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- RA Rosentreter Anwaltskanzlei Leipzig
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Sven Rosentreter ist in Leipzig im Verkehrsrecht tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Volksgartenstraße 31. Als Schwerpunkte nennt die Webseite Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfallrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Auch Verkehrszivilrecht gehört zu den aufgeführten Rechtsgebieten. Das Beratungsangebot richtet sich an Personen mit verkehrsrechtlichen Problemen, etwa nach einer Geschwindigkeitsmessung, bei einem Bußgeldverfahren oder einem drohenden Fahrverbot. Weitere auf der Webseite genannte Themen sind Fahrerflucht, Alkohol am Steuer, Führerscheinentzug und die Durchsetzung von Schmerzensgeld. Bei Verkehrsunfällen geht es um die Erkennung und Durchsetzung von Ansprüchen. Die Webseite thematisiert außerdem die Anfechtbarkeit von Messungen, wenn Vorschriften des Verkehrsrechts nicht eingehalten wurden. Für eine persönliche Beratung können Interessierte telefonisch einen Termin vereinbaren. Auf der Kontaktseite wird eine Online-Mandatsaufnahme aufgeführt. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar; Termine werden auch nach Vereinbarung angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-rosentreter-verkehrsrecht.de, ra-rosentreter-verkehrsrecht.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Sven Rosentreter ist mit der RA Rosentreter Anwaltskanzlei Leipzig in der Volksgartenstraße 31, 04347 Leipzig, ansässig. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Verkehrsrecht; daneben nennt das Profil Strafrecht. Die Kanzleiwebseite führt insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfallrecht, Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht auf. Damit umfasst das beschriebene Tätigkeitsfeld sowohl finanzielle Ansprüche nach einem Unfall als auch die Auseinandersetzung mit behördlichen oder strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Je nach Ausgangslage geht es um Schadenersatz, einen Bußgeldbescheid oder ein Ermittlungsverfahren. Ein einzelnes Verkehrsgeschehen kann dabei mehrere rechtliche Bereiche berühren. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten stehen etwa Geschwindigkeitsmessungen, Bußgeldverfahren und ein mögliches Fahrverbot im Mittelpunkt. Eine anwaltliche Prüfung kann sich allgemein auf den dokumentierten Sachverhalt, die Messung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften beziehen. Die Kanzleiwebseite thematisiert ausdrücklich die Anfechtbarkeit von Messungen bei Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Daraus folgt allerdings nicht, dass jede Messung fehlerhaft oder jeder Bescheid angreifbar ist. Im Verkehrsstrafrecht nennt die Webseite unter anderem Fahrerflucht und Alkohol am Steuer. Auch der Führerscheinentzug gehört zu den aufgeführten Themen; rechtlich ist er von einem zeitlich begrenzten Fahrverbot zu unterscheiden. Das Verkehrsunfallrecht und das Verkehrszivilrecht betreffen insbesondere die Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Unfall. Typische Fragen ergeben sich zur Haftungsverteilung, zu Fahrzeugschäden und zu möglichen Ansprüchen wegen körperlicher Verletzungen. Die Durchsetzung von Schmerzensgeld wird auf der Kanzleiwebseite ausdrücklich genannt. Für die Einordnung sind regelmäßig der Unfallhergang, vorhandene Nachweise und die Korrespondenz mit Versicherungen bedeutsam. Welche Ansprüche überhaupt in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab und lässt sich nicht allein aus der Art des Unfalls ableiten. Der örtliche Bezug liegt in Leipzig. Für verkehrszivilrechtliche Streitigkeiten und Strafverfahren können insbesondere das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig zuständig sein. Welche gerichtliche Zuständigkeit besteht, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die Kanzleianschrift in der Volksgartenstraße dient als Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung innerhalb des Stadtgebiets. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Mandatsanfrage die angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Belegt sind die telefonische und elektronische Erreichbarkeit sowie eine auf der Kanzleikontaktseite aufgeführte Online-Mandatsaufnahme. Persönliche Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden; Termine werden auch nach Vereinbarung angeboten. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Für das verkehrsrechtlich und strafrechtlich ausgerichtete Profil von Sven Rosentreter sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig relevant. Am Amtsgericht werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sowie Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten geführt. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen können dort verhandelt werden. Das Landgericht kommt insbesondere für zivilrechtliche Verfahren in Betracht, die nach den gesetzlichen Regeln in seine sachliche Zuständigkeit fallen, sowie für bestimmte Rechtsmittelverfahren. Im Strafrecht entscheidet es außerdem über schwerwiegendere Anklagen und Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile. Der Kanzleisitz allein legt die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts jedoch nicht fest. Das Arbeitsgericht Leipzig ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und deshalb für die hier beschriebenen Schwerpunkte nicht das typische Eingangsgericht. Auch das Bundesverwaltungsgericht ist keine reguläre erste Anlaufstelle für Bußgeldsachen oder Unfallersatzansprüche. Verwaltungsrechtliche Fragen zur Fahrerlaubnis sind von Bußgeld- und Strafverfahren zu unterscheiden; das Bundesverwaltungsgericht befasst sich im Verwaltungsrecht überwiegend mit Revisionen. Die Kanzlei liegt in der Volksgartenstraße 31 im Leipziger Stadtgebiet. Eine Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz ist anhand der vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht dokumentiert und sollten bei Bedarf vor dem vereinbarten Termin geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt dazu ein, unverbindlich anzurufen und einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei lädt dazu ein, unverbindlich anzurufen und einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Geschwindigkeitsmessung oder eines Bußgeldbescheids hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, vorhandene Fotos und weitere Schreiben der Behörde hilfreich. Auch das Datum des Zugangs und bereits geführte Korrespondenz können eine Rolle spielen, weil in solchen Verfahren Fristen gelten. Eine kurze Schilderung ergänzt die Unterlagen. Ob eine Messung rechtlich oder technisch beanstandet werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dafür können die Verfahrensakte und weitere Informationen zum Messvorgang erforderlich sein. Ein vermuteter Messfehler bedeutet noch nicht, dass ein Bescheid aufgehoben wird.
- Worin unterscheiden sich Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Ein Fahrverbot untersagt für eine bestimmte Zeit das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne die Fahrerlaubnis als solche zu beseitigen. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am erlaubnispflichtigen Straßenverkehr ist grundsätzlich eine Neuerteilung erforderlich. Beide Maßnahmen können unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen haben. Bei Alkohol am Steuer können außerdem strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Fragen zusammentreffen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welche Maßnahme in einem Schreiben tatsächlich genannt wird und ob dieses von einer Bußgeldstelle, einem Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde stammt.
- Welche Fragen stellen sich nach einem Verkehrsunfall zu Schadenersatz und Schmerzensgeld?
- Nach einem Verkehrsunfall stehen häufig der Unfallhergang, die Haftungsverteilung und der Umfang der entstandenen Schäden im Vordergrund. Bei Fahrzeugschäden können etwa Reparaturkosten und weitere unfallbedingte Positionen relevant werden. Bei körperlichen Verletzungen kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch Schmerzensgeld in Betracht. Hilfreiche Grundlagen für die rechtliche Einordnung sind Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, gegebenenfalls ein Gutachten sowie medizinische Unterlagen und Versicherungsschreiben. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt insbesondere von Haftung, Ursächlichkeit und Nachweisbarkeit ab. Eine feste Aussage allein anhand des Unfalltyps ist nicht möglich.
- Was ist für eine erste Anfrage bei einem Vorwurf der Fahrerflucht oder einer Alkoholfahrt wichtig?
- Für die erste Kontaktaufnahme ist vor allem relevant, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Ein Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts hilft bei der Zuordnung. Auch anstehende Termine und mitgeteilte Fristen sind bedeutsam. Beschuldigte haben im Strafverfahren grundsätzlich das Recht, zur Sache zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine rechtliche Bewertung setzt regelmäßig nähere Kenntnis des Sachverhalts und häufig der Ermittlungsakte voraus. Neben einer möglichen Strafe können bei Verkehrsdelikten auch Folgen für die Fahrerlaubnis zu prüfen sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sven Rosentreter
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 39 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-rosentreter-verkehrsrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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