09:00-13:00, 14:30-17:00

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: strafrecht-harrfeldt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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